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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
scotty600 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ok, wollte sichergehen, das die Grundlage der Diskussion stimmt. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
scotty600 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Bitte mal das hier oft erwähnte VGH Urteil verlinken, auf welches sich der WSV bezieht. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
scotty600 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
mal das VGH Urteil gelesen? Da steht ausdrücklich drin, das die Bescheinigung des Verein/Verbands bei Überkontingent NICHT rechtskräftig ist. Steht sogar ganz oben (Punkt 2) und wird später begründet https://openjur.de/u/2347384.html -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
scotty600 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Und noch was, die angegebene Übergangsvorschrift §58 (21) betrifft nur Bedürfnis nach §14 (4) aber NICHT nach §14 (5)! Und bei §14 (5) macht der Verband gar nichts. Diese Aufgabe hat sich der Württ. Schützenverband selbst vergeben. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
scotty600 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe nur Bahnhof ... warum wird ewig das Bedürfnis zum Erwerb mit dem Fortbestand durcheinandergebracht. Für mich ist das genauso als ob mein Auto Sicherheitsstufe 0 erfüllen muss um Waffen zu transportieren. - Erwerb über Kontingent ... war doch schon immer so, das das Begründet werden muss und das der Verband das Bedürfnis ausstellt. - Fortbestand innerhalb Kontingent ... hier wird der Schütze angeschrieben. Der Verein Verband hat mit dem Nachweis nichts zu tun. IdR fragt der Schütze aber seinen Verein nach einer Bescheinigung, weil es das einfachste ist. - Fortbestand über Kontingent ... ebenso Sache des Schützen (Wettkampfteilnahme, Termine etc) der Verein/Verband hat hierbei erstmal gar keine Aufgabe und schon gar keine Nachweispflicht. Ich bin in drei Verbänden und vier Vereinen... wo frage ich nun. Diese extra Regeln (welche gar nicht gefordert sind ... in dem angegeben link) finde ich anmasend und zum k####. -
Schädlingsbekämpfung > Rattenschießen mit Luftgewehr
scotty600 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Fragestellung ist sicher rein hypothetisch? Ich würde mal vermuten, das ein gewerblicher Entsorge ein Hygienekonzept haben muss und das der Schädlingsbefall professionell durchgeführt und nachgewiesen werden muss. -
Grundsätzlich betrifft die Fragestellung hier erstmal nur Personen mit Genehmigung nach §58 (17) WaffG ! Ich hoffe darüber sind wir uns zumindest einig, oder?
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Vor der letzten WaffG Änderung war das bis DM gang und gebe. Die Leute die damals schon die Nase gerümpft hatten pochen heute ganz laut auf Verbot nach WaffG. Ob ich da ne Genehmigung vom BKA habe interessiert meist nicht.
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Ich glaube die ursprüngliche Frage des Themenstarters ist geklärt. Alles weitere hier ist philosophischer Natur. Insbesondere dann, wenn nach Gesetzestexten gefragt wird wo etwas explizit erlaubt ist.
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@sealord37 warum zitierst Du nich den ganzen Paragraph ?
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Diese Magazinblockiererei stand noch nie im WaffG. Das ist eine Erfindung der Sportverbände und hat mit dem WaffG absolut gar nichts zu tun.
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Das steht doch explizit in jeder BKA Genehmigung zum Neu-Altbesitz drin! Beim Alt-Altbesitz ist es nicht so explizit dargestellt aber auch da ist dem Sportschützen der Umgang erlaubt.
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Die ewige Diskussion ... auch schon vor der letzten WaffG Änderung, incl. der Vermischung verschiedener Vorschriften. Die 50 € brauche ich nicht. Hab auch keinen Bock jetzt 'nem Jäger der normalerweise nur 2+1 Patronen laden darf zu erklären warum er im Training (für was? Jagd oder Jagdsport) auch > 10 Patronen laden darf.
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Das ist ja was ganz neues. Ich kenne keinen einzigen FB wo die Kapazität angegeben ist. Bzw. das die Kapazität ein Kriterium für den Anschein ist.
