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JasperBeardley

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  1. Und da geht die Reise hin. WIR buchen - sie fluchen!
  2. Seine Argumentation war sowieso schwachsinnig. Was haben Depressionen mit Waffenseiten im WLAN zu tun?
  3. Bei 10 Salutschüssen muss ich ja 4x das Magazin wechseln...
  4. Ich gehe auch davon aus, dass, wie hier schon von einigen geäußert, die Innenministerkonferenz im Juni sich nur mit der Rückabwicklung der HA>2 beschäftigen wird. Grün regierte Länder lassen sicher schon einen Verwaltungsentwurf stricken, der das regelt und als Vorlage eingebracht werden wird. Im übrigen gehe ich davon aus, dass nach den Terroranschlägen in Paris und Brüssel und mindestens 500.000 unregistrierten Migranten im Land die Innenminister andere Prioritäten haben werden als den Jägern ihre HA>2 zu retten. Die werden froh sein schnell irgendetwas halbwegs vernünftig klingendes beschließen zu können und weiter zum nächsten Thema. Zumal der DJV oft genug hat durchscheinen lassen, dass ein teutscher Waidmann einen HA zur Jagdausübung nicht wirklich braucht. Read my lips, der Zug ist abgefahren. Und im Juni werden die Tickets kontrolliert und die Schwarzfahrer zum Aussteigen aufgefordert. 14 Tage Frist.
  5. Das war doch klar. Ich habe die Vorgehensweise des DJV schon vor Tagen, kurz nach der ersten ach so vollmundigen Ankündigung des DJV prognostiziert und damals danach gefragt, ob der DJV schon jemals auch nur die kleinste Kleinigkeit auf dem Klageweg für uns Jäger erreicht hat. Die Antwort mag sich jeder selber geben. Fakt ist, dass der DJV der Politik für ihre Salamitaktik noch das Brett zum Unterlegen in die Hand gegeben hat, das Messer geschärft hat und die Salami festgehalten hat. Jusristisch nennt man das, glaube ich, "Beihilfe".
  6. Off Topic: Juristen und Richter wohl insbesondere sind aber auch einfallsreich. Man kann ja zu dem Streit zwischen Apple und der US-Justiz inhaltlich stehen wie man will, aber was die US-Justiz jetzt ins Feld führt ist irgendwie, nun sagen wir mal, "kreativ"! Der Streit zwischen Apple und der US-Regierung um das Entsperren von iPhones spitzt sich wieder zu. (...) Im aktuellen Fall geht es um das iPhone eines geständigen Drogenhändlers, der Richter hat sich auf die Seite von Apple gestellt. Die Behörden wollen diese Entscheidung kippen. Apple weigert sich unter anderem wegen der rechtlichen Grundlage für die Forderungen, den Ermittlern zu helfen. Sie führen ein Gesetz aus dem Jahre 1789 ins Feld, das Richtern grundsätzlich das Recht gibt, alle nötigen Maßnahmen zu verfügen. Quelle: n-tv.de Wenn's danach ginge könnte man auch wieder Hexen verbrennen, wie zu der Zeit üblich. Bin mir sicher irgendein klitzekleiner Gesetzestext findet sich da noch in den alten Strafgesetzbüchern, der aus Versehen nicht geändert oder außer Kraft gesetzt worden ist.
  7. Glaube ich nicht, dass in einer mündlichen Verhandlung etwas verhindert worden wäre. So ein Richter kann auch in einer mündlichen Verhandlung sehr ignorant sein. Du oder dein Anwalt bringen Aussagen und gute Argumente vor und der Richter schei*t drauf. Ich habe als Kläger in einigen Verhandlungen auf Amtsgerichts- oder Landgerichtsebene sowohl sehr gute als auch miserable Richter erlebt. Ich sage das unabhängig vom Ausgang der Verfahren für mich und habe dabei jeweils nur meine professionellen Ansprüche an mich selbst an die Richter angelegt. Das kann man auch als juristischer Laie z.B. in der Beurteilung der Prozessführung oder der Prozessvorbereitung. Wie auch immer. Jetzt ist es zu spät auf wem auch immer rumzuhacken. Blick nach vorn und den Tornisterriemen festgezurrt. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass die Chaizze endlich am Ventilator angekommen ist. Vielleicht merken ja jetzt endlich einige Jäger und Funktionäre etwas, die vorher immer noch geschlafen haben. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Durch Kommentare bei WO?
  8. Ich glaube, dass vielen Jägern und Sportschützen noch nicht klar geworden ist, welche Steilvorlage für im Grunde x-beliebige Waffenrechtverschärfungen das BVerfG da gegeben hat. Denn mit der Fadenscheinigkeit genau dieser Urteilsbegründung lässt sich, wenn der politische Wille da ist, im Grunde alles begründen und damit einschränken, verbieten und enteignen. Das wird noch lustig.
  9. Na hoffentlich! Weg von der bisher so erfolgreichen Salamitaktik der Waffengegner hin zu größerer Konkursmasse ist immer gut.
  10. Gut wäre es den Dalai Lama als Treuhänder zu gewinnen! SCNR Gute Initiative! Interessant, dass ich gestern hier noch massiv angegangen wurde als ich schrieb "in weiten Teilen Deutschlands wird nicht mehr eingetragen" Leute, gewöhnt euch dran, ich habe immer recht! Jedenfalls haben wir jetzt einen casus belli der groß genug sein dürfte um nationale Aufmerksamkeit zu erregen. I like! Je mehr je besser; je größer, je besser! Auf uns werden noch sehenswerte Beiträge der Medien zukommen. Hasenjagd mit Vollernter (wer kennst schoh den Unterschied zwischen Büchse und Flinte?) Die kleinen zerschossenen Häschen auf der Strecke...dazu grobschlächtige Bauernjäger aus dem Emsland, schnapsberieselt...und...und...und...dazu Drückjagdpornos auf Schwarzwild mit Halbautomaten. Das macht Stimmung! Als Waffengegner würde ich mir die Hände reiben bei dieser Steilvorlage des BVerwG. Und noch was, wer einen Funken Verstand hat, erkennt, dass der Angriff auf die HA erst der Anfang ist. Am Ende steht das erklärte Ziel der zentralen AUfbewahrung von Flinten mit FLG / Schrot wie in der DDR. verpflichtend für alle Jäger. Nix Kurzwaffe, nix Büchse, nix Aufbewahrung zuhause.
  11. Wundert mich nicht. Sehr bedenklich das. Hast du probiert ob Drogenseiten oder die Parteiseite der CDU durchgingen? Das wäre dann noch bedenklicher.
  12. Da wo du noch nie warst. https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
  13. Gibt's einen langen Thread zu. Bitte hier dicht machen.
  14. Sich über die Gesetzeslage und deren Auslegung zu informieren ist eine Holschuld. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
  15. Im Moment heißt das also, dass jeder Gastschütze ohne EWB auf dem Schießstand einen HA >2 schießen darf, ein Jäger seine eigene Waffe aber nicht. Jedenfalls wenn man den Ausführungen des DJV Glauben schenkt.
  16. Nein, der DJV hat exakt das hier geschrieben: Landesrechtliche Ausnahmen zu § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG (z.B. § 17 Abs. 3 JWMG-DVO Baden-Württemberg): Folgt man den Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts, kann zwar u.U. ein Bedürfnis (im Beispiel aus Baden-Württemberg für anerkannte Nachsuchenführer) fortbestehen (dieses müsste allerdings gesondert nachgewiesen werden und der Erwerb der Waffe wäre nur mit Voreintrag in der WBK möglich), allerdings wäre dann darüber hinaus für das Führen der Waffe bei der Nachsuche ein Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG) und für das Schießen eine Schießerlaubnis (§ 10 Abs. 5 WaffG) erforderlich. https://www.jagdverband.de/sites/default/files/Hinweise%20des%20DJV%20zu%20den%20Urteilen%20des%20Bundesverwaltungsgerichts.pdf
  17. In der Stellungnahme des DJV heißt es weiter: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/Hinweise%20des%20DJV%20zu%20den%20Urteilen%20des%20Bundesverwaltungsgerichts.pdf Landesrechtliche Ausnahmen zu § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG (z.B. § 17 Abs. 3 JWMG-DVO Baden-Württemberg): Folgt man den Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts, kann zwar u.U. ein Bedürfnis (im Beispiel aus Baden-Württemberg für anerkannte Nachsuchenführer) fortbestehen (dieses müsste allerdings gesondert nachgewiesen werden und der Erwerb der Waffe wäre nur mit Voreintrag in der WBK möglich), allerdings wäre dann darüber hinaus für das Führen der Waffe bei der Nachsuche ein Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG) und für das Schießen eine Schießerlaubnis (§ 10 Abs. 5 WaffG) erforderlich. Ganz großartige Nummer! Waffenschein zum Führen eines HA bei der Nachsuche! Die graben sich das eigene Grab. Natürlich. Ich werde abwarten, wie erfolgreich sie dabei sein werden. Hole schon mal Chips & Bier.
