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Marder

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Beiträge von Marder

  1. vor einer Stunde schrieb Empty8sh:

     

    Zuerst fachlich: Zusätzlich wirde die Kategorie B1 geändert: "Halbautomatische Kurzwaffen" sind dort nicht mehr drin, die fallen ALLE alo generell unter A, völlig unabhängig von der Magazinkapazität.

     

    Angenommen ist noch nichts. Dem Parlament werden Gesetzesvorschläge vorgelegt, in diesem Fall wohl zwei, einer von IMCO/LIBE, der andere von Europäischen Rat. Die können auch noch versuchen, einen Kompromiss zu finden oder getrennt über die beiden Versionen abzustimmen.

     

    Das Problem an dem Vorschlag von GENVAL ist, dass es für einen Laien ohne Feuerwaffenkenntnisse ganz vernünftig klingt. Große Magazine sind für sportlches Schießen und Jagen ungeeignet, und Waffen mit viel Feuerkraft sind nicht nötig. Enteignung von Altbestand gibt es ja auch nicht.

    Die ganzen Fallstricke und Stolpersteine, die uns effektiv auf einen Zustand von Großbritannien setzen , merkt man erst viel zu spät.

     

    Beste Grüße

    Empty8sh

     

    Beste Grüße

    Empty8sh

     

     

     

    Das ist der komplette Wahnsinn.

     

    Wenn das durchgeht dann Gute Nacht Schießsport.

  2. vor 6 Stunden schrieb detlef86:

     

    Moin Kollegen,

     

    Hab ich heute von meiner Bundestagsabgeordneten bekommen, nachdem ich bereits dreimal nach einer klaren Stellungnahme der CDU zum Thema bat.

     

    Endlich mal klare Worte und nicht dieses "Kipplaufwaffen"-Gesülze.

     

    Beschluss der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28. April 2016 zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (EU-Feuerwaffenrichtlinie)“

     

     

     

    Die Kommission hat letztes Jahr einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen“ vorgelegt.

     

     

     

    Auch wenn der Wunsch der Kommission nach einer raschen Beratung des Vorschlages vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris und Brüssel verständlich ist, bedarf dieser Vorschlag in wesentlichen Punkten noch einer grundlegenden Überarbeitung und Änderung.

     

     

     

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Regelungen des deutschen Waffenrechts zum Umgang mit Schusswaffen zu den strengsten in den Mitgliedstaaten zählen und bereits einen hohen Schutz gewährleisten.

     

     

     

    Zudem sind solche Änderungen abzulehnen, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbesitzer und Waffenbehörden führen, der in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.

     

     

     

    Zu bedenken ist weiterhin, dass wesentliche Regelungen des Vorschlages weit überwiegend in keinem Zusammenhang mit den von der Kommission genannten Terroranschlägen stehen, sondern vielmehr allgemeine waffenrechtliche Anliegen der Kommission aufgreifen.

     

     

     

    Wesentliche Vorschläge der EU-Kommission sind vor diesem Hintergrund daher abzulehnen. Sie sind nicht geeignet, einen Mehrwert bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erzielen und können auch nicht damit gerechtfertigt werden. Sie dienen nicht der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, sondern belasten in erster Linie die vielen tausend Jäger und Sportschützen in unserem Land, die sich rechtstreu verhalten und durch den zusätzlichen und unnötigen bürokratischen Aufwand zudem die Behörden in Deutschland.

     

     

     

    Dazu im Einzelnen:

     

     

     

    • Das Waffengesetz sieht die Möglichkeit, ein fachmedizinisches oder fachpsychologisches Gutachten fordern zu können, bislang nur bei Zweifeln an der Eignung vor. Daneben ist ein ärztliches Attest zur Reife bei unter 25jährigen stets erforderlich, die mit großkalibrigen Waffen schießen wollen. Nach dem Vorschlag soll dagegen jede Erteilung und Verlängerung einer Waffenerlaubnis von einer medizinischen Untersuchung abhängen.

