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Ein wahres Wort, gelassen ausgesprochen! Und nicht nur Du - auch mir geht's so...
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Aber am alleraller(immer 2x mehr als Du)schlimmsten ist es, wenn genau diese Unwissenden & Lernresistentesten dann auch noch relevante Funktionsträger sind !
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WSK nun nur noch temporär und plus Vorlage erste Hilfe?
BlackBull antwortete auf Thema in Waffenrecht
1. Dito. Abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit - keine Frage. Die WSK läuft dann ab, wenn Du abläufst... 2. Vielleicht erwarten die ja, daß Du bei Austritt alles wieder aus deinem Hirn löschst und den Wisch zurückgibst ? Ernsthaft: Ich sehe das, wie von Vorredners schon bezeichnet, als gaaaaanz billige und schäbige Masche, ihre Leuts bei der Stange zu halten. 3. Etwas unglücklicher Vergleich, denn: mit dem neuen Plastikführerschein können erteilte Fahrerlaubnisse bezw. deren Umfang auch beispw. bei Erreichen gewisser Altersstufen ihre Gültigkeit verlieren oder eingeschränkt sein. Die genauen Details kann ich dir auch nicht auseinanderdividieren, aber da gibt es bestimmte "Knack"punkte. -
Ja, gefühlt wurde alles bereits 3x gesagt/geschrieben - aber halt noch nicht von Jedem... Daher: Chips & Cola !
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Man kann immer wieder Themen finden, die "genau so" natürlich im WaffG nicht geregelt sind. Oftmals hilft aber ein klein wenig gesunder Menschenverstand. Daß die letztgenannte Option gesetzlich Unsinn sind, nun, dazu muß man nicht studiert haben. Auf Schützenkamerad/Bankschließfach/Notar/Verwandte/Feunde zur Hinterlegung kann man durchaus selbst kommen, finde ich...
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Die Antwort findet sich in meinem Post#47.
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1. Wo bezeichne ich in meinem letzten Post jemanden als leseschwach ? 2. Wenn es dich so sehr interessiert und Du meine Schätzung nicht teilst, dann mache eine Umfrage.
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Ich fasse mal zusammen, wie sich das bisher so darstellt: - Geschätzte deutlich weit über 90% der Betroffenen haben (bei aller gegebenen Sinnlosigkeit dieses Paragraphen an sich) keinerlei Verständnisproblem mit "...nicht mehr als....innerhalb von 6 Monaten..." - die verbliebenen (ich nehme das nun mal an) ca. 5% teilen sich auf in * Solche, die eine Angabe wie "...nicht mehr als <ANZAHL> innerhalb von <ZEITRAUM>..." nicht verstehen (unabhängig on es sich um Waffen, Tabletten oder Bobbons handelt), dabei aber witzigerweise kein Verständnisproblem mit WaffG §10, Abs. 1, Satz 1a haben (jetzt kommt bestimmt, daßs "binnen" und "innherhalb ja völlig unterschiedlich sind) und von einem Gesetzestext fast so etwas wie "Pulitzertauglichkeit" erwarten, (Leute, das ist wohl bei keinem Gesetz in DE der Fall), * Solche, die clevererweise die SuFu nutzen, fündig werden und zufrieden sind (jajaja, die soll es geben...), * Solche, die ihr Verständnisproblem (oder Denkproblem) meinen hier posten zu müssen und generös auf eine Suche verzichten, denn das Thema ist ja mindestens seit 3 Tagen nicht mehr gepostet worden, Und dann gibt es (so würde ich es machen, wenn ich betroffen wäre) Solche, die ganz einfach zum Telefon greifen, und bei ihrer Behörde anfragen, was und wie es abgeht und wie die es handhaben, und so innerhalb kürzester Zeit das Verständnisdefizit glattgestellt haben.
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Nun, die Hoffnung stirbt bekanntermassen zuletzt (in diesem Fall die Hoffnung, daß es auch der allerletzte Merkbefreite irgendwann doch noch schnallt, und suchfaule Flachpfeifen nicht immer wieder jeden Schei$$ neu auflegen).
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Wenn man will, kann man alles schräg verstehen.
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-LIKE ! Und jetzt, davon abgesehen - Für die, die es noch immer nicht verstanden haben: Man frage sich am Morgen eines neuen Tages: "Ist mein vorletzter Erwerb einer Waffe mindestens 6 Monate + 1 Tag her ?" -> Nein ! -> dann darfst Du heute noch keine weitere erwerben ! -> Ja ! -> Du bist gesegnet - Du darfst erwerben !
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Fyodor - mea culpa, dann entschuldige ich mich ! Hatte es andersrum verstanden. Dann hast Du eine Behörde mit einer sehr, sagen wir mal "interessant-kontroversen" Auslegung - kann dir aber zu Gute kommen.
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Du magst das logisch finden, aber das hat in keiner Rechtsquelle des WaffG irgendeine Bewandtnis. 3 Stück an zwei Tagen schließt sich aus - das wären (wie der Satz selbst schon sagt) "3 Stück innerhalb von 2 Tagen", und damit "etwas" mehr als 2 Stück innerhalb von 6 Monaten, oder etwa nicht ? Was ist daran so kompliziert ??? Die 6 Monate sind ein fortschreitender Zeitraum - ich habs oben versucht zu erklären... Wie halktet Ihr das denn,wenn es um die Einnahme irgendwelcher Medikamente geht??? Wenn der Onkel Doktor sagt, "aber nur 5 Tabletten innerhalb von 12 Stunden", und Du die erste in der 1. Stunde, die zweite in der 3. Stunde, die dritte in der 7. Stunde, die vierte in der 9. Stunde nd die fünfte in der 11. Stunde genommen hast. Quizfrage: Wann darfst Du dann die nächste Tablette nehmen ???
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es ist doch soooooo einfach - ich versuch`s mal bildlich zu beschreiben. Ein besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein (dabei behalten wir immer im Hinterkopf, daß das Ganze für Sportschützen gilt, und daß die Behörde natürlich Ausnahmen machen kann und weitere Waffen in der Frist genehmigen kann): Man stelle sich alle Tage des Jahres und der Folgejahre zB untereinander geschrieben vor (1. Januar, 2. Januar, ...). Dann "nehme" man einen Rahmen, der genau 6 Monate von dieser Liste umfasst, und bewege diesen über die Liste, bis zum jeweils aktuellen Datum. Solange nun die Erwerbsdaten von 2 Waffen innerhalb dieses Rahmens liegen, ist kein Neuerwerb möglich. Ein weiterer Erwerb ist erst möglich, wenn nur noch höchstens 1 Erwerbsdatum innerhalb des Rahmens liegt. Innerhalb des (imaginären) Rahmens dürfen nur 2 Erwerbe liegen - erst wenn einer rausfällt, darf man wieder. Und das Ganze gilt auch über Kalendermonate, -quartale und Jahreswechsel hinweg fortlaufend weiter. Ist gar nicht schwer...
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Sehr seltsam... Für mich sieht das so aus, also ob sich die Behörde darüber aufregt, daß jemand NICHT Zugriff auf (eine) bestimmte Waffe(n) hat ?!? Sonst ist doch nur Thema, daß bloß KEIN ANDERER Zugriff haben darf. bin verwirrt...
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Häh ? WER "Anderer" soll denn auf die besagte KW zugreifen können ? Wie JG sagt, frag mal die Hanseln, worauf die da meinen sich beziehen zu müssen....tststssss....
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Was ist denn eine "... im Einzelnen einer Person zugeordnete Vereinswaffe" ? Verstehe ich nicht so ganz... Ich besitze sie -> sie steht in meiner WBK, und ich bin für die ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich Verein besitz sie -> in Vereins-WBK, und der Verein (oder Vorsitzender/Bestellter) ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich Waffe ist temporär woanders (geliehen, Büxer, ...) -> Es besteht ein Auftrag, oder ein Leihschein, o.Ä. Stehe etwas im Dunkeln...
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(habe einige Stellen mal markiert) Da sprichst Du seeeeeehr wahr - DOPPEL-LIKE !!!
