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Beiträge von Stefan Klein
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vor 58 Minuten schrieb EkelAlfred:
Äh, ich würde gerne mal eine wissenschaftliche Abhandlung darüber lesen, inwieweit die MPi 7 eine Taschenpistole ist.
Danke!
Gähn... Wenn man es nicht verstehen will. Ich hatte schon auf etwas mehr Kombinationsvermögen gehofft.
Tipp meinen Namen und Bundeswehr ein und du findet mich.Gruß
Stefan
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Na ja, wenn man schon jemanden herausfordert, dann sollte man sich zumindest vorher über dessen Hintergrund informieren.
Gruß
Stefan
P.S. Tipp: Ich poste unter meinem Klarnamen. Tante Google kann helfen. Insofern nehme ich für mich Ähnliches in Anspruch wie Bounty, inkl. Schießlehrer.
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🤣
Jetzt bin ich aber gespannt, wie Bounty diese umfangreiche G36 Erfahrung kontert.
Gruß
Stefan
Edit: Bounty war schneller.
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Interessant. Und Repliken bzw. nicht maßstabsgetreue Nachbildungen (sind die schussfähig?) sind da eingeschlossen?
Gruß
Stefan
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Ok, ein berechtigter Einwand. Die Frage ist, um was es dem Fragesteller geht. Kurzwaffen in kleinen Kalibern oder miniaturisierte Gebrauchswaffen.
Vielleicht kann er sich dazu ja äußern.Gruß
Stefan
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Klar. Deswegen ja auch der Hinweis auf das Thema Taschenpistolen. Die ballistische Wirkung (24 Joule) dieses Kalibers ist jedoch überschaubar.
Gruß
Stefan
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Am 21.4.2021 um 01:36 schrieb HCL:
Moin zusammen!
...
Es gibt tatsächlich schussfähige Miniaturwaffen? Sind die legal? Braucht man dafür auch eine Erlaubnis? Und was ist das überhaupt für ein Kaliber?
Gruß, Euer HCL
Zunächst einmal herzlich willkommen!
Generell gilt in Deutschland die Regel, dass es sich bei mehrschüssigen Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, und die für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm eingerichtet sind, um sogenannte Verbotene Gegenstände handelt, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt. Das heißt zwar nicht, dass man solche Waffen nicht auch mit entsprechender Genehmigung des Bundeskriminalamts erwerben dürfe, der Aufwand ist aber groß. Es kann durchaus sein, dass die im Video gezeigte Waffe nur den Zündsatz als Treibladung verwendet und sie damit kein verbotener Gegenstand wäre. Genehmigungspflichtig wäre sie dennoch.
Die oben genannte Regel gilt nicht für Miniaturpistolen vor dem Stichdatum. Beispiele sind schon genannt worden (z.B. Erika Pistole, Menz Liliput), die sich vor allem in den 1920er-1930er fanden. Deren Erwerb ist legal, wenn man eine entsprechende Erlaubnis hierzu hat. Dies wäre üblicherweise eine Waffenbesitzkarte nach §17 WaffG (Waffensammler) oder §18 WaffG (Sachverständiger, aber für einen Einsteiger sehr unwahrscheinlich).
Es gibt eine kleine Community von Sammlern, die sich auf Miniatur- und Taschenpistolen fokussieren. Generelle Infos zum Thema Taschenpistolen findest du unter www.taschenpistolen.de
Grüße
Stefan
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vor 1 Minute schrieb maxlll:
das stimmt. Aber wenn man das ganze weiterspinnt, versucht er mir zu Kündigen und dann kommen Anwalt und Gericht ins spiel, was ich eigentlich gerne vermeiden möchte
Na und? Er würde haushoch verlieren.
Gruß
Stefan
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vor 7 Minuten schrieb maxlll:
danke für die schnellen Antworten. Der Waffenschrak ist 150 kg mit 45cm x 35cm Grundfläche. das Haus ist von 1994 ist ich hab mir extra a Bodenplatte von 1qm gebaut, damit das Gewicht verteilt wird, und ich stelle ihn an die Wand
Vom Gewicht her sehe ich da kein Problem
Meinen Vermieter geht es eher darum, dass scharfe Waffen in der Wohnung sind, und sich aus versehen ein Schuss lösen könnte- Hatten damit schon mal schlechte Erfahrungen.
