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callahan44er

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  1. Natürlich kann ich der das Hausrecht hat jemandem den Zutritt verweigern. Ich halte es allerdings für fraglich ob man das auf Dauer durchhalten kann, wenn der jenige eigentlich nichts angestellt hat. Jemanden aus einem e.V. raus zu bekommen ist fast unmöglich wenn er keine goldenen Löffel geklaut hat. Mit dem Hausrecht hätte man dann ja ein probates Mittel jemand rauszuekeln. Die Meinung ist übrigens von einem Anwalt (das mit dem kündigen aus einem e.V.). Das heißt, wenn das Mitglied sich nichts hat zu Schulden hat kommen lassen, wird das eher schwierig wenn er sich wehrt. Auch wenn dér Typ den Vereinsfrieden stört ist das nicht so einfach. Der Mietvertrag kann natürlich gekündigt werden. Die Fragen sind will der Gastverein das riskieren und will der Hauptverein die Einnahmen verlieren?
  2. Es ist doch kein Versand! Es kommt jemand und holt ab! Es hätte ja sogar sein können das genau dieser Exporteur die Waffe selbst gekauft hat. Wo ist der Unterschied?
  3. Alles gut. Natürlich ist er schuld. Jeder macht mal einen Fehler. Mir ist es absolut nicht schlüssig warum der VK darauf besteht das der Käufer selber vorbei kommt. Wenn ein Kurier kommt und vorher oder vor Ort die Waffenhandelslizenz gezeigt wird, wo ist dann das Problem? Man überlässt die Waffe dann offiziell an Fa. XY und alles ist gut.
  4. Das zahlt doch alles der Käufer. Und wenn Krico abholt muss er garnix machen.
  5. Also das Problem verstehe ich jetzt auch nicht. Ob der Käufer jetzt die Waffe abholt oder der Kurier von Krico...........Leute gibts. Der VK soll doch froh sein das Varminter mitgeboten hat, sonst hätte er doch weniger Kohle bekommen. Es gibt einfach zu viele A.........er auf dieser Welt. Zu deiner Frage habe ich nur bedingt einen Tipp. Tramm und Hinners aus Hamburg macht sowas. Ob der die Möglichkeit hat dahinzufahren sei mal dahingestellt. Und es wäre das selbe wie Krico. Vielleicht fährt der VK ja zufällig nach HH.
  6. Genau. So war es bei dir und das muss ja nicht richtig sein. Genauso wenig wie bei mir. Allerdings war es so bei mir und nicht nur von meiner Behörde beschlossen, sondern von denen mit dem BVA abgestimmt. Du hast es im übrigen nicht selbst erlebt sondern in deinem Umfeld. Also wirst du garantiert nicht alle Details genau kennen.
  7. Ich versteh dich nicht. Da gibts ja dann ne neue, weil Bedürfnis gilt ja noch. So war es ja auch bei mir.
  8. Naja......ein neues Bedürfnis dauert 5 Tage. Zudem gilt das Bedürfnis 1 Jahr. Wenn ich die Waffe wieder veräußere, aus welchem Grund auch immer, wo steht dass das Bedürfnis mit dem ersten Kauf verfällt?
  9. Kann sein da jede Behörde ihr Süppchen kocht. Ich aber nunmal nicht!
  10. Die haben sich beim BVA schlau gemacht. Bedürfnis gilt 1 Jahr. Das wäre dann mehr als kleinlich.
  11. So war es jetzt leider bei mir. Voreintrag blieb aber erhalten bzw wurde ohne neues Bedürfnis neu vergeben. Ebenso blieb 2/6 unberührt. Der Händler überlässt dir im NWR ja sofort die Waffe, deswegen. Ich hab das NWR letztens gesehen bei einem Händler. Eigentlich bräuchte man als Erwerber auch nur einen Zugang und bestätigt da per Klick den Erhalt.
  12. Witzig das er schon soviel Ärger hatte. Frag ihn doch mal was der Richter wohl dazu sagt wenn rauskommt das er Waffe und Munition zusammen verschickt hat. Schick ihm die Waffe per DHL zurück. Das ist an einen Händler erlaubt! Munition kann ja nicht soviel gewesen sein, die behält ein Berechtigter, Nummer durch. Habe das gerade hinter mir. Um die Waffe ein und wieder auszutragen kommst du wohl nicht drum rum. 2/6 kommt aber nicht zum tragen.
  13. Naja, je mehr stimmen für welch auch immer Partei, zwingt die CDU mit ihr zu koalieren!
  14. Friedrich Merz hat ein Flugzeug un nu?
  15. Dann wären die Bestandschützen aber schön blöd. Was willst du in ein paar Jahren denn dann noch schießen? Zudem kaufe ich mir gerne immer wieder mal was. Das ist wieder mal so ein feuchter Traum von linksgrün. Da aber immer noch viele Sposchü meinen FDP wählen zu müssen, könnte der wahr werden. Und wenns erst in 10 bis 20 Jahren ist.
  16. 😂😂😂😂😂 Die könnte mich mal sowas von! Das man sich sowas gefallen lässt. Da hast du eventuell 35 Termine, aber im Juni warst krank, oder Verein schließt während der Sommerferien.
  17. Da in der Ausschreibung aber steht Corona nach gesetzlichen Vorgaben, kann er mir dann schön die Kohle erstatten!
  18. Wegen, wegen........weil kein Bock auf die unsinnige Scheiße!!! Deshalb!
  19. Super!!! Das ist ein Aufkleber...........ihr habt Probleme.
  20. ........und das will dann wer beweisen oder kontrollieren? Ok Alfred, du hattest Recht.
  21. Weil du auf angemeldet so einen Wert gelegt hast. Alfred.........dass man das ausgerechnet dir erklären muss.
  22. Warum nicht gleich hydr. Spreizer?
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