karlyman
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Attila, Du hast schon recht, was die differenzierte Betrachtungsweise "ziviler" Widerstandskämpfer angeht. Angesichts der fast täglichen Meldungen aus dem Irak über regelrechte Exekutionen, die sog. "Freiheits-/Wider-standskämpfer" meist an eigenen irakischen Landsleuten (Ingenieure, Polizisten, Soldaten etc., die FÜR ihr Land arbeiten) vornehmen, bin ich bei dem Thema etwas dünnhäutig geworden. Und ja, heiße Irak-Diskussionen sind im Forum an anderer Stelle schon geführt worden. Also: in der Sache bleibe ich betreffend Irak bei meiner Ansicht. Eine differenzierte Betrachtung der Situation von "nichtuniformierten Kombattanten" ist aber immer angebracht. Gruß, karlyman
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Antwort auf: @ Hat nicht eine Zivilbevölkerung eines unterdrückten Landes - unabhängig, ob es der Irak so ist -nicht das Recht mit allen Mitteln gegen eine Besatzungsmacht vorzugehen ? Auch eben in " Zivil " Jetzt kommen mir gleich die Tränen. Die "Zivilbevölkerung des unterdrückten Landes", also die heldenhaften irakischen "Widerstandskämpfer", werfen täglich Bomben auf irakische Politiker, enthaupten Mitglieder von Hilfsorganisationen, be- und verhindern seit Monaten den wirtschaftlichen und infrastrukturellen Aufbau des Irak, wo es nur möglich ist. Vor wenigen Tagen erst wurden 50 junge Anwärter für die neue irakische Polizei in einem Hinterhalt von diesen "Widerstandskämpfern" gestellt und dann einzeln per Kopfschuss exekutiert. Das ist doch wirklich ein heldenhafter Widerstand gegen die bösen amerikanischen Besatzer... Nein, es ist übelster Terrorismus. Übel, destruktiv, und gegen die Interessen des irakischen Volkes gerichtet. Und ich hoffe jeden Tag, dass die US Army effektiv zuschlägt und diese Banden beseitigt. Gruß, karlyman
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Antwort auf: Ich kann nur jeden davon abraten, irgendeine Einbruchsituation im eigenen Haus selbst zu erledigen. In Sachen "home invasions" wird es meistens keine freie Entscheidung geben, aktiv zu werden oder nicht. Wie hier schon gesagt: die Situation kommt ZU DIR. Schon deshalb ist die Aussage (vor allem in ihrer Pauschalität: "irgendeine Einbruchssituation..") meines Erachtens abwegig. Wenn DU in keinem Fall etwas machen willst, lass´es doch sein (lass´es vor allem sein, mit einer Gaspistole auf Einbrecherjagd zu gehen..so ein Unsinn). Ich fühle mich für meine Familie verantwortlich und werde nach Kräften eine Bedrohung abwehren. Zur Beamtenschelte: aus eigener Betroffenheit (uups, geoutet...) stelle ich immer wieder fest, dass die, die am lautesten über Beamtenbesoldung, -privilegien etc. herziehen, vom entsprechenden Beamtenrecht am wenigsten Ahnung haben. Und das geht nicht nur Stammtischbrüdern und Internet-Trollen so, sondern auch erschreckend vielen Journalisten. Da kann man sich dann ähnlich aufregen wie über manche publizistischen "Ergüsse" zum Thema Legalwaffen... Gruß, karlyman
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Hallo Steven, du hast sicher recht damit, dass in der Realität alles sehr schnell abläuft und die richtigen Entscheidungen dann in Sekunden getroffen werden müssen. Aber genau deshalb versuchen wir hier auch "im Vorfeld" (freilich in der Hoffnung, dass es nie real wird), uns über das richtige Verhalten klarzuwerden und die Sache im Kopf durchzuspielen. Denn IN der Situation können wir eben nicht mehr lange nachdenken... Gruß, karlyman