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" ... Was mache ich, wenn der Polizeibeamte nun nach der rechtlich nicht zu beanstandenden Kontrolle von Personalien und Berechtigung (hier: WBK) die Waffe(n) - zwecks ordnungsgemäßer Überprüfung der Berechtigung - ... " Irgendwie bin ich nach wie vor verwirrt; vielleicht sehe ich den Wald auch vor lauter Bäumen nicht... So, wie Du schreibst, kommst Du also in eine stinknormale Kontrolle (sei es, daß die Kontrolleure einen Gangster suchen, deine Blinker kontrollieren wollen, oder Sonstwas); GiV sei ja per Definitionen a priori ausgeschlossen. WAS also interessiert die Jungs/Mädels??? . Daß Du keinen bösen Buben schmuggelst oder meinetwegen Diebesgut, weil gerade nebenan eingebrochen wurde, . Daß deine Karre keine relevanten Mängel aufweist, inkl Vollständigkeit deines WDreiecks und VKastens, . Daß Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist und nicht "unter Strom" stehst, . Daß von mir aus die "monatlich fällige" Routinekontrolle an den üblichen Punkten erfolgt, . und da wird's dann auch schon eng...was habe ich vergessen? In KEINEM der Fälle besteht auch nur andeutungsweise die Notwendigkeit, den Leuts deine WBK einfach mal so vorzulegen und damit gegebenenfalls kontrollierende gründe, Interessen, Hinweise oder Begehrlichkeiten zu verursachen. Von daher kann ich die beschriebene Situation einfach nicht einordnen. Zeig ihnen Fahrzeugschein und Führerschein, laß' sie wenn sie wollen Beleuchtung/Ausrüstung & Reifen kontrollieren, und Schluß ist's. Sollten sie in meine Taschen, Koffer, etc. Schauen wollen, sollen sie mir bitte erstmal die bestehenden Verdachtsmomente darlegen. Sofern diese nachvollziehbar sind, bekommen sie die Erlaubnis/Schlüssel, und dürfen reingucken, da mache ich mir nicht ins Hemd, denn sie sollten wissen, was sie tun; DANN bekommen sie auch die WBKs zu sehen. Wenn nicht, dann nicht, weil sie es nix angeht. Dann sollen sie mir halt die "8" anlegen und mich mitnehmen; die Rechtmäßigkeit prüfen und bewerten wir dann an anderer Stelle.
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Knurrrrrps, gluckgluckgluck... Aber ich will mal nicht so sein: Kleiner Tipp: schon die Ausgangsfrage per se ist eigentlich widersinnig, selbst wenn das manche "wichtigen Uniformierten" hier im Forum nicht gerne wahrhaben wollen. Aber SuFu im Forum UND im Groden weiten Web nehme ich dir nicht ab, mussu selber machen.
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Mist, du hast Recht. SuFu hätte schon längst kommen müssen! Und hätte auch sicher zum Erfolg geführt.
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Das wäre ja zu schön um wahr zu sein, denn das hier ist WO !!! Der Fred könnte glatt noch ein-zwei Seiten wenigstens weitergehen...
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2/6-Regelung: Das ist auch wieder so ein Chips&Cola-Thema, das wir schon unendliche Male hatten, obwohl`s doch so einfach ist. Ich muß hier wirklich noch auf meine (nicht mehr vorhandene) schlanke Linie achten...
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Ohne nun extra in Beschußgesetz zu schauen, beantwortet sich diese Frage eigentlich schon aus einem Allgemeinverständnis, oder ? Ich darf auch nicht gerade mal so eben (selbst wenn ich`s könnte) mir eine beliebige Pistole oder Revolver oder Gewehr nachbauen, egal wie exakt. Oder einen VW-Golf, und dann meinen, weil der ja ganz exakt kopiert ist, muß ich damit keine Typabnahme machen lassen. Diesen Ansatz halte ich für, sagen wir mal dezent, "äußerst gewagt und exotisch"... ...ach ja, und die Lizenz- oder Patentfrage zum jeweiligen "Objekt der Begierde" gibt es ja auch noch.
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Ahhhhh, jetzt, ja, eine Insel. kein Kommentar...da verweise ich eher auf den Beitrag von karlyman...