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Qnkel

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  1. Weil ich gerade genau die Diskussion habe: kennst Du ein Urteil dazu?
  2. Das ist der Punkt. Ich weiß doch, was ich ausm Tresor nehme und spätestens, wenn ich den Stand wieder verlasse, alles in meiner Tasche sein sollte! Wer das bei Waffen nicht hin bekommt - sorry, das ist doch der absolute Grundsatz der Zuverlässigkeit...
  3. Gib mir mal ein praktisches Beispiel, wie etwas bei korrekter Aufbewahrung weg kommen kann? Ein Tresor ist ja keine Waschmaschine, die Socken frisst... Übrigens sagt das WaffG exakt genau, dass nur bei korrekter Aufbewahrung Dinge nicht weg kommen können - wenn sie weg sind, sind sie also de fakto nicht korrekt aufbewahrt:
  4. Hä? Er hat es ja augenscheinlich nicht dort gelagert und dadurch ist es abhanden gekommen, sonst wäre es ja noch im Aufbewahrungsbehältnis. Ergo ist der Tatbestand sogar übererfüllt, da er nicht nur die Gefahr verursacht sondern sogar erfüllt hat. Außerhalb des Aufbewahrungsbehältnisses habe ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe. Diese sollte man doch nur unter einer konkreten Bedrohungslage aufgeben und sofort melden.
  5. Das Gesetz ist da eigentlich unmissverständlich.
  6. Bin jetzt nicht bewandert, aber was ein Revier zur Jagd ist, regelt, soweit ich weiß, das BJagdG §7ff.
  7. Hab das, fürs nächste mal, mal korrigiert
  8. Wow, aber das muss er ja jetzt noch selber lesen - willst ihm das nicht noch vorlesen?
  9. SHB lesen war zu schwer?
  10. Geh mal auf Seite 1 und schaue mal, worum es in diesem Thema geht. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dem Jäger nochmal die Pappe gelocht?
  11. Geh mal nach draußen. Ob und inwiefern die Rechtsgrundlage da war oder vorlag, wird hinterher vorm Verwaltungsgericht geklärt. Die Behörde vollzieht erstmal! Kannst mir ja mal ein Fall nennen, wo die Behörde gegen einen Waffenbesitzer geklagt hat - so funktioniert Verwaltungsrecht nicht...
  12. Du hast anscheinend nicht verstanden, wer am längeren Hebel sitzt. Die Behörde wünscht sich nichts, die locht deine Pappe und zieht deine Waffen ein. Du kannst dir dann in einem langen Prozess wünschen, irgendwann alles zurück zu bekommen...
  13. 2023 wurden 4,2 Milliarden Pakete versendet - davon 1,7 Milliarden über DHL. Das da mal was schief geht, und bei DHL mit über 40% Anteil zahlenmässig häufiger, ist doch völlig normal.
  14. Nur weil Gesetz A sagt, das Behörde A die Daten anfragen soll, heißt das noch lange nicht dass Gesetz B der Behörde B die Rausgabe der Daten erlaubt. Da muss es erst noch Verordnungen über Form, Umfang und Schriftfarbe geben.
  15. Man muss auch mal Glück haben
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