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[Zitat Einspruch euer Ehren, wenn du die Waffe GENAU IM ANSCHLAG AUF DEN TÄTER hättest, auf was würdest du dann zielen??? Wahrscheinlich auf den oberen Teil des Oberkörpers, oder auf den Kopf. Nur verdeckst du dann mit deinem Waffenarm den Rest des Gegenübers und siehst nicht, ob er gerade eine Polizeimarke, oder eine Waffe aus der Hosentasche fummelt. Richtig ist: "Low ready". Watch their hands, hands can kill. Genau. Übersicht und in jedem Moment genau wahrnehmen können, was der andere tut, ist entscheidend. Sollte keine andere Möglichkeit mehr bleiben als der Schuss, muß die Waffe nur noch ein wenig angehoben werden. Was ich dagegen in einer häuslichen Verteidigungssituation (wenn sie sich anbahnt, siehe Geräusche aus dem Keller und Schritte auf der Treppe, die festgestelltermaßen nicht von den anderen Familienmitgliedern kommen...) nicht machen würde, ist, die Waffe dann noch verdeckt oder im Holster mit mir zu führen. Die Anforderungen an verdecktes Führen "außerhalb" (bei Waffenscheininhabern, Jägern im Revier, Waffenbesitzern in USA o.ä.) haben mit der Bereitschaftshaltung der Waffe in einer häuslichen Überfallsituation gar nichts zu tun. Mit dem Eindringen eines Täters in ein bewohntes Gebäude ist die Situation schon an sich so weit eskaliert, dass das verdeckte Tragen der Waffe auch keine Deeskalation mehr bringen wird. Der oder die Täter wird/werden eher verstärkt auf einen scheinbar unbewaffneten Hausbesitzer, auf den sie treffen, losgehen. Dann lieber die Kräfteverhältnisse klar aufzeigen. Was ich auch wichtig finde, ist, dem Eindringling immmer eine klare Möglichkeit zum Rückzug aus dem Gebäude bzw. vom Grundstück "anzubieten", d.h. ihm einen Ausweg offen zu lassen. Das bringt mit Sicherheit weniger Konfrontation mit sich, als wenn man - als eine Art "Hilfssheriff" - den oder gar die Täter unbedingt festsetzen will. Dann lieber, wenn die bösen Buben das Weite gesucht haben, der Polizei ein guter Zeuge sein. Gruß, karlyman
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Jennerwein, ich habe die "big bore"-Kaliber (.44/.45) im Zusammenhang mit der in einem anderen Posting angesprochenen Verwechslungsgefahr mit Gas-/Schreckschusspistolen (in D) genannt; denn beim Anblick so großkalibriger Mündungen wird mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts mehr verwechselt. Logisch, dass ein "dickes Kaliber" sicheres Auftreten niemals ersetzen kann. Das war hier aber auch nicht angesprochen. Mit der Drohung ist das so eine Sache. Wer in eine Verteidigungssituation mit der Schußwaffe kommt, wird die Waffe in den meisten Fällen in einer leicht abgesenkten Bereitschaftshaltung halten. Allerdings zwecks schneller Benutzbarkeit (wir reden hier doch von Angriffen im eigenen Anwesen)nicht in der Jackentasche oder unter dem Pullover versteckt. Und somit wird die Waffe optisch immer ins Spiel gebracht - auch wenn sie dann nicht zwingend benutzt wird, denn die Situation KANN ja letztlich (und hoffentlich) auch ohne Schuß lösbar sein. Von der - auch lediglich in Bereitschaft - gezeigten Waffe wird in aller Regel eine Drohwirkung ausgehen. Gruß, karlyman