Bodenplatte brauchst du nicht, außer ggf. eine Unterlage zum Schutz des Parkett/Laminat.Die Angst deines Vermieters ist nicht dein Problem.
Gruß
Stefan
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Erste Frage: Wie groß soll der Schrank werden?
Dann das Gewicht des Schrankes in erwachsene Männer umrechnen. Im Ergebnis wird man feststellen, dass man sich eine solche Frage hätte nie stellen brauchen.
Waffen, Munition und Treibladungspulver in einer Mietwohnung sind kein Problem.
Gruß
Stefan
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Nach dem letzten Waffenrecht und der 2/6 Regel konnte wohl kaum jemand 140+ Waffen auf die Gelbe WBK gekauft haben. Dafür bräuchte er ja 35 Jahre. Insofern muss es sich um Altbesitz gehandelt haben. Die neue 10er Regel ist für mich defacto ein Kaufverbot, da ich die Regel deutlich ausgeschöpft habe.
Wird die Welt dadurch sicherer, dass ich nichts mehr auf Gelb kaufen kann? Ich denke nicht.Gruß
Stefan
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Wenigstens herrscht jetzt Klarheit und das Thema divide et impera ist beendet. Jetzt ist außer Luftpumpen alles fällig.
Grüße
Stefan
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Frage 1b)
Inwiefern lässt sich aufgrund der im NWR gespeicherten Daten etwas über die Konzentration in Form großer Waffenbestände sagen (bei-spielsweise so: Wie viele Waffen sind auf die 100 natürlichen Personen mit den meisten Waffen eingetragen oder ähnlich)?
Jetzt geht es gegen Sammler... Da fällt mir sinngemäß folgender Spruch ein: Man muss nicht Angst vor Menschen haben, die hunderte Waffen besitzen wollen, genauer muss man auf solche schauen, die nur eine haben wollen.
Gruß
Stefan
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Nicht zu dem Preis
Grüße
Stefan
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UHR
in Waffenrecht
Geht.
Gruß
Stefan
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vor 46 Minuten schrieb Schwarzwälder:
Ich habe nun die Stammdatenblätter bekommen und geprüft.
Aufgefallen ist mir Folgendes:
...
- Erlaubnisse wie der ... oder Sprengstoffscheine ... fehlen
Guck mal, auf welcher gesetzlichen Grundlage dein „Sprengstoffschein“ basiert. Dann weißt du, warum der nicht im NWR ist.
Gruß
Stefan
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Nicht jeder hat einen Stand mit beliebigen Öffnungsterminen. Nach dem Lockdown im März bis Juni hat der Stand, auf dem ich regelmäßig trainiere, nur noch Mittwoch Abend auf. Nicht ideal.
Gruß
Stefan
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Für Neuerwerb ist 12/18 nach neuer Gesetzeslage formal korrekt. Wobei, in Corona-Zeiten 12/18 zu fordern ist schon dreist, vor allem wegen der teils monatelangen Standschließungen während des ersten Lockdowns.
Gruß
Stefan
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Messe ist offen.
Grüße
Stefan
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Gerade angerufen und Auskunft bekommen, dass Angelegenheit bei Gericht liegt und der Richter bis 9:45 Uhr entscheiden will. Das Ergebnis wird dann unmittelbar bekannt gegeben.
Gruß
Stefan
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Hab gerade auch nochmal die Allgemeinverfügung der Stadt Kassel von gestern geschaut. Die verbietet nur private Feiern. Von der Messe kein Wort.
Gruß
Stefan
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Na ja, der Veranstalter hat eine offizielle Genehmigung. Bei einem drohenden finanziellen Fiasko solchen Ausmaßes würde ich bis zur offiziellen Rücknahme dieser Genehmigung (Verwaltungsakt) oder einer Allgemeinverfügung erst mal Kurs halten. In Zeiten von Fake-News würde ich die Tore nicht aufgrund einer schwindeligen Pressemitteilung schließen.
Gruß
Stefan
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Gibt es mittlerweile eine offizielle Bestätigung des Veranstalters?
Gruß
Stefan
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War eine urspüngliche Idee, die es nicht ins Gesetz geschafft hat. Sicher beim nächsten Mal...
Gruß
Stefan
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MP7 mit Zeiss ZO 4x30
in Allgemein
Geschrieben
Die Veröffentlichung von Name und Bild kannst du in gewissen Positionen nicht verhindern. Warum auch?
Gruß
Stefan