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callahan44er

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  1. http://www.n-tv.de/politik/Buerger-sollen-Vorraete-fuer-zehn-Tage-anlegen-article18468586.html Dazu passt es ja perfekt die Bevölkerung zu entwaffnen! Danke du Bundesinnenmisere!
  2. Wenn doch, sind die Gutmenschen wenigstens endlich leise und man könnte die Sache ein für alle mal klären!
  3. Nun ja. Da hat sie ja auch absolut Recht! Nur das ein Gaspüster dazu mehr als ungeeignet ist.......
  4. Vielleicht ist es mir ja zu hoch, oder ich denke zu einfach. Bei Vorletzer Waffe plus sechs Monate komme ich auf das gleiche und muss nicht gucken wann ich vor 20 Jahren mal meine erste erworben habe.
  5. Ich sags ja Chips raus. Meine macht's so und ich komm damit zurecht. Alles andere ist für mich verschwendete Lebenszeit!!!
  6. Nach der ersten beginnt garnix! VORLETZTE Waffe plus 6 Monate. Was ist daran so schwer?
  7. Ist ein Chips Thema, deshalb von mir nur.......Vorletzte Waffe plus 6 Monate.........
  8. Das hast du schön gemacht ;-) Natürlich sollte er keine 2000 Liter Heizöl damit löschen. Das Heizöl in Brand gerät wegen dem hohen Flammpunkt, ist am ehesten am defekten Brenner zu erwarten....... Deshalb muss der Löscher schon B können. Schaumlöscher sind noch nicht sooooo lange aktuell wie es Ölheizungen sind/ waren.
  9. Kommt doch immer drauf an obs gewerblich ist oder nicht. Beim RSB machst den für 30 Euro.
  10. Hab ich, vor deinem bearbeiten. Liest sich in dem Zusammenhang immer noch wie Wasser für Ölbrände.
  11. Wasser? Bei einem Öltank? Dein Ernst?!
  12. Hat zwar nix mit Franzeland zu tun. Aber bei uns sind auch zwei Mann aus dem BDMP ausgetreten und obwohl die wussten das beide noch im DSB und BDS sind hat der BDMP das so eingestielt (mit Androhung) das die beiden einen Nachweis ihrer Bedürfnisse (was ja kein Problem war) erbringen mussten. Sowas nennt man wohl Profilneurose.......
  13. Sorry, aber das machst du dir viel zu einfach!
  14. Na dann berichte mal was egon sagt.........ich befürchte die sind bestimmt wie immer super kulant :-(
  15. Vor einigen Monaten hat dieses Linksversiffte Blatt noch Bilder und Namen von Facebooknutzern veröffentlicht die gegen Flüchtlinge hetzten. Wobei die Hetze bei den meisten eigentlich aus der eigenen Meinung bestand. Weder radikal noch sonst was, halt nur keine bedinngungslose Bahnhofsklatscher Meinung!
  16. Nö, da gibts ein Abkommen. Nur die Schweiz ist nicht drin und übern Teich die US und A. Aber beschiessen lassen ginge ja auch.
  17. Man kann immer eine Situation nehmen in der es nichts nutzt. Wenn meine Frau abends von der Arbeit zum Auto geht hat sie das Spray in der Hand in der Jackentasche. Wenn ich im Zug bin und da kommt am anderen Ende des Abteils ein Irrer an, habe ich mit einem Verteidigungsmittel jedenfalls bessere Chancen als ohne. Eine Schusswaffe wäre sicher das non plus ultra.
  18. Wird ja auch immer gesagt das es eine trügerische Sicherheit ist, da ja das Spray einem abgenommen werden kann und gegen einen verwendet werden kann. Sag das mal einem Opfer das mit ner Axt attakiert wurde. WAS soll da eigentlich noch schlimmer werden! Oder das die Polizei die SSW fúr ne echte hält und dich ersxhiesst. Erstens ist die Gefährdung bis die Polizei eintrifft meist erledigt. Zweitens wieviel echte Attentäter mit Waffe werden sofort nach eintreffen der Polizei sofort erschossen wenn sie nicht direkt die Pol ins Visier nehmen. Drittens, habe ich kein verteidigungsmittel, kann mich die Polizei gar nicht mehr erschiessen, weil ich schon abgemurkst, oder schwer verletzt bin.......das kannste dann direkt mit fragen.
  19. Dann verwirbel die mal und vergrösser dadurch mal die Oberfläche! Der Begriff Staubexplosion ist dir ein Begriff?
  20. Das stelle ich nicht in Abrede. Nur wenn ein Schaumlöscher auf geht, solltest du den nehmen. Kann man auch für den Rest gebrauchen und macht nicht mehr Schaden als ein Brand.
  21. Ein Pulverlöscher ist doch brandschutztechnischer grober unfug! Weil ich durch den hohen Druck des Löschpulvers das NC Pulver nur noch verteile und so eine grössere Oberfläche schaffe und so mehr Bumm! Ich empfehle einen Wasser bzw Schaumlöscher, insofern zulässig. BTW, bei uns auf dem Stand hängen auch nur Wasser und Schaum. P.S. Abgesehen von dem Dreck den ein Pulverlöscher in einem Haus anrichtet. Das Pulver findest du Jahre später noch im 2.OG obwohl du den Löscher im Keller abgedrückt hast.
  22. Und in Düsseldorf geht das ganz gut. Man kann ganz gut etwas ausserhalb wohnen, muss man aber nicht. Da dort z.b. freie Kindergartenplätze normal sind. München bin ich zu weit weg ums zu beurteilen.
  23. Natürlich gehobener Dienst, hab's korrigiert.
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