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McVeit: Es ist sicherlich was wahres dran - und ja auch gut - dass man die Schusswaffe in den meisten Fällen gar nicht wirklich benutzen muss, sondern allein die Drohwirkung ausreicht (derartiges habe ich aus USA auch schon gehört); hierzulande ist allerdings die "Datenbasis" so dünn, sprich sind die Fälle von Selbstverteidigung mit Schusswaffen so gering an der Zahl, dass man wohl nicht abklären kann, ob es sich hier genau so verhält. Allerdings ist es wichtig, dass der, der bereit ist, sich mit der Schusswaffe gegen Angriffe zu verteidigen, sich auch vorher darüber klar ist, notfalls schießen zu müssen. Die Waffe nur in dem Bewußtsein zu ziehen, "ich muss ja eh nicht schiessen" kann gefährlich werden. chief wiggum: Der Vorteil wirklich großer Kaliber bei der Selbstverteidigung liegt IMHO nicht nur im ballistischen Bereich, sondern hat auch den Nebeneffekt, dass die Drohwirkung größer ist. Denn die Mündung einer .44/.45 sieht nach allem aus, nur nicht nach Gaspistole. Gleiches gilt natürlich auch für Vorderschaftrepetierflinten; die dürften kaum für eine Gas-/Knall-Variante gehalten werden. Abschreckung ist gut, und wenn allein dadurch eine Überfallsituation bereinigt wird, ist das die allerbeste Lösung. Nur, wie gesagt, absolut verlassen sollte man sich darauf nicht. Gruß, karlyman
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Greenhorn, ich habe das Thema Ausländerkriminalität vom Ergebnis her(sprich dem, was an Taten im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil zu verzeichnen ist) betrachtet und bewusst auf eine Ursachenspekulation verzichtet (bis auf meine vage Vermutung mit dem jeweiligen Temperament / der Mentalität; dies wäre für mich noch am einleuchtendsten, da kulturell bedingt; denn "böse" geboren wird natürlich kein Mensch). Ich glaube aber, das wäre bei Gelegenheit mal ein Thema für einen eigenen Thread. Gruß, karlyman
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Antwort auf: Wenn man eine derartige heute leider politisch unerwünschte Meinung vertritt, halte ich es eben für sehr wichtig, jede mögliche Fehlinterpretation in Richtung Ausländerfeindlichkeit ebenso zu vermeiden wie den Anschein, daß es Wunsch und Ziel von Waffenbesitzern ist, Einbrecher erschießen zu können. Weiteres auch - ganz besonders im Interesse der Waffenbesitzer - daß es nur einer Waffe bedarf um sich schützen zu können, ohne sich weiter mit der Problematik auseinanderzusetzen. Wie wir alle wissen kommt eine Kugel die den Lauf verlassen hat nicht mehr zurück, sondern schlägt irgendwo ein. Mit dem Ergebnis muß der Schütze ein Leben lang fertig werden. Nicht nur juristisch. Man sollte also wissen was man tut, und fähig sein es so zu tun, daß man auch dazu stehen kann. Zur Ausländerfeindlichkeit: Da hast Du schon recht. Besonders bei der Verknüpfung der Themen Wehrhaftigkeit/Kriminalität/Ausländer ist man, wenn man nicht sorgfältig und abgewogen argumentiert, hierzulande blitzschnell in der "rechten" Ecke, wo man gar nicht hin will. Es gibt da kein Schwarz und Weiß....Einerseits gibt es die vielen Beispiele von integrationswilligen, freundlichen und hilfsbereiten ausländischen Mitbürgern, die durchaus eine Bereicherung einer Gesellschaft darstellen. Andererseits fällt doch auf, dass Zuwanderer - besonders aus gewissen Ecken im Osten bzw. Südosten Europas - doch stark überrepräsentiert (im Vergleich zum Bevölkerungsanteil) bei bestimmten Delikten sind. Ich habe in der Familie einen (vor kurzem pensionierten) langjährigen Justizvollzugsbeamten, der kann entsprechendes aus der Nationalitäten-Zusammensetzung