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shruggman

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  1. Dann erklär doch bitte einfach mal, warum ein 18-jähriger keine legale GK-Waffe haben kann.
  2. Wo sind eigentlich jetzt die, die jeden sonstigen Bericht (der "normalen" Presse) über Waffen hinsichtlich "Qualitätsjournalismus" zerlegen? Hier wird der "Waffenschein" synonym zu WBK gebraucht, die Zahlen der Waffen und -besitzer im Zeitalter des NWR als Schätzungen aus einem vermutlich jahrzehntealten Archiv gekramt und weiss der Geier was noch (hab's nur überflogen, mehr wäre meiner geistigen Gesundheit abträglich) und keinen regt das auf? Na gut, mich schon, aber ich bin ja selber schuld. Was klick ich auch wider besseres Wissen auf den Link zu diesen Schwachköpfen.
  3. Guter Hinweis, dem nachzugehen lohnend sein könnte. Wenn das denn zutrifft und du mit "Automaten" eigentlich "Halbautomaten" meinst. Automaten spielen bei dem Thema nämlich keine Rolle (auch wenn sie im BJG erwähnt sind).
  4. Eine Lösung mit der vielleicht sogar die Herren des BJV leben könnten, weil sie der Waidgerechtigkeit nicht zu sehr abträglich ist, wäre könnte sich z.B. so lesen: c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen, ausgenommen zur Abgabe von Fangschüssen. Der hier schon ins Feld geführte Selbstschutzaspekt ist nämlich tatsächlich nicht so abwegig, wie vermutlich jeder bestätigen wird, der schon mal von nem hauendem Schwein frontal angenommen wurde.
  5. Z.B. indem man seine Landesregierung dazu bringt, HA mit unbegrenzter Magazinkapazität per Änderung des LJG zu erlauben. Da der Jagdschein bundesweit gültig ist, sollte ein einzelnes Land bereits reichen um für jeden Jäger in D ein Bedürfnis zu begründen. Zu phantastisch? Sehr wahrscheinlich. Aber es würde mir einen Heidenspass bereiten, diesen Vorschlag ersthaft in der politischen Diskussion zu sehen um dann beobachten zu können, wie bei der angeblichen Interessenvertretung der Jäger (DJV, BJV) auf einmal massenhaft Köpfe explodieren.
  6. MIr keine bekannt. Aber die Probleme bei Taurus beschränken sich beileibe nicht auf dieses Modell. Anschauungsmaterial dazu (meist in Portugiesisch) bietet YT zur Genüge.
  7. Doch, das tun sie. Jedenfalls solang Taurus-Schrott aufm Markt ist: https://youtu.be/C9_YWNo1f-o
  8. Die WaffVwV meint dazu: "20.7 Gibt es für die vererbte Schusswaffe kein zertifiziertes Blockiersystem, ist entsprechend § 20 Absatz 7 zu verfahren. Bei Schusswaffen aus vererbten Waffensammlungen (§ 17 Absatz 3) ist von einer Aufforderung zum Blockieren abzusehen." Nach welcher Lesart wird sich der SB da wohl richten und welcher Richter wird von einer gegenteiligen Auslegung zu überzeugen sein? Schöne Träume noch.
  9. Ich hab grad mal in meine Kristallkugel geschaut (deren Leasingrate ist auch bezahlt). Darin ist zu sehen, dass F die Order stornieren, dich jeder halbwegs seriöse Anwalt abwimmeln und deine RSV keinen Cent berappen wird. Zum selber nachlesen empfehle ich §119 BGB "Erklärungsirrtum". Aber nett, dass es immer wieder Leute gibt, die's probieren und sich auch noch im Recht fühlen.
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