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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Alles im Gesetz. Handwerklich nicht schön und doof verteilt, aber da! WAffG Anlage 1: 1.3.1.2 der Verschluss; der Verschluss ist die Baugruppe einer Schusswaffe, welche das Patronen- oder Kartuschenlager nach hinten abschließt; bei teilbaren Verschlüssen sind Verschlusskopf und Verschlussträger jeweils wesentliche Teile; der Verschlusskopf ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; der Verschlussträger ist das Bauteil, welches das Verriegeln und Entriegeln des Verschlusskopfs steuert; 3.5 Wechselsysteme sind Austauschläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses sowie der für sie bestimmten Gehäuseteile, sofern diese Gehäuseteile technisch erforderlich sind und Austauschlauf, Verschluss und Gehäuseteile in ihrer Gesamtheit keine bestimmungsgemäß verwendbare Waffe ergeben.
  2. Bieten noch genug Teile und Magazine aller Art an, oft wissen Sie es halt nicht. Schreib doch den Händler an und informiere ihn...........
  3. Am 03.11 in nem anderen Thema hast geschrieben: "Ich habe den BKA Leitfaden gelesen" Mein Tip, mach das nochmal. zweiter Tip, letzte Seite!
  4. CZM52

    AR15 Upper und Lower

    Schriftlich? Dann gut. Wenn nicht, lass es dir schriftlich geben, und wenn´s nur als Email-Antwort ist
  5. hat nix mit Fachkunde zu tun und da du es spätestens jetzt weißt das der Eintrag falsch ist, ist es Vorsatz 👍🏻
  6. Weil du Sachkundig sein solltest? Spätestens in Frankreich oder Österreich bei ner Kontrolle bist " am A***" wenn das Ding keine C ist
  7. @Ted79 Und die Frage des Richters lautet „aber sie sind doch Sachkundig?“
  8. Problem das die Behörde 29.10 im NWR hinterlegt und es keine passende, zeitgerechte Händlermeldung gibt
  9. Naja, hab gerade so nen Fall, Behörde hat heute die Waffe eingetragen, mit Datum 29.10 auch Mist, Waffe steht noch hier auch da hat die Behörde Mist gebaut auch doof
  10. Mal Klartext händler anrufen wenn die Behörde nen schlechten Tag hat, kann man das illegales Überlassen und illegaler Erwerb nennen also Kontakt zum Händler suchen, schleunigst
  11. Voreintrag wird C sein eingetragen wird nix mehr
  12. Doch und viele Behördenprogramme bringen die zuerst, B muss ausgewählt werden fast 50% der Voreinträge müssen wir ändern lassen.... natürlich BEVOR wir ne Waffe überlassen🙈🙈. allein diese Woche schon 3 Stück 🤷🏻‍♂️ Da hat der Kollege Mist gebaut, richtig Mist so sieht dann so ne tolle Änderung aus : 😂😂
  13. Der Händler hat erstmal ein Problem den solltest auch zeitnah informieren, am besten vor der Behörde
  14. Luftgekühlte MG eben schon
  15. da sind aber interessantere MG´s auf Bild 2 und bei nur 8 verstössen nach KWKG wird da einiges Deko sein.
  16. das ist nicht der Lauf...genau schauen
  17. Das ist ne popelige AK
  18. Wo soll der sein auf den Bildern?
  19. Derzeit 3-4 Monate
  20. Beide Zugriff, grosses Problem. SB wenn vor 2017 gekauft, sonst BKA.
  21. Schrott oder nicht, die Teile sind ja "wesentlich" und müssen entsprechend mit Nachweis der Behörde gegenüber vernichtet werden. Hatt schon Fälle wo Besitzer Lauf und Verschluss durch "den Schraubstock" lassen, dann wird da nix mehr verkauft und kann bei der BEhörde "entsorgt" werden....
  22. Kurz angemerkt: Wer Glock Pistolen und AR mit Glock Mags verkauft braucht schon die Erlaubnis .... also nicht nur die bösen Trommeln und 30RD Mags für für die AR15
  23. Gab es
  24. Antrag stellen, Begründen, BKA etc. prüft und dann wird die Erlaubnis erteilt oder versagt ganz normaler Vorgang
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