in den JVA´s erzählen... Vielleicht spielen da Temperament/Mentalität eine große Rolle. Ich kann und will hier nicht spekulieren. Fest steht im Ergebnis, dass Zuwanderer aus bestimmten geografischen Ecken TENDENZIELL mehr als der Rest der hiesigen Bevölkerung dazu neigen, Konflikte gewalttätig auszutragen und sich manchmal das, was sie auf legale Weise nicht bekommen, eben "so" zu holen. Nochmal zur Selbstverteidigung: Die Verteidigung mit Schusswaffen ist effektiv, aber u.U. auch folgenreich. Deshalb ist es auch angebracht, im Vorfeld Szenarien, angewandte Mittel und Verhalten lieber zuviel als zuwenig hin und her zu "wälzen" und zu durchdenken. Wie es ja hier passiert. (Übrigens fällt mir auf, dass im Gegensatz zu manch anderen "ellenlangen" Threads dieser hier erfreulich sachlich und auch ziemlich themenbezogen bleibt ). Gruß karlyman
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@ Greenhorn: Die Bemerkung von Glock19 über die Nationalität war, so wie ich es verstanden habe, nicht auf die besondere Situation einer Notwehrsituation bezogen (wo ja gar nicht mehr - ganz abgesehen vom Sinn - die Zeit bleibt, dazu noch Überlegungen anzustellen). Vielmehr war gemeint, dass viele Leute vor einem Vorgehen selbst mit den Instrumenten des Rechtsstaates (Anzeige, sich zur Verfügung stellen als Zeuge, etc.) gegen eine gewisse "Klientel" zurück schrecken, da von dieser Seite oft handfeste Repressionen drohen, vor denen einen dann der Rechtsstaat auf der anderen Seite auch nicht effektiv schützt. Traurig, aber wahr. Zum Einsatz des "geringst möglichen Mittels, welches den Angriff zuverlässig abwehren kann": ich denke, hier liegen die einschlägigen österreichischen Normen nicht weit von den Vorgaben bzw. der Rechtsprechung in D und vielen anderen westlichen Nationen entfernt. Man beachte hier die Formulierung "zuverlässig abwehren"; es kann demjenigen, der sich gegen einen rechtswidrigen, gefährlichen Angriff verteidigt, nicht zugemutet werden, es zunächst mit einem schwächeren, den Angreifer mehr "schonenden" Mittel zu versuchen - denn das kann sehr schnell dazu führen, dass er den Angriff eben nicht mehr abwehren kann und dann - mangels zweiter Chance - körperliche Unversehrtheit oder Leben verliert. Ein häufiges Mißverständnis im Notwehrbereich ist die Auffassung, sich nur mit gleichen Mitteln wehren zu dürfen: hat der Angreifer "nur" einen Knüppel, Verteidigung mit etwas anderem zum Schlagen; hat er eine Hieb- und Stichwaffe, dann Abwehr mit vergleichbaren Mitteln. Das stimmt so einfach nicht. Ein Angreifer mit einem Gegenstand zum Schlagen oder einer Klinge ist auf kurze Distanz - nach hiesiger Rechtsprechung - so hochgradig gefährlich für Leib und Leben des Angegriffenen, dass dieser alle zur Verfügung stehenden Mittel - eben auch die Schusswaffe als entsprechend zuverlässiges Mittel - anwenden darf, um den Angriff wirksam zu beenden. Es ist aus rechtlicher Sicht dem Angegriffenen nicht zuzumuten, sich auf kurze Distanz z.B. auf eine Messerstecherei mit einem mit Messer bewaffneten Angreifer einzulassen, wenn er ein wirksames Mittel - wie eine Schußwaffe - zur sofortigen Beendigung des Angriffs zum Einsatz bringen kann. Gruß, karlyman
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Antwort auf: Die beste Verteidigung ist immer noch die, die man nicht braucht. Da hat Du recht. Der beste Feuerlöscher ist der, den man nicht braucht. Weil trotzdem jederzeit und unerwartet ein Feuer ausbrechen kann, möchten wir einen sehr wirkungsvollen Feuerlöscher bereithalten. Und durchaus darüber diskutieren, welcher der beste ist und wie wir ihn effektiv einsetzen. Gruß, karlyman
