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CZM52

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  1. ja, Nein, Vielleicht. Am Ende entscheidet das BKA, bzw. der jeweilige Sachbearbeiter da....... Handschutz offen, Klappschaft?---> CZ Scorpion.....
  2. gibt genug umbauten mit Orginal Rohr, ist ja kein Problem
  3. Nein, SO pauschal stimmt das nicht! Aber bestimmte EHEMALIGE Kriegswaffen die vor dem Stichtag produziert wurden sind KEINE Kriegswaffen mehr, z.B. MP, STG etc. Luftgekühlte MG z.b. sind IMMER Kriegswaffe! Also, MG42 und MG34 Kriegswaffe, STG44 oder MP40 "nur" verbotener Gegenstand, aber KEINE Kriegswaffe
  4. Liegt primär daran das ne Tommy M1928 halt KEINE Kriegswaffe ist, also kann auch nix was 100% identisch ausschaut so aussehen wie ne Kriegswaffe
  5. du must @ ahnungslosen SBine schreiben
  6. Du kannst soviele Meinungen bilden wie du willst....falsch sind sie halt trotzdem. Wie ich zu dem gegenteiligen Ergebnis komme? Indem ich die Einstufung des BKA zur WBP Sport lese....gut, sowas liegt nicht jedem, da wird lieber mit Unsinnigen Zitaten gearbeitet die garnicht zum Thema passen....kleiner Tipp, ne halbautomatische Tommy M1928 kann NIEMALS aussehen wie ne Kriegswaffe, daher auch keine §6 relevanz, , selbst wenn sie 100% aussieht wie ne M1928, denk mal drüber nach. was nun die .223/556Nato Thematik bei ner 7,62x39 zu suchen hat? Naja...... Aber du hast es ja nun offensichtlich verstanden (ahnungslosen SBine)
  7. Das ist halt das Problem, wenn man unter dem Nick und trotzdem OHNE AHNUNG posten darf.... Beurteilungen nach §6AWaffV werden vom BKA NICHT veröffentlicht....und wie es für EX-Sachbearbeiter ausschaut ist ziemlich wurst, da hat zum Glück das BKA das sagen..........
  8. was willst du da fragen? Welche Waffen hast den überhaupt ?
  9. Fast, und auch hier gem. den Fussnoten mit einschränkungen
  10. Naja, die kann das sehen wie sie mag.....relevant ist halt das Gesetz. hier ist die Zulassungsliste, Armatix kannst vergessen: https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-133/blockiersysliste.html Ansonsten gilt das WaffG, §20 (6) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen.
  11. Wenn kein System vorhanden musst nicht blockieren
  12. Was ein Quatsch! Was ist das, Stand WaffG 1970?
  13. Naja, das sollte dann der Kollege schon im NWR melden, muss ja auch das "alte" Teil ausbuchen....
  14. Wenn die Waffe zum Händler zurück geht sollte er das ja haben…. problematischer ist derzeit wenn nur Teile zurück gehen, wo die T-ID unbekannt oder nicht vorhanden ist..
  15. ne, die mussten in Suva Reka Raclette machen…… aber DAS konnten sie echt gut👍🏻👍🏻
  16. Naja....da im ja nichtmal seine eigene Behörde glaubt was er erzählt....eher nicht
  17. Ich habe die IHK Fachkundeprüfung "auf beiden Seiten des Tisches" erlebt....und leider sehen das einige Prüfer so...... aber auch die werden nach und nach aussortiert.
  18. Und seine Gutachten werden noch immer verkauft und von den Behörden anerkannt…😂😂🤷🏻‍♂️
  19. Dann falsche Reihenfolge 🤷🏻‍♂️
  20. Im Verein bekommst dazu keine Info ?
  21. Und spätestens wenn dann dein Bäcker Homeoffice macht....ist das doof.
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