-
Gesamte Inhalte
3.383 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Stefan Klein
-
-
Und was ist an der Aufbewahrung auszusetzen? Ist unter den derzeitigen Regeln je was passiert? Deliktrelevanz?
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
Grüße
Stefan
- 8
- 3
-
Ja und?! Ich melde doch nicht das Datum, an dem der Händler die Waffe versandt hat, sondern das Datum, an dem ich die Waffe erworben habe. Da können auch schon mal ein paar Tage dazwischen liegen.
Gruß
Stefan
-
Die Astra Pistolen sind kein Schrott, auch für 60€ nicht. Geduld... Kein Markt, kein Preis.
Was willst du denn damit machen? Fallenjagd?
Wenn es wirklich klein sein soll, dann nimm ansonsten sowas hier:
... mit all den Einschränkungen einer 100 Jahre alten Waffe, natürlich...
Spaß beiseite. Die Astra 2000 ist schon gut.
Grüße
Stefan
- 5
-
vor 20 Stunden schrieb 9short:
Mal eine Frage an Euch. Hab mir fast alle erhältlichen Modelle angeschaut, bei VDB, Gunfinder, und die Angebote anderer Waffenläden.
Hab einen Flug-Rost-Horror, doch manche wenige dort sind ganz gut.
Hätte Jemand von Euch einen besonderen Tipp?
Grüße zum Frühling
Einfach etwas Geduld mitbringen und bei EGun beobachten. Die Astra Cub gehen meist für deutlich unter 100€ weg. Wenn es mit Originalschachtel sein soll, dann mag es auch mal knapp drüber liegen.
Bis dahin mal noch etwas zum schmökern.
12/2021 Astra 2000 "Cub" | Taschenpistolen.de
Grüße
Stefan
- 3
-
vor 5 Minuten schrieb P22:
Sowas in der Art suche ich - wie bekomme ich da die Waffen an die Wand? Langwaffen gerne vertikal.
Metall ist so kompliziert nicht.
Du nimmst Stahlrohr als Vierkantrohr und dann Steckverbinder.
Die Lochwände kann man beliebig mit Haltern bestücken. Entweder Werkzeughalter oder aber Selbstbau.
Gruß
Stefan
- 1
-
In welcher logischen Relation bestand deine Antwort in Bezug auf die Ausgangsfrage? Eine Hilfestellung für den Fragesteller vermochte ich jedenfalls nicht zu erkennen.
Mir ging es um die Frage zur deiner Erfahrung in der Einrichtung eines Waffenraums.
Grüße
Stefan
- 2
-
Hast du einen Waffenraum?
Gruß
Stefan
- 2
- 1
-
Nimm Werkstattwagen und lass die Räder weg. Die Wagen kann man auch miteinander verbinden. Da hast du Platz für Zubehör, Kurzwaffen und Munition.
AREBOS Werkstattwagen Werkzeugwagen Rollwagen Werkzeugkiste Toolbox 7 Fächer | eBay
Für die Wandmontage kannst du z.B. Werkzeugwände nehmen.
Simonrack Simonwork Lochwand (Breite: 60 cm, Höhe: 150 cm, Weiß) | BAUHAUS
Grüße
Stefan
- 5
-
Was hältst du von Selbstbau? Stahlprofile? Vierkantrohr?
Man kann da schon einiges zaubern, wenn man etwas handwerkliches Geschick an den Tag legt.
Grüße
Stefan
- 1
- 1
-
Welcher Gelegenheitseinbrecher müht sich mit einem solchen Schrank ab und hat auch noch das Werkzeug passend dabei?
Gruß
Stefan
- 1
-
-
Mich würde ja mal ganz pauschal die evidenzbasierte Grundlage dieser Forderungen interessieren. Verschwinden massenhaft Waffen aus Privathand infolge Einbruchdiebstählen? Oder soll es einfach nur teurer werden? 🤔
Gruß
Stefan
- 6
- 2
-
vor 20 Minuten schrieb mark28:
@Stefan Klein
Die Meldung an sich wurde nicht mit Kosten belegt, nur die Bestätigung.