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Jennerwein, dank dir sehr. Ich bin bis jetzt noch kein eifriger Amazon-Kunde (hab´ nur einmal ein Kinderbuch bestellt...); kann ja noch werden. Gruß, karlyman
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mounteverest, (abgesehen davon, dass ich deinen Beitrag nicht verstehe..) warum änderst du den Thread-Titel ? Ist das so eine Art Hobby ? Auf jeden Fall ist´s nicht arg sachdienlich. Bleiben wir doch bei dem Titel, der dasteht. Es grüßt dich karlyman
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Antwort auf: Trotzdem, ich würde mich lieber für die Nummer .44 entscheiden . Tjach, entweder es schreckt ab oder der Einbrecher ist dumm und 2. Sieger. Trotzdem bleib ich dabei.... muss ja auch meine Familie (auch mich als Ernärer eingeschlossen) als anständiger und verantwortungsvoller Familienvater schützen. letti, zum ersten: wenn .44 bei häuslichen Verteidigungssituationen, dann besser - aus dem gleichen Revolver - .44 S&W Special; dick, schwer, aber in Relation dazu schwach in der Ladung; denn die .44 Magnum artet (natürlich auch je nach Geschoß) in "Overkill" (in Bezug auf Durchschlag/dünne Wände) aus. Statt der .44 Special kann man aber auch gleich .45 ACP in Erwägung ziehen; unterscheidet sich kaum und man hat den Vorteil, aus einer breiten Palette von Fabrikmunition und Geschossen sowie - als Plattform - einer Vielzahl von sporttauglichen SL-Pistolen (und auch ein paar Revolvern) wählen zu können. zum zweiten: das sehe ich auch so. Bei mir wäre es z.B. bei nächtlichem Überfall ebenfalls nicht damit getan - wie bei unserem .perlich - einfach DVD-Player und Hifi-Anlage sausen zu lassen und schnell mal zu verschwinden. Meine Unterhaltungselektronik würde ich auch nicht verteidigen. Meine Familie und mich aber selbstverständlich. Übrigens: Zu dem ganzen Thema wird von den amerikanischen Schützenkameraden wärmstens das Standardwerk des anerkannten US-Experten Massad Ayoob, "In the gravest extreme", empfohlen. Wohl sehr seriös, umfassend und hintergründig. Ich konnte allerdings noch kein Exemplar in die Hände bekommen. Hat es mal einer von euch gelesen ? Gruß, karlyman
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Waffe UND Munition gemeinsam im B-Schrank: a) wenn Mun. in getrenntem Innenfach: i.O. B) wenn Mun. ohne bauliche Trennung gelagert wird: Owi, wo SB(in) recht hat, hat sie recht. Allerdings (siehe mein Posting dazu, viieele Postings früher), mal ganz abgesehen von der Formalie: rein technisch gesehen ist das Innenfach durch jemandem, der es schafft, gewaltsam den B-Schrank aufzumachen, auch schnell geöffnet. Da ist die Regelung zu den 0- und 1-Schränken doch jetzt viel geradliniger: guter äußerer Schutz, dann können Waffe und Munition auch zusammen (nebeneinander, ineinander, wie auch immer..) gelagert werden. Was - und so kommen wir wieder zum Thread - der schnellen Zugänglichkeit durch den Berechtigten sehr zuträglich ist... Gruß, karlyman
