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Stefan Klein

WO Silber
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Beiträge von Stefan Klein

  1. Für mich mal wieder ein WO-typischer Diskussionsverlauf.

    1. Als gesetzestreuer Bürger besorge ich mir keine Illegale, auch wenn morgen der komplette legale Waffenbesitz verboten würde.

    2. Warum beschafft sich jemand eine illegale Waffe? Doch wohl nicht, um damit Schiesssport zu betreiben. Das Argument "Wenn nicht legal dann eben illegal" leistet nur unseren Gegnern Vorschub. Es impliziert nämlich, dass viele LWB doch nicht so gesetzestreu sind, wie wir selbst immer propagieren.

    Beste Grüße

    Stefan

  2. Und das ist der springende Punkt! Das sollte jedem bewusst sein, der das FWR nicht oder nicht mehr unterstütz.

    Ja, ich habe mir die Entscheidung auch nicht leicht gemacht.

    Ich habe übrigens auch nicht Fundamentalopposition gefordert. Mein Stein des Anstoßes war die Opferung der HA mit Hülsenlänge < 40mm.

    Ich bin aber zu der Überzeugung gelangt, dass die Taktik des FWR nicht funktioniert.

    Gruß

    Stefan

  3. Ich bin mir nicht sicher ob es klug ist die einzige Interessensvertretung, die von der Politik wahrgenommen wird, weiter zu schwächen.

    Das FWR gibt mit dieser Vorgehensweise ohne Not Boden auf. Eine langfristige Strategie kann ich nicht erkennen; außer, dass man beim nächsten Anlass wieder bereitwillig ein Stück der Salami opfern wird. Die Anschläge von Paris haben nichts, aber auch gar nichts, mit legalem Waffenbesitz zu tun. Deshalb sind wir auch nicht in der "Bringschuld".

    Irgendwann muss auch mal erkennbar werden, welche Linie das FWR halten will. Großkaliber? Kurzwaffen? Repetierer?

    Waffengegner kommen immer mit Maximalforderungen daher. Unsere Interessenvertretung gibt Raum frei. Beim nächsten Mal wird wieder die Maximalforderung gestellt und wir geben wieder Raum auf usw.

    Für mich war in der Kommunikation mit Göpper und Keusgen keine Strategie erkennbar, die erkennen lässt, was man bereit ist zu verteidigen. Der einzige Vorwurf, der wirklich hängen geblieben ist, ist folgender: Wer Fundamentalopposition fordere, muss auch ereit sein, für die Folgen geradezustehen!

    Bin ich!

    Deshalb habe ich gekündigt. Dann lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

    Gruß

    Stefan

  4. Das war meine Antwort!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit der in Ihrem Newsletter eingenommenen Position leisten Sie die der bereits seit Jahren betriebenen Salamitaktik vorschub.

    Ich bin kein Jäger und habe auch keinen AK-Klon. Dennoch müssen alle Waffenbesitzer in einer solchen Situation zusammen stehen.

    Der Schuss auf Wild ist auch mit der 7,62x39 zulässig! Wie ist denn die Deliktrelevanz von Kalashnikov-Klonen in der Hand von Jägern? 0%?

    Warum rücken Sie in diesem Fall von Ihrer anonsten schlüssigen Argumentationslinie ab? Sie geben damit stückweise Positionen feil.

    Was opfern wir beim nächsten Mal? AR15-Klone? G3-Klone? Generell alle Halbautomaten?

    So geht das nicht. Ich bitte Sie diese Position zu überdenken!

    Sollten Sie von dieser Position nicht abrücken, so werde ich meine Mitgliedschaft beenden.

    Ich erwarte Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    So, nach einigem Schriftverkehr zwischen mir und Herrn Göpper bzw. Herrn Keusgen, habe ich soeben meine Mitgliedschaft gekündigt.

    Leider einfach unbelehrbar. Das kann ich nicht mehr unterstützen.

    Gruß

    Stefan

  5. Waffenrechtsresolution der AfD fast einstimmig verabschiedet.

    Text folgt, dass hatte aber nichts mit dem fischen Stimmen zu tun. Wer das behauptet war heute nicht hier.

    Kann ich grundsätzlich begrüßen.

    Was aber jetzt passieren wird ist, dass sich die großen Parteien noch einfacher für eine Verschärfung einsetzen können. Jetzt haben sie ein "Totschlagargument", das da lautet: Die rechtspopulistische AfD ist ganz offiziell gegen eine Verschärfung, also müssen wir dafür sein.

    Passt nur auf, die Gutmenschen kommen bald aus ihren Löchern.

