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Marder

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Beiträge von Marder

  1. vor 17 Stunden schrieb karlyman:

     

    Sehe ich auch so.

     

    Und wenn tatsächlich eine Behörde versucht, in diesen ganz speziellen, schweren Zeiten, wo Schießsport-Aktivität eben faktisch nicht erbracht werden kann - einem LWB einen "Strick draus zu drehen"...

    Dann weiß man erstens, womit man es zu tun hat (nämlich blanker Bürger-Schikane).

    Und zum zweiten kann man dann - auf mehreren Wegen - auch dagegen "Krach schlagen".

     

    Ich glaube kaum, dass es da zu vielen, entsprechenden Fällen kommen wird.

     

     

    Ich bin mir sichere genau das wird passieren und es wird VG geben in denen die Behörden Recht bekommen.

  2. vor 5 Minuten schrieb josa20:

    Wir dürfen nicht aufgeben, sich verstecken bringt auch nix ! Und es geht auch anders: http://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=79815  Ab ca 33.13 ein Portrait einer mir bekannten Sportschützin. Der Beitrag im SWR strotzt nur so vor Fehlern, warum wird z.B. nicht erwähnt, dass vor dem Besitz erlaubnispflichtiger Waffen eine Waffensachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss ? Warum werden die Altersbeschränkungen nicht erwähnt ? Des leichteren Verständnisses wegen ? Wohl kaum. Solche Beiträge sind keine solide Arbeit von Journalisten, obwohl sie das zu suggerieren versuchen, indem man beide konträren Interessengruppen zu Wort kommen lässt. Und wir müssen dagegenhalten und endlich unsere berechtigten Interessen offensiv in der Öffentlichkeit vertreten. Andere Gruppen bekommen das hin, warum sollte es uns nicht gelingen ? Erschließt sich mir nicht wirklich.....

     

    Hätten wir eine vernünftige Waffenlobby würden die die Macher dieser Sendung in Grund und Boden klagen

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  3. vor 7 Stunden schrieb MAHRS:

    Das Problem liegt nicht in der Veröffentlichung des Bildes. Wahrscheinlich ist der Verfasser Bezieher von Transferleistungen. Da Berlin, vielleicht eine Früh-80er Antifa-Zecke mit Wohnsitz bei den Eltern. Und wir Sportschützen? Schaut euch in euren Vereinen um.

    Aber wie kommt das Pappschild da draußen an? Wir müssen aus der Deckung, zeigen wer Sportschütze ist, wie schön dieser Sport ist. Sonst gehen unserem Sport die Lichter aus. Und die Autoreifen. Und die Schilder an Schützenständen ...

     

    So gut die Stellungnahme hier von F.G. ist, ich hoffe, dass sie mehr Leser hat als das Pappschild.

    Das muss als Anzeige in die Öffentlichkeit

  4. Am 22.2.2020 um 14:29 schrieb Friedrich Gepperth:

    Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. zur abscheulichen Mordtat in Hanau
     

