Jo. Und was macht dann die StA? Gibt die Akte an die Polizei für abschließende Ermittlungen.
Wer glaubt, dass ein Staatsanwalt selbst ermittelt, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
edit: treffendes Zitat in Wikipedia gefunden:
Da die Staatsanwaltschaft so gut wie keine eigenen Organe zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen hat, wird von ihr bisweilen als „Kopf ohne Hände“ gesprochen. Die erforderliche „Handarbeit“ wird von Beamten anderer Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, geleistet (§ 152 Gerichtsverfassungsgesetz). In der Praxis ist es so, dass die Polizei in den Fällen der Klein- und mittleren Kriminalität innerhalb einer Frist von etwa zehn Wochen Ermittlungen durchführt und die Akten dann der Staatsanwaltschaft mehr oder weniger fertig ermittelt vorlegt. Diese entscheidet dann, ob weitere Ermittlungen notwendig sind oder ob sie abgeschlossen sind und die Sache eingestellt oder Anklage erhoben wird. In einem Ermittlungsverfahren, das von Ermittlungspersonen betrieben wird, obliegt ihr die Sachleitungsbefugnis („Herrin des Verfahrens“).