    Gruß

    Stefan

  6. Hier meine Antwort an Herrn Kölmel,

    Sehr geehrer Herr Kölmel,

    vielen Dank für Ihr Engagement.
    Wenn es um die Verteidigung von Freiheitsrechten geht, dann gibt es ein sehr einfaches Prüfschema:

    1. Ist es eine bislang legale Handlung, die schlussendlich zu einem Schaden geführt hat?

    • wenn ja, dann weiter zu Frage 2
    • wenn nein, dann ist ein Vollzugsproblem und kein Regelungsproblem. Abbruch der Untersuchung. Polizei und Justiz stärken.

    2. Ist es ein Einzelfall

    • wenn ja, dann zunächst ruhigen Kopf bewahren, weiter beobachten.
    • wenn nein, dann Abwägung zwischen dem (Sicherheits)Zugewinn und der möglichen Freiheitseinschränkung der Bürger treffen. Ggf. Regelungsbedarf formulieren und umgehend Betroffene beteiligen. Nach eingehender Beratung mit dem nötigen emotionalen Abstand entscheiden.


    Dieses Prüfschema lässt sich beliebig auf alle möglichen Fälle adaptieren (Umweltschutz, Vorratsdatenspeicherung, Waffengesetzgebung, Atomausstieg).

    Mit besten Grüßen

    Stefan Klein

  7. MdEP Petra Kammerevert (SPD) hat mir die Standardantwort zurück geschickt. So einfach darf man sich da aber nicht geschlagen geben. Hier meine Antwort:

    Sehr geehrte Frau Kammerevert,

    vielen Dank für Ihr Scheiben. Grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung, dass der illegale Waffen- und Sprengstoffhandel eingedämmt gehört. Wobei allein bereits der Begriff "Illegal" impliziert, dass sich die Betroffenen nicht an noch so scharfe Gesetze halten werden.
    Der Online-Erwerb von Feuerwaffen und Munition unterliegt den gleichen strengen rechtlichen Kriterien wie der Erwerb von Angesicht zu Angesicht. Insofern besteht kein rechtliches Defizit,das einer Regelung bedarf. Wenn überhaupt dann besteht lediglich ein Vollzugsdefizit, sprich Polizei und Justiz sind nicht in der Lage den illegalen Handel im sog. "Darknet" zu unterbinden. Ex-Legalität lässt sich aber eben nicht durch gesetzliche Regelungen kompensieren, sondern lediglich über die Durchsetzung bestehender Gesetze.

    Sie schreiben weiterhin:

    Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die größtenteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland steht eine ausreichende Vielfalt von anderen Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben.

    Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen).

    Ihre Argumentation ist leider nicht schlüssig. Zunächst ergibt sich die Gefährlichkeit nicht aus dem äußeren Aussehen einer Waffe. Ich versuche Ihnen das mit einem leicht verständlichen Bild zu erläutern: Ein Traktor, der aussieht wie ein Rennwagen, bleibt schlussendlich doch nur ein Traktor. Eine Patrone im Kaliber 7,62x39, verschossen aus einem halbautomatischen Gewehr, das einer Kalschnikow ähnlich sieht, ist genauso "gefährlich", wie eine 7,62x39 aus einem jagdlich geschäfteten Halbautomaten oder einem Repetierer. In Afrika werden die Kalaschnikows gerne mit Zauberzeichen versehen, um sie "noch tödlicher" zu machen... Genau auf dieser Ebene bewegt sich Ihre Argumentation.
    Keine der in Deutschland erwerbaren halbautomatischen Langwaffen, die wie Kriegswaffen aussehen, kann einfach so in eine vollautomatische Waffe umgebaut werden. Das wird bei der Zulassung bereits durch das BKA geprüft. Ich sehe nicht, dass Sie kompenent genug wären, die jagdliche Geeignetheit bestimmter Waffen zu bewerten. Dafür gibt es in Deutschland, Gott sei Dank, rechtliche Rahmenbedingungen, die lediglich eine Mindestenergie für den Schuss auf Wild festlegen. Wohlweislich, dass das Wild nicht "toter" wird, nur weil die Waffe militärisch geschäftet ist.

