Zum Inhalt springen

Steam

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    2.113
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Kontakt Methoden

  • Website URL
    http://www.sg-schmölln.de
  • ICQ
    0

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    SigSauer P226

Letzte Besucher des Profils

3.074 Profilaufrufe

Leistungen von Steam

Mitglied +2000

Mitglied +2000 (8/12)

1,4Tsd

Reputation in der Community

  1. Nö, da dritte sportliche KW reicht das nun schon lange nicht mehr....12/18 ist hilfreich aber essentiell sind nun Wettkampfteilnahmen mit den vorhandenen KW je nach Regelung des Sportverbandes und danach Bedürfnis für eine Disziplin, die man mit der vorhandenen Waffe nicht schießen darf! LG
  2. Ein allgemeines Führverbot gibt es ja glücklicherweise nicht - so lange der Schießstand also nicht in einer Waffenverbotszohne oder gar einem Bahnhof (ja gibt es ) ist, dürfte es meiner bescheidenen Meinung nach kein Problem geben. LG
  3. und: Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html Wichtig für uns ist dabei aber diese Ausnahme:
  4. Du gibst also bei der Behörde an, dass deine Partnerin keinen Zugriff auf ihre Waffen hat? Cool
  5. Ich schätze mal er hat nur die Anzahl an Magazinen benannt und nicht deren Kapazität...ODER? @Duke74...schreib doch mal, was Du exakt angemeldet hast LG PS: Ich habe bei der Anmeldung immer angegeben - z.B.: X Anzahl AR15 Magpul 30er, X Anzahl AR15 Blech 30er...usw.
  6. Genau - Neben dem Anwalt ganz wichtig: Wende dich an die DSU!!! Bist du dort als ordentliches Mitgied/Einzelmitglied geführt sieht es schon einmal etwas besser aus ,was die Bedürfnisbescheinigungen angeht! (Die Behörde führt ja aus, das der Verein KEINE Bedürfnisbestätigungen ausstellen darf - der ausstellende Verein ist hier ja aber der Dachverband und nicht der örtliche SV, was einige Behördenmitarbeiter gerne vergessen) Wenn du ordentlich bei der DSU gemeldet bist ,hast du eine Verbandssrechtsschutz: Viel Erfolg
  7. https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html
  8. Mittlerweile gibt auch ein neues Urteil aus Sachsen zu diesem Thema 😳 https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/23B61.B01.pdf
  9. Leute - wir schwenken schon wieder vom Thema ab und verzetteln uns in Nebenkriegsschauplätzen... Es wird berichtet, dass HK die Präzision mit der Dienstmunition nicht halten kann und man gerne die Präzisionstests mit ziviler "Präzisionsmunition" durchführen möchte und dazu auch noch gerne extra Zielfernrohre und Auflagen hätte. Und anstatt das zu diskutieren kommen wir hier zum NSak....🤔🤣
  10. Man muss Waffen auch nicht am Hauptwohnsitz lagern...nur mal als Gedanke Tresor zu den Eltern o.ä. und dort Nebenwohnsitz anmelden... LG
  11. Nordic und Tippmann sind das, was aktuell am Markt verfügbar und sportl. zugelassen ist. Dazu noch der ein oder andere Exot (Horner Arms HAR15-22 o.Ä.). Eigentlich ganz einfach und hier xmal behandelt. (Such mal das Forum durch) 😜
  12. Mittlerweile - also so gefühlt seit 1, 2 Jahren kommen leider Bauchtaschen wieder als Accesoire in Mode....hier sind die Einkaufsmärkte/Fußgängerzohnen quasi geflutet mit Deppen, die so ein Ding umhaben (gern in Kombination mit Trainingsanzug oder zumindest Trainingshosen)....und nein, die sind nicht alle beim LKA LG
  13. ....ganz einfach - Es wurde wohl (meiner Vermutung nach) immer mit