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Das kann in anderen Ländern evtl. funktionieren, aber doch nicht in Deutschland!
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Die ermitteln doch nicht gegen sich selbst!
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Die bringen auf dem Schwarzmarkt schnell mal 1000€ pro Stück. Das sind 120.000 gute Gründe!
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Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Du meinst sicher Demobilisiert! -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Eine überaus kluge Idee der Bielefelder, so müssen Sie keine Steuern bezahlen -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Und das schließt du weil Einer durchgedreht ist? Auf diese Weise kann man jede beliebige Gruppe diffamieren - und das ist offensichtlich auch die Absicht. -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Verblendung und Ehrlichkeit schliessen sich nicht aus. -
Ich würde einfach für die Neuanschaffungen der jeweils letzten 14 Tage eine neue WBK nehmen. Macht den Ablauf smart
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Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Genau da liegt ja das Problem! -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
OK, dann ist wohl alles besprochen. -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Im Prinzip alles was der Hetzer schreibt. Bitte dort lesen, ich grab das jetz nicht aus. Vergleichen? Schwerlich. Das war auch nicht meine Intention. Obwohl beide Gruppen zu den Spinnern gehören ... -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das war nicht die Frage! Es gibt auch nichts positives an den Grünen, aber niemand behauptet daß die das Blut von Kleinkindern trinken. -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
lies mal was der Hetzer so alles schreibt ... -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Oder diejenigen welche absurde Behauptungen über die Reichsbürger aufstellen... Nicht alles was im Internet steht ist auch wahr! (c) Leonardo da Vinci -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Und den Antrag kann man online stellen? Da könnte man ja auf eine Idee kommen ... -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Im Moment sind wir doch nett! -
Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
@Commerzgandalf Böse! Du löst damit Panikattacken aus. -
Der mag die AFD nicht ...
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Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen: Persönlich oder durch die Post. Bei der Zustellung per Post wird der konkrete Inhalt des Schreibens zwar durch den Gerichtsvollzieher mittels einer beurkundeten Kopie bestätigt. Die eigentliche Zustellung macht dann aber die Post. Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher: Dabei nimmt der Gerichtsvollzieher nicht nur den Inhalt des Schriftstücks zur Kenntnis und beurkundet dies, sondern er übergibt es auch persönlich an den Empfänger. Wir dieser nicht angetroffen, legt der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beim Adressaten nieder und erstellt darüber eine Urkunde. Die Zustellung ist damit nachgewiesen und auch der Nachweis der Zustellung eines bestimmten Inhalts ist rechtssicher geführt. Die Kosten dafür sind folgende: Gebühr des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung 14.50 €, Wegegeld 3.25 € und Auslagen- pauschale 3.00 €. Macht insgesamt 20.75 Euro.
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Inflationsbedingt ist die Antwort inzwischen 43
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„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das ist offensichtlich. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ich fürchte du irrst dich. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Nein, diese Auslegung gilt nur für linke Terroristen! -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
besser nicht! -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
WOF antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Muss man diesen ganzen Quatsch eigentlich auswendig lernen um Fettnäpchen zu vermeiden?