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CZM52

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  1. 4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich
  2. das machst mit nem Plastik AR Magazin, aber ggf. nicht mit dem STG44 Mag....... wobei es auch das schon gab
  3. Spannend ist hierzu eine Aussage (mündlich) eines „zuständigen“ das man das theoretisch soweit treiben könnte das eigentlich bereits die Möglichkeit eines Besitzes einer passenden Langwaffe ( also jeder Jäger ) Probleme machen könnte
  4. Spannend wird das ganze wenn dann ettliche Besitzer mit Torschlusspanik Ende August zum Handel rennen um Ihre Magazine abzugeben.......
  5. Teilweise tue ich das, ja Aber daher muss ich nicht jedem der um die Ecke kommt und nur Kohle zockt folgen, oder? Respekt muss man sich VERDIENEN
  6. Unbedingt ist ja schon Wochen her das jemand „die“ Legalwaffenbesitzervertretung gegründet hat. Da muss was neues her am besten direkt ne Spendenaktion für irgendeine psydoklage gegen irgendwas im WaffG starten und Lobbyisten bezahlen, ganz wichtig und dann wichtige Gespräche führen lassen, und sich wieder direkt ins Gesicht lügen lassen…. Natürlich gibt’s dieses Jahr keine Veränderungen mehr im WaffG Und wenn’s dann 3 Wochen später doch kommt… naja, dann noch mehr Lobbyisten bezahlen 🙈🙈 dann läuft das….. natürlich das YouTube Kasperle nicht vergessen, auch ganz wichtig 🤘🏻 und wenn nicht, einfach das nächste Projekt starten 👍🏻
  7. Andersrum wird ein Schuh draus…. denk nochmal drüber nach
  8. Frag deine Behörde den ganzen „ meine Behörde will“ hier kannst vergessen wenn es nicht deine Behörde ist.
  9. Das ein Verein, der ewig zu hatte nun ggf. noch immer nur Eingeschränkt schiessen kann, erstmal nur seine MItglieder schiessen lässt ist dir unverständlich?
  10. Das schaffst du, gehörst doch zur Elite 👍🏻
  11. Das ist Quatsch, das BKA erteilt diese Genehmigungen problemlos ich habe etliche gesehen und auch hier wurden schon welche gepostet also klare FAKE News!!
  12. Kurz klären ob die WAffe in DE legal ist, wäre auch nicht verkehrt....
  13. Nach Nachweisen fragen maybe?
  14. ja, stimmt. Steht ja "nur" auf dem Formular...... dann los
  15. Rückwirkend wohl eher nicht..........da wird aber auch keine andere Versicherung greifen.
  16. Bist beim BDS? Wobei Offenbach wohl eh etwas "speziell" ist, gibt ja gerade paar Dinge die da laufen
  17. Falls du auf die 4 entwaffneten Beamten von dem Waldläufer anspielst........schau die die Polizeiausbilsung mal genauer an.
  18. Frag Timo an, da hast alles geklärt und Top Arbeit
  19. Fakt ist, über 500 WAffenbehörden, über 500 verschiedene vorgehensweisen. Kenne auch BEhörden die wollen keine Nachweise, andere Belege, manche machen garnix....
  20. Ich hab sämtliche G17, G21 und G22 Magazine angemeldet als Altbesitz.
  21. auch auf die Insel ist es nicht besser. Ein riesen Drama, kannst direkt vergessen
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