    1. Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) verurteilt die zutiefst verabscheuungswürdige Tat des 19. Februar 2020 in Hanau auf das Schärfste. Unsere Anteilnahme gilt allen Angehörigen der Opfer. Fassungslos sehen wir das verursachten Leid. Der BDS ist ein weltoffener Schießsportverband mit fast 90.000 Mitgliedern. Davon viele mit Migrationshintergrund. Als weltanschaulich, politisch und religiös neutraler Verband ist jeder rechtstreue Sportschütze im BDS willkommen. Rassisten, Verschwörungstheoretiker und alle die nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen haben hingegen bei uns keinen Platz.
    2. Dass furchtbare Ereignisse Prüfungen des gesetzgeberischen
    Handlungsbedarfs auslösen ist nachvollziehbar, ja richtig. Aber die im BDS zusammengeschlossenen gesetzestreuen Sportler müssen beklagen, für einen Mörder, der nicht Verbandsmitglied war, in Mithaftung genommen zu werden. Auch können sie nicht still bleiben, wenn sofort reflexhaft erneute Verschärfungen des Waffenrechts zu ihren Lasten gefordert werden.
    Dies allzu oft in Unkenntnis oder bewusster Außerachtlassung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und staatlicher Handlungsmöglichkeiten.
    3. In § 6 Abs. 1 des Waffengesetzes ist zum Waffenbesitz längst geregelt:
    „Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn
    Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie… (Nr. 2) abhängig von
    Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind…“ Die Waffenbehörde kann in Verdachtsfällen bereits jetzt
    psychologische Begutachtungen anordnen. Auch wurden erst kürzlich die Befugnisse der Verfassungsschutzämter in Waffensachen erweitert um etwaige Verfassungsfeinde mit legalen Waffen aufzuspüren.
    Handlungsmöglichkeiten der Behörden bestehen bereits umfänglich. Diese müssen aber auch genutzt werden.
    4. Leider war dies beim Mörder von Hanau nicht der Fall. Spätestens seine nach Medienberichten und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts in Form einer Strafanzeige im November 2019 offen zu Tage getretene wahnhaft geisteskranke Weltsicht hätte unverzügliche behördliche Ermittlungen auslösen müssen. Der Täter hätte rechtzeitig vor der Tat entwaffnet werden können und müssen. Es ist müßig, über routinemäßige Psychotests für hunderttausende Waffenbesitzer zu reden, wenn bei offenkundig Geisteskranken nicht vorgegangen wird. Es ist müßig, über neue Überwachungsmethoden zu sprechen, wenn die offen zugängliche Internetseite des Täters nicht in Augenschein genommen wurde und seine eigenen Äußerung gegenüber einer staatlichen Stelle niemanden alarmiert hat. Und es ist müßig, immer mehr Daten anzusammeln zu wollen, wenn anscheinend bereits vorhandenen nicht schnell und konsequent für die innere Sicherheit genutzt werden.
    5. Deutschland hat ein strenges Waffenrecht. Mit erheblichem Aufwand wurde ein Nationales Waffenregister (NWR) aufgebaut, in dem alle privaten legalen Waffenbesitzer, alle Erlaubnisse und alle Waffen einzeln erfasst sind. Wie alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden hat auch die Generalbundesanwaltschaft darauf leichten Zugriff, sei es direkt oder in Zusammenarbeit mit ande

    ren Behörden des Bundes und der Länder. Bei Vorliegen des Verdachts auf eine Geisteskrankheit ist mehr als naheliegend, zu prüfen, ob diese Person im Besitz von Schusswaffen ist. Die Waffenbehörde kann dann auch kurzfristig, erst recht bei Gefahr im Verzug, die Waffen zumindest einstweilen sicherstellen und mittelfristig waffenrechtlich Erlaubnisse entziehen oder andere rechtliche Maßnahmen umsetzen.
    6. Das geltende Waffenrecht hätte bei konsequenter Handlung der entsprechenden staatlichen Stellen dem Mörder die Möglichkeit genommen, mit legal besessenen Waffen die Tat zu verüben. Es ist tragisch, dass dies nicht geschehen ist. Der BDS mahnt dringend an, Vollzugsdefizite abzustellen, damit sich die schlimmen Ereignisse dieser Woche nie mehr wiederholen können.

     

    Friedrich Gepperth
    - Präsident -

    Super Statement Herr Geperth.

     

    Nur sollte der BDS Geld in die Hand nehmen und das groß in bild, Welt, Focus etc. als Anzeige veröffentlichen

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  5. Es stehen nicht weniger als 700 Jahre Tradition und der kleine Rest Freiheit, nachdem wir uns schon fremde in die Wohnung lassen müssen und uns vom Geheimdienst durchleuchten lassen müssen auf dem Spiel.

     

    Angefangen hat das ganze 2013 als den Rockern auch denen ohne Kriminalakte die Waffen entzogen wurden und keine Sau hat was gesagt, schon damals habe ich gedacht das geht nicht gut jetzt kommt Gruppe nach Gruppe dran.

     

     

     

     

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  6. Es wird sich auch kaum mehr einer eine 6000 € Waffe kaufen wenn die Gefahr besteht das er die irgendwann mit 60+ abgeben muss.