Für die Bearbeitungsdauer der Verwaltung kann man ja erst mal nichts. Dennoch müsste doch das Gebührenrecht zum Zeitpunkt der Meldung gelten.
Grüße
Stefan
- 6
-
vor 2 Stunden schrieb mark28:
Stichtag zur Meldung war m.W. der 01.09.2021.
Berechnet wird mir (wie von Elo angemerkt) die Ausstellung der Anzeigebestätigung, welche (nach der Meldung in 2021) leider erst 2023 nach erscheinen der o.g. Kostenverordnung ausgestellt wurde.
Denke mal da hab ich die A-Karte und werde einfach zahlen.
Wenn ich jetzt Magazinsammler wäre (was ich nicht bin), wäre eine Klage denkbar, in meinem Fall ist mir das zu viel Stress.
Die hess. Verordnung 'sollte' noch mehr Besitzer betreffen, eventuell findet sich jemand mit einem sehr viel höheren Gesamtbetrag.
Du hast also 2021 aufgrund eines Gesetzes einen Sachverhalt gemeldet. So weit so gut. Dann hat man in 2023 eine Kostenverordnung geschaffen, die deine Meldung im Nachhinein mit Kosten belegt. Ist das rechtens? Müsste nicht das Recht und die Gebührenordnung zum Stichtag der Meldung herangezogen werden?
Gruß
Stefan
- 2
- 6
-
@Markus13Was natürlich Quatsch ist.
Gruß
Stefan
- 1
-
Es gibt dazu - by the way - kein Gesetzgebungsverfahren. Die einfache Aufnahme von Blei als Gefahrstoff in die Anhänge der Verordnung genügt.
Gruß
Stefan
- 1
- 2
-
vor 2 Stunden schrieb karlyman:
Ein pauschales Bleiverbot ohne jedes Ansehen der Umstände (wie es hier seitens EU kolportiert wurde)... erfüllt diese Kriterien nicht.
Genau. Herausfordernd bleibt jedoch, dass es einen Dissens zwischen Faktenbasierter Argumentation und Glauben/Überzeugung gibt, der gerade im politischen Raum manchmal schwer aufzulösen ist.Gruß
Stefan
- 1
-
Das Bleiverbot mag nicht in erster Linie auf die Zerstörung des Schießsports und der Jagd ausgerichtet gewesen sein. Diese Wirkung ist aber mindestens willkommener Beifang. Wir sprechen hier von der Zerstörung der gesamten Grundlage. Das beginnt beim Diabolo, KK, geht über VL Geschosse und endet bei Büchsen- und KW-Geschossen. Der Schießsport wäre tot.
Gruß
Stefab
- 1
- 2
-
Hättest du gelesen, was der DSB in diesem Zusammenhang unternimmt, dann würdest du nicht so unqualifiziert antworten.
Wir werden in Bezug auf die VDB Kampagne nicht zusammenkommen. Du hast deine Meinung, ich habe eine andere.
GrußStefan
- 1
-
Blei ist giftig und deshalb böse. Es geht um die generelle Exposition der Menschen gegenüber Blei, den Eintrag von Blei in die Umwelt usw. Bei Geschossen wird es wohl in erster Linie um Schrot und den Geschosseintrag in die Umwelt gehen. Nicht jeder Mitgliedsstaat interessiert sich dafür, was damit auf Schießstätten passiert. Darüber hinaus noch die Exposition aus den Zündern usw. Ist aber egal. Bleiverbot bei Munition ist nur ein Beifang im großen Verbotsreigen mit positivem Nebeneffekt für die Waffenverbotsbefürworter.
Gruß
Stefan
- 1
-
vor 1 Stunde schrieb heinzaushh:
keine Schnappatmung zu bekommen weil grün........
Aber da du es erwähnst:
"..... sich Öffentlichkeit zu verschaffen..... "
Funktioniert im Bezug zum "Bleiverbot" wie, bzw. wer bringt es in die Öffentlichkeit?
