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Beiträge von Stefan Klein
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Wir reden hier über ein Bundesministerium und da sind Referenten üblicherweise auf der Ebene A14 bis A15, Referatsleiter bereits B3. Zivilangestellte starten mit E13.
An diesem Entwurf dürfte ein Volljurist arbeiten, also mindestens A14.
Gruß
Stefan
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War doch mit dem Tresoren auch nicht anders...
Gruß
Stefan
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Gibt es dieses Jahr einen Black Friday Sale?
Gruß
Stefan
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vor 5 Stunden schrieb rwlturtle:
Folgender Falll, Du hast drei (gemeldete) Wohnsitze und mehr als 100 angemeldete Waffen.
Wollen die Knispel nur die Schränke sehen? Gut, sind trotzdem mehr als 600km zu fahren.
Stich. ?
Gruß
Stefan
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Die Denke unserer Politiker richtet sich heute fast ausschließlich nach der Windrichtung. Solange der Wind lange und stark genug in eine Richtung bläst, besteht die Hoffnung auf gesetzliche Veränderungen.
Gruß
Stefan
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@Bayern unter uns.
Schreibt Söder doch, dass ihr genau wegen dieser Aussagen euer Kreuz nicht bei der CSU machen werdet. Angesichts der Umfragewerte... Ach ihr wisst schon.
Gruß
Stefan
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Super, danke!
Gruß
Stefan
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vor 16 Stunden schrieb tar:
Gerade wieder (theoretisch) recht attraktiv, wenn man keinen idealistischen Wiederladehandel in der Nähe hat:
1 Dose Vihtavuori N110/140/160 + 1 Dose N310/320/330 als Angebotspreis halbwegs tolerabel 99,95 EUR + 59,95 EUR
jedoch mit 20 EUR "FRAXDTUF" Gutschein bis zum 14.1.2018 für nur 139,90 EUR.
Oder eben 2 Dosen N310/320/330 für 99,90.
Wo gibt es denn dieses Angebot. Aktueller Newsletter?
Gruß
Stefan
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Erledigt. Dank an einen freundlichen WO User.
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Hallo,
bin auf der Suche nach einer RCBS oder LYMAN Kokille für .452er Rundkopfgeschosse mit 225gr oder 230gr. Idealerweise habt ihr auch noch den passenden Top Punch.
Gerne auch im Tausch gegen eine neue, unbenutzte RCBS .452er Doppelkokille für 200gr SWC inkl. Top Punch
Danke
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vor 25 Minuten schrieb RedWhine:
Jo, gib das mal bei yt ein, sieht böse aus .
Ich find dazu nichts gescheites.
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Wieso wärst du deshalb drauf gegangen? Weil das ZH durchtoßen wird? Schreib den Händler an und tausch das Ding um.
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..., dass er seine Waffen nicht in einem unbewohnten Haus lagern darf.
Gruß
Stefan
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Klar kannst du die Waffen anderswo unterstellen. Wenn die Wohnung/ das Haus dauerhaft bewohnt ist, geht das ohne Probleme. Einzig den Schlüssel oder die Kombination darfst du natürlich nicht weitergeben.
Gruß
Stefan
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Hallo Leute,
ich biete Leupold Mark 4 ZF Ringe, Picatinny, Höhe medium, 30mm, Alu.
Montage war nur einmal zum ausprobieren auf einem AR15 montiert, war mir aber zu niedrig.
Am liebsten tausche ich gegen gleichwertige Ringe mit Höhe ca. 30mm Oberkante Schiene bis Mitte Ring oder aber gegen Gebot per PM.
Besten Dank!
Stefan
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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:
Und darüber gibt es dann eben die Verbote!
Kann man selber mit div. Zollnummern 93039000 etc. bei http://auskunft.ezt-online.de nachprüfen.
Hab ich jetzt nicht gemacht, aber wird wohl so stimmen.
Ist ja aber keine Ausfuhr sondern eine vorübergehende Ausfuhr und damit genehmigungsfrei.
Gruß
Stefan
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vor 5 Stunden schrieb frosch:
Ganz blöde Frage:
Was für eine Erlaubnis brauche ich, um eine Waffe mit in den Urlaub in ein Nicht-EU Land mitzunehmen?
OK, Nämlichkeitsbescheinigung macht Sinn aber das ist keine Erlaubnis.
frogger
Frag ich mich auch. Nach bisheriger Rechtslage (ändert sich mit der nächsten Überarbeitung des WaffG) ist für die Mitnahme in einen Drittstaat außerhalb der EU keine Erlaubnis erforderlich. Wurde irrtümlicherweise eine Erlaubnis zur Verbringung ("Exporterlaubnis") beantragt oder wie haben die Behörden davon überhaupt Kenntnis erlangt.
Stefan
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Frei erwerbbar. Der Zoll hat keine Ahnung.
Gruß
Stefan
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vor 2 Stunden schrieb zitteraal:
Moin,
ja er hat recht.
Es hat nichts mit der Spannung zu tun. Es geht dabei eher um die Sicherheit.
Also Deine Sicherheit...
Wenn Du auf allen vieren zwischen den Ständen herumkriechst und Deine Patronen oder Hülsen suchst, dann kann ja irgendein Vollpfosten Dir mal einen Schuss in den Hinterkopf jagen...
??
Bindet ihr die Leute auch mit ausgestrecktem Arm in Richtung Kugelfang fest, damit ja nichts passiert. Solange der Schütze seine Waffe ordnungsgemäß ablegt, kann er doch aufheben, was er will, wenn er dabei andere Schützen nicht stört.
Gruß
Stefan
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vor 6 Stunden schrieb knight:
Wenn der Bundestag das einfach anders sieht, dann schreibt er es anders rein und stimmt darüber ab.
Zustimmung. Aus meiner Sicht ist da nichts mehr zu reißen. Im Plenum werden keine Änderungen mehr eingebracht. Die Fraktionen stimmen entsprechend der Beschlussempfehlungen der Kollegen aus dem zuständigen Ausschuss ab. Das Ding ist längst beschlossene Sache, da es im Ausschuss zu Ende verhandelt ist.
Gruß
Stefan
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Ja genau.
1. Alle Besitzer bisher nicht erlaubnispflichtiger Schusswaffen (Luftdruck, Schreckschuss, Vorderlader) werden sich jetzt mal umgucken müssen, wo sie ein geeignetes Behältnis herbekommen, indem sie ihre Waffe verschlossen aufbewahren können. Die Folge ist, dass Millionen bislang unbescholtener Bürger, ohne es zu wissen, kriminalisiert werden.
2. Erben von Waffenbesitzern sind explizit von der Schrank-Amnestie ausgenommen. Im Moment des Ablebens eines Waffenbesitzers wird damit die Aufbewahrung von einer Sekunde auf die andere illegal, was zum Entzug der Erlaubnis / Versagen der Erlaubnis führen kann. Außerdem muss der Erbe sich dann urplötzlich neue Schränke kaufen, was u.U. nicht unerhebliche Kosten nach sich zieht.
3. Die Aufbewahrungsregelungen sind insgesamt eine kalte Enteignung. Der Wert, der sich im Besitz befindlichen A+B Schränke wird damit nämlich auf Null reduziert. Es gibt ja keinen Markt mehr dafür.
Gruß
Stefan
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So dürftest du privat nie aufbewahren. Die Türen werden von außen mit einem Vorhängeschloss gesichert. Beim TPZ Fuchs hängt praktischerweise außen, so er denn voll aufgerüstet ist, sogar der Bolzenschneider als Universalschlüssel mit dran.
Gruß
Stefan
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Na ja, die Kanone hat schon etwas von der hier.
Gruß
Stefan
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Klar, die Bandbreite liegt zwischen papierdünnen Decken und Atombunker, je nachdem was man sich leisten konnte. Dann wurde an der Bewehrung gespart. Trotzdem wird es in dem seltensten Fällen zu einem schlagartigen Versagen kommen, nur weil man einen 250kg Tresor reinstellt. Wie gesagt, wer guten Gewissens mit zwei oder drei Kumpels zusammen in der Deckenmitte stehen kann, der braucht sich wegen einem Waffenschrank keine Sorgen machen.
Gruß
Stefan
Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von Stefan Klein
Nein. Adressat der Antwortschreiben ist das zuständige Referat im BMI.
Und Referatsleiter sind üblicherweise B3, Referenten A13 bis A15.
Deswegen steht ja auch Referentenentwurf drüber.
Gruß
Stefan