     

    Und das vom besten Kabinett aller Zeiten.

     

    Einer Kanzlerin deren Stasi Akte nicht veröffentlicht wird.

    Einem Innenminister der seiner geliebten die Ehe verspricht und sie dann wegen der Karriere fallen lässt

    Einer Familienministerin mit nicht richtigen Doktortitel, deren Mann wegen Betrug aus dem öffentlichen Dienst geworfen wurde.

    Einer Justizministerin die nur Ideologische Projekte wie Frauenquote etc... bearbeitet , nur linksgrünen Dreck

    Wirtschaftsminister unfähig, der steht für das untätige zuschauen beim Abstieg.

    Außenminister ein Witz

    Die letzte Verteidigungsministerin musste wegen Korruption nach Brüssel weggelobt werden.

    Verkehrsminister nicht fähig Juristisch Wasserdicht eine Maut zu beschließen.

     

     

    Und sowas will uns alle zum Psychotest schicken????

     

     

     

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  7. vor einer Stunde schrieb Hailofbullets:

    Hat jemand genauere Infos zu den Weinstein-vorwürfen innerhalb von TaranTactical?

    Wenn nicht, grabe ich mich durch die zahlreichen US-Freds

    Link bitte

  8. vor 9 Stunden schrieb omnius:

    Die AFD hat mit ihrem Fremdemhass auf jeden Fall dazu beigetragen, das Waffenrecht wird wegen nationaler Extremisten über das geforderte EU Maß verändert.

     

    Daran sind erst mal weder die normalen Schützen, noch der Waffenhass in Deutschland Schuld. Die Verantwortlichen stehen fest, Verbände und Vereine müssen sich geschlossen positionieren wenn es für uns weiter laufen soll. :)

     

     

    Was bist du für ein Troll?

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  9. vor 6 Stunden schrieb Waffen Tony:

    1.13.3 Wechselmagazine für Zentralfeuermunition für automatische Kurzwaffen, die höchstens 20 Patro-nen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein solches Wechselma-gazin für Kurzwaffenmunition, das sowohl in Kurz- wie in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, solange es nicht in einer Langwaffe verwendet wird;

    Kann ich nicht herauslesen. Aber ob das jetzt der angenommene oder abgelehnte Text ist, weiss ich auch nicht. ;)

    Das heißt weiter frei erwerbbar, nur für Besitzer entsprechender Karabiner verboten.

     

    Die sind doch krank im Kopf

     

     

  10. vor 29 Minuten schrieb sealord37:

    Glaub nicht, dass Marder nach den Dingern gefragt hatte. Ich verstehe seine Frage so: ein z.B. Schuss Glockmagazin ist ja für jemanden ohne entsprechende LW erlaubt, für jemanden mit LW nicht. Muss das Teil dann, Erlaubnis wegen Altbesitz oder Ausnahmegenehmigung vorausgesetzt, bei ihm in den 1er und bei einem "NurGlockBesitzer" kann das Magazin im Sockenfach liegen bleiben.

    Ich meinte damit ein ganz normales 17 er oder 19 er Magazin für die Glock 17.

     

    Bei mir legal, weil nur Glock, bei einem nicht Waffenbesitzer auch, aber für andere verboten, wenn die eine 9mm Langwaffe haben die für Glock Magazine passt wenn er das Magazin nicht vor Mitte 2017 gekauft hat, muss sich aber einen 1 er Tresor für etwas kaufen das bei mir legal ist und braucht eine Sondergenehmigung vom BKA

     

    Wenn er aber das Magazin nach 2017 gekauft hat dann verboten.

     

     

  11. Wie muss man eigentlich nach dem neuen Waffenrecht Glock oder Berretta Magazinw laden, die für mich und für jeden anderen zwar frei verkäuflich sind, für den Besitzer einer 9mm Langwaffe aber eine verbotene Waffe darstellen????

    Schreibtisch?

    A/B Schrank #?

    1 er Tresor?

     

    Ich meine das neue Gesetz ist so Scheisse das kann nicht legal sein so einen Dreck zum Gesetz zu machen.