Gruss
Heinz
https://www.blinker.de/angelmethoden/angeln-allgemein/news/plant-die-eu-ein-bleiverbot-beim-angeln/
https://www.all4shooters.com/de/shooting/munition/essf-versucht-finale-entscheidung-fuer-bleiverbot-seitens-eu-zu-verhindern/
https://www.pirsch.de/news/eu-bleiverbot-forderungen-der-verbaende-veroeffentlicht-36198Vorneweg. Ich habe nichts irgendwelchen Kampagnen in diesem Bereich zu tun.
Aber ich veröffentliche sachlich zum Thema, mache es damit breiter bekannt. Und wie man oben sieht, muss man eben auch andere Betroffene mobilisieren. Das klappt beim Thema Blei ganz gut.
Der VDB sollte sich besser dieser Sache annehmen. Da ist im Moment größeres Ungemach im Anmarsch. Deadline ist Februar 2024.
An den letzten drei Links, sieht man übrigens, was die Verbände gerade machen.
Mein Eindruck: Ist gerade deutlich wichtiger als das WaffG.
Gruß
Stefan
- 2
-
vor 47 Minuten schrieb Floppyk:
Abgereichertes Uran ist doch ein Abfallprodukt. Sollte auch schießen.
Oder Gold... Blöd ist, dass das Periodensystem der Elemente, das die Masse zumindest mal in der Schule gesehen hat, bezüglich der Alternativen zu Blei endlich ist. Und leider sind die bezahlbaren (vermeintlichen) Alternativen auch in vielerlei Hinsicht eben keine Alternativen.
Gruß
Stefan
- 1
-
vor einer Stunde schrieb heinzaushh:
Nee, nichts unternehmen, läuft wie gehabt alles geheim!
Der Trick ist, sich Öffentlichkeit zu verschaffen, gleichzeitig Gespräche zu führen und nicht vorab die Verhandlungspartner mit selbstgebastelten Videos zu vergrämen.
Gruß
Stefan
- 3
-
vor 5 Stunden schrieb ASE:
Nein.
Weil die Forderung, das 90% des Bleis im Kugelfang bleiben sollen, von jedem deutschen Schießstand schon heute erfüllt wird. Schau dir mal Videos aus Ungarn oder Tschechien an, da wird halt in einen Dreckhügel reingeballert, die sind der Adressat der Regelung.
"Bleiverbot" ist bei uns viel wind um Nichts, deutscher Doom&gloom halt.
Ich zitiere mich mal selbst aus einer Rohfassung (m)eines noch unveröffentlichten Artikels zum Thema Bleiverbot:
Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) zum Schutz menschlicher Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, erlassen. Als EU-Verordnung besitzt diese Regelung unmittelbare Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten und muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Seit dem Inkrafttreten wird die Verordnung fortlaufend aktualisiert und angepasst. In den Anlagen XIV und XVII finden zulassungspflichtige und beschränkte Stoffe.
Nachdem es auf Betreiben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bereits zu einer Beschränkung des Bleischrotschusses über Feuchtgebieten gekommen ist, steht mittlerweile über den Annex XVII eine weitere Beschränkung für Blei und Bleiverbindungen in Munition für das Schießen im Freien sowie ein generelles Verbot für die Verwendung von Blei nach Annex XIV im Raum. Ein aktueller Vorschlag zielt u.a. auf ein Verbot von Blei in Geschossen ab. Dies betrifft zunächst alle zivilen Verwendungen. Einzig Munition für militärische Zwecke wäre damit (noch) nicht betroffen. Ein solches Verbot hätte weitreichende Folgen...
Faktor 1: Kosten...
Faktor 2: Sicherheit...
Faktor 3: Präzision und Funktionssicherheit...
Faktor 4: Ökosystemverträglichkeit und Lebensmittelqualität...
Kugelfänge werden noch unser kleinstes Problem sein.
Grüße
Stefan
- 1
- 2
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
in Waffenrecht
Geschrieben
Dann den entsprechenden Nachweis an deine Behörde schicken. Du bist Mitglied in einem anerkannten Verband, die Bedürfnisse sind durch den Verband ausgestellt.
Ergo gibt es keine Grundlage für den Entzug deiner Erlaubnisse. Außer, der Verein hätte bei Schießnachweisen oder Sachkunde getrickst.
Grüße
Stefan