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Oneshot

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  1. Ehrlich (und ohne Neid!) sehe ich es wie Andor. Grade bei Jagdwaffen, die per se dafür gedacht sind (?) unverpackt durchs Gebüsch gezerrt zu werden und der Witterung ausgesetzt sind, würde ich auch praktisch, präzise, robust wollen. Aber nein, hochglanzpolierte Kunstobjekte müssen es sein, die keinen Deut besser schießen, als ohne den ganzen Zierrat. Wieso? Ich bin absoluter Fan hochwertiger Werkzeuge und Technik, aber ich würde meine Motorsägen auch nicht polieren und mit Blattgold überziehen, weils Blödsinn ist. Ich bin da vielleicht komisch, aber ich kann auch mit teuren Uhren nix anfangen, weil ich mich einfach nicht genug vorsehe und mir die Platze ärgern würde, wenn was dran kommt.
  2. Ich denke auch, dass der HA Schütze seine Haftpflicht in Anspruch nehmen muss. Durch sein fahrlässiges Unterlassen (Nutzung eines geeigneten Hülsenfängers o.ä.) ist einem Anderen ein Schaden entstanden. Vergleichbar mit schlecht gesicherter Ladung die vom LKW und dem Nachfolgenden ins Auto fällt. Ich will nicht sagen, dass mir das nicht hätte passieren können, aber meistens stelle ich wenigstens meinen Rangebag als Hülsenfang auf. A: Weil ich Wiederlader bin und b: aus Höflichkeit, weil es ganz schön nervt, ständig die Hülsen vom Nachbarn an die Birne zu bekommen. Ein kleines Aber: Wenn ich schon so ein Statussymbol (meine Meinung) auf den Stand mit anderen nehme, sollte ich auch drauf achten. Mein Motorrad stelle ich auch nicht neben die Einkaufswagen bei ALDI.
  3. Im Prinzip tauschst du doch ein „defektes“ Teil, welches vernichtet wird, gegen ein neues Ersatzteil aus. Habe ich grade mit einem AR 15 Upper durch. Begeistert war mein BüMa nicht, aber er hat es irgendwie hinbekommen.
  4. Ich habe das Video auch mit einer gewissen Skepsis gesehen. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass hier kein sportliches oder jagdliches Schießen vorliegen kann. Es bleibt „erlaubnisfreies Schießen auf einer Schiessstätte“. Ist erstmal nicht verboten, aber eine Behörde könnte fragen, im Rahmen welches Bedürfnisses hier die Waffen benutzt wurden… Nur dafür ist nämlich der jeweilige Umgang erlaubt. Mir ziehen sich schon immer die Augenbrauen hoch, wenn irgendwelche Hansel privat in taktischer Ausrüstung und Plattenträger rumspringen. Finde ich schon bei den Amis albern.
  5. Bei mir war es genau umgekehrt. Ewig Pistole geschossen und fein damit. Dann wurde mir ein S&W 686 TC quasi aufgedrängt und nun mag ich den total gerne. Ist ein anderes Schiessen, aber grade für Wiederlader quasi ein Muss.
  6. Mich würde die Ursache sehr interessieren. Wie Speedmark schon sagte, der Verschluss ist zu und scheinbar unbeschädigt. Sind da irgendwelche Ausblasöffnungen? Eine .308, die einfach so im Magazin hochgeht? Da liegen auch keinerlei Messingsplitter, nur leere Hülsen.
  7. Noch besser: Da hängt gar keine Tasche… Auf dem Weg von Wohnungstür zum Waffenschrank sollte sich nichts befinden, was dumme Fragen hervorrufen kann. “Das geht Sie nichts an!“ Ist zwar nicht falsch, ruft aber bloß unnötig Misstrauen hervor. Interessant wäre vielleicht noch die Aussage:“Nein, da ist Fetischkleidung drin. Wollen Sie reinschauen?“
  8. Sprave Fanclub? Eher das Gegenteil. Er hat durch seine aggressive Geschäftemacherei dafür gesorgt, dass jede Menge Schlupflöcher geschlossen wurden. Mir persönlich ist er total unsympathisch.
  9. Ihr habt recht. Waffenrechtliche Beurteilung. Da hat mir die umgangssprachliche Bezeichnung einen Streich gespielt. Anders: „Darfst du nicht!“ „Darf ich wohl, ätsch!“
  10. Ein halbes Jahr zurück kann ich mich grade noch so erinnern. AR 22 mit 9“ Lauf, Schubschaft und Komp.
  11. Hab mir letztes Jahr ein FB erstellen lassen. Schreib einfach eine Mail an feststellungsbescheide(at)bka.bund.de und stell deine Fragen. Die Leute dürfen natürlich keine Rechtsberatung machen, aber man führt dich schon in die richtige Richtung. Grundsätzlich gilt ein Bescheid immer individuell, aber wenn man einen „Klon“ baut, kann man sich schon sehr sicher sein, weil es ja einen Präzedenzfall gibt.
  12. Es geht mir darum, dass kombinieren allein kein Problem ist.
  13. Damals als Lower noch frei ab 18 waren und ich EIN AR 15 und mehrere Lower und WS hatte, habe ich meine SBine mal gefragt. Zitat: „Sie können zusammenstecken was Sie wollen, aber erwische ich Sie mit mehr als einer einsatzfähigen Waffe, ist was los!“ Dann wurden Lower böse und nun habe ich halt drei statt einer AR.
  14. Interessante Fragestellung. Bei mir steht ein WS mit Zuordnung zur Grundwaffe „zu lfd. Nr 5“ und zwei WS ohne Zuordnung. Ich gehe davon aus, MINDESTENS eine passende Grundwaffe vorhanden sein muss. Ich habe mich da noch nie drum geschert, was wozu gehört. Ich habe meine AR 15 / 22 immer nach Gusto kombiniert. Das könnte ja bedeuten, dass ich noch viel mehr WS brauche… :-)
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