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callahan44er

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  1. Auflösung: Das BVA sagte leider Waffe muss ein und Ausgetragen werden und ich brauche einen neuen Voreintrag. Den allerdings ohne neues Bedürfnis, da der ja ein Jahr gilt. Na gut bisschen doof da die Gebühren anfallen, aber was solls. Die Waffe wird auch nicht auf 2/6 angerechnet.
  2. Na hoffentlich niemand 😉
  3. Also es ist ein Schulthema. Da kann ich bis auf die Wahlpflichtfächer, auch dort ist das Wort Pflicht drin, nicht einfach ein Fach abwählen was mir nicht passt. Ist wie z.b. Englisch oder Mathe, der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht dass das unterrichtet werden soll.
  4. Da ja pro Training auch immer nur KW oder LW anerkannt wird, kann ja pro KM auch nur eine ÜWaffe anerkannt werden oder?
  5. Am Arsch!!!!! Aber sowas von!!! Putin lacht sich jetzt schon tot über die dämlichen Allmanns.
  6. Kurze Rückmeldung. Behörde klärt mit dem BVA ob der Revolver ein und ausgetragen werden muss oder nicht. Schlimmstenfalls ist das so, ich bekomme aber dann einen neuen Voreintrag ohne neues Bedürfnis. Ist ja eigentlich auch logisch. Ansonsten kann ich den alten Voreintrag nutzen.
  7. Stimmt. Das ist auch noch ein Punkt. Aber wie von fa.454 gesagt, das kann ja eigentlich nicht zum Nachteil des Erwerbers sein.
  8. Das wäre natürlich sehr unglücklich. Hoffen wir mal auf Kulanz der Behörde. Und ja, die gleiche Waffe könnte ich woanders bekommen.
  9. Hallo zusammen. Hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht? Folgende Situation. Waffe von Händler über das Internet erworben. Waffe weißt Defekt auf. Kauf wird widerrufen innerhalb der Frist. Händler will Geld zurücküberweisen. Waffe ist noch nicht in WBK eingetragen (Gut das die Behörde langsam ist) Erwerbsanzeige ist geschrieben und schon längst bei der Behörde. Kann die Erwerbsanzeige widerrufen werden und kann oder muß die Behörde das akzeptieren und der Voreintrag bleibt erhalten? Ja, ich habe die Frage an meine Behörde gerichtet, aber noch keine Antwort. Aber vielleicht hat jemand Erfahrungswerte (ja, jede Behörde.......) oder sogar was rechtliches dazu? Danke
  10. Also ich habe die Erhöhung für mein Gas bekommen. Von 9 auf 21 ct pro kwh. Ich bin dafür Putin Leos zu liefern, damit er die Ukraine endlich einnehmen kann!
  11. Wenn du das sagst. Der jenige war beim Fachanwalt und der sieht das anders.
  12. ...........ich wusste dass das einer bringt..........Mal ehrlich wird der TE wenn er denn überhaupt den JS macht, das durchdrücken können?
  13. Nur Langwaffen. Bei Kurzwaffen ist nach zwei Schluss. Es gibt aber Behörden die dir die sportliche Nutzung von Jagdwaffen untersagen.
  14. So ist es. Aber weiß das denn keiner in deinem Verein? In welchem Verband bist du organisiert?
  15. So ist es. Ab 18 grüne WBK max .22lr als Sposchü und ab 21 mit Gutachten alles. Oder bis 25 warten oder Jagdschein machen. Da geht ab 18 alles. Weil der 18 jährige Jäger ja viel vernünftiger ist!
  16. Dann legt man Widerspruch ein und Zack, ist Zeit genug.
  17. So auch hier in NRW. Musste das leider auch schon 3x machen. Eine Behörde wollte das alles innerhalb eines Monats erledigt ist. Den Zahn hab ich denen gezogen. Mache das schließlich nicht beruflich. Bei den anderen egal. Dauert halt solang wie es dauert.
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