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schmitz75

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Beiträge von schmitz75

  1. Da die FAQ des VDB voller Fehler ist, ist die irrelevant, entscheidend ist was das BKA sagt.

     

    Es gibt doch ne Übergangsregelung für neue erlaubnispflichtige Teile:

     

    Zitat

    (13) Hat jemand am 1. September 2020 ein erlaubnispflichtiges wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das wesentliche Teil einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechend Anwendung.

    Zitat

    1.3.1.2
    der Verschluss; der Verschluss ist die Baugruppe einer Schusswaffe, welche das Patronen- oder Kartuschenlager nach hinten abschließt; bei teilbaren Verschlüssen sind Verschlusskopf und Verschlussträger jeweils wesentliche Teile; der Verschlusskopf ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; der Verschlussträger ist das Bauteil, welches das Verriegeln und Entriegeln des Verschlusskopfs steuert;
    1.3.1.3
    das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufes ist; das Patronen- oder Kartuschenlager ist ein Hohlkörper aus einem hinreichend festen Material, dessen Abmaße für die Aufnahme von Patronenmunition, Kartuschenmunition oder Ladungen mit oder ohne Geschoss eingerichtet sind und in dem die Munition oder Ladung gezündet wird;
    1.3.1.4
    bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;
    1.3.1.5
    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb die Antriebsvorrichtung, sofern diese fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
    1.3.1.6
    das Gehäuse; das Gehäuse ist das Bauteil, welches den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt; setzt sich das Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil zusammen, sind beide Teile wesentliche Teile; das Gehäuseoberteil nimmt den Lauf und den Verschluss auf; das Gehäuseunterteil nimmt die Abzugsmechanik auf; bei Kurzwaffen wird das Gehäuseunterteil als Griffstück bezeichnet;

     

  2. vor 43 Minuten schrieb zickzack:

    Wenn du sie anmeldest, dann wirst sie auch nutzen können wenn du in einigen Jahren die passende LW kaufst.

    Aber er kann sie doch gar nicht anmelden, wenn er nicht die passende Langwaffe hat. Für ihn sind es doch Kurzwaffenmagazine, die nicht verboten sind. Er ist quasi gezwungen sofort die Langwaffe zu kaufen, damit die Magazine verboten werden und er sie anmelden kann.

     

    Gilt ein Magazingehäuse, das sowohl in Langwaffen und Kurzwaffen verwendet werden kann auch als Kurzwaffenmagazingehäuse, wenn man keine passende Langwaffe besitzt? Das Gesetz spricht nur von Magazinen.

  3. Es sind schon eine Menge Formulare für die Anmeldung online, einige davon schreiben explizit, dass man keine Rechnung braucht.

    Zitat

    Die Vorlage eines Nachweises über den Erwerbszeitpunkt des Magazins oder Magazingehäuse ist nicht erforderlich.

    https://www.lra-gap.de/media/files/form_sicherheit-ordnung/Anzeige_Besitz_von_Magazinen_Magazingehaeusen.pdf

    übrigens gibt es dazu eine Handlungsanweisung in Xwaffe:
    https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/61/XWaffeLeichtGemacht.pdf

    Zitat

    Dies beutet für die Praxis, dass die Anzeigenden den Nachweis erbringen müssen, ob Sie bereits vor 13.06.2017 oder erst später den Besitz erlangt haben. Sind hierüber keine Nachweise mehr vorhanden (z.B. Kaufbeleg o.ä.), sollte dennoch eine Erklärung über das Erwerbsdatum eingefordert werden.

     

    Hier noch ein paar mehr:
    https://landkreis.nuernberger-land.de/fileadmin/Word-Dokumente/sicherheitsrecht/AnlageMagazinanzeigeV.03.docx https://landkreis.nuernberger-land.de/fileadmin/Word-Dokumente/sicherheitsrecht/Anzeige MagazineV02.docx

    https://wuppertal.polizei.nrw/sites/default/files/2020-06/Anzeige-Besitz von Magazinen (KW20plus%26LW10plus).pdf

    https://www.zweibruecken.de/de/politik-verwaltung/formularservice/32-anzeigemagazinev02-waffrref.pdf?cid=dnz

    https://www.zweibruecken.de/de/politik-verwaltung/formularservice/32-anlage-zur-magazinanzeigev.03-waffrref.pdf?cid=dnu https://www.zweibruecken.de/de/politik-verwaltung/formularservice/32-anzeigebescheinigungmagazinewaffg.pdf?cid=dnw

    https://steinfurt.polizei.nrw/sites/default/files/2020-05/Anzeige Besitz Magazine.pdf

    https://www.kaiserslautern-kreis.de/fileadmin/media/Dateien/Formularpool/Sicherheit_und_Ordnung/Anzeige_zum_Besitz_von_Magazinen.pdf https://www.kaiserslautern-kreis.de/fileadmin/media/Dateien/Formularpool/Sicherheit_und_Ordnung/Anlage_zur_Magazinanzeige.pdf
    https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/fileadmin/redaktion/Amt-Portal_Pdf/Bürgerservice/Sicherheit__Gewerbe__Gesundheit__Verbraucherschutz/Waffen_und_Sprengstoff/Waffen/Waffen_Anzeige_an_LRA_ueber_den_Besitz_von_Magazinen_die_vor_dem_13.06.2017_erworben_wurden.pdf

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  4. vor einer Stunde schrieb Glückspieler:

    Kann mir jemand sagen, wann dieses Datum " 30.Juni 2017" erstmals der Öffentlichkeit bekanntgegeben wurde? 

    Spätestens 17. Mai 2017, da wurde die Direktive verabschiedet, vermutlich war es schon vorher irgendwo in den Entwürfen, wobei in den Entwürfen wohl Datum der Verabschiedung +20 Tage stand.

  5. Woher weißt du das Lidl das Eigentum an den Bananen hast die du da kaufst? (einfach mal § 932 BGB ansehen)

     

    Waffenrechtlich ist das überhaupt kein Problem, man kann sogar dazu von der Behörde gezwungen werden.

    Zitat

    (3) Besitzt jemand ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen einem vollziehbaren Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 eine Waffe oder Munition, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass er binnen angemessener Frist

    1. die Waffe oder Munition dauerhaft unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt oder
    2. im Fall einer verbotenen Waffe oder Munition die Verbotsmerkmale beseitigt und
    3. den Nachweis darüber gegenüber der Behörde führt.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__46.html

  6. Zitat

    Für den Begriff „Gewerbsmäßigkeit“ gelten die allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätze. Wirtschaftliche Unternehmung ist jede von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenommene Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks, wenn hierdurch eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere wirtschaftliche Unternehmen, die nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden, z.B. Genossenschaften oder Vereine.

    Zitat

    treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,

     

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