schmitz75
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vor einer Stunde schrieb Raiden:
Was sagt die EU-Spielzeugrichtlinie aus?
Die Richtlinie sagt nur, dass von Spielzeuge die Geschosse verschießen keine Verletzungsgefahr ausgehen darf, das wird näher in der Norm EN 71-1:2014+A1:2018 geregelt.
Die sagt aus, dass Geschosse mit >0.08 J vorne elastisches Material aufweisen müssen, und eine Energie pro Fläche von 2500 J/m^2 nicht überschreiten dürfen.
Letzteres entspricht bei 6 mm BB weniger als 0,03 Joule.
Alles was derzeit als ab 14 verkauft wird, wird dann erlaubnispflichtig, weil es aktuell keine F-Kennzeichnung hat, vieles davon sind auch noch Vollautomaten.
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Die 0.5 J Grenze fällt weg und wird durch den Verweis auf die jeweils aktuelle EU Spielzeugrichtlinie ersetzt.
Damit werden hunderttausende Softairwaffen illegal.
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Für den FPD Antrag gibt es eine Beschlussempfehlung:
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Für die 2. Dezember Woche ist das Waffengesetz nicht auf der Tagesordnung des Bundestages.
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Hab gehört auf dem Parkplatz kann man schallgedämpfte vollautomatik Uzis für 500€ kaufen die bei der Bundeswehr geklaut wurden.
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Wenn man sich die Verkaufszahlen für Ziellaser auf ebay anschaut, hat der Zoll viel zu tun, gibt sogar Händler in Deutschland welche die verkaufen.
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Die Tagesordnung des BT für November ist raus, nix mit Waffengesetz:
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vor 11 Stunden schrieb Klaas:
auf dem groß und breit das Wort "Geduldet" stand.
Gibt es so einen Ausweis überhaupt? Auf der Duldung steht "Duldung" und nicht "Geduldet".
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Man kann auch Unterschriftenlisten per Post oder Fax einreichen für die Onlinepetition.
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Es gibt eine Onlineliste der Lehrgangsträger, ob die derzeit Lehrgänge anbieten muss man selber rausfinden:
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vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:
hätte Herr März
Steht in der Stellungnahme
ZitatAufgrund des Verlustes der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, dem damit verbundenen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse und einem Waffenbesitzverbot besaß der zwischenzeitlich unbekannt verzogene (abgetauchte) Beschuldigte danach noch rund 900 Schusswaffen ohne die erforderliche Erlaubnis.
Vom BDS?
ZitatOb die für den 14. November angesetzte 2. und eventuell 3. Lesung und anschließende Verabschiedung des 3. Waffenrechts-Änderungsgesetzes so stattfindet, ist auch nach den Äußerungen von Bundesinnenminister Seehofer in der letzten Woche zur Lockerung der geplanten Bedürfnisregelung noch nicht abzusehen.
Also auf der Tagesordnung des BT für den 14. November ist nix vom Waffengesetz?
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vor 6 Stunden schrieb Waffen Tony:
wäre alles im Lot.
Mit roter WBk darf man seine Waffen so aufbewahren? Und es ist nicht schlimm wenn dutzende Waffen abhanden kommen?
https://www.radiosaw.de/fotos-riesige-waffensammlung-dessau-rosslau#gallery
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Die Langwaffengrenze die der BDK für Jäger vorschlägt ist 15 Langwaffen.
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Die weiteren Stellungnahmen sind erschienen, bis auf die vom Rechtsextremen Experten:
Fiedler BDK:
Triebel:
Brokamp DSB:
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Soll um 14:00 Uhr auf bundestag.de übertragen werden, auf der Seite des Parlamentsfernsehn ist das aber nicht gelistet im Programm für heute.
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vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:
Ein solcher Abgleich
Also Abgleich und Prüfen klingt für mich nicht nach vollem Schreibzugriff.
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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:
"aus Sicht der Verfassungsschutzämter ungeeigneten Personen" im NWR selbständig zu brandmarken, d.h. diese bekommen einen Vermerk der jeweiligen Verfassungsschutzbehörde, dass sie für Waffenbesitz ungeeignet sind, fertig
Wo soll das bitte stehen?
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vor 18 Minuten schrieb Paul089:
wirklich die echte Handynummer und Anschrift von Fritz Gepperth
Das ist die BDS Anschrift, vielleicht auch die Dienstnummer?
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Niels Heinrich Stellungnahme ist fachlich hervorragend.
Leider geht niemand darauf ein, dass die EU gar keine Verbot von Magazinkörpern fordert und Magazinkörper keine Kapazität haben.
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Einige der Stellungnahmen sind veröffentlich worden:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_innenausschuss/anhoerungen/26-11-11-2019-14-00-666352
Gepperth:
Armbrustbund:
VDB:
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Also zusammenfassend, das Innenministerium sagt, dass es genau das machen will, was im Entwurf des Innenministeriums steht, na das ist ja ein Zugeständnis.
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Kommt auch auf das Bundesland an, in NRW kann man keinen Widerspruch einlegen, das muss man direkt Klagen.
Aber normalerweise hilft mit dem Sachbearbeiter Reden.
Du kannst das aber auch anders sehen, jetzt hast du ein Bedürfnis alle möglichen Waffen mit unterschiedlichen Kalibern, weil du die erwerben musst um Munition Wiederzuladen.
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vor einer Stunde schrieb Globus:
müssen sie dir ja erst mal 3 Jahre Zeit geben
Die Prüfen einfach 1 Tag nach Inkrafttreten ob du die 3 Jahre davor 18 mal schießen warst mit jeder Waffe.
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vor einer Stunde schrieb BBF:
Wer ist der Autor
Die Stellungnahme kommt vom Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und ist unterzeichnet von
Sybille Benning CDU/CSU und
Martin Neumann, FDP
beide Mitglieder des Bundestages.
Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von schmitz75
Das bezieht sich aber auf die geänderte Version, nicht auf die im aktuellen Waffengesetz und da werden Pfeilabschussgeräte und Armbrüste unterschieden.
Die Ausnahme für Armbrüste wird in 19/13839 nicht gestrichten, nur in der Empfehlung des BR.