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Oneshot

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  1. Bei mir war es genau umgekehrt. Ewig Pistole geschossen und fein damit. Dann wurde mir ein S&W 686 TC quasi aufgedrängt und nun mag ich den total gerne. Ist ein anderes Schiessen, aber grade für Wiederlader quasi ein Muss.
  2. Mich würde die Ursache sehr interessieren. Wie Speedmark schon sagte, der Verschluss ist zu und scheinbar unbeschädigt. Sind da irgendwelche Ausblasöffnungen? Eine .308, die einfach so im Magazin hochgeht? Da liegen auch keinerlei Messingsplitter, nur leere Hülsen.
  3. Noch besser: Da hängt gar keine Tasche… Auf dem Weg von Wohnungstür zum Waffenschrank sollte sich nichts befinden, was dumme Fragen hervorrufen kann. “Das geht Sie nichts an!“ Ist zwar nicht falsch, ruft aber bloß unnötig Misstrauen hervor. Interessant wäre vielleicht noch die Aussage:“Nein, da ist Fetischkleidung drin. Wollen Sie reinschauen?“
  4. Sprave Fanclub? Eher das Gegenteil. Er hat durch seine aggressive Geschäftemacherei dafür gesorgt, dass jede Menge Schlupflöcher geschlossen wurden. Mir persönlich ist er total unsympathisch.
  5. Ihr habt recht. Waffenrechtliche Beurteilung. Da hat mir die umgangssprachliche Bezeichnung einen Streich gespielt. Anders: „Darfst du nicht!“ „Darf ich wohl, ätsch!“
  6. Ein halbes Jahr zurück kann ich mich grade noch so erinnern. AR 22 mit 9“ Lauf, Schubschaft und Komp.
  7. Hab mir letztes Jahr ein FB erstellen lassen. Schreib einfach eine Mail an feststellungsbescheide(at)bka.bund.de und stell deine Fragen. Die Leute dürfen natürlich keine Rechtsberatung machen, aber man führt dich schon in die richtige Richtung. Grundsätzlich gilt ein Bescheid immer individuell, aber wenn man einen „Klon“ baut, kann man sich schon sehr sicher sein, weil es ja einen Präzedenzfall gibt.
  8. Es geht mir darum, dass kombinieren allein kein Problem ist.
  9. Damals als Lower noch frei ab 18 waren und ich EIN AR 15 und mehrere Lower und WS hatte, habe ich meine SBine mal gefragt. Zitat: „Sie können zusammenstecken was Sie wollen, aber erwische ich Sie mit mehr als einer einsatzfähigen Waffe, ist was los!“ Dann wurden Lower böse und nun habe ich halt drei statt einer AR.
  10. Interessante Fragestellung. Bei mir steht ein WS mit Zuordnung zur Grundwaffe „zu lfd. Nr 5“ und zwei WS ohne Zuordnung. Ich gehe davon aus, MINDESTENS eine passende Grundwaffe vorhanden sein muss. Ich habe mich da noch nie drum geschert, was wozu gehört. Ich habe meine AR 15 / 22 immer nach Gusto kombiniert. Das könnte ja bedeuten, dass ich noch viel mehr WS brauche… :-)
  11. Nur weil du mit einem Stift ein bisschen auf einem Zeitungsartikel herum malst, kann man den Text trotzdem noch lesen…
  12. Bei uns steht (wirklich) DICK und FETT 300 Bar auf der Flasche, den entprechenden Adapter muss jeder selbst mitbringen. Wenn sich einer seinen Druckminderer schrottet -> persönliches Pech. Die 10 m Jugend hat aber tatsächlich nur Zugriff auf 200 Bar Flaschen.
  13. Ich schieße Field Target und bei uns ist das Füllen von 200 Bar Kartuschen aus der 300 Bar Flasche Standard. Ggf. brauchst du einen Adapter 300 -> 200 Bar, 300 ist das Gewinde länger. Dann braucht man nur noch eins: Gefühl. Langsam auffüllen, Manometer beobachten und bei Erreichen von 200 Bar zudrehen. Wer es schafft, sich unfallfrei ein Glas Rotwein einzugießen, schafft das auch. Grundsätzlich kann nichts passieren, weil der Prüfdruck der Kartuschen meist min. 300 Bar ist, trotzdem handelt jeder eigenverantwortlich.
  14. „Der dessen Name nicht genannt werden darf“ ist zwar ein ziemlicher Dickschädel aber auch ein guter Freund von mir. Von einer Gefährdung oder einem Waffenverbot ist überhaupt keine Rede (sonst wäre die Behörde auch nicht so kooperativ beim Unterbringen seiner Waffen gewesen. Dieses Märchen mit dem Versicherungsschutz: Wie oben geschrieben - er ist Mitglied im Verein und sogar zwei Verbänden. Nirgends steht, das der Besitz einer WBK Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Zitat BDS „Sämtliche Mitglieder sind über den Bundesverband beim Schießsport haftpflichtversichert.“ https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html
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