  12. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

     

    Zum wiederholten Mal:

    Man sollte nicht den Riesenfehler machen, Rot-Grün von Anfang der 2000er mit dem potenziell drohenden Grün-Rot-Rot von heute zu verwechseln.

    Das ist mit Schröder/Schily nicht im Ansatz zu vergleichen.

    R-R-G oder G-R-R heute, da würde im LWB-Bereich kein Stein mehr auf dem anderen bleiben. 

    Weser SPD noch grün sind heute mehr mit Vernunft zu überzeugen, da fährt eine rotgrüne schwarze das Land an die Wand und rot/grün will immer noch mehr Gas geben damit es noch schlimmer kracht

  13. vor einer Stunde schrieb sealord37:

    Man muss jetzt im Nachhinein nicht versuchen für diese Gesetzesnovelle neue Begrifflichkeiten zu suchen oder gar nach irgendwelchen positiven Aspekten. @Katja Triebel hat es auf den Punkt gebracht: dieses Gesetz ist, zumindest vorläufig, der Super-GAU. Und ein tiefer Einschnitt in jedwede Freiheitsrechte, für die CDU/CSU und FDP mal gestanden haben. 

    Und sorry, ich nehm der FDP ihr Nein nicht ab, sobald es um einen Koalitionsvertrag geht und um damit verbundene Ministerämter fallen die um.

    Wer es an dieser Stelle noch ernst meint, mit irgendwelchen Freiheitsrechten, dem bleibt derzeit nur eine Möglichkeit sein Kreuz zu machen. 

    Und DAS sollen alle CDU Emporkömlinge sich hinter die Ohren schreiben, wenn sie mit einem hinteren Listenplatz in den BT wollen!

     

    ...tat gut, das zu schreiben!

     

    Mit dem Machwerk haben Seehofer und Söder uns an die grünen verraten, ich denke das war auch einer der Gründe das die sich bei denen anbiedern wollen um nach 2021 wieder ein paar Pöstchen abstauben zu können

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  14. vor 3 Stunden schrieb Joe07:

    @Eisenwolf 

    Du hast die SPD deshalb nicht als Arbeiterpartei erlebt, weil genau vor 25 Jahren Wolfgang Clement (NRW) damit begonnen hat, unter dem Deckmantel der Globalisierung Politik der eigenen Wähler zu machen! Gerhard Schröder hat diese Politik dann fortgesetzt und dem noch Hartz IV draufgesattelt!

     

    Die SPD-ler halten die Wähler als dümmer als diese tatsächlich sind! Kein SPD-ler kommt auf die Idee, dass auch Arbeiter Sportschützen und Jäger sind! Die Arbeiter auf dem Land das Auto für die tägliche Fahrt zu Arbeit benötigen und sich nach jahrzehntelanger Zurückhaltung bei der Lohnentwickkung keine höheren Abgaben für Kraftstoff  leisten können!

     

    Deshalb wird die SPD auch irgendwann die 5 % Klausel nicht mehr erreichen!

     

     

     

     

    Ich glaube die Wissen das die kein Arbeiter mehr wählt.

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  15. Zur Aufbewahrung von Magazinen?

     

    Wenn ich eine Beretta 92 FS habe kann ich meine Magazine auch nach dem neuen Waffenrecht lagern wo ich will, auch in der Schreibtischschublade wie bisher?

     

    Habe ich aber dazu eine CX 4 Storm oder so ein Chiappa M1 in 9x19 sind die normalen 15 er Berretta Magazine Kat A und müssen in einen 1 er Tresor?

     

    Edit: Sofern ich diese Waffen seit 2017? wg Magazinen, oder seit wann eigentlich habe?

     

    Obwohl sich Standard Pistolenmagazine auch nach neuen Waffenrecht noch von jedem ohne Kontrolle kaufen lassen???

     

    Und kaufen darf ich mir diese Kombo auch nicht mehr?

     

    Naja, wer wegen einen Tsunami am Pazifik ein AKW am Neckar abschalten lässt kann nicht ganz dicht sein, das halte ich mir immer vor Augen wenn ich an unsere heutige Regierung denke.

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