    Als Sportschütze, mehrfacher Landes- und Deutscher Meister in Einzel- und Mannschaftsdiziplinen, bin ich durchaus von dieser Regelung betroffen. Denn ich schieße dort mit halbautomatischen Gewehren, die auf der Basis des sog. AR15 entwickelt worden sind, bzw. die vor 1945 als miitärische Halbautomaten eingeführt wurden. De Facto würde mich eine Überführung dieser Waffen in eine Kat. A enteignen und mir meinen Sport unmöglich machen.
    "Kriegssimulierende Anwendungen" sind im deutschen Schießsport übrigens per se nicht zugelassen. Dynamisches Schießen fällt, ganz hoch offiziell und durch das BVA festgestellt, nicht darunter. Es gibt also auch hier keinen Regelungsbedarf.

    Gerne tausche ich mich Ihnen persönlich aus, denn ich erkenne in Ihrem Schreiben erhebliche Wissensdefizite bzw. Halbwissen, die Ihnen als Abgeordenter nicht gut zu Gesicht stehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Klein

  8. Das FWR hat gerade in seinem Newsletter die AK Klone zum "Abschuß" freigeben...Salamitaktik aller erster Sahne...!

    Das war meine Antwort!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit der in Ihrem Newsletter eingenommenen Position leisten Sie die der bereits seit Jahren betriebenen Salamitaktik vorschub.

    Ich bin kein Jäger und habe auch keinen AK-Klon. Dennoch müssen alle Waffenbesitzer in einer solchen Situation zusammen stehen.

    Der Schuss auf Wild ist auch mit der 7,62x39 zulässig! Wie ist denn die Deliktrelevanz von Kalashnikov-Klonen in der Hand von Jägern? 0%?

    Warum rücken Sie in diesem Fall von Ihrer anonsten schlüssigen Argumentationslinie ab? Sie geben damit stückweise Positionen feil.

    Was opfern wir beim nächsten Mal? AR15-Klone? G3-Klone? Generell alle Halbautomaten?

    So geht das nicht. Ich bitte Sie diese Position zu überdenken!

    Sollten Sie von dieser Position nicht abrücken, so werde ich meine Mitgliedschaft beenden.

    Ich erwarte Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Scheinbar schon zu spät.

    Die Innenminsiter der EU haben heute bereits ein Maßnahmenpaket beschlossen:

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-innenminister-beschliessen-anti-terror-massnahmen-a-1063891.html

    Teil des Pakets sind auch neue Regelungen zu Feuerwaffen. Ich gehe davon aus, dass der Spiegel die Inhalte nur unzureichend wiedergegeben hat und dass damit die hier bereits diskutierten Inhalte gemeint ist.

    Gruß

    Stefan

  10. Hallo Webnotar,

    weisst du denn von was du da redest?

    Wie oft hast du denn schon mit einer Schusswaffe auf Menschen geschossen, und hast du dabei dann auch noch einen kühlen Kopf bewahrt und völlig sicher nur auf die Angreifer geschossen?

    Die meisten von uns schiessen nur aus starre Ziele und selbst wenn sie Jagen müssten, wäre dies für viele schon eine Überwindung auf Tiere zu schiessen.

    Und dann auf Menschen zu schiessen, das ist eine ganz andere Nummer.

    Daher sollten Sicherheitsaufgaben nur von den dafür ausgebildeten Personen ausgeführt werden.

    Sollte es aber wieder Erwarten einmal dazu kommen, daß Sportschützen ihre Waffen führen sollen bzw. dürfen, dann nach dem Grundsatz: Der rechtschaffende Mensch trägt seine Waffe offen!!!!!!!!!

    Wenn es um die eigene Haut geht, mach ich mir bei der Masse der Leute wenig Gedanken. Aber selbst wenn es zu "Kollateralschäden" käme, wäre es immer noch besser, als ohne Möglichkeit der Gegenwehr abgeschlachtet zu werden

    Das mit dem "offen Tragen" ist übrigens Blödsinn. Was hat das bitte mit Rechtschaffenheit zu tun.

    Gruß

    Stefan

  11. Angesichts der zu erwartenden sicherheitspolitischen Entwicklungen könnte es durchaus kommen,

    dass die Besitzer von legalen Waffen von der Verwaltung irgendwann aufgefordert werden, diese zu führen.

    Eher friert die Hölle zu.

    Was man jetzt im Einsatz von Polizei und Bundespolizei beobachten kann ist anderseits ein Desaster. Im Moment werden massenhaft Überstunden produziert, die irgendwann abgefeiert werden müssen. Das heißt, dass spätestens in zwei Wochen, wenn der ganze Spuk vorbei ist und sich der deutsche Michel wieder über Dieter Bohlen im Abendprogramm echauffiert, die Polizeipräsenz massiv in den Keller gehen wird. Oder andere "Standardaufgaben" bleiben liegen.