     

     

     

    Die Einführung einer obligatorischen Pflicht zu medizinischen und psychologischen Untersuchungen für alle Erlaubnisinhaber ist strikt abzulehnen. Sie stellt die Mehrzahl der Legalwaffenbesitzer unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht. Es ist vollkommen unklar, was im Einzelnen konkret untersucht werden soll. Die Aussagekraft solcher anlassunabhängiger Untersuchungen ist daher in Zweifel zu ziehen und steht in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Grundrechtseingriff.

     

     

     

    • Nach dem Vorschlag soll jede Waffenerlaubnis auf höchstens fünf Jahre befristet werden. Dies hätte für Jäger und Sportschützen, vor allem in Kombination mit der Pflicht zu einer medizinischen Untersuchung für jede Erteilung oder Verlängerung einer Waffenerlaubnis, weitreichende Folgen. Eine solche Befristung von waffenrechtlichen Erlaubnissen auf fünf Jahre führt zu einer unangemessenen Belastung der Legalwaffenbesitzer wie auch der Vollzugsbehörden, ohne dass damit ein Sicherheitsmehrwert verbunden wäre und ist abzulehnen. Die in Deutschland ohnehin vorgesehene periodische Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen erreicht das gleiche Ziel bei einer weit geringeren Belastung für alle Beteiligten.

     

     

     

    • Eine unangemessene Belastung insbesondere der Vollzugsbehörden ohne einen wesentlichen Sicherheitsgewinn entstünde auch durch die Verpflichtung der Erfassung unbrauchbar gemachter Waffen in den nationalen Waffenregistern. Auch dies würde angesichts der hohen Zahl der in Deutschland erstmals zu erfassenden unbrauchbaren Waffen einen enormen Aufwand bedeuten, ohne dass hieraus wirksame Vorteile erwachsen würden.

     

     

     

    • Unverhältnismäßig wäre auch die Pflicht, Sammlerwaffen unbrauchbar machen zu müssen. Sie würde sich auf verbotene Waffen beschränken und damit auf solche, die gerade nicht im Besitz privater Sammler sein können, sondern von Museen und ähnlichen Einrichtungen. Eine Missbrauchsgefahr ist hier gering. Zudem haben diese Sammlerwaffen regelmäßig einen gewissen finanziellen oder kulturhistorischen Wert, so dass eine Unbrauchbarmachung auch einen nicht unerheblichen Wertverlust zur Folge haben könnte.

     

     

     

    • Auch ein Verbot des Fernabsatzhandels erreicht nicht das von der EU-Kommission angestrebte Ziel und wird daher abgelehnt. So lange sicher ist, dass sowohl Veräußerer als auch Erwerber über die notwendigen Erlaubnisse verfügen, ist kein signifikanter Unterschied zum herkömmlichen Handel, insbesondere kein Sicherheitsrisiko, erkennbar.

     

     

     

    • Das vorgeschlagene Verbot aller halbautomatischen Waffen, die wie Vollautomaten aussehen (sog Anscheinswaffen) bedarf noch einer eingehenden Prüfung, ob dieser Vorschlag tauglich ist, das Sicherheitsniveau in der Gemeinschaft zu heben. Eine vergleichbare Vorschrift in Deutschland ist bereits gescheitert und wurde 2003 ersatzlos gestrichen. Das Aussehen einer Waffe hat mit ihrer Gefährlichkeit grundsätzlich nichts zu tun. Es stellt sich daher die Frage, ob mit dieser Regelung ein relevanter Sicherheitsgewinn verbunden ist. Dies geht aus der Begründung des Richtlinienvorschlags jedenfalls nicht unmittelbar hervor.

     

     

     

    Grundsätzlich enthalten die vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zwar einige gute Ansätze, die geeignet sind, das Sicherheitsniveau in der Gemeinschaft zu heben. Zu nennen sind insbesondere die Einführung von technischen Mindeststandards für so genannte Salutwaffen sowie für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Auch ein weiterer Ausbau und perspektivisch die Vernetzung der Nationalen Waffenregister sind geeignet, die Sicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Die oben genannten und abzulehnenden Regelungsvorschläge führen jedoch dazu, dass der Vorschlag in seiner jetzigen Fassung inakzeptabel und abzulehnen ist.

     

     

     

    Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, diese grundlegenden Kritikpunkte in den Beratungen zu berücksichtigen und auf entsprechende Änderungen zu dringen.

