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karlyman

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  1. Wie gesagt, mit der diskutierten Entscheidung wird ersichtlich sachlich Gleiches ungleich beurteilt.
  2. Welche "Verbrechensquote" meinst du konkret?
  3. Dann musst du konsequenter Weise durchgehend (= für Anwender in jedem Gefahren bergenden Bereich) für die "0,0"-Grenze eintreten.
  4. Ich teile ja ein Stück weit deine Sorge... Aber depressiv braucht man auch nicht gleich zu werden.
  5. Ich habe den Eindruck (siehe Beitrag Nr. 1/Threaderöffnung; IMK), dass genau solche scharfen Regeln bzw. Anforderungen an den Bedürfnisfortbestand seitens der genannten rot-grünen Bundesländer gefordert werden. Das Schießbuch wäre hierfür das Instrument. Die Schraube der Anforderungen könnte beliebig angezogen werden. Mit einem "ist weiterhin schießsportlich aktiv" werden die sich künftig wohl nicht mehr zufrieden geben. Die wollen "aussieben".
  6. Ich auch nicht. Aber du weißt ja, manche Leute haben kein Problem mit Alkohol... Nur OHNE. Nichtsdestotrotz halte ich das diskutierte jüngste Urteil in seiner Radikalität - vor allem im Kontext mit sonst zugestandenem geringem Alkoholkonsum in anderen, ebenfalls gefahrgeneigten Bereichen - für daneben.
  7. Der Einwand ist richtig. Man verbeißt sich hier endlos ins Schießbüchlein... So ein Buch führen viele für sich persönlich, ich auch. Eher besorgniserregend sind die im Hintergrund stehenden, von gewisser politischer Seite gewünschten erhöhten Bedürfnis-Anforderungen. Dabei wird das Büchlein dann zum Überwachungs-/Nachweisinstrument.
  8. Na, ein ersichtlich "kalter" Einbruch hat erstens mit Waffenbesitz wenig zu tun. Eher mit der Güte der Fenster- und Türsicherungen... Zweitens ist bezüglich USA die Gewaltverbrechens-Raten wohl generell rückläufig. Was die Schweiz angeht, gibt es hier ja kompetente Forenmitglieder aus der CH, die Auskunft geben können. D' accord!
  9. Manchmal lohnt es sich, nicht nur auf die Oberfläche, sondern ein wenig tiefer zu schauen. Das WaffG und das untergesetzliche Regelwerk dazu enthalten - absichtlich eingebaute - Möglichkeiten, u.a. beim waffenrechtlichen Bedürfnis und den Aufbewahrungsanforderungen erheblich gesteigerte Prüfungen bzw. Anforderungen vorzunehmen. Dazu zeigen die politischen Absichtserklärungen insbesondere von rotgrüner Seite (vgl. jüngste Innenministerkonferenz), was politische Absicht ist. Auch betrachte man - neben der Legislative und Exekutive - die Tendenz der Rechtsprechung in letzter Zeit, die dem LWB tendenziell "nichts mehr verzeiht". Ja, wir sind im Moment nicht "entwaffnet", und noch gibt es Möglichkeiten. Aber wohin die Reise gehen soll, ist m.E. (leider) klar ersichtlich.
  10. Genauso wie nie ein Anlass zur Volksentwaffung da ist. Genau die läuft allerdings, recht langsam, unterschwellig, Stückchen für Stückchen... man arbeitet daran... Aus dem Grund kann ich Bestrebungen verstehen, dem argumentativ auf verschiedenen Ebenen entgegenzuwirken.
  11. Dass in einem Rechtsstaat in Bezug auf Vorgaben/Eingriffe Gleiches nicht zumindest ähnlich geregelt ist, kann man zur Kenntnis nehmen. Normal und akzeptabel muss es dadurch noch lange nicht sein.
  12. Auch auf die Gefahr der tausendsten Wiederholung hin: Der Einsatz privat besessener Schusswaffen in SV-Situationen tangiert das staatliche "Gewaltmonpol" überhaupt nicht.
  13. Die waren erkennbar und offensichtlich von den Übeltätern einkalkuliert.
  14. Wenn die Promillegrenze beim Autofahren auf Dauer anders geregelt werden sollte als die Promillegrenze bei der Handhabung von Schusswaffen (egal wie herum)... habe ich - verstärkt - Zweifel an diesem Rechtsstaat. Sachlich Gleiches wird gleich geregelt??? Mein persönlicher Alkoholkonsum liegt übrigens nahe Null (ein paar Gläser Wein zum Essen übers Jahr verteilt). Aber angesichts diverser Sonder- und Ungleichbehandlungen in diesem Land scheint hier etwas grundsätzlich nicht mehr zu stimmen.
