Ich hätte, aus dem Bauch heraus, auch so argumentiert und so an "meinen" EU-Abgeordneten gemailt.
Verbot des Onlinehandels würde den freien Wettbewerb verzerren, da überörtliche Händler das Nachsehen hätten, und der Kunde stark eingeschränkte Möglichkeiten des Angebotsvergleichs hätte.
Falls bereits besessene HA eingezogen würden, würde ich erstmal widersprechen mit dem Ziel der Wiederaushändigung, nicht Entschädigung. Denn es ist zum Zeitpunkt der Einziehung MEIN rechtmäßig erworbenes und besessenes Eigentum, und dieses ist lt. Art 14 GG besonders geschützt. M.W. dürfen EU-Verordnungen nicht Grundrechte aus nationalen Verfassungen einschränken. Dazu Zitat: Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. Zwischen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der europ. Gemeinschaftsrechtsordnung besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. (Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/177026/grundgesetz-und-eu-recht)Ob das so einklagbar wäre? k.A. Aber ich würde es für mich vmtl versuchen.
Demnach wäre die einzige Enteignungsgrundlage in D "Zum Wohle des Volkes", was aber m.E. einer nachvollziehbaren und sachlich haltbaren Grundlage bedarf. Das Argument, dass Terroristen ja auch Selbstlader nutzen, würde wohl jeder halbwegs zurechnungsfähige Richter am BVerwG kassieren (das sind keine kleinen Amtsrichter oder Politiker, die dort urteilen). Zudem ist eine Entschädigung, deren Höhe auch auf dem Rechtsweg bestimmt werden kann, zwingend vorgeschrieben. Bei vorsichtig geschätzen 100.000 betroffenen Waffen und einem Durchschnittswert von 1000,- (alle zahlen mal aus dem Bauch heraus), kämen da zzgl. Verfahrenskosten mal eben 100.000.000 Euro allein an Entschädigungen raus.
Es kämen also u.U. hunderttausende Klagen auf die Verwaltung und die Gerichte zu, und die (während des Widerspruchsverfahren bis hin zum BVerwG) vorläufig beschlagnahmten Gegenstände müssten über Jahre ordnungsgemäß aufbewahrt und gesichert werden und eine Zustandsverschlechterung wäre Grund für Entschädigungforderungen. Ausgehändigt werden muss dann am Ende möglicherweise trotzdem.
Trotzdem wäre mir am liebsten, dass diese miese Kampagne in direkt Brüssel abgeschmettert wird.