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Wenn die Erlaubnis zum Besitz und Umgang vorhanden ist kannst Du die zum TRAINING voll machen. Es ist dabei egal ob du Sportschütze oder Jäger bist!
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Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
scotty600 antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Also wenn es Euch auf netto Schiesszeit pro € ankommt, müsst Ihr wieder 25m Präzi / Kombi gehen. Da spart Ihr zumindest diie Zeit für Walkthrough, überlegen wie man es macht - Positionen, Magazinwechsel, diskutieren in der squad etc... -
Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
scotty600 antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Echt jetzt, Ihr zieht Euch an den 15 min hoch .... so kleingeistig -
Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
scotty600 antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Ich möchte hier gerne auch noch eine andere Betrachtungsweise einwerfen. Ein Start im BDS Standardprogramm kostet zwischen 8 - 11€ und die Disziplin ist in 15-20 min absolviert (nehmen wir mal Mehrdistanz). Bei den IPSC Matches haben wir in der Regel 12 Stages. Würde ich eine Stage mit einem Start in Standard gleich setzen oder z.B. 12 Starts an einem Tag buchen, wären das 12 x 8-11€ also 96 -132 Euro!! Aslo die Startgebühr ist gerechtfertigt und absolut OK!!! Hier sollte keiner nach Reduzierung rufen sondern alles daran setzen das es zukünftig konstant bleibt. Der wirkliche Kostenfaktor ist Munition und Reisekosten. Der Motivationsfaktor ist ein anderes Thema. -
Das war der CED 7000 … also mit Display verbinden etc.
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Das 20er Langwaffenmagazin ist ein verbotener Gegenstand, Grundsätzlich und für Alle! Die Ausnahmegenehmigung beschreibt " ... Weiterbesitz verbotener Waffen ..." obwohl es sich ja nur ein Magazin handelt. Genehmigt ist der Besitz und Umgang, ABER personenbezogen auf die Person und die von Ihr angemeldeten Magazine. Und dann stehen ja noch so einige andere #Kleinigkeiten in den Auflagen...
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A/ bestelle doch mal eins ... gerade Brownes schickt Dir erstmal ne Belehrung und verlangt eine Bestätigung von Dir das Du Dir im klaren bist was Du käufst. B/ Dann bist im Besitz verbotener Gegenstände, ohne Genehmigung und im Fall der Fälle geht das sehr doof aus. Zur Info, Du darfst Dir nichtmal am Stand so ein Magazin von einer berechtigten Person ausleihen. Bei Ihm OK, bei Dir verstoß ggn WaffG
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Ich hab mich tatsächlich wegen der Kosten abgemeldet, zugunsten zweier anderer IPSC Matches davor und danach. Die Hera Steel Nightmare ist Mega und ist auch super das es so ein Event gibt. Der Aufwand für dieses Match ist nicht unerheblich. Da gehen allerdings bei zwei Starts 600 Murmeln durch und es kommen noch die anderen Lv3 Matches drumherum dazu --> Munitionskosten only, Juli ca. 650 - 800 € Da setzt man halt Prioritäten. Zumal ich die letzten beiden male dabei war. ABER, wer noch nie auf der Steel Nightmare war oder wer keinen SuRT hat, der wird für seine Ausgaben belohnt!!
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Die Zukunft gestaltest Du! Wenn du dir sicher gehen willst, werde Polizist, Förster oder Berufsjäger ODER Politiker
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Das wäre zu begrüßen!! Munitionserwerb ist eh pseudo, da der Händler ja nichts melden muss. Da würde Kategorie Jäger Sportschütze reichen. Die Polizei braucht kein Lesegerät, da die eh nur nach zwei Handlungsmuster folgen. A, sie lassen dich laufen, weil Du LWB bist und so Sachen wie Europäischer FWP kennen die sowieso nicht B, sie beschlagnahmen erstmal alles "zur Prüfung" Der Händler MUSS beim verkaufen melden im NWR machen .. keine Ahnung ob da der "Voreintrag" auch gespeichert ist, müsste aber. ABER eine Vereinfachung des Waffenrecht ist nicht im Sinn der Gesetzgeber, deswegen bleibt es die nächsten 50 Jahre auch noch so wie heute