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Bettina Fischer

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Alle Inhalte von Bettina Fischer

  1. Dem ist leider nicht so. Tatsächliche Anhaltspunkte ist eben im Gegensatz zu "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen " die ungünstigere Formulierung. Es müssen eben keine Tatsachen mehr vorliegen, sondern diese Anhaltspunkte, die auf ein Tatbestandsmerkmal hindeuten, müssen nur noch überwiegend wahrscheinlich sein. Also wenn man zB besoffen im Auto erwischt wird, ist das eine Tatsache. Steht man besoffen neben dem noch warmen Auto mit dem Schlüssel in der Hand ist das ein tatsächlicher Anhaltspunkt dafür, dass man gerade besoffen Auto gefahren sein könnte. Könnte aber auch sein, dass die nüchterne Ehefrau gefahren ist und der besoffene Mann nun nur die im Auto vergessene Jacke holen will. Dumm gelaufen, ein Fall für das Gericht.
  2. Die letzte Gewissheit ist nicht erforderlich im Gegensatz zu "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen..." Mal gucken, ob das so im Gesetzgebungsverfahren Bestand hat.
  3. Tatsächliche Anhaltspunkte und woher der Begriff stammt. Damit wird recht deutlich, dass das nicht gegen den normalen Schützen oder Jäger geht
  4. Kriegswaffen sind nicht zombiegrün oder orange wie Baufahrzeuge. Logisch, oder?
  5. Im Prinzip muss sich der Gesetzgeber irgendwann eingestehen, dass das komplexe deutsche WaffG kaum vollziehbar und durchsetzbar ist, gerade bei offenen Grenzen. Irgendwann wird das WaffG den Weg der Canabis Legalisierung gehen, wo man das ja irgendwie auch eingestehen musste.
  6. Derzeit darf man die Armbrust ganz ohne KWS mit sich herumschleppen - sogar geladen. Lustig wird das auch mit den SRS Waffen. Wenn die nicht im NWR registriert werden, kauft irgendein Schlingel einfach 10 Stück und gibt die zwecks Raubzug bei der nächsten Tanke einfach so an andere Mitschlingel weiter. Seine sind dann eben einfach wech. Ähnlich dann mit Armbrüsten. Ohne WBK Eintrag m.E. kompletter Quatsch. Mit auch Blödsinn.
  7. Die Anzahl der KWS dürfte bei der geplanten Gesetzesverschärfung dramatisch steigen, wenn jeder GK Gastschütze, SRS-Waffen- und Armbrustbesitzer demnächst einen braucht. Zumindest die, die es überhaupt mitbekommen und sich dran halten.
  8. Das orange less lethal ist jagdlich natürlich top.
  9. Also bislang habe ich mich nicht getraut mein Sig mit etwas Zombie-Grün aufzuhübschen. 10% bekomme ich locker hin (MFD, Railcover, Griff...) Aber bitte, wenn es dann der Sicherheit dient.
  10. Nö. Das Verbot wird ja gerade gegenüber dem Besitzer nicht wirksam, wenn... Also wie bei den großen Magazinen.
  11. Wird lustig bei den Jungjägerkursen.
  12. Da wird dann zunächst eine WBK wg Gefährdung ausgestellt. Mit der Waffe nimmt man dann an einem Kurs teil, danach gibt's den WS. WBK nach 19 WaffG kann man deutlich leichter bekommen als WS; natürlich im Regelfall auch erst nach Gefährdungsbeurteilung durch das LKA. Wenn man schon eine geeignete KW hat (zB als Jäger ne führige 9x19) gibt's normalerweise keine neue extra. WBK für gefährdete Person bringt also im Regelfall kein Vorteil für Waffenbesitzer. Könnte ich mir so denken.
  13. SV ist bereits als gtds. Bedürfnis anerkannt; s. 19 WaffG. Das Problem ist nur die Anerkennung dieses Bedürfnisses (...erheblich mehr gefährdet als die Allgemeinheit...). 19 WaffG braucht nicht neu erfunden werden, er muss nur etwas umformuliert werden. Dafür werden sich die Verbände nur nicht einsetzen, weil sie dann weitestgehend überflüssig würden. Just my 2 Cents.
  14. Wäre ja mal schön, wenn man den Referentenentwurf mal zu sehen bekäme. Mal so als Arbeitsauftrag an die hier mitlesenden Verbände. Wenn die HA weg sind, sind auch BDS etc bedeutungslos.
  15. Ich vermute, dass auch beim Erwerb und Besitz von SRS-Waffen und Armbrüsten nachgelegt wird.
  16. Evtl war es ein Angriff durch das Auto. Dann wäre es ein Defensivnotstand nach 228 BGB. Braucht man gar nix zahlen.
  17. Sammelthema = Die Glock im Wandel der Jahrtausende oder ernster: Waffen mit Verschlussytem von John Moses Browning mit Konstruktionsjahr bis 1935 und deren Varianten. Dürfte einiges abdecken. Später erweitern auf Drehverschlüsse um u.a. die G46 abzudecken.
  18. Ob eine Erbwaffe mit Mun-EWB noch als Erbwaffe eingestuft ist, kann man sehr gut am NWR-Auszug erkennen. Da ist das Bedürfnis für die Waffe klar abgebildet.
  19. ... unbestimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung im Einzelfall bedarf.🤣 Duck .... und wech....wieder an die Arbeit
  20. Dem DSB sind letztlich die GK Waffen seit zig Jahren ein Dorn im Auge, Ausnahme Flinte. Für BDS etc wäre dass das Aus. Letztlich stört das ausser den Betroffenen niemand hier in D. Und die dürften die Waffen dann behalten, ohne sie wirklich nutzen zu können, ähnlich wie Erben. Blockieren wäre dann auch noch eine Idee für die Zukunft...
  21. Gleiches Vorgehen wie in Kanada. Klingt durchaus plausibel. Leider.
  22. Bestimmte Chemikalien zB sind auch völlig legal. Kauft man mal bisschen mehr oder eine komische Kombination davon, kann es auch sein, dass man eine HD gewonnen hat. Mal ehrlich, welcher Beamte riskiert seine Pension und fingiert Beweismaterial, nur um eine HD zu rechtfertigen? Klar, schwarze Schafe gibt es überall, ist aber nicht der Normalfall.
  23. Wenn es nach mir ginge, wäre ne G18, Beretta 93R o.ä. auf WBK kein Problem. Meine Meinung ist aber eben nicht die des Gesetzgebers.
  24. Man könnte ja auch mal zu jeder G17 ein "Umschalter" mit dazu legen. Natürlich nur zur Benutzung im Ausland wo es erlaubt ist. Wäre ja legal, oder? Grün war leer.
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