-
Gesamte Inhalte
461 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von rider650
-
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
rider650 antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Wenn du keinen Spaß am Ballern hast, warum gehst du dann überhaupt auf den Schießstand? Ich unterstelle mal, dass niemand hier im Forum Waffen braucht und schießen muss. Absolut jeder macht das 'nur zum Spaß'. Viele Kommentare klingen so, als ob die Leute aus der Not eine Tugend zu machen versuchen, in dem sie Dinge, die sie nicht dürfen, als irgendwie anrüchig, mindestens aber als unnötig darstellen. Was macht Schießen nach deutscher Sportordnung 'höherwertiger' als Finnish Brutality und all die anderen 'Actionwettbewerbe' in den USA oder den Kampftraining Kurs für Zivilisten? Die Beleidigung anderer wegen ihrer Kleidung und das Unterstellen psychischer Probleme in bester großes-Auto=kleiner-Penis Manier sorgen dafür, dass viele denjenigen, der solchen Aussagen tätigt, peinlich finden.- 63 Antworten
-
- 10
-
-
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
rider650 antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Haben die Amis 1934 so gemacht. Die Steuer für den Transfer von Schalldämpfern, SBRs (und ursprünglich auch Kurzwaffen, wurden aber wieder gestrichen dank Lobbyarbeit) beträgt seit 1934 $200, was damals der heutigen Kaufkraft von $4700 entsprach- also ein extrem hoher Betrag, der den Transfer wirtschaftlich sinnlos machte. Dank Inflation sind $200 heute halt nix mehr, und eine Inflationsanpassung war im Gesetz nicht vorgesehen, da es 1934 noch die Goldbindung des Dollar und somit deflationäres Geld gab (man ging also davon aus, dass die Kaufkraft der $200 dank technischem Fortschritt, Produktivitätssteigerungen etc weiter steigen und nicht sinken würden). -
Marlin 1895 - von besoffenen Mindestlohn-Amerikanern zusammengeschustert, Korn saß aussermittig, Qualität unter aller Sau wenn man genau hingeschaut hat, was ich beim Gebrauchtkauf damals leider nicht gemacht habe.
-
Was soll da schon passieren, mit Zündhütchen kann nichts passieren. Die können das höchstens mitkriegen wenn das Paket beschädigt wird oder ähnliches, und was machen sie dann wenn ich gegen ihre Beförderungsbedingungen verstoßen habe? Lebenslanges DHL-Verbot?
-
Kann ich aus meiner Erfahrung nicht bestätigen. Was ist das für ein Gesetz in Deutschland, gegen das ich verstoße, wenn ich Waffen erst auf Nachfrage melde?
-
Die WBK und den EFP solltest schon auch dabei haben, neben deinem 'Zettel dass ich da trainieren gehe'. Ich bin bis jetzt einmal mit Waffen kontrolliert worden an der deutschen Grenze von Österreich kommend. Vom Zettel hatten die deutschen Grenzer noch nie gehört - wollten sie nicht sehen, habe ich nicht gezeigt. Die waren mit dem EFP glücklich, ist ja ein riesiges Papier wo alle Waffen einzeln mit Seriennr draufstehen, so wie die Deutschen das lieben, damit sie was zum Kontrollieren haben. Die AT WBK wollte auch keiner sehen, auch wenn sie das wichtigste von den 3 nötigen Dokumenten ist.
-
Sie haben bei acht Atomkraftwerken eine völlig irrationale Reaktornotabschaltung gemacht weil auf der anderen Seite der Welt ein Tsunami ein bescheuert platziertes AKW lahmgelegt hat und bei uns die Bobos mit Abschluss in Geisteswissenschaften Panik vorm bösen Atom bekommen haben. Niemand sonst auf der Welt hat das gemacht. Ja, sie hätten gut formulierte Lügen über die Unsicherheit unserer AKWs schreiben können und damit die Betreiber um das bringen können was ihnen zusteht - also neben der Idiotie der Abschaltung noch ein Verbrechen an den Betreibern begehen können. Was für einen Verschwörung, dass sie das nicht gemacht haben.. die Aluhüte fliegen wieder besonders tief hier im Thread.
-
Jaja die Schweiz, wer kennt sie nicht - Steueroase, fest in der Hand Russlands und der AfD, die uns mit Asylanten flutet und uns Spione auf den Hals schickt. Dass sie die Schweizergarde stellen hast du vergessen, die Leibwache des Chefs des größten Pädophilenrings der Welt Kann ich auch was von dem Zeug haben das du nimmst? Muss der Hammer sein..
-
Die Schweiz hat auf Druck der EU ihr Waffenrecht massiv verschärft. Sie haben auf Druck der USA ihren Status als Steueroase aufgegeben. Heutzutage machen sie nach ein paar Anrufen aus Washington fast alles, genau so wie der Rest der Europäer - da können sie noch so viel untereinander abstimmen. Die Schweiz ist zu schwach und zu klein um dem Druck der Großen standhalten zu können. Die können sie nämlich einfach wirtschaftlich strangulieren - Einmarsch überflüssig. Was man durch wirtschaftliche Strangulation erreicht sehen wir z.B. in Kuba oder Syrien - nur dass die Zugang zu den Weltmeeren haben im Gegensatz zur Schweiz
-
Man kann das von einem Polizisten auch nicht erwarten. Sein Aufgabengebiet ist so breit gefächert, da kann er Sachen, mit denen er nur alle 10 Jahre mal zu tun hat, einfach nicht wissen. Die meisten improvisieren, wenn es ihnen doch mal begegnet, das Ergebnis ist reine Glücksache.
-
Ich erinnere mich an eine Fahrt übers große deutsche Eck, mit einem Pickup mit 3 Leuten und der Ladefläche voller Waffen und Munition. An der Grenze wurden wir dann um Mitternacht von der deutschen Polizei kontrolliert. Das ganze hat eine halbe Stunde gedauert und zum Schluss standen 7 Polizisten um uns herum - die ganze Besatzung des Grenzpostens. Was wir da zu hören bekommen haben war einfach nur zum totlachen - ich würde schwören für jeden einzelnen von denen war das der erste Kontakt mit privaten Waffen. Zur Durchfahrt braucht man EFP, WBK und Einladung - sie haben jede Nummer in unseren EFPs kontrolliert, jede Waffe und jedes Behältnis befingert, aber dass man WBK und Einladung auch braucht wussten sie nicht. Die Chance, dass jemals ein Streifenpolizist eure Waffen zu sehen bekommt, wenn ihr zum Schießstand fahrt, gehen gegen null. Sollte das gegen alle Wahrscheinlichkeit doch passieren, wird er nach aller Wahrscheinlichkeit nicht wissen, dass eine WBK-Kopie nicht reicht.
-
Beim Waffengesetz geht es aber nicht um Bürokratieabbau sondern um Waffenbesitzabbau - und für den ist Bürokratie sehr förderlich, das sie Waffenbesitz lästig und teuer macht und somit Leute davon abhält.
-
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
rider650 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist kein sinnloser Bullshit. Der Sinn ist, dass du keine Waffen haben sollst, und auch keine Magazine. Der Besitz von dem ganzen Zeug soll dir so teuer und lästig gemacht werden, dass du freiwillig drauf verzichtest. Wer das nicht tut, dem werden die Reifchen, durch die er springen muss, immer enger gemacht und höher gehängt, bis es dann eines Tages möglich sein wird, dir alles wegzunehmen bzw. dich zum Verkauf für den symbolischen Euro zu zwingen. -
Die sind Kategorie C Das war bis vor ca. 20 Jahren, heute ist es genau so unmöglich wie in DE. Es gibt aber noch ca. 200.000 Waffenpass(=deutscher Waffenschein)inhaber in AT die halt langsam aussterben werden.
-
Genau so schaut es aus. In Deutschland dürfen nur der amtlich bestätigte Jäger und der amtlich bestätigte Sportschütze dies. In Österreich darf es fast jeder. Denn nicht jeder ist an der Jagd oder an Vereinsmeierei interessiert, und an dem ganzen Aufwand und den Kosten, die damit verbunden sind. Viele Leute wollen einfach nur eine Waffe zur Heimverteidigung oder um nach Feierabend im Schießkeller ein paar Dosen umzunieten. In Österreich geht das, in Deutschland nicht. Wenn du das so gut findest dann bist du ja in deinem Land richtig aufgehoben. Es gibt in Österreich Waffenverbote. Wer sowas hat, darf von alledem, was ich aufgelistet hatte, fast nichts. Kurzfristig dürfen das Polizisten aussprechen, auf Dauer Gerichte. Die 3-tägige Wartefrist gilt für Waffenkäufer ohne WBK vom Händler - von privat zu privat gilt sie nicht. Und ja es gibt auch Nachteile: keine 'schweren Kaliber' wie .50BMG, keine Pumpguns und kein Versand vom Händler zum Endkunden. Letzteres ist aber nicht wirklich ein Thema, da eben zum örtlichen Händler versandt wird, oder bei Stammkunden das Versandhandelsverbot schlich ignoriert wird. Aber früher oder später werden dem kleinen Österreich seine Freiheiten genommen und die deutsche Regulierungswut hält auch hier Einzug. Dann dürfen wir vielleicht auch Löcher im Vorderschaft zählen, uns überlegen wie wir monströse Panzerschränke in unsere Mietwohnungen bekommen und das Brotzeitmesser wird zum Kriminalfall, weil es den falschen Öffnungsmechanismus hat.