     

     

    Die können heute beschließen was sie wollen, wenn morgen Merkel daherkommt und ihnen befiehlt dem EU Vorschlag zuzustimmen heben die alle brav die Hand.

    Und eins könnt ihr mir glauben, Merkel hat null Sympathie für den privaten Waffenbesitz.

  3. Danke, das ist gut.

    Allerdings noch keine "kritisch-taktische" Anmerkung zu einem Punkt:

    Ist es denn taktisch klug, dass auch wir schon so automatisch von einer Übernahme des EU-Amendments in deutsches Recht ausgehen?

    Denn das, sprich die Übernahme von Regelungen (für die die EU gar keine Normierungs-Kompetenz besitzt!), wäre eigentlich die "zweite Verteidigungslinie". Die Übernahme muss ja ggf. auch in Frage gestellt werden.

    solange das Merkel Regime an der Macht ist wird das ganze Buchstabengetreu umgesetzt, meinst du die schert sich um 2 Mio Waffenbesitzer?

  4. Die Deutsche Sylvia-Yvonne Kaufmann ist ja anscheinend eher für ein Verbot von gefährlichen Waffen...Sie will nicht optische Kriterien sondern technische... (Alle Kaliber die auch mil . eingesetzt werden ?!)

    Auch ist ihr egal, dass es Anfangs als Anti-Terror Gesetz verkauft werden sollte da es ja präventiv wirkt und generell Gefahren durch Waffen verhindern soll...

    Na toll :(

    Also alles bis auf kk und die klassischen Jagdkaliber?

    Sie sind nicht mehr ganz dicht.

  5. Die Antworten werden "dünner und weniger", gelle? Auf meine "zweite Runde" hin an Euroapaparlamentarier kam, obwohl die Formulierungen m.E. freundlich, sachlich und auf den Punkt waren, auch nicht mehr viel. Wobei das noch nicht heißt, dass es nicht trotzdem "Meinung bilden" kann.

    Und, in der Tat, ich überlege mir auch, ob man nicht so langsam mit den deutschen MdBs anfangen sollte.

    Wobei - noch köchelt das Süppchen eben eher in bzw. bei der EU.

    Den beiden MdBs aus meinem Landkreis kündige ich offen an ihr Abstimmungsverhalten in allen Schützenvereinen im Kreis auszuhängen damit sich die Schützen ihr Wahlverhalten 2017 oder vielleicht noch dieses Jahr überlegen können.

  6. Schaut man sich die Wahlprüfsteine des BDS an, so könnte man annehmen, dass die CDU in Baden-Württemberg und im Europäischen Parlament unsere Rechte als Waffenbesitzer nach FDP und AfD am stärksten verteidigen wird. Doch schaut man ins Detail, sieht die Sache schon anders aus.

    Andreas Schwab ist

    Vorsitzender der CDU Schwarzwald-Baar;

    Stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Südbaden;

    Binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion;

    Mitglied im Fraktionsvorstand;

    stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament;

    Mitglied des Europäischen Parlaments seit 2004.

    Aufgrund dieser Vielzahl an Ämter sind seine Äußerungen, insbesondere im Europäischen Parlament, ein wichtiger Indikator, wie die CDU wirklich denkt. Das folgende Video zeigt seinen Redebeitrag bei der Debatte zum Waffenverbot am 23. Februar 2016 im Europäischen Parlament:

    https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/02/28/steht-die-cdu-in-bw-und-im-ep-wirklich-zu-uns/

    Egal ob es CDUler gibt die nichts gegen Legalwaffenbesitzer haben werden die alle im EP und im BT so abstimmen wie Merkel es befiehlt, und das wird im Zweifel gegen uns sein, die versteht uns nicht.

  7. Die Frage die sich mir stellt, wie kann man, (wir, sofern sich ALLE LWB einig) sich gegen solche Artikel wehren ohne sich zu blamieren. Nicht jeder ist, auch wenn es gut gemeint ist, der Rhetorik gewachsen um hier in der allgemeinen Wahrnehmung bestehen.

    Keinen Kommentar reinstellen, eine e-mail an den Verlag in der man ankündigt das Schmierblatt wegen solcher Artikel nicht mehr kauft.