    Eine einfache Lösung wäre aus meiner Sicht, wie hier im Thread schon angesprochen, Dienstwaffenträgern das Führen dienstlicher/privater Schusswaffen zu erlauben. Der Effekt wäre es das Gleiche, als wenn sie dienstlich unterwegs wären - nur kostet es keine Überstunden. Verstehe ich sowieso nicht, dass Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr im Dienst zuverlässig sind und wenn sie die Uniform ausziehen... Aber lassen wir das.

    Zumindest ist das gegenüber der obigen Forderung noch realistischer, wird aber wohl so auch nie kommen.

    Gruß

    Stefan

  12. Für dich ist egal, ob EU oder Nicht-EU. Du brauchst eine Verbringungsgenehmigung.

    Dein Freund braucht ein entsprechendes Dokument der Schweizer Behörden.

    Das schickt er dir und damit beantragst du bei deinem Amt die Verbringung.

    Wenn du deine Genehmigung hast, dann versendest du oder bringst ihn persönlich zur Grenze.

    Um Zoll und den ganzen anderen Plunder muss sich dein Kumpel kümmern.

    Eigentlich einfach.

    Gruß

    Stefan

  13. Aus meiner Sicht bestes Preis-Leistungsverhältnis hat die Tresorlinie Osnabrück-Melle.

    Das Top-Modell ist 182cm hoch, hat 13 Waffenhalter und echt massig Platz. Zudem ist er mit 280 Kilo noch händelbar. Die Tür ist relativ leicht entnehmbar (80 kg), sodass man den Rest auch mit vier kräftigen Jungs durch Haus wuppen kann. Das Beste ist, dass der selbst in der größten Ausführung noch für unter 1000 Euro zu haben ist.

    Tipp:

    http://www.heindl-tresore.de/gebrauchtmodell_135.html#rarts

    Ausstellungstück, mechanisches Schloss, wahlweise mit elektronischen Schloss zum gleichen Preis (940 Euro inkl.MWSt)

    Ich habe nichts an der Firma, habe aber meinen da auch her.

    Beste Grüße

    Stefan

  14. Hier geht es sicherlich auch nicht darum, dass sich nur Besserverdiener ein solches Hobby leisten können sollen. Der Einkommensnachweis dient doch lediglich dazu, offensichtliche Diskrepanzen aufzuzeigen.

    Warum soll also nicht auch ein Handwerkergehalt ausreichen? Der sammelt aber sicherlich auch keine Prototypen der Fa. Mauser.

    Gruß

    Stefan

  15. ...so auslegen, dass die finanziellen Möglichkeiten eines potenziellen Sammlers zumindest indirekt das "erwartete Sammelverhalten" beeinflussen...

    So ist es. Wenn die finanziellen Möglichkeiten nicht passen, ist das Sammlerverhalten gleich null.

    Meine erste Rote wurde in München ausgestellt. Dort bekam ich mit auf den Weg, dass ich immer schön kaufen soll, ansonsten gäbe es Nachfragen. Zwar wäre es auch möglich, in einem Jahr mal nichts zu kaufen, dann aber nur mit Begründung (z.B. Sparen für eine besonders teure Waffe). Sammelverhalten setze schließlich voraus, dass man auch tatsächlich die Sammlung ständig erweitere :00000733: .

    Gruß

    Stefan

  16. Es hat doch nix mit Arschkriechen zu tun.

    Die Frage ist doch zunächst einmal, was die Behörde tatsächlich verlangt. Eine vollständige Offenlegung der Vermögenswerte oder einen Gehaltsnachweis. Ersteres halte ich persönlich für übertrieben und rechtlich vermutlich auch nicht haltbar. Bei zweiterem bin ich mir ziemlich sicher, dass die Behörde vor Gericht Recht bekommt.

    Wir sind uns auch einig, dass es beim Sammeln um die Zusammenstellung einer kulturhistorisch oder wissenschaftlich-technisch bedeutsamen Sammlung geht. Die Anerkennung dieser Bedeutsamkeit obliegt der Behörde. Bedeutsam wird eine Sammlung aber erst, wenn sie eine gewisse relevante Zahl an Belegstücken enthält und/oder aber aus wenigen Stücken mit überragender Bedeutsamkeit besteht. Insofern hat die Behörde meines Erachtens eine Berechtigung, die finanzielle "Sammelfähigkeit" des Antragstellers zu überprüfen.

    Das kann man jetzt gut finden oder nicht. Allein vom Gesetzestext erkenne ich hier grundsätzlich keine Fehlverhalten.

    Beste Grüße

    Stefan

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