-
Das habe ich auch nie angezweifelt. Ich habe nur behauptet, dass man in Österreich viel mehr darf - nämlich eine Menge vom dem, für dass du tausende Euro und zig Stunden deines Lebens für deinen Jägerstatus ausgeben musstest, ganz ohne Jägerstatus. Du spazierst nach dem eben genannten Aufwand mit deinem Jagdschein ins Geschäft und kaufst dir deinen Unterhebelrepetierer - der Österreicher (und der EU-Bürger mit Wohnsitz in AT) spaziert ganz ohne Aufwand mit seinem Personalausweis ins Geschäft und kauft sich den selben Unterhebelrepetierer. Das nennt man 'mehr dürfen'.
-
Davon war in deinem Post, auf den ich geantwortet habe, aber nicht die Rede. Es hieß, in AT wäre waffenmäßig nicht viel besser als in DE. Ich habe behauptet, mir fallen zig Sachen ein, die besser sind. Nun habe ich dir zig Sachen aufgezählt. Wenn du mit deinem deutschen Jagdschein, einer der teuersten und am schwersten zu erhaltenden waffenrechtlichen Erlaubnisse weltweit, dich nicht eingeschränkt fühlst, dann freut mich das für dich.
-
Weil wir hier in einem Waffenforum sind habe ich hier nur von Waffen geschrieben. Klar gibts in anderen Bereichen auch Nachteile (z.B. Thema Autos, da ist bis auf die Wechselkennzeichen fast alles schlechter), aber unterm Strich find ichs doch besser - darum bin ich auch hingezogen und komm nicht mehr zurück. Was ich waffenmäßig in AT mehr darf als in DE: ohne WBK/WP (wenn kein Waffenverbot besteht): - fullauto Airsoft ohne Joulebegrenzung kaufen - jede Art von Messer kaufen (Spring-, Fall- und sonstige Exoten - keinerlei Gesetze bezüglich Messererwerb) - jegliche Art von ballistischen Westen und Platten kaufen und überall jederzeit damit rumrennen - Kategorie C Waffen kaufen - Munition für nichtmilitärische Langwaffen kaufen, jedes Kaliber egal ob man dafür Waffen hat - Waffe + Munition in einem angedübelten Blechschrank aufbewahren - kein Tresor nötig - auf dem eigenen Grundstück schießen - Lower und Griffstücke kaufen - Fullauto Ar15 Lower kaufen (außer man hat den passenden Fullauto Upper, den man nur mit WBK oder WP bekommt --> beides zusammen ist nicht erlaubt) - jegliche Art von Blankwaffen führen (außer ein paar ganz spezielle Orte) - Licht, Laser, Nachtsicht-, Wärmebild- und sonstige Zielgeräte, die vielleicht noch nicht erfunden sind, besitzen, an Waffen bauen und damit schießen - keinerlei Gesetze bezüglich Zielgeräte - kampfmäßiges Schießtraining machen, Mannscheiben benutzen - im Schießkeller ein paar Blechdosen aufstellen und drauf schießen, obwohl das in keiner Sportordnung steht - Waffen bearbeiten (außer gasdruckbelastete Teile) - vorübergehende Verwahrung von Kat C Waffen im Auto mit WBK/WP: - 2 Kategorie B Waffen mit dem Bedürfnis 'Selbstverteidigung' kaufen - bis zu 10 WBK Plätze alleine aufgrund des Alterns mit WBK bekommen - WBK-Erweiterung ohne Vereinszwang, falls man schneller mehr Plätze will - eine WBK mit Plätzen haben, bei denen mir weder Verein noch Behörde reinreden können, welche Kategorie B Waffen ich darauf erwerbe oder ob ich jahrelang keine Waffe auf dem Platz habe, aber mir dann wieder eine kaufe; die Plätze hast du für den Rest des Lebens, ohne wenn und aber - Pulver kaufen und alle Kaliber wiederladen ohne weitere Bewilligungen - bis zu 10 kg Pulver daheim lagern - Kurz- und Langwaffenmunition aller Kaliber kaufen, egal ob Waffe dafür vorhanden (außer KW-Hohlspitz --> man muss im Verein sein) - WBK Plätze x 2 = Anzahl der Wechselsysteme, die ich ohne weitere Bewilligungen kaufen darf - große Magazine mit wenig Zusatzaufwand erwerben (es gibt Anforderungen, aber weniger als in DE) - als Altbesitzer großer Magazine mit passender Waffe weiter große Magazine kaufen dürfen - halbautomatische Langwaffen ohne Anscheinsgedöns erwerben bzw. zu Militär-Klonwaffen umbauen - Fullauto Ar15 Upper besitzen (Upper mit Searcut und Fullauto Boltcarrier - beides legal in AT) - mit Waffen kreuz und quer durchs Land fahren, ohne dass ich dafür einen 'vom Bedürfnis umfassten Zweck' brauche - mit Waffe und vollen Magazinen (nicht in der Waffe wenn kein WP) in der selben Tasche kreuz und quer durchs Land fahren mit Jagdschein und gültiger Jahresjagdkarte - Schalldämpfer registrierungsfrei erwerben
-
STV hat den europäischen Markt vor ein paar Jahren mit chinesischer 7,62x39 surplus überflutet, die sie aus einem aufgelösten albanischen Depot hatten. Alles was dort lag wurden von 2 tschechischen Firmen aufgekauft - dabei war auch die chinesische 7,62x39, erkennbar an den markanten verkupferten Stahlhülsen. STV ist eine der 2 Firmen. Sie haben auch anderes Zeug, aber die chinesische 7,62x39 sind ihr meistverkauftes Produkt.
