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Matthias308

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Alle Inhalte von Matthias308

  1. Hallo und Moin. ich der Themenstarter bins mal wieder. noch mal kurz zur 12/18 Regel... wir haben halt nur einmal im Monat eine Stanortschießanlage (vormittags) und nachmittags einen zivilen Stand zur Verfügung. Wäre wohl leicht sinnbefreit, wenn wir morgens hier paar Schuß mit ZF Gewehr machen, und später aufm anderen Stand nochmal das Gleiche... :lol2: Nun ist halt das Problem: Dann ist ein Fehltag (Arbeit/Krankeit) "suboptimal". Aber ich denke einfach mal, wir werden das Bedürfnis wohl nachweisen können.(Am 9.8. ist wieder KM). Und was das Vorführen des Sportgerätes in MEINER Wohnung, nur diesem Sportkameraden angeht, wir schiessen nur mit meinen Waffen... sollte das wohl legetim sein. Er ist ja WBK-Anwärter. Ist meiner Meinung nach SOGAR "Bedürnis-gerecht" Das nächste Mal, mache ich mal nen Selfi von uns Beiden vor der "Gegen Nazis Flagge"... weil wie gesagt, wäre sau schlau... Aber Scherz beiseite, von mir aus kann dieser Tröt geschlossen werden. Ich finde gute Disskusionen immer sehr interessant, manche Leute hier haben halt die Waisheit gepachtet... Ich habe halt meine WBK über den Jagdschein. Ich frage nur wegen meinem Kameraden, der übers Sportschießen (RAG`n Schießsport), diese erlangen möchte. Mit freundlichen und kameradschaftlichen Grüßen, GUT SCHUSS und Waidmannsheil, Matthias
  2. @ Gruger, sicher nicht bei ihm zu Hause. Keine Ahnung, wie Du darauf kommst...? @alzi, wenn Du Der bist mit der großen Ahnung, dann kannst Du mir ja sicher erklären, warum ich einem Nicht-WBKler, in meiner Wohnung keine Langwaffe in die Hand geben darf. Keine Party oder so... Nur er und ich. Wie siehts denn bei Dir aus? Deine Waffen durften bis heute sicher nur LWB angrabbeln...
  3. § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; Wenn ich also meinem Kumpel die Funktionsweise (Waffe) oder die Beschaffenheit des Abzuges(Gewicht) nahebringen will, ist das sicher vom sportlichen Schießen (Bedürfnis) abgedeckt. Ebenso sind sicher auch Ladevorgänge mit Pufferpatronen erlaubt.
  4. ohne jetzt schnippisch wirken zu wollen... Aber da wäre ich ja kaum selber drauf gekommen. Ist auch lachs, ich zeige in meiner Wohnung jedem alles was sie/er sehen will. Natürlich schön getrennt von einander. Und streng genommen wären Bilder davon auch nichts Unrechtes. Die Waffe an sich, wie im Profilbild, ist es ja auch nicht. (Garten/befr. Bereich). Das WaffG ist nun mal nicht eben so zu schnallen. Gut, dass meine Sachkunde schon im Jahr 08 war. Ich hoffe nur, dass mein Kumpel auch bald seine WBK erhalten kann.
  5. ja schade, sag mal, kann es sein das es sich hierbei um eine rechts gerichtete Gruppe handelte? Hier von hatte mein Schützenkollege berichtet. Ist ja schon mal gut, dass ihm so ziehmlich alles verboten wurde. Bei Waffen+Mun ist der Spass wirklich vorbei. Und wenn dann auch noch verbotene Mun gefunden wird...
  6. Ja OK, wenn ich zB auf einer Party die Waffe kreisen lassen würde, Fotos ohne Ende im Netz auftauchen... Das ist dann schon Dummheit und der Zuverlässigkeit nicht zuträglich.
