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callahan44er

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  1. Da könnte man zumindest ein Diskusschloss in den Abzug hängen oder die Muni dazu woanders lagern. Wie gesagt, das ist sehr individuell.
  2. Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung. Sinnvoll sind jedenfalls auch die von der PTB zugelassenen elektronischen Sicherungssysteme. Ebenso kann die Entfernung wesentlicher Waffenteile (z.B. Schloss, Kammerstängel, Vorderschaft) sinnvoll sein. So steht es in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) 12.3.3.2
  3. Stimmt......das wird ja bei jeder Sachkunde wirklich stundenlang breitgetreten........wie konnte ich........
  4. Siehe P22. Du wirst hier keine zufriedenstellende Antwort bekommen. Was du machst musst du dann selbst entscheiden. Auf einer Reise hat man nunmal weiterhin menschliche Bedürfnisse, wie schlafen, essen, trinken AA machen. Man kann sich natürlich im Hotelzimmer einschließen oder man geht rational an die Sache ran. Das sollte man dann nicht. Weniger als wenn jemand deine an der Heizung angekettete Tasche aufschlitzt und dann im Hotel wild um sich ballert!!! Wenn du den Lauf der Pistole oder den Verschluß des ARs in der Tasche hast, macht er das nicht. Du entscheidest! Ist erlaubt.
  5. Nö wieso? Solange man Schlüssel von drei Tresoren in einem mit Zahlenschloss lagern kann.
  6. Na dann tut der BDS ja endlich mal was gescheites!
  7. Oh doch......du hast dich ermorden zu lassen!!!!
  8. Tagsüber? Vermutlich gar nix. Aber sie werden den Zahlenschloss Tresor sehen wollen. Wenn deine Frau auch LWB ist, sag ihr schlaft abwechselnd. Wenn du alleine wohnst kannst du den Schlüssel auch unters Kopfkissen legen. Kommt ein Einbrecher, hält dir ein Messer an den Hals machst du das Ding eh auf.
  9. Das der Egon nicht Kundenfreundlich ist, ist doch nun wirklich ein alter Hut!
  10. Das machen die Oststaaten wie Polen schon lange! Youtube: https://youtu.be/2fSLGzDElss?si=lcmxeLpmztaqkO2B
  11. .......und wenn der Stand gewerblich ist? Darauf zielt die Frage wohl eher ab.
  12. Ein Bekannter, kein LWB, hatte eine ähnliche Situation. Er wurde angehört weil er wohl was falsch gemacht hat. Er stieg aus und stellte den Huper zur Rede ohne handgreiflich zu werden. Ergebnis 3 Monate Führerschein weg. Aussage Richter, aussteigen reicht. Vielleicht hilft das ja deinem Bekannten.
  13. Es istmal wieder alles gesagt.......nur noch nicht von jedem!
  14. Bei mir reichte damals die Rechnung.
  15. Das ist doch einfach......den hab ich vernichtet.
  16. Leute ich krampf hier gleich. Sucht doch mal die Lücke oder wendet euch an eure Verbände das die da was gg machen! Das mit dem Bankschließfach kann ich ja nachvollziehen weil es unpratikabel für die meisten ist und würde als Schutzbehauptung herhalten. Aber das eine Bank nicht sicher genung sein soll ist doch ein Witz! Genau wie die Erklärung zur Kombination.......Alter Vatter.
  17. Bei einer was???? Man kann meiner Behörde einiges nachsagen........aber besucht haben sie mich zum Glück noch nie. Es ist mir auch keiner bekannt wo sie waren.
  18. Jede Behörde kennt natürlich jeden Tresor!
  19. Meine Tresore haben sie nach dem Stichtag abgefragt. Überhaupt kein Problem. Solln sie Zweifeln.
  20. Ja natürlich. Aber.........wenn ich damals einen B Schrank hatte und 5 Waffen war die Behörde zufrieden. Wenn ich mir jetzt aus Spaß an der Freud zwischenzeitlich noch 4 B gekauft habe, weiß die Behörde das nicht. Erst wenn ich vielleicht die 6te KW gekauft habe und sie nach Verankerung gefragt haben.
  21. Tresore waren nie meldepflichtig! Meine Behörde weiß zwar auch was ich habe, aber nur weil sie explizit nachgefragt haben.
  22. Wenn eine Behörde mir schriftlich etwas mitteilt muss ich mich darauf verlassen können dass das so stimmt!
  23. ........wenn die Behörde weiß was du an Schränken hast. Und mal ganz ehrlich. Wo steht das????
  24. .......das was ich geschrieben habe im Schreiben aus EN! Es ist sicherlich Auslegungssache. Es geht ja beim 1er darum diesen Zustand zu behalten! Wenn mir das aber egal ist und 0 reicht?! Gruß callahan.......der froh ist ein Zahlenschloss zu haben. Übrigens kann man die Dinger ja auch nachrüsten.
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