-
Waffenmäßig ist in Österreich nunmal fast alles besser. Mir fallen genau 2 Dinge ein, die man in DE darf, in AT aber nicht - aber mir fallen zig Sachen ein, die man in AT darf, in DE aber nicht.
-
Das wird doch bei surplus Munition ohne Kaliberangabe auf dem Hülsenboden schon seit langem gemacht. Manche drucken das Kaliber seitlich auf die Patrone, einige, wie z.B. STV, lasern.
-
In Österreich bekommt man eine höhere Anzahl an Plätzen dadurch, dass man die Betätigung im Schießsport gegenüber der Behörde nachweist - hauptsächlich durch Nachweis der Teilnahme an Wettkämpfen (es gibt Leute mit 30 Plätzen und mehr auf diese Art und Weise). Außerdem bekommt man sie durchs Älterwerden mit WBK (bis zu 10 sind so möglich). Ich halte das nicht für schwerer als in Deutschland, ganz im Gegenteil. In Deutschland muss ich dem Verein die Tätigkeit nachweisen, und ich bekomme nur einzelne bestimmte Waffen genehmigt. Wenn ich die wieder verkaufe, aus dem Verein austrete oder nicht mehr regelmäßig mit Nachweis schieße ist die Genehmigung futsch. In AT darf ich für den Rest meines Lebens die genehmigte Anzahl an Waffen besitzen, darf kaufen und verkaufen wie ich lustig bin ohne irgendwen fragen zu müssen. Ich darf der Behörde Ergebnislisten für Langwaffen Wettbewerbe vorlegen und dann losziehen und mit dem so genehmigten Patz einen 2" Revolver kaufen. Wenn sie den Platz einmal genehmigt haben, haben sie keine Kontrolle mehr darüber, welche Waffe ich darauf erwerbe. Ich darf keine Repetierflinten und kein .50BMG haben, ok - aber ansonsten finde ich nicht dass man in Deutschland besser da steht als in Österreich, auch nicht als organisierter Sportschütze.
-
Ich hatte schon Händler im europäischen Ausland, die mir Sachen genau deswegen nicht verkaufen wollten. Das kann ich voll verstehen, würde ich an deren Stelle auch nicht machen. Aber wie du schon schreibst, mir als Endkunde kann das alles egal sein. Wenn mir ein Händler aus Polen trotzdem Ami-Zeugs verkauft, kann mir genau null passieren deswegen. Und wenn mir einer irgendwelche Erklärungen gibt, kann ich die unterschreiben, mich umdrehen und sie ignorieren - was wollen die machen, außer mir vielleicht in Zukunft nix mehr zu verkaufen?
-
Was wollen die mit so einem Verhalten erreichen? Selbst wenn ich Behördenfuzzi wäre und Prämien fürs Verknacken von Bürgern bekommen würde wäre ich doch freundlich zu den Leuten, weil ich so mehr rausfinde als wenn ich wie die Stasi auftrete.
-
Das sind Gesetze der Amis, an die sich der deutsche Händler besser hält, wenn er weiter Geschäftsbeziehungen mit Amiland unterhalten will. Mir als österreichischem Käufer der noch nie in den USA war und auch nicht vor hat hinzureisen, kann das völlig egal sein. Österreichische Behörden vollstrecken keine Ami-Gesetze, und die CIA-Zentrale in Wien hat besseres zu tun als sich um mich zu kümmern.