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schmitz75

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Beiträge von schmitz75

  1. Er hat schon über 1000 Kommentare dazu bekommen:

     
    Und er hat schon früher reichlich nette Sachen geschrieben:
    "Die Anforderungen für den sogenannten Kleinen Waffenschein müssen verschärft werden. Die Aufrüstung des Normalbürgers ist ein Problem, erst recht, wenn sie mit dem Ziel der Selbstjustiz einhergeht. Vermeintlich harmlose Luftdruckwaffen können sehr schnell tödliche Verletzungen hervorrufen."
    "Der Attentäter benutzte eine Selbstladepistole und ein Repetiergewehr. Beides sind halbautomatische Waffen, die er als Schütze erworben hatte."
  2. vor 14 Stunden schrieb Harry Callahan:

    Also erstens wird Dir Heletz das bestimmt gleich erklären.

     

    Das ist die Lösung, verpflichtende Anfragen der Waffenbehörde bei Heletz ob die Person ein rechtsradikaler Reichsbürger ist.

     

    Ansonsten hier ist der Beschluss von gestern:

    Zitat

    Mit dem bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen 3. Waffenrechtsänderungsgesetz werden wir den vollständigen „Lebenszyklus“ von Waffen - von ihrer Herstellung über jeden Besitzwechsel bis zu ihrer Vernichtung - für die Sicherheitsbehörden nachvollziehbar machen und damit ein Verschwinden in der Illegalität deutlich erschweren. Große Magazine werden verboten. Bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Dies werden wir durch eine Regelanfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden wirksam flankieren. Auch den Handlungsbedarf im Sprengstoffrecht werden wir umfassend prüfen.

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/massnahmenpaket-bekaempfung-rechts-und-hasskrim.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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  3. Es gab da mal ein Urteil zu, was ich leider nicht mehr finde da ging es um die Aufbewahrung in einem nicht zugelassenen Behältnis. Aber der Tenor war irgendwie, dass die Aufbewahrung im Büro auch in einem zugelassenen Behältnis nicht erlaubt wäre, weil der Transport von der Wohnung zum Büro nicht von den Ausnahmen gedeckt ist.

     

  4. Deiner Interpretation nach sind also aktuell "1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);" nur für Vollautomaten verboten?

    Abgesehen davon werden die halbautomatischen Schusswaffen auch unter 1.2 eingefügt.

  5. vor einer Stunde schrieb BergKrähe:

    Antwort: Betroffen wären Zentralfeuer-Selbstladewaffen, nicht betroffen Randfeuer und Repetierwaffen. Aber Magazine, die in Selbstladewaffen passen, sind betroffen, selbst wenn sie zu einer Repetierwaffe gehören. 

    Ist das nicht völlig egal, ob die in eine Selbstladewaffe passen, der Entwurf verbietet alle Wechselmagazine >10 Schuss für Langwaffen für Zentralfeuermunition? 

  6. vor 12 Stunden schrieb chapmen:

    Kann man nicht? Erklär mal.

    Zitat

    leicht zu (voll)automatischen Waffen umgebaut werden können,

    Welche ehemaligen Vollautomaten die zu Halbautomaten umgebaut wurden und leicht in Vollautomaten umgebaut werden können, kann man als Halbautomaten erwerben?

    Zitat

    Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. 

     

  7. Ich finde es immer erschreckend wenn die Leute welche die Gesetze beruflich machen sie nicht verstehen, wie soll dann der Bürger sie verstehen.

    Die FDP glaubt Nachtzielgeräte werden erlaubt.

    Die Grünen glauben Vollautomaten die zu Halbautomaten umgebaut wurden könnte man als Halbautomaten erwerben.

  8. vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:

    Nach der rechtlichen Bewertung der EU-Richtlinie bleibt ein 20/30er Magazin IMMER ein 20/30er Magazin, egal ob blockiert oder nicht. Entscheidend ist die Größe des Magazinkörpers und dessen ursprüngliche(s) Kapazität/Fassungsvermögen.

    Wo in der Richtlinie steht denn dass?

    Bleibt dann ein Gurtglied eine Ladevorrichtung über 30 Schuss, wenn es mal an einem Gurt über 30 Schuss angebracht war?

     

    Was ist mit Magazinen mit unterschiedlichen Followern, woher soll ich wissen ob jemals ein anderer Follower eingesetzt gewesen war?

     

  9. Das Plenarprotokoll ist draußen, die Abstimmung über die Armbrüste wurde wiederholt, siehe Seite 388:

    Zitat

    (Zuruf Hessen: Frau Präsidentin, ich möchte Sie bitten, die Abstimmung unter Tagesordnungspunkt 41 zu dem Landesantrag 363/2/19 zu wiederholen!)

     

    Da der Tagesordnungspunkt schon abgestimmt war, kann nur wiederholt werden, wenn es keinen Widerspruch gibt. Ich frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, die Abstimmung zu wiederholen. – Es gibt keinen Widerspruch. Insofern können wir die Abstimmung wiederholen.

     

    Tagesordnungspunkt 41, Landesantrag Drucksache 363/2/19!

    Ich darf um das Handzeichen bitten, wer dafür stimmt. – Das ist die Mehrheit. Besten Dank.

     

    Noch etwas! (Birgit Honé [Niedersachsen]: Wir würden in diesem Zusammenhang um nochmalige Abstimmung des Länderantrags 363/3/19 bitten! TOP 41!)

     

    Ja, ich lasse gerne noch einmal abstimmen, wenn sich auch hier kein Widerspruch erhebt. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Inzwischen sind auch alle Länder wieder vertreten. 363/3/19! – Das ist eine Minderheit.

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2019/Plenarprotokoll-980.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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