  18. Du hast es nicht verstanden, Ich fordere keine aussischtslose Klage vor dem BVerfG. Ich fordere die hier genannten "Preiserhöhungen" durch Imagekampagnen und Sammelklagen der Verbände gegen jede noch so kleine Kleinigkeit.
  19. s. meinen oben geschilderten Fall der Region Hannover und andere hier genannte Beispiele.
  20. Zitat aus der Seite des DJV: Eindeutig ist derzeit nur, dass Jäger, die einen Halbautomaten in der Waffenbesitzkarte eingetragen haben, diesen legal besitzen. Der DJV rät jedoch, diesen nicht auf der Jagd oder dem Schießstand zu führen. Eierloses Pack! Warum empfehlen sie nicht die HA jetzt erst recht auf dem Stand oder der Jagd zu führen? Dann sammeln sie evtl. anfallende Diskriminierungen durch Behördenvertreter und klagen die ganze S******e durch bis sonstwohin. FÜR ihre Mitglieder. Dazu die von mir geforderte Imagekampagne. Stattdessen empfehlen sie den Schwanz einzukneifen. Opfermentalität. Kein Wunder, dass wir ständig Salamischeiben an die Waffengegner verlieren.
  21. Lachhaft! Lippenbekenntnisse! Bitte posten, wenn der DJV tatsächlich AUF DEM KLAGEWEG aktiv werden sollte. Nichts werden sie machen, gar nichts. Zurück zu Drilling und K98 ist deren Devise. Und die Pistolen werden sie auch jederzeit opfern. Geht doch in Kanada auch, wird es heißen. Und Großonkel Ernst hatte nur im Krieg eine Pistole aber Jagen damit? Pfui!
  22. Gesetze werden aber durch Richter interpretiert und ausgelegt. Die ist jetzt auf höchster Ebene geschehen und "Recht" gesprochen worden. Offenbar orientieren sich, wie in solchen Fällen üblich, die Verwaltungen bereits in großem Umfang an diesem Urteil. Außerdem müssen wir als Legalwaffenbesitzer gar nichts deuten. Uns sagt dann schon die Behörde, was geht oder nicht. Wenn du damit nicht einverstanden ist, weil sie gegen Gesetze und Verwaltungsvorschriften verstoßen, steht dir der Klageweg offen. Dabei kommen dann u.a. solche Urteile wie das des BVerwG raus. Das Problem aus meiner Sicht ist eine fehlende Waffenlobby, die mit Entschlossenheit und Geld Musterklagen anstrebt, diese eisenhart durchzieht und gleichzeitig, wie jeder Bauernverband oder die Mineralwasserindustrie großangelegte Imagekampagnen fährt. Das ist heutzutage kein Hexenwerk mehr, dafür gibt es versierte Agenturen, die alles, aber auch wirklich alles sauber positionieren können, sogar kinderwerfende "Asylanten", wie man im Asylansturm-Thread nachlesen kann. Ich sehe beim DJV diese von mir geforderte Entschlossenheit nicht, das Geld wird wohl da sein. Deswegen bin ich vor ca. 2 Jahren ausgetreten. Lieber lasse ich mich gar nicht vertreten als miserabel. Ich führe hier gerne nochmal die Praxis der LJN (Landesjägerschaft Niedersachsen) an, die beim Pferderennen in Hannover einen Preis für ein Rennen sponsort, der dann vom LJN-Vorsitzenden an den siegreichen Jockey übergeben wird. Danach ziehen sich die Herren Funktionäre in die VIP Lounge zurück, die auch die LJN sponsort, um mit den Herren der Landesregierung vermutlich über ihre letzen gemeinsamen Puffbesuche zu referieren. Wahrscheinlich auch von den Mitgliedern gesponsert. So ein bunter Nachmittag verpulvert dann mehrere Tausend Euro, nur damit ein paar Funktionäre mal für 3 Stunden legal von ihrer Alten wegkommen. Erreicht wird da gar nix. Null. Nada. Niente. Zero. Da mag mittun wer will, ich nicht. .
  23. Vielleicht sollte man das BVerfG in BVeraG umbenennen. Das steht dann für Bundesverarschungsgericht.
  24. Wie gut, dass Männer nur zwei Hoden haben, sonst müsste man da auch reduzieren!
  25. So wird's enden. Zurück zu den Wurzeln. Übrigens, ein ächter teutscher Waidmann braucht keinen Revolver. Wozu gibt es denn Sau- oder Hirschfänger?
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