Der zuständige Ausschuss vom BR fordert noch einige Änderungen, manche haben es in sich.
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=303-1-21
MPU bei Erstantrag und Verlängerung einer Erlaubnis
bei der Verfassungsfeindlichkeit soll es reichen das : "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie [...] Ansichten innegehabt haben" und statt der Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen, reicht es sich im Umfeld dieser zu bewegen.
Und das persönliche Erscheinen soll angeordnet werden können, damit "die Waffenbehörden evidente Mängel der Zuverlässigkeit, wie etwa aggressives Auftreten, extremistisches, demokratie- und fremdenfeindliches Verhalten, und der persönlichen Eignung, wie merkliche Probleme der Motorik, schwere geistige Mängel, psychische Auffälligkeiten oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen können."
wird am 28.5. drüber abgestimmt