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Antwort auf: Antwort auf: Mein Waffen sind im Waffenschrank und der ist im Keller. Mein Schlafzimmer ist im Obergeschoß, d. h. ich hätte einen verdammt weiten Weg bis zur bewaffneten Selbstverteidigung. Was spricht gegen a) einen zweiten, kleinen Waffenschrank oder B) eine abschließbare Wandhalterung im Wohn-/Schlafbereich in schnell erreichbarer Nähe ? Damit hättest Du das Zeit- bzw. Zugänglichkeitsproblem recht gut im Griff. Die erste Variante ist ein bisschen langsamer, die zweite sehr schnell, hat allerdings den Nachteil, dass du die Waffe bei Verlassen des Hauses (wenn du sie nicht mitnimmst..) jedesmal wieder in den Waffenschrank "umpacken" müsstest. Gruß, karlyman
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@ JD Harris:
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Durch die in D geltenden Vorschriften für das (erlaubnisfreie) Transportieren durch Nicht-Waffenscheininhaber soll verhindert werden, dass die Waffe AUSSERHALB des eigenen Hauses/befriedeten Grundstücks schnell in Verwendung genommen werden kann (somit also doch erlaubnispflichtig geführt würde). Hier ging es jedoch um die sichere AUFBEWAHRUNG von Waffen und Munition. Dabei geht es um den Schutz vor illegaler Wegnahme und Verwendung. Die gemeinsam (d.h. ohne Trennung) mögliche Aufbewahrung von Waffen und Munition in 0-Schränken (und stärker) verstehe ich so, dass der Gesetzgeber - sinnvollerweise - bei einem so hohen mechanischen Sicherungsgrad nicht mehr die Notwendigkeit sieht, die Munition innerhalb dieses hochsicheren Behältnisses auch noch von den Waffen zu trennen; anders als bei A-/B-Schränken mit Innenfach. (Allerdings hab´ich die vorgeschriebene Trennung der Munition von der Waffe auch beim B-Schrank zwar immer eingehalten, aber nie recht nachvollziehen können; wer es schafft, einen B-Schrank aufzubrechen, der dürfte es doch auch schaffen, mit Technik oder roher Gewalt die baulich etwas weniger starke Innenfach-Tür zu öffnen; aber lassen wir das). Nochmal: gemeinsame Aufbewahrung heißt gemeinsam. Es macht überhaupt keinen Sinn, bei den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften vorzuschreiben, dass die Munition nun 10, 20, 50 oder mehr cm im 0-Behältnis entfernt von der Waffe hin zu legen ist, ob sie in der Box, im Speedloader oder wo auch immer zu lagern ist. Denn es geht hier nur um Restriktionen im Sinne einer sicheren Aufbewahrung gegen Wegnahme, nicht gegen sofortige Einsatzbereitschaft. Ich glaube nicht mal, dass waffenrechtlich die Aufbewahrung der geladenen Waffe im Behältnis der Sicherheitsstufe 0 oder 1 unzulässig ist. Warum sollten die Behörden überhaupt etwas gegen den schnellen Zugriff des im Haus befindlichen Waffenbesitzers auf seine Waffe inkl. Munition haben ? Schließlich ist ihm im Haus und auf seinem umfriedeten Grundstück das Führen legal möglich. Gruß, karlyman
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Antwort auf: Interessantes Thema hier - aber mal nebenbei bemerkt: Ist es bereits strafbar ein geladenes Magazin bzw. einen geladenen Speedloader in Reichweite der Waffe zu deponieren (natürlich in einem Euro0-Schrank!)? Im Gegensatz zum B-Schrank (Munitionsaufbewahrung getrennt, also in getrenntem Innenfach) ist in einem Schrank des Widerstandsgrades 0 oder höher die nicht getrennte, also gemeinsame Aufbewahrung von Munition und Waffe zulässig. Niemand schreibt vor, dass die Munition dabei in der Pappbox gelagert werden muss; was würde das auch für einen Sinn machen ? Gruß, karlyman
