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Matthias308

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Alle Inhalte von Matthias308

  1. Hallo BigMamma, ja sicher, man kann in alle möglichen Verbänden und Vereinen eintreten. Manche Leute müssen aber auch arbeiten und sind trotzdem nicht soo "flüssig". Und wenn man das kann/könnte, sind viele Stände/Vereine sehr weit weg. Und da "geht" man nicht mal eben hin. . Wie auch immer, wir haben gute Kammeraden, die lassen einen auch Pistole schießen. Ich habe ja ein ZF Gewehr, also G-RZF1, und neuerdings ein Carl Gustavs 6,5x55, also G-RM1 und wenn ein Kammerad mit der Cz da ist, gibts noch den P-D1 Eintrag. Wie gesagt, wenn ich dort als blutiger Anfänger aufgeschlagen wäre, ohne Alles, wäre es nicht ohne, die Einträge zu erreichen... Sicher, der gute Wille muss auch da sein. Aber noch mal zur Ursprungsfrage, wenn ich meine Sport WBK nun haben würde, muss ich oder der Themenstarter die 12/18er jedes Jahr genau so nachweisen?
  2. Schönen Tag an alle, wenn ich den Themenstarter richtig verstanden habe, geht es hier darum, ob die 12/18-Regel auch bei Aufrechterhaltung des Bedürfnisses, greift. Und auch wenn es nun ein paar Leuten hier nicht gefallen mag... auch wenn ich nur "denke"... Ich denke... , die 12/18-Regel hat nur mit der ersten Ausstellung einer WBK zu tun. Sicher wird man danach auch noch durch "diverse" Eintragungen ins Schießbuch sein Bedürfnis nachweisen müssen. Genaueres weiß ich aber nicht... wie wohl viele hier. Ich kann nur von mir berichten. OK ich habe meine WBK aufgrund des Jagdscheins. Gehe mit meinen RepB(en) aber auch zum reinen sportlichen Schießen auf div. Standortschießanlagen in Rahmen der RAG (Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport). Hier habe ich es mir zum Ziel gesetzt, auch die gelbe/grüne...oder wie auch immer die Schießsport-WBK zu beantragen... Und nun möchte ich auf die Schießtermine mal Bezug nehmen, um mal zu verdeutlichen, wie knapp es mit den Eintragungen werden kann. Ich habe im Monat nur einen Tag (jeder 2.Samstag d.h. einmal am Anfang des Monats). Vormittags auf einer Standortschießanlage (20km) und nachmittags auf einem priv.zivilen Stand (50km). Und wenn ich nun zB nur eine RepB ZF habe, dann ist es nur eine Dizplin. Also nur einen Eintrag in das Schießbuch. Und wenn ich nun nur einmal im Jahr zB wegen Krankheit oder Wochenenddienst nicht teilnehmen kann, sind die "regelmäßigen" 12 Mal nicht erreicht. Und ich kenne keinen BW-Stand, wo man aus der Reihe einfach mal aufschlagen kann um seinen Eintrag zu erhalten ;-) Ja OK, ich weiß schon, dass man auch mehrere Diz an einem Tag schießen kann, mache ich auch. Aber man muss dann immer ein wenig seine Kammeraden anbetteln, mal Pistole oder Rev schießen zu können. Also ganz ehrlich, ganz einfach ist die 12/18 Regel nicht mal eben so zu bedienen... Ist für mich nun zwar nicht superwichtig, aber für meinen Kumpel schon, der ist noch kein WBKler und hat dementsprechend auch keine Trainigswerkzeuge... Wir können zwar auf nem Jagdstand schießen, aber kein Mensch macht da einen Eintrag ins Schießbuch der RAG... Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, dass es nicht "mal eben so" möglich ist, seine "Muss-Termine" einzuhalten. Und wie gesagt, das alles nur um das Bedürfnis für eine WBK zu erhalten. zzgl Sachkunde und Zuverlässigkeitsprüfung versteht sich (mein Kumpel). Ganz ehrlich,will es eigentlich nicht schreiben... Aber ich finde es echt schade, dass hier immer gleich von Trollen geschrieben werden muss. Die Gesetze sind nun wirklich nicht glasklar. Und wenn Neueinsteiger und Interessierte hier mal Fragen stellen, ist das doch völlig in Ordnung. Mich hat hier auch schon einer als Troll bezeichnet. Ist schön für ihn, den Wichtigtuer. Kann gerne Jagdschein und WBK und Bilder der Werkzeuge reinstellen... Und wenn er will auch noch ein paar Streukreise. So, nichts für ungut, ich habe fertig. Gut Schuß, Waidmannsheil und morgen wird Klinsi keine Sonne haben. Matthias
  3. Die Politik? Die interessiert doch gar nicht solche Bagatellen. Da ist doch fast schon egal ...WB...legal, illegal, scheißegal!! Die legalen WB hat der "Staat" nur besser im Griff. Bei den illegalen Waffen, geht da nichts... Da steht die "unverletzlichkeit der Wohnung" dann höher. Unser einer muss ohne groß nachfragen zu dürfen, eine Kontrolle "der Aufbewahrung" durchführen lassen . Wobei wohl Sportschützen, Jäger und Sammler die weißeste Weste wo gibt haben . Daran sieht man ja, wie stark der Staat den LWBs vertraut. Was bringt das denn? Die scheinen ja nur darauf zu warten einen Grund zu finden den LWB zu "unterbinden". An die illegalen WBs kommen sie ja nicht ran. Das hat nichts mit Bankenkriesen zu tun. ;-) Ich bin nur mal gespannt, ob ein Freund von mir, seine WBK über die RAGn Schhießsport bekommt. Diese strebe ich auch an, obwohl ich die WBK schon über Jagdschein habe. Doppeltgemoppelt hält besser. Viel Glück an alle von UNS.
  4. Guten Abend, ich will dem Themenstarter hier mal ein wenig Mut machen. Ohne ihn nun gut oder böse nennen zu wollen. Ich bin Baujahr 75. Und in meiner Jugend war ich kein Kind von Traurigkeit. Hab grade mal in den Akten nachgeschaut... 1994- Diebstahl (2 CDs) 1994- Sachbeschädigung 1992- Mofa-Alk-Fahrt (1,5g 0/00) Ich bin da auch wirklich nicht stolz drauf. Im Jahre 09 habe ich meinen ersten JJSchein gelöst, ohne Nachfragen und Probleme. Also wurden diese Daten wohl kaum mehr berücksichtigt. Ja, ist auch schon lange her. Und nun könnt ihr mich auch alle steinigen... Schönes Fußballspiel heute noch, und trinkt nicht zuviel...
  5. Guten Abend, auch auf die Gefahr hin, dass ich hier nerve... Ich habe einen guten Bekannten (Jäger und Vorsitzender meiner RAG `n Schießsport) zu dem Thema " Gültiger Jagdschein" vs. "Waffen-Mun.-Besitz", befragt und auch eine sehr deutliche Antwort bekommen. Hier meine Frage und seine Antwort: Hallo , ich befinde mich zZ in einer hitzigen Debatte im WO-Forum. Wir hatten doch mal darüber gesprochen, wie es sich verhält, wenn ich angenommener Weise keinen neuen Jahres Jagdschein löse. Soweit ich mich erinnere, darf ich meine Waffen und Mun zB fürs (jagl.) Training weiter benutzen. Der Jagdschein an sich ist doch nicht nur ein Blatt Papier, ohne Verlängerung, oder? Das heißt doch nur, dass ich die Jagd an sich nicht mehr ausüben darf, oder? Für wie lange ist es legitim, den neuen JJschein aufzuschieben? Wenn Du mal ganz viel Zeit hast, aber auch nur dann, wären sicher ein paar § hilfreich. Ich habe schon unendlich viel darüber gesucht. Da steht überall nur "gültiger Jagdschein"!? (Bedüfniss trallala;-) Würde mich sehr freuen, wenn Du mir da ein wenig auf die richtige Fährte bringen könntest. Waidmanns Heil und mit kammeradschaftlichen Grüßen, :lol2: Hallo :lol2: , es geht vorliegend um das Bedürfnis zum Umgang (dazu gehört auch der Besitz) mit Waffen nach § 8 WaffG. Dort heißt es in Abs. 1: Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger (...) glaubhaft gemacht sind. Es heißt dann weiter in Abs. 2: Ein Bedürfnis nach Abs. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller (...) Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist. Dieser Bestimmung ist zu entnehmen, dass es 2 Alternativen gibt, wobei die zweite den Beurteilungsspielraum der Behörde eingrenzt, nämlich dann, wenn der gültige Jagdschein vorliegt. Es genügt aber auch das "Glaubhaftmachen des persönlichen Interesses" als Jäger. Ob und wie lange dieses Interesse "glaubhaft" ist, muss die Waffenbehörde (hier der Landkreis) im Einzelfall beurteilen. Wenn etwa ein 80-jähriger körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Jagd auszuüben und deshalb keinen Jagdschein mehr löst, so wird von einem Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses auszugehen sein. Dann hat ihm die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen und die Waffenbesitzkarte einzuziehen. Der Waffenbesitz ist aufzugegben (verkaufen, verschenken). Liegt aber der Fall anders und der Jäger löst den Jagdschein nicht, weil er vielleicht dazu momentan wirtschaftlich nicht in der Lage ist, so entfällt dadurch nicht das Bedürfnis zum Waffenbesitz. Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass dieser Jäger zu einer Jagd eingeladen wird und dann einen Tagesjagdschein (für max. 14 Tage) löst. Es spricht außerdem nichts dagegen, dass dieser Jäger seine Schießfertigkeiten auf genehmigten Schießständen weiterhin übt. Die WBK legitimiert ihn, die Waffe (ordnungsgemäß) zu transportieren. Allerdings könnte es sein, dass die Schießstandaufsicht einen Versicherungsnachweis fordert. Evtl. kann dort auch eine Tagesversicherung abgeschlossen werden. Passiert dann aber über Jahre hinaus jagdlich gar nichts, so wird die Behörde nachfragen und in Abhängigkeit von der Antwort den Sachverhalt rechtlich beurteilen. Solche Fälle, dass jemand vorübergehend keinen Jagdschein löst, sind gar nicht so selten. Da hat mal jemand ein Haus gebaut und hohe Abträge zu leisten; ein anderer hat Nachwuchs bekommen und deshalb erstmal keine Zeit für die Jagd; der nächste hat in jungen Jahren den Jagdschein gemacht und festgestellt, dass das begonnene Studium wichtiger ist. Die Gründe sind vielschichtig. Konnte ich dir mit dieser Rechtsauskunft weiterhelfen? Waidmannsheil ZITAT-ENDE Also ganz ehrlich, es mag sein, dass ich da immer noch was übersehe... Ich bleibe dabei, wenn ich auch als "Nicht- Jahres-Jagd-Schein LÖSER" , meiner Behörde glaubbar machen kann, dass mein Bedürfnis auch ohne GÜLTIGEN Jagdschein weiter besteht, dann brauche ich auch keine einzige Patrone "entsorgen".(PUNKT) Nichts für ungut, ich will ja auch nur wissen und nicht nur glauben . Fragen kostet nichts. Und wir sind hier eine Disskusionsrunde unter Gleichgesinnten. Schönen Wochenstart...
  6. Zitat : 13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger al- lein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Ze itpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist. Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z. B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Er- werb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintra- gen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionser- werbsschein (z. B. Jagdscheininha ber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar. Ist in meinen Augen mehr als schwammig. ;-) Ich finde es auch fraglich, wenn der Jagdscheininhaber seinen JJschein nicht verlängert hat, nur mal gelegentlich mit Leihwaffen zur Jagd geht !?! Das geht also auch??? Und warum mit Leihwaffen? Ich darf meine Waffen doch noch "besitzen" auch ohne JJschein. Dann steht meine gewohnte Büchse im Schrank und ich gehe auf die Jagd mit einer fremden Waffe? Das finde ich schon sehr merkwürdig.
  7. Ok, das habe ich soweit verstanden. Aber mein JJschein gilt zB weiter bis 31.03.15. Wenn ich aber nächstes Jahr angenommener Weise keine Verlängerung "kaufe". Dann darf ich sicher nicht mehr auf die Jagd. Das ist sicher. Aber ich darf meine Waffen behalten und Mun kann ich auf dem Schießstand kaufen.
  8. Hallo Michael Grote, Im §13 (1) steht, "Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Mun wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von §15 Abs.1 Satz 1 des BJG sind(Jäger). 1. Schusswaffen und Mun zur Jagd, Training und Wettkämpfen..... 2. Waffe und mun nicht verboten sind. Da sehe ich nichts von einem gultigen Jahres-Jagdschein. Und im BJG $15 finde ich auch nichts über einen JJschein. Wenn ich nicht zur Jagd gehen kann, zB wegen einem Umzug, muss ich mir doch keinen JJschein lösen. Die Gültikkeit hat meines Erachtens nichts mit dem JJschein zu tun. Der Jagdschein an sich ist ja gültig. Oder habe ich da was extrem übersehen? P.S. Du bist nicht zufällig der Kammerad aus Achternholt? 13.5 WaffVwV, besagt auch nur, dass ich keine Mun ohne gültigen JJschein erwerben darf. Von Besitz ist da auch nicht die Rede.
  9. Ich denke mal, einfach versäumen wird man sowas wohl kaum so schnell. Und im Krankheitsfall wird sicher ein Anruf bei der Behörde für Klarheit und Sicherheit sorgen. Und auch ohne verlängerten JJschein bin ich berechtigt Waffen und Mun zu besitzen. Frag mich nun nicht für wie lange.
  10. Mun muss nur einem Stahlblechschrank "mit Riegelschloss", oder verleichbar, aufbewahrt werden. Da gibt es keinen speziellen Anforderungen. Soweit ich weiß, braucht der nicht mal angeschraubt an einer Wand zu sein. Ist das Gleiche wie mit dem A-Langwaffenschrank, mit Innenfach(ohne Klassifizierung). Eine normale Munkiste von der BW mit Bügelschloss reicht eigentlich. Die stellst Du dann oben auf den A-Schrank.
  11. Guten Abend Hephistos, ich habe zwar meinen JJ-Schein nachgelöst, ind der WBK ist in der Spalte Mun.erwerb aber noch nie was eingetragen gewesen. Soweit ich weiß, darf ein Jäger jede erhältliche Langwaffenmunition erwerben. (nur zivile natürlich). Das sieht dann bei KW natürlich anders aus. Da wird dann auch wohl in dieser Spalte der Munerwerb abgestempelt. Ich will auch bald meinen "Wielerladeschein" machen. Meine Mun erhalte ich von einem guten mir bekannten WL "Sportschütze und Jäger". Da sehe ich nicht das große Problem. Da ich jagdlich mit der Büchse noch nie eingeladen wurde, wird eh nur auf Scheiben geschossen. In der Reservisten Arbeitsbemeinschaft Schießsport (RAG), nur Vollmantel auf den Standortschießanlagen, oder halt Teilmantel (HPBT) auf dem Jägerstand (VM-VERBOT) :lol2: Guten Abend und morgen ein schönes Wochenende.
  12. Guten Abend Slup,Na ja, wenn Du meinst, ich sei ein Troll. Dann werde glücklich mit Deiner Meinung. Zum Glück habe ich die Möglichkeit zur Flucht ;-)
  13. Es geht hier um Mun-Schränke, und diese müssen noch nicht mal ein Schrank sein, geschweige denn verankert sein. Ein Stahlblechbehältnis mit Schw..... Oder müssen/sollen wir uns noch über die Definition "Schrank" unterhalten? Welche Höhe/Breite/Tiefe/Gewicht/Aussehen.....? Angenommener Weise, kommt bei einem Wohnungseinbruch die Mun abhanden, dann war das ja schon mal illegal. Stehen die Waffen noch im Schrank ist doch alles gut. Nur mit Mun kann man höchstens gut werfen...
  14. Moin, Stahlblechbehältnis mit "Schwenkriegelschloss" reicht aus. Gewichte, Handlichkeit und Verankerungen spielen keine Rolle. Wenn ich meine Wohnung abschließe, wenn ich auf Arbeit oder unterwegs bin, sollten die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sein. Diese Blechschränkchen sind wohl ehr dafür gedacht, dass man selber nicht schnell rankommt. OK, ich habe meinen A-Schrank auch verankert(nur LW). Was aber auch nicht muss. Er bleibt nur stehen, wenn ich die Tür aufmache... Man sollte sich da wohl nicht verrückt machen lassen. Wenn ich natürlich tausende Schuß für Büchse von RWS hätte, würde ich sie in einem gesonderten A-Schrak lagern.
  15. Moin, vielleicht wäre es einfach einfacher :lol2: , sich einen Stahlblechschrank vom Baumarkt zu besorgen. Muss keine Klassifizierung haben. Abschließbar muss er natürlich sein. Da dann die ganze Mun rein. Feddich. In so ein B-Innfach passt ja bekanntlich eh nicht viel rein. Mit freundlichen Grüßen
  16. Moin , Slup also wenn ich ganz ehrlich sein darf.... Das hört sich alles "ein wenig aufgeblasen" an. Da kommt mir fast der Gedanke, dass Du als eine besonders gefährdete Person dastehen willst. Und den "Kleinen" in einen richtigen WAFFENSCHEIN "ummelden" möchtest. Aber ich denke, da wirst Du keine Sonne haben. In Deinem Fall, wenn es so sein sollte, würde ich mir einfach ne neue Schreckschuß kaufen und feddich. Und wenn Du die alte von den Blau-Weißen zurück bekommst, haste halt 2 Stück. Da kannste dann richtig Krach und Nebel machen. Mit einer WBK, kann man sich zu Hause auch nur sicher fühlen, wenn keine andere unberechtigte Person Zugriff auf die Waffe(n) hat. Leider wohne ich ganz alleine in meiner kleinen Wohnung.... Nichts für ungut, schönen Montagabend und eine ruhige Zukunft für Euch.
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