    Ich glaube gerade in Zeiten wo die Auflage sinkt hilft das mehr.

  8. Wäre ich Waffengegner, würde ich mich über jedes Statement freuen, mit dem sich Waffenbefürworter als Bürgerschreck darstellen lassen, wenn sie

    - Gewaltbereitschaft andeuten

    - auf Frontalopposition gehen

    - das System in Frage stellen

    - Aluhüte tragen

    sprich: generell einen Scheiß auf die Außenwirkung geben.

    Das ist derart nützlich für die Waffengrapscher, sie müssten solche Statements glatt beauftragen, wenn es nicht genug Leute hätte, die sowas auch noch freiwillig zum Besten geben.

    #

    Wenn ein Staat dessen Uniform ich 15 Monate mit Stolz getragen habe, für den ich seit 30 Jahren Steuern und Sozialabgaben zahle, meine Tochter anständig erzogen habe mir auf einmal nicht mehr vertraut, mir mein hobby meine Waffen unter irgendwelchen Fadenscheinigen Begründungen nehmen will, mit wem stimmt was nicht?

    Mit mir oder den Politikern die mich auf einmal nicht mehr mögen obwohl ich noch nie Straffällig geworden bin, brav meine Arbeit mache weder ein Säufer noch ein Giftler bin, im Gegensatz zu einigen Moralaposteln in der Politik.

  9. Lasst mich mal träumen.

    Es setzen sich die Verbandsfürsten endlich zusammen und handeln endlich im Sinne aller Legalwaffenbesitzer, wie eine Deutsche NRA.

    Am Wochenende vor der Abstimmung in der Berliner Abnickbude gibt es in jeder Landeshauptstadt der BRD Demonstrationen von allen insgesamt 250.000 Legalwaffenbesitzern die sich noch dazu allesamt in der Woche der Abstimmung krank schreiben lassen aus psychischen Gründen weil sie Angst haben ihr geliebtes Hobby nicht mehr ausüben zu dürfen.

    Nur mal um der Politik zu zeigen wer hier der Wirt und wer der Kellner ist.

    Alles legal.

  10. Wie karlyman schon sagte: enteignungsgleiche/enteignungsähnliche Eingriffe sind (natürlich) entschädigungspflichtig.

    Vermutlich sind so 2 Milliarden EUR schon irgendwie aufzutreiben. Aber problemlos wird das nicht, vor allem, wenn man einräumen müsste, dass dies vornehmlich zur Befriedigung ideologischer Ziele einiger Politiker ausgegeben wird, da die Kriminalstatistiken nichts anderes hergeben.

    Ein Regime Merkel das alle fuktionierenden AKWs abgeschalten hat um eine Landtagswahl zu retten, das eine Millionen fremder in Land lässt ohne Not wird auch die 2 Mrd € nicht interessieren.

  11. Abgesehen davon, das warschienlich weit über 50% derer, die ihre Prüfung vor mehr als 10 Jahren abgelegt haben, die heuteige (Teoretische) Prüfung nicht wieder ohne nachschulung bestehen würden...

    Die EU arbeitet nach meinem Wissen daran, zumindest eine Gesuntheitsprüfung alle 5 Jahre (Wiso kommt mir das jetzt so bekannt vor?) einzuführen. Zudem sollen Führerscheine nach deren Willen auch nur noch eine begrenzte Zeit gelten. Was es dann für Auflagen zu einer Verlängerung oder Neuerteilung geben wird... ich denke mal, da werden sich dann schon einige Leute Gedanken machen, wenn erstmal die Hürde der unbegrenzten Gültigkeit genommen ist.

    Man sollte Beamte mit solchen Phantasien alle 2-3 Jahre auswechseln und um wieder näher an die Realität zu kommen mal ein paar Jahre ins Arbeitsamt hocken.

  12. Hier das neueste zum Thema:

    https://www.all4shooters.com/de/Shooting/Waffenkultur/EU-Waffenverbot-Grossbritannien-UK-Cameron/

    Und die heutigen "Schlußfolgerungen des europäischen Rats" dazu (siehe Punkt 9 unter "II. Fight against terrorism"):

    http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/european-council/2015/12/201512-EUCO-conclusions_pdf/

    Grüße

    ##Das Verbot ist noch nicht vom Tisch, noch keinen Sieg über die EUdssr feiern die Bürokraten haben viel viel Zeit.

    Neu daran ist, daß es (wohl initiiert durch Herrn Cameron/UK) jetzt um ALLE (großkalibrigen) Halbautomaten gehen soll, nicht nur um die in Military-Optik...

    Grüße

    Das ist nicht neu, nur hat der es als erster laut gesagt.

  13. Zur Zeit geht wiedermal das gescheiterte Thalys-Attentat überall durch die Presse als Begründung des Verbots des Internethandels mit Waffenteilen.

    Aber jetzt mal langsam und der Reihe nach:

    1. Der Täter hatte sich die Waffenteile im Internet legal zusammengekauft

    2. Er startete den Anschlag im Zug

    3. In einigen Artikeln stand, er wurde überwältigt, da seine Waffe eine Funktionsstörung hatte

    Nun meine Fragen (auch als Argumentationshilfe gegenüber unseren Politikern):

    1. Das Ding sah wohl aus wie eine AK, war es auch eine?

    2. War es zusammengebaut wirklich eine vollautomatische Waffe?

    3. Warum hatte die Waffe eine Hemmung? Haben die Teile nicht zueinander gepasst?

    4. Gibt es irgendwo Infos, ob die Waffe überhaupt funktionstüchtig war?

    5. Wurde sie später getestet auf Funktionstüchtigkeit?

    Hat jemand dazu Infos oder Quellen?

    Könnte ja evtl. den Punkt "Internethandelsverbot" der EU entkräften!

    Aktuelle Presse:

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/international/masslos-uebertrieben-article1785308.html

    http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-12/35889117-westfalen-blatt-zum-waffenrecht-007.htm

    Komm doch den EU Bürokraten nicht mit Fakten, das überfordert die.

  14. Guude,

    da immer mehr Rufe nach dem Führen von Waffen in der Öffentlichkeit kommen, wie sollte das denn in der Realität aussehen? Jeder der mag kann sich ne Glock umschnallen, daran kann keiner Interesse haben. Nur LWB?

    Wenn man feste Regeln aufstellen würde, was sollten diese Eurer Meinung nach enthalten?

    Mein Idee wäre folgende:

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung wie beim LWB

    - erweiterte Sachkunde

    - Deutsche Staatsbürgerschaft seid mindestens 20 Jahren

    - Mindestalter 35 Jahre

    - Gesichertes soziales Umfeld

    - regelmäßiges, nachweisliches Training

    - Medizinische Unbedenklichkeit (Kann er gucken etc. etc.)

    Strenge, aber nicht unerfüllbare Auflagen

    Dann sagt mal an :-)

    Ciao

    Weissblau

    Was denn noch alles?

    Erlaubniss den Tornado zu fliegen?

  15. :021: Bis auf die, die man halt als Bauernopfer darbringt. Und die ausländischen EU-Legalwaffenbesitzer sind ja auch egal.

    Wäre ja mal spannend zu wissen, wie die östlichen Nachbarländer und auch besonders Finnland reagieren, sollte der FWR-§ tatsächlich wie vorgeschlagen umgesetzt werden.

    Entweder setzen die das nicht um oder z.b. die Finnen treten aus da läuft gerade ein Referendum über den EU Austritt.

    Wir haben hier in der BRD ein größeres Problem, erstens haben wir keine Bürgerrechtspartei im Parlament, zweitens keine Waffenlobby und drittens eine Regierung der die Freiheit des einzelnen am Arsch vorbei geht solange es sich um gebürtige Deutsche handelt.

    Viel schlimmer noch das alles Regeln und verbieten wollen hockt so tief im Volk das es einem manchmal graust.

    Der Zaun ist zu hoch, Anzeige.

    Klappenauspuff an der Harley zu laut muss man verbieten.

    Samstag früh um sieben Holz sägen damit man noch was vom nachmittag hat, zu lauf ich will ausschlafen.

    Hund bellt, der Köter muß weg.

    Kinder plärren im Garten, von 13 bis 15 Uhr ist Mittagsruhe

    Der hat Waffen, oh Gott kann man das nicht verbieten.

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