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Qnkel

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  1. Absolute Unzuverlässigkeit. Was soll ein Anwalt da noch rausholen? Dazu käme auch
  2. 5G Router mit externen Antennen. Die Antennenkabel halten es auch aus, im Fenster eingeklemmt zu werden.
  3. Jetzt werden schon unschuldige Messer eingeschlossen....
  4. Keine Ahnung, welches Gesetz Du gelesen hast - im deutschen WaffG ist das doch eindeutig geregelt! Da gibt's kein Interpretationsspielraum. §12 sagt eindeutig " von seinem Bedürfnis umfassten Zweck". Was das Bedürfnis ist und wie es nachzuweisen ist, steht eindeutig in §8. Da steht nichts von "weil er öfters trainiert" oder ähnliches... Was als Sportschützenbedürfnis im Sinne des Gesetzes gilt, steht in §14 abschließend. Da gibts keinerlei Herleitung von, dass man als Sportschütze gilt oder ein Sportschützenbedürfnis hätte, nur weil man im Verein zum Training kommt.
  5. DHL ist bestimmt offen für deinen Vorschlag.
  6. Zustellungswahrscheinlichkeit ist höher, Nachfrage ist höher = wirtschaftlicher.
  7. Nein. Wenn Du mit der Waffe aktuell nichts machst, wo Du sie oder Teile in der Hand hast, muss sie in Tresor. Ganz einfach.
  8. ...und der Schlüssel vom Schloss muss wiederum in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden... schon klar
  9. Alterssichtprüfung ist deutlich einfacher! Es muss nur das Alter des Annehmers geprüft werden, dass muss nicht der Empfänger selbst sein sondern kann jedes Haushaltsmitglied sein - also deutlich einfacher. Dazu wird die Alterssichtprüfung für viel mehr Bereiche und Pakete genutzt: FSK18-Material (Filme, Bücher, Spiele...), Arzneimittel, freie Waffen - allein die ersten beiden sind ein riesiger Markt.
  10. Und man bekommt hinterher sogar Geleitschutz! Sicherer geht es ja wohl wirklich nicht mehr
  11. Du schreibst, die AWaffV gibt dazu nichts her, um dann die WaffVwV zu zitieren, in dem auf die AWaffV verwiesen wird Durch die Reform ist es jetzt §13 (9) AWaffV und nicht mehr (11).
  12. Selbst die vorübergehende Aufbewahrung ist im Gesetz geregelt und da steht genau nichts von dem, was Du schreibst! Also bleib bitte bei den Tatsachen und lies erstmal die Gesetze, bevor Du sowas schreibst... Gibt auch diverse Urteile zu dem Thema, Waffen im Fahrzeug und Stopp am Restaurant, Supermarkt etc.
  13. Sicherer wäre in getrennten Fahrzeugen und unterschiedlichen Routen - falls man überfallen wird.
  14. pulvernase hat es doch schon gesagt! Es ist damit ganz klar definiert.
  15. 2.10.3 - Mindestlauflänge 100mm für alle KW!
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