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Stefan Klein

WO Silber
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Beiträge von Stefan Klein

  1. vor 58 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Äh, ich würde gerne mal eine wissenschaftliche Abhandlung darüber lesen, inwieweit die MPi 7 eine Taschenpistole ist.

     

    Danke!

    Gähn... Wenn man es nicht verstehen will. Ich hatte schon auf etwas mehr Kombinationsvermögen gehofft.
    Tipp meinen Namen und Bundeswehr ein und du findet mich.

     

    Gruß

     

    Stefan

  2. Na ja, wenn man schon jemanden herausfordert, dann sollte man sich zumindest vorher über dessen Hintergrund informieren. 
     

    Gruß

     

    Stefan

     

    P.S. Tipp: Ich poste unter meinem Klarnamen. Tante Google kann helfen. Insofern nehme ich für mich Ähnliches in Anspruch wie Bounty, inkl. Schießlehrer.

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  3. Ok, ein berechtigter Einwand. Die Frage ist, um was es dem Fragesteller geht. Kurzwaffen in kleinen Kalibern oder miniaturisierte Gebrauchswaffen. 
    Vielleicht kann er sich dazu ja äußern.

     

    Gruß

     

    Stefan

  4. Klar. Deswegen ja auch der Hinweis auf das Thema Taschenpistolen. Die ballistische Wirkung (24 Joule) dieses Kalibers ist jedoch überschaubar.

     

    Gruß

     

    Stefan

     

     

  5. Am 21.4.2021 um 01:36 schrieb HCL:

    Moin zusammen!

    ...

    Es gibt tatsächlich schussfähige Miniaturwaffen? Sind die legal? Braucht man dafür auch eine Erlaubnis? Und was ist das überhaupt für ein Kaliber?

     

    Gruß, Euer HCL

     

    Zunächst einmal herzlich willkommen!

    Generell gilt in Deutschland die Regel, dass es sich bei mehrschüssigen Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, und die für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm eingerichtet sind, um sogenannte Verbotene Gegenstände handelt, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt. Das heißt zwar nicht, dass man solche Waffen nicht auch mit entsprechender Genehmigung des Bundeskriminalamts erwerben dürfe, der Aufwand ist aber groß. Es kann durchaus sein, dass die im Video gezeigte Waffe nur den Zündsatz als Treibladung verwendet und sie damit kein verbotener Gegenstand wäre. Genehmigungspflichtig wäre sie dennoch.

     

    Die oben genannte Regel gilt nicht für Miniaturpistolen vor dem Stichdatum. Beispiele sind schon genannt worden (z.B. Erika Pistole, Menz Liliput), die sich vor allem in den 1920er-1930er fanden. Deren Erwerb ist legal, wenn man eine entsprechende Erlaubnis hierzu hat. Dies wäre üblicherweise eine Waffenbesitzkarte nach §17 WaffG (Waffensammler) oder §18 WaffG (Sachverständiger, aber für einen Einsteiger sehr unwahrscheinlich).

    Es gibt eine kleine Community von Sammlern, die sich auf Miniatur- und Taschenpistolen fokussieren. Generelle Infos zum Thema Taschenpistolen findest du unter www.taschenpistolen.de

     

    Grüße

     

    Stefan

     

     

     

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  6. vor 7 Minuten schrieb maxlll:

    danke für die schnellen Antworten. Der Waffenschrak ist 150 kg mit 45cm x 35cm Grundfläche. das Haus ist von 1994 ist ich hab mir extra a Bodenplatte von 1qm gebaut, damit das Gewicht verteilt wird, und ich stelle ihn an die Wand

    Vom Gewicht her sehe ich da kein Problem

    Meinen Vermieter geht es eher darum, dass scharfe Waffen in der Wohnung sind, und sich aus versehen ein Schuss lösen könnte- Hatten damit schon mal schlechte Erfahrungen. 

    Bodenplatte brauchst du nicht, außer ggf. eine Unterlage zum Schutz des Parkett/Laminat.Die Angst deines Vermieters ist nicht dein Problem.

     

    Gruß

     

    Stefan

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  7. Erste Frage: Wie groß soll der Schrank werden?

    Dann das Gewicht des Schrankes in erwachsene Männer umrechnen. Im Ergebnis wird man feststellen, dass man sich eine solche Frage hätte nie stellen brauchen. 

     

    Waffen, Munition und Treibladungspulver in einer Mietwohnung sind kein Problem.

     

    Gruß

     

    Stefan

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  8. Nach dem letzten Waffenrecht und der 2/6 Regel konnte wohl kaum jemand 140+ Waffen auf die Gelbe WBK gekauft haben. Dafür bräuchte er ja 35 Jahre. Insofern muss es sich um Altbesitz gehandelt haben. Die neue 10er Regel ist für mich defacto ein Kaufverbot, da ich die Regel deutlich ausgeschöpft habe. 
    Wird die Welt dadurch sicherer, dass ich nichts mehr auf Gelb kaufen kann? Ich denke nicht.

     

    Gruß

     

    Stefan

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  9. Frage 1b)

    Inwiefern lässt sich aufgrund der im NWR gespeicherten Daten etwas über die Konzentration in Form großer Waffenbestände sagen (bei-spielsweise so: Wie viele Waffen sind auf die 100 natürlichen Personen mit den meisten Waffen eingetragen oder ähnlich)?

     

    Jetzt geht es gegen Sammler...  Da fällt mir sinngemäß folgender Spruch ein: Man muss nicht Angst vor Menschen haben, die hunderte Waffen besitzen wollen, genauer muss man auf solche schauen, die nur eine haben wollen.

     

    Gruß

    Stefan

    • Gefällt mir 1
  10. Na ja, der Veranstalter hat eine offizielle Genehmigung. Bei einem drohenden finanziellen Fiasko solchen Ausmaßes würde ich bis zur offiziellen Rücknahme dieser Genehmigung (Verwaltungsakt) oder einer Allgemeinverfügung erst mal Kurs halten. In Zeiten von Fake-News würde ich die Tore nicht aufgrund einer schwindeligen Pressemitteilung schließen. 
     

    Gruß

     

    Stefan

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