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Antwort auf: Ein sehr komplexes Thema. Es fängt damit an das man erst mal eine Bestandsaufnahme macht(Wohnung/Haus, Waffen).Als nächstes ist die "was macheich wenn"Phase dran.Ist dieses alles geschehen wird jederzu einem individuellem Ergebniss kommen. Letztendlich muß dann jeder für sich entscheiden ob er das Handy auf sein Nachttisch legt oder die Pistole(mit Putzzeug natürlich , wegen dem "Kontrollbesuch"der Behörde). Opa686 Sehe ich auch so. Aus meiner Sicht sind - bewusst in der Reihenfolge - zur Minimierung bzw. Bekämpfung von Eindringlingen folgende Vorüberlegungen und Ausstattungen sinnvoll: 1. Gute mechanische Grundsicherung des Hauses (Haustür, Nebentür, Fenster, Lichtschächte etc.). 2. Alarmmeldeanlage mit Meldeeinheiten zumindest in wichtigen/gefährdeten Bereichen (Bewegung im Raum; Fenster/Türkontakte) und akustischem Signal (das regelrecht "Tote aufweckt") 3. Griffbereites Telefon (NICHT Haus-/Festnetz) mit geladenem Akku 4. Verteidigungswaffe im Wohnbereich; sicher und doch griffbereit (z.B. verschließbare Wandhalterung; kleiner Wand-/Möbeltresor, o.ä.), zuverlässig, mit gut stoppender und vor allem schwach penetrierender Munition. (Anm.: bei Haushalten mit mehreren Personen ist Überlegung eines Szenarios sinnvoll, wer geht wohin bzw. sichert die Kinder in welchem Raum, wer alarmiert parallel die Polizei, etc.). Die Punkte 1. - 3. werden auch von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen vertreten. Punkt 4 allerdings nicht (wobei natürlich nicht verboten); da muss jeder mit sich selbst ausmachen, ob er so lange auf die Polizei warten kann oder selbst die Initiative zu seiner Verteidigung in der Hand behalten will. Gruß, karlyman
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Die Israeli haben die .22 lfb bei diversen Spezialaktionen (Einsatz in Flugzeugen, Geheimaktionen mit Erfordernis maximaler Schalldämpfung) bereits eingesetzt, soweit ich weiß, aus kleinen Berettas und durchaus erfolgreich. Allerdings liegt hier die Betonung auf Spezialaktionen (sprich Spezialerfordernissen für kleines leichtes Geschoss/Ladung). Sollte jemals die Situation einer häuslichen Selbstverteidigung gegen Eindringlinge/Angreifer auf mich zukommen, würde ich lieber ein Kaliber haben, das dafür sorgt, dass der Kerl mit dem Messer/Stahlrohr/Beil etc. noch umfällt, bevor er mich erreicht. Ohne eine Diskussion über Terminalballistik und Stoppwirkung anzetteln zu wollen: ich wäre mir da bei .22 lfb (die ohne Zweifel tödlich ist) nicht so sicher. Dann evtl. lieber wirklich großes Kaliber, aber mit Frangible-Munition (ich weiß aber immer noch nicht, wo es diese Zerfallsgeschosse gibt..). Ich muss und will (wenn vermeidbar) einen Angreifer auch nicht umbringen, aber STOPPEN und seinen Angriff beenden. Übrigens gibt es Berichte (ohne dass ich mir das Phänomen medizinisch erklären kann, aber es wird tatsächlich häufiger berichtet) dass in wirklichen Adrenalin-"Rush"-Situationen mit Schußwaffeneinsatz (Krieg, polizeilicher Einsatz) der Schußknall vom Schützen auch ohne Gehörschutz kaum wahrgenommen wurde. "Riegelt" unser Gehör da (wie auch immer) ab ? Gruß, karlyman
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klaus.perlich, mit dem Vorteil des Schrotes beim Thema "Über-Penetration" hast Du natürlich recht. Das fürchterlichste Ergebnis einer Selbstverteidigung mit Schusswaffe wäre wohl, Eindringling/Angreifer gestoppt (oder gar verfehlt), Insassen des Zimmers dahinter (evtl. hinter dünner, nichttragender Wand) getroffen... Wobei Frangible/Zerfalls-Munition - nicht zu verwechseln mit HP - für Kurzwaffen eine Alternative darstellen könnte (irgendwo gesehen habe ich die allerdings noch nicht). Denn anders als die Polizei muß sich ein Zivilist ja zum Glück keine Gedanken über die Penetration von Autoreifen, Blech oder Autoglasscheiben (an denen Frangible-Geschosse "zerbröseln" dürften) machen. Gruß, karlyman
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Antwort auf: Antwort auf: Vielleicht sollte man dem Einbrecher die .454 in die Hand drücken und sagen trau Dich doch. karlyman
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Antwort auf: ! Mir hat ein "Schützenbruder" gesagt, dass er einen 4zoll-S&W dem 686er vorzieht, weil der ja für eine mögliche Notwehrsituation viel praktischer sei... Den 686er gibt es auch in 4"; und in 3" (z.B. Sondermodell Security Special). Und beim BDMP gibt es die Disziplin Dienstrevolver (DR1); da ist der Regelfall 4" Lauflänge, im Ausnahmefall (wenn es entsprechende Dienstwaffen gibt/gab) vereinzelt mal 5", mehr ist nicht zulässig. Es dürften also recht viele Sportschützenrevolver in 4" (evtl. auch 3") vorhanden sein. Ob und und in welchem Ausmaß die für bestimmte Situationen praktischer als andere sind, ist jedermanns private Einschätzung. Im übrigen: auch mit einem 6"er bleibt man mit Sicherheit nicht eher im Türrahmen hängen... wenn hier gleichzeitig Flinten empfohlen werden. Gruß, karlyman
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@ tryon: Das mit den "schröcklichen" amerikanischen Verhältnissen versteh´ich jetzt auch nicht so ganz. Ich schließe mich Rodney an. Es sieht so aus, als hätte dort die liberalere Waffenscheinpraxis der letzten Jahre zur Senkung der Gewaltverbrechensrate, die in USA Fakt ist, beigetragen (ganz im Gegenteil zu GB, wo ein starker Anstieg zu verzeichnen ist). Tatsache sind natürlich die härteren sozialen Gegensätze dort; die Schußwaffenkriminalität "drüben" (wenn Du das mit amerikanischen Verhältnissen meinst) geht, wie es aussieht, zum allergrößten Teil auf die Sozialproblematik/minority groups und deren Waffenmißbrauch zurück, während die legalen Waffenbesitzer und geprüften Waffenscheininhaber in dieser Hinsicht praktisch gar nicht in Erscheinung treten. @ mounteverest: Warum sollte ein Thread zum Thema Selbstverteidigung mit Schußwaffen geschlossen werden, so lange er sachlich geführt wird ? Grund kann ja wohl nicht sein, daß das Thema in irgendeiner Variation zum x-ten Mal diskutiert wird. Dieses Thema wird bei den Mitgliedern, die überwiegend Schußwaffenbesitzer sind, auch in Zukunft immer wieder auftauchen, was auch normal und mitunter nötig ist (vgl. auch Sachkundeprüfung). Wenn allein die Wiederholung eines Themas schon Grund wäre, Threads "abzuwürgen", würde es sicherlich bald still in WO werden (dann wär´s auch aus mit beliebten Diskussionsthemen wie SL 8 contra OA 15, Cito gg. Balistol, etc...). Gewisse andere Threads, die Du erwähnt hast, wurden meines Erachtens nicht wegen des Themas an sich geschlossen, sondern weil sich die postings eben total vom Thema entfernt hatten und/oder vollkommen unsachlich geworden waren. Zu der "non-letalen" Alternativwaffe, die Du vorgeschlagen hattest: da wäre es doch - noch einfacher - möglich, z.B. den Taser oder Advanced Taser zum Führen für den Normalbürger freizugeben. Aber so viel Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bürger wie in USA hat der Gesetzgeber hierzulande nicht. Gruß, karlyman