  15. Aber - rechtlich - erst, nachdem mit entsprechendem Erlass des Bundesverteidigungsministeriums ausdrücklich geregelt wurde, dass das Bw-Einhandmesser grundsätzlich Bestandteil des Feldanzuges und somit (wenn dieser auf dem Weg von und zum Dienst berechtigter Weise getragen wird) das Führen zulässig ist. Davor hatte tatsächlich irgendjemand ein Problem daraus konstruiert.
  16. Oh, stimmt. Mea culpa. Aber mit den beiden "Kurzzeit-Bonds" ist das nicht ganz so einfach...
  17. So mancher dürfte darunter eher eine Klarstellung verstehen... Nicht nur im Prinzip, sondern es ist so. Neues Dokument einer seit langem erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis.
  18. Im definierten Rahmen eines Waffensachkundelehrgangs wird es sicherlich anders gesehen und kein (wie hier offensichtlich) "chaotisches Verteilen an jedermann" unterstellt.
  19. Sean Connery war einfach "der" Bond. George Lazenby eine blass gebliebene, vorübergehende Erscheinung. Roger Moore empfand ich eher als Bond-Komiker, diese "Ära" der Reihe hat mich keinen Deut interessiert. Brosnan war gegenüber Moore eine geringfügige Steigerung, aber das mit "glatt und langweilig" trifft im Kern zu. Seit Daniel Craig hat die Reihe wieder etwas an Herzblut gewonnen. Aber wie gesagt, von Skyfall war ich eher etwas enttäuscht. Und die darin untergebrachten Reminiszenzen an S.C.'s Zeiten und Ausstattungen wirkten etwas verkrampft und gezwungen.
  20. Was hier evtl. konstruiert wird, ist, dass - bei behauptetem Aushändigen vieler Waffen an eine evtl. größere Zahl von Gästen - der LWB nicht mehr in allen Fällen unmittelbar Zugriff, Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten gehabt habe... Denn bei jederzeitiger, unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit wird ein vorübergehendes Aushändigen m.W. als unschädlich betrachtet. Kann sein, dass das hier seitens der Behörde in Frage gestellt wird.
  21. Na ja, die Bond-Smart-Gun-Sache ist tatsächlich nicht soo neu. Aber nicht alle verfolgen solch eminent "wichtigen" Kinodiskussionen.... Ich hattte 2012 ebenfalls darauf verzichtet, mir Skyfall im Kino anzusehen. Wobei ich Daniel Craig für einen recht guten (eigentlich den zweitbesten...) Bond-Darsteller halte. Aber der TV-Abend gestern hat mich bestätigt; ich empfand diese Bond-Episode als eher schwach.
  22. Ja, und genau so fiktiv ist es auch, dass eine Behörde ihre Mitarbeiter mit so etwas ausstattet. Ganz offensichtlich traut kein Ausstatter dem Zeug als Einsatzmittel. Genauso "witzig" fand ich in Skyfall übrigens, dass überhaupt eine Dienstwaffe so geringer Mag.-Kapazität im eher schwachen Kaliber 9mm kurz ausgegeben wird... Kintopp-Fantasie. Bzw., dem Umstand geschuldet, dass krampfhaft und ständig Reminiszenzen an den Ur-Bond gemacht wurden (Bentley, Moneypenny etc..). Wohl wegen des 50-Jahr-Jubiläums der Bond-Reihe zu dem Zeitpunkt.
  23. Ist zwar einigermaßen originell, dennoch bin ich mit schallendem Lachen bzw Triumphgefühl in der Richtung etwas vorsichtig... Auch für uns Jäger ließen sich gegenüber den heutigen Verhältnissen einige neue "Daumenschrauben" in Bezug auf Bedürfnisanforderungen einführen.
  24. Eine Wiederholung von Grün-Rot ist - trotz eines gewissen Kretschmann-Bonusfaktors - wirklich nicht sehr wahrscheinlich in Ba.-Wü. Einmal angenommen, eine "erneuerte" FDP (seit heutigem Dreikönigstreffen: "Freie Demokraten") ziehe nicht in den Stuttgarter Landtag ein (Prognosen sehen immer noch danach aus) , dann wird sich absehbar die CDU entweder Grün oder aber Rot als Juniorpartner aussuchen. Dabei evtl. eher Grün als Rot... Für eine erneute Amtszeit eines IM Gall/SPD besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit. Aber das ist ohnehin nicht das Entscheidende.
  25. Aus diesem Grund ist die Darstellung des ba.-wü. Innenministers, die einer Erlaubnis zugrundeliegenden Bedürfnisgründe seien für die Behörde nicht ersichtlich, schlicht falsch. Oder falsch wiedergegeben. Wie auch immer, in Wirklichkeit geht es der Landesregierung ohnehin um etwas anderes. Bereits geprüfte, waffenrechtlichen Erlaubnissen zugrunde liegende Bedürfnisse sollen hinterfragt werden, letztlich mit der Zielsetzung, die Erlaubnisse widerrufen und den legalen Waffenbesitz abschmelzen zu können.
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