  7. Na dann bin ich ja erstmal wieder ein wenig beruhigt. Und von wegen des Zeigens der Waffe in der eigenen Wohnung, sehe ich das auch so. Die Behauptung, dass man auch in der eigenen Wohnung nur einem WBK Inhaber eine Waffe in die Hand geben darf, hat auch ein älterer RAG Schießer in den Raum gestellt. Mit solchen Leuten hat diskutieren eh keinen großen Sinn. Hat jemand einen Ansatzpunkt, wo im Gesetz sowas geregelt sein könnte?
  8. Hallo Gemeinde, WELTMEISTER... vielen Dank nochmal für die Antworten. soweit ich es verstanden habe, hat der SB zunächst mal null mit dem Schießbuch zu schaffen. In meinem (unserem) Fall müssten wir wohl erstmal den Verband der Reservisten überzeugen. Dieser muß (sollte) der Behörde die regelmäßige Teilnahme glaubbar machen. Das sollte anhand der Schießkladde und des Schießbuchs kein großer Akt sein. Wir haben nunmal nur einen Termin im Monat. Zwar auf 2 verschiedenen Ständen, aber das nutzt nichts, wenn nur ein Kalendertag zählen sollte... Und wenn man nur einen Monat fehlen sollte und damit die Regelmäßigkeit nicht erfüllen würde, dann sehen sie mich auch nur noch ganz schnell von hinten. Ich habe ja meine WBK. Nur schade für meinen Kumpel.(ehem. Falli und eingekleidet)... Er hat in seinem Schießbuch auch schon DVag Eintrag Gold. Wäre echt schade, wenn die Bürokratie in diesem Fall zuschlagen würde Und nun noch eine kurze Frage am Rande: Wenn ich diesem besagten Kumpel(noch KEINE WBK) zB eine neue Waffe oder einen neuen eingebauten Abzug in meiner Wohnung zeigen will, und er sie auch begrabbeln will... das geht ja wohl in Ordnung, oder? Da gehen die Meinungen auch sehr weit auseinander. Man muß ja nicht gleich Fotos machen und überall posten... :lol2: So, genug getextet für heute. Vielen Dank nochmal für die Diskussion und WELTMEISTER
  9. Hallo und Moin, vielen Dank für die schnellen Antworten. Seit dem 14.12.13 bis gestern waren wir jeden Monat zum Schießen. Sind insgesamt 13 Einträge. Wenn es so bis zum Ende des Jahres weiter läuft, auch wenn ein Termin mal ausfallen sollte, sollte das doch wohl als regelmäßig anerkannt werden, oder? Schönen Sonntag noch und viel Glück heute Abend.
  10. Sehr geehrte Damen und Herren, ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen... meine WBK habe ich aufgrund des Jagdscheins. Seit Feb. 12 sind mein Kumpel (keine WBK) und ich schon "regelmäßig" beim Schießen gewesen. Beide sind wir Reservisten und Mitglieder einer RAG`n Schießsport. Hier haben wir die Möglichkeit einmal im Monat sportlich tätig zu werden. (Nur jeder 2. Sa im Monat, also heute)... d.h. 12x/ Jahr. Könnte also schon knapp mit den 12x/12 Mon. werden. Auch wenn wir am Tag versch. Disz. schießen können und auch haben... Nun meine Frage dazu: Werden nur die einzelnen "Tage" angerechnet, oder werden uU auch versch. Disz. anerkannt? Wird hier zw. KW und LW unterschieden? Leider ist es nunmal so, wen man dazu befragt, jeder meint was anderes wissen zu glauben. Könnte mein Kumpel und ich auch (möchte auch Sport-WBK beantragen), zB auch auf einem Jagdschießstand eine Eintragung ins Schießbuch bekommen? Oder muss man zu diesem Zweck schon wieder in einen anderen Verband eintreten? Und glaubt mir, ich habe zu diesem Thema schon sehr viel gesucht. Wäre sicher sehr gut, wenn sich hierzu Reservisten RAG`n Schießsport melden würden. In anderen Verbänden kennt man solche Problematiken sicher nicht so sehr. Ich frage in erster Linie auch nur wegen meinem Kumpel, der eine WBK anstrebt. MfG Matthias FINALE!!!
  11. @Fyodor, ja, das glaube ich Dir sofort. Jagdausbilder sind einfach in ihrer eigenen "tollen" Welt gefangen. Wenn ich mal aufm jagdl. Stand mehr als 15 Schuß (.308) mache, werden alle ganz hibbelig... Ist eh alles Sch... , Auf StOSchAnl nur VM, auf Jagdstand nur TM... wie soll man da sinnvoll trainieren?
  12. Guten Abend, gezogene Läufe bei Flinten machen ja nur Sinn mit FLG. Wenn ich mich nicht irren sollte. Falls es solch eine Disz. in DE geben würde, wäre das sehr reizvoll finde ich. Egal ob VRepFl oder vielleicht sogar Automat... Die WBK gibt aber eh keine Auskunft über die Laufbeschaffenheit. da wird Hersteller, Waffenart, Kaliber, Waffennummer angegeben. Ich als Hobby-Jäger brauche sicher keine FLINTE mit gezogenem Lauf.
  13. Moin Nakota, also das mit dem Kalenderjahr sehe ich aber anders... Ich habe zwar schon die WBK über das Jagd-Bedürfnis. Schieße aber auch schon seit dem 11.02.12 sportlich bei einer RAGn Schießsport mit. Eine Sport-WBK würde ich auch gerne beantragen. Habe auch schon massig Eintragungen im Schießbuch. ABER: hier gilt ein Jahr von Anf Jan bis Ende Dez. Hier braucht man min. 12 mal jeden Monat, oder halt zusätzl. 6 Termine. Hierbei ist es aber wohl auch lachs, welche GK.Disz. man schiesst. Da können gut und gerne auch an einem Tag drei Eintragungen (versch. Disziplinen) zustande kommen. Wir haben zB nur einmal im Monat die Möglichkeit auf einer StOSchAnl zu schießen... wenn man da auch nur einmal krank ist oder arbeiten muss, sind die 12x schon mal dahin. Also die 6x zusätzlich. Soviel zu der 12/18er. Ich habe bis heute nur LW. Wenn ich nun ein wenig lequider wäre, würde ich mir auch eine KW zulegen wollen. Das Bedürfnis habe ich ja auch so über den JJ-Schein. Das Amt weiß aber auch, dass ich nur über einen A-Schrank verfüge... d.h. wenn ich mir einen Voreintrag in meine WBK holen wollte, wird mit Sicherheit die Frage der sicheren Aufbewahrung in den Raum gestellt. Diese müsste man schon glaubhaft machen können. Man kann ja sagen, was man will. Spätestens dann, wenn die erste Überprüfung der Aufbewahrung ins Haus steht, ist alles gut oder alles weg... Zugegeben, ich habe noch keinen Plan, was diesen Farbwahnsinn bei den Sport-WBKs angeht.... Aber da werde ich wohl am Ende des Jahres noch hinterkommen "müssen". Ich hoffe, Euch nicht zu sehr zugetextet zu haben... FINALE!!!! Gut Schuß, Waidmannsheil
  14. Moin, sollen sie doch mal die Jagd zB in Niedersachsen für 2-3 Jahre ruhen lassen... wenn der Staat für alle Wildschäden aufkommt. Anschließend könnten sich sicher viele "Hobby-Jäger" als Berufsjäger im Amt bewerben. Vom Reviersystem mal ganz zu schweigen. Da haben Jungjäger eh keine Sonne, mal ein Schwein zu schießen. Wie auch immer, FINALE... MfG und alles Gute
  15. Hm, auf allen mir bekannten Ständen, würden sie mich sofort wieder nach Hause schicken, wenn ich auf "irgentwas" schießen wollte. Wenn ich als Jäger ein eigenes Revier haben würde, OK... Aber dabei sollte man sich sicher auch nicht erwischen lassen. Ich würde ja auch gerne mal auf was anderes schießen als immer nur Pappe. Wo wurden denn diese Beschüße der Scheiben durchgeführt? Wenn nicht amtlich, wohl auch nicht in DE...?
  16. Man mag sich nur vorstellen, am WE eine Feier gehabt in der Einraum- Single- Butze... nichts aufgeräumt und dann kommt die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung. Da kann alles noch so sicher aufbewahrt sein, aber der Verdacht auf Alc-Missbrauch steht dann wohl direkt im Raum. So ist man nicht mal in den eigenen vier Wänden sicher? Oder angenommener Weise, ich bin im Augenblick der Kontrolle zu Hause breit? Da kann man dann wohl nichts mehr richtig machen, oder wie sehe ich das?
  17. "Wegen des Drohpotentials."? in der eigenen Wohnung??? Deko "Waffen" müssen mit Sicherheit nicht in einen Tresor. Dafür sind es ja nur Deko Waffen. Wenn nun unter 18jährige im Haushalt sein sollten, ja, dann müssten auch zB Luftgewehre mit F im Fünfeck gesichert werden. Keine Frage. Aber es bleibt dabei Dekos sind nicht pflichtig. Wer damit Unfug treibt und zB auf Polizisten ziehlt... Das dürfte eine Grauzone sein. Genau so wie zB Airsoft/Paintball.... Die Polizei sollte auch ein unter 18 Jähriger für VOLL nehmen. Da ist ganz schnell Schluss mit Lustig. Und wenn das ein zB 15 J alter Junge nicht warhaben will, wird er es spühren müssen. Finde ich zwar auch heftig und krass, aber die Teens von heute, machen eh nur dass was sie wollen.
  18. Und der Raucher-OPI hat seine Wohnung nicht im Treppenhaus. Zum Lüften sind Fenster auch ganz gut "zugelassen".
  19. Deko Waffen sind und bleiben Deko. Wenn das SEK :lol2: da kein Plan hat, tja, Pech gehabt. Ein HOCH auf eine gute Lebensversicherung...
  20. Moin, ich sehe die Sache folgender Maßen: Ich bin LWB in einer Mietwohnung. Ich habe die Waffen ordnungsgemäß verschlossen gelagert. Habe zB 3 Langwaffen im A-Schrank... Einen Schlüssel immer am Bund, den zweiten (nicht schlau aber sicher im Mun.fach dieses Schrankes) verwahrt... Da muss man sich keine Sorgen machen, ob der Zweitschlüssel "gut versteckt" wurde. Und im Falle der Fälle, darf ich oder ein Fachmann, meinen Schrank sicher öffnen(knacken) lassen. Wenn ich ein Pistolenmann wäre, mit mehr als 5 KW usw, min200kg oder dementsprechender Verankerung, müsste (sollte) man es wohl mit seinem Vermieter besprechen (Statik, Hochlastdübel einbringen). Wenn der Vermieter das dann nicht will, hat man wohl schlechte Karten. Aber noch mal auf den "Besuch" nicht eingeladener Personen zurück zu kommen... Wenn ein Waffenschrank verschlossen ist, ist die Wohnung eine ganz normale Wohnung. Das ist wohl auch der tiefere Sinn eines Tresors. Und Dekowaffen sind halt nur Deko, ok erstmal auffällig, aber rechtlich genau so gefährlich wie ein stabiler Besenstiel. Haustiere zB sind, finde ich auch ein ganz anderes Thema... LWBs sind meisst stubenrein und machen keinen Krach, stinken nicht den Hausflur voll. Ich bin auch Raucher, aber der Opi hat halt selber Schuld wenn er seine Wohnung ausschlißlich über den Hausflur gelüftet hat. Wenn im Mietvertrag natürlich eine legale Waffenaufbewahrung ausgeschlossen wurde, tja... aber sowas ist wohl auch nicht legal. Ist meine Meinung dazu... Gut Schuß auch der deutschen Elf heute Abend.
  21. Un mit "Du Null" habe ich mich gemeint... nur um das klar zu stellen.
  22. alzi, wo habe ich hier denn eine Beleidigung eingebaut? Und Dir zuliebe... Nichtwissen führt halt zu Fragen. Jäger sind wohl nicht so schlau, was das Sportschützentum angeht. Entschuldige bitte, dass ich als Unwissender hier eine Frage stellte. Da muss ich mich nun wohl in aller Öffentlichkeit bei Dir entschuldigen, dass ich Fragen über 12/18 hatte. Tut mir echt Leid, dass ich übersehen habe, dass Du schon über 3.223 Beiträge hier gemacht hast. Uh, dann hast Du natürlich Recht. Seltsam, dass Jäger und Sportschützen nicht zusammen finden. Ich löse weiter den JJ Schein und gut is. Die 12/18 geht mir doch am A..... vorbei. Gut Schuß, alzi. P.S. ohne Dich persönlich ansprechen zu wollen. ich DENKE immer noch nach. LWB sollten sich nicht gegenseitig schlecht machen. Oder ist das auch FALSCH?
  23. Moin alzi, ich finde es eher als Fehler an, wenn man Beiträge nicht richtig lesen und verstehen kann. Ich DENKE eigentlich, dass ich das mit dem Denken vorher schon klar stellte. Und wenn Du Dich im WaffG so unheimlich gut auskennst, kannst ja sicher auch Fakten dazu schaffen. Ich darf und denke immer noch, was ich will. Und wenn wir schon dabei sind, wenn ich angenommener Weise meine SPORT WBK habe, wo steht da die 12/18 Regel noch im Raum? Ist mir auch lachs, ob das evtl auch schon "erläutert" wurde. Und zu 3. ach so, als SpSch braucht man dann nie mehr was vorweisen? Du hast wohl auch keine Ahnung, wie es bei den Reservisten gehandhabt wird, oder? Mal ganz ehrlich, Du sagst immer FALSCH (Du Null)so nehme ich das auf... Aber Beispiele oder gar § nennst Du nicht. Ich sage nochmal, ich habe den Jagdschein seit 09. In der RAG bin ich seit 02.12. ich bin BJ 75... Also, zulabern kann ich mich selber ganz gut.
  24. Also, ich weiß nur, dass wenn ich an einem Tag auf einer StoSchAl mit zB 3 versch. Waffen schieße, werden diese auch ins Schießbuch RAG eingetragen abgestempelt und unterschrieben. Ob ich mir nun den Weg noch antun würde, um auf einem anderen Stand noch mal die gleiche Disz. schießen zu wollen, halte ich für nicht "zielführend", da wohl sicher nur einmal am Tag eine Disz (egal wo) anerkannt werden wird. Aber ich hab da echt keinen Plan. Oh man, es ist echt ein Rätsel mit der Sport WBK. Waidmannsheil.
  25. Hallo Tyr13 und PetMan, erstmal vielen Dank für eure Antworten, @ Tyr13: wie gesagt, ich habe momentan Null komma nichts Probleme. Habe meine WKB durch JJ begründet. Würde aber künftig auch die Sport WBKs machen. Frag mich nicht warum. Wegen dan HAs sicher nicht "2-Schuß-Begrenzung", die gilt nur auf der Jagd beim Schuß auf Wild. Würde ich einen HA haben dürfte ich auf einem Stand-(ortschießanlage) sicher auch mit größeren Mags schießen. Und wie auch immer, alle meine LW sind bis heute auf der grünen Jagd-WBK eingetragen. Wenn ich meine Sport WBK habe, frage ich einfach meine SBiene ob sie mir diese AUCH hier eintragen mag. Sind halt alles Jagd- sowohl auch Sportwaffen. KW habe ich leider noch nicht. Das würde wohl auch übelst schwer werden. Aber da habe ich eh keine "Zeit" für. @PetMan, nun ja, wenn die erste Sport WBK erstmal ausgestellt wurde, wirds sicher erstmal "etwas ruhiger"... Die Einträge im Schießbuch sind das Eine, das Amt will dann diese Einträge sicher auch mit der "Teilmahmsliste" (RAG) abgleichen. Das ist auch kein Problem/Thema. Ist auch wirklich schön, dass Du so oft die Möglichkeit hast (sportlich) Deine Termine warzunehmen. Aber ich bin "nur" Jäger und Reservist... Da sind die Möglichkeiten ein wenig beschränkt.
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