schmitz75
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Aber der Besitz einer Waffe ändert die Art des Magazines.
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vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:
Nö. Man die auch ganz einfach so anmelden.
Wo steht das, dass man nicht verbotene Magazin anmelden kann?
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vor 43 Minuten schrieb zickzack:
Wenn du sie anmeldest, dann wirst sie auch nutzen können wenn du in einigen Jahren die passende LW kaufst.
Aber er kann sie doch gar nicht anmelden, wenn er nicht die passende Langwaffe hat. Für ihn sind es doch Kurzwaffenmagazine, die nicht verboten sind. Er ist quasi gezwungen sofort die Langwaffe zu kaufen, damit die Magazine verboten werden und er sie anmelden kann.
Gilt ein Magazingehäuse, das sowohl in Langwaffen und Kurzwaffen verwendet werden kann auch als Kurzwaffenmagazingehäuse, wenn man keine passende Langwaffe besitzt? Das Gesetz spricht nur von Magazinen.
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Bin sehr enttäuscht, wieso steht im Eingangspost keine Vermutung über Reichsbürger oder die AFD?
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Das BKA ist doch gar nicht für Kriegswaffen zuständig, in den ganzen Feststellungsbescheiden steht doch immer das BMI hat erklärt es ist keine Kriegswaffe.
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Für Pfeilabschussgeräte wird das Bedürfnis gefordert:
Was ich mich schon frage, das ist stand Juni 2020 und da steht was drin von Anmeldung von Dekorationswaffen, ich dachte die ist vom Tisch?
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Es sind schon eine Menge Formulare für die Anmeldung online, einige davon schreiben explizit, dass man keine Rechnung braucht.
ZitatDie Vorlage eines Nachweises über den Erwerbszeitpunkt des Magazins oder Magazingehäuse ist nicht erforderlich.
übrigens gibt es dazu eine Handlungsanweisung in Xwaffe:
https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/61/XWaffeLeichtGemacht.pdfZitatDies beutet für die Praxis, dass die Anzeigenden den Nachweis erbringen müssen, ob Sie bereits vor 13.06.2017 oder erst später den Besitz erlangt haben. Sind hierüber keine Nachweise mehr vorhanden (z.B. Kaufbeleg o.ä.), sollte dennoch eine Erklärung über das Erwerbsdatum eingefordert werden.
Hier noch ein paar mehr:
https://landkreis.nuernberger-land.de/fileadmin/Word-Dokumente/sicherheitsrecht/AnlageMagazinanzeigeV.03.docx https://landkreis.nuernberger-land.de/fileadmin/Word-Dokumente/sicherheitsrecht/Anzeige MagazineV02.docxhttps://www.zweibruecken.de/de/politik-verwaltung/formularservice/32-anlage-zur-magazinanzeigev.03-waffrref.pdf?cid=dnu https://www.zweibruecken.de/de/politik-verwaltung/formularservice/32-anzeigebescheinigungmagazinewaffg.pdf?cid=dnw
https://steinfurt.polizei.nrw/sites/default/files/2020-05/Anzeige Besitz Magazine.pdf
https://www.kaiserslautern-kreis.de/fileadmin/media/Dateien/Formularpool/Sicherheit_und_Ordnung/Anzeige_zum_Besitz_von_Magazinen.pdf https://www.kaiserslautern-kreis.de/fileadmin/media/Dateien/Formularpool/Sicherheit_und_Ordnung/Anlage_zur_Magazinanzeige.pdf
https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/fileadmin/redaktion/Amt-Portal_Pdf/Bürgerservice/Sicherheit__Gewerbe__Gesundheit__Verbraucherschutz/Waffen_und_Sprengstoff/Waffen/Waffen_Anzeige_an_LRA_ueber_den_Besitz_von_Magazinen_die_vor_dem_13.06.2017_erworben_wurden.pdf- 3
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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:
Bei verbundenen Magazinen wird ein Magazin aus dem Magazinschacht entnommen, und ein anderes Magazin eingeführt.
Wie ist dann eine Tavor TS 12 einzustufen?
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vor einer Stunde schrieb Glückspieler:
Kann mir jemand sagen, wann dieses Datum " 30.Juni 2017" erstmals der Öffentlichkeit bekanntgegeben wurde?
Spätestens 17. Mai 2017, da wurde die Direktive verabschiedet, vermutlich war es schon vorher irgendwo in den Entwürfen, wobei in den Entwürfen wohl Datum der Verabschiedung +20 Tage stand.
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Wenn man bei einem 10 er pmag den Follower absägt passen da sicher 11 Patronen rein.
Am Ende nehmen die einfach das Gehäuse ohne Follower/Feder/Boden, und füllen das mit Patronen.
Niemand kann die Kapazität eines Gehäuses angeben.
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Das ist doch genau der gewünschte Zweck. Die Vergehen gegen das Waffengesetz werden explodieren, also muss man das Waffengesetz weiter verschärfen.
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vor 18 Minuten schrieb Fyodor:
und das dritte muss er abgeben.
Das Dritte ist genauso zu behandeln wie das 2018 erworbene.
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Irgendwie versteh ich das Problem nicht. Die Schusswaffen werden dann vielleicht Kategorie A, aber wo steht, dass man keine Kategorie A Waffen besitzen darf?
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Woher weißt du das Lidl das Eigentum an den Bananen hast die du da kaufst? (einfach mal § 932 BGB ansehen)
Waffenrechtlich ist das überhaupt kein Problem, man kann sogar dazu von der Behörde gezwungen werden.
Zitat(3) Besitzt jemand ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen einem vollziehbaren Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 eine Waffe oder Munition, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass er binnen angemessener Frist
- 1. die Waffe oder Munition dauerhaft unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt oder
- 2. im Fall einer verbotenen Waffe oder Munition die Verbotsmerkmale beseitigt und
- 3. den Nachweis darüber gegenüber der Behörde führt.
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Gerade eben schrieb Floppyk:
Genau das ist ja der Knackpunkt.
Hast du gelesen was ich zitiert habe. Insbesondere gehören dazu auch Unternehmungen ohne Gewinnabsicht. Es ist also völlig egal ob es mit oder ohne Gewinnabsicht stattfindet.
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Zitat
Für den Begriff „Gewerbsmäßigkeit“ gelten die allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätze. Wirtschaftliche Unternehmung ist jede von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenommene Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks, wenn hierdurch eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere wirtschaftliche Unternehmen, die nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden, z.B. Genossenschaften oder Vereine.
Zitattreibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,
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das ist wie das Gunshow loophole
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Zitat
Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden.
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Dir ist bewusst, dass das nur der Halter ist und du das hier zusätzlich brauchst?
https://www.sportshooter.de/de/laser_ammo_surestrike_airsoft_vibration_cartridge-54941.html
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Am 17.7.2020 um 13:55 schrieb Waffen Tony:
Das hat das WaffG ja auch nicht vorgegeben
Das gilt aber nicht für die Anzeige eines Altbesitzes sondern für die Anzeigen nach §§ 37 bis 37d.
Altbesitz Magazine ist §58 und §37h.
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Kannst ja ein Schwenkriegelschloss einbauen:
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Wieso schicken die da 100 Polizisten und ein SEK hin? Wollen die dem noch mehr Waffen bringen.
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Rucksack? Oder Faulenzer Mäppchen
Aber wenn du was super tactical cooles haben willst:
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Angebot und Nachfrage, aktuell sind die Preise sogar gestiegen, nachdem das Datum für die BKA Ausnahmen vom Feb auf September verschoben wurde.
Meldung Teilesätze
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von schmitz75
Da die FAQ des VDB voller Fehler ist, ist die irrelevant, entscheidend ist was das BKA sagt.
Es gibt doch ne Übergangsregelung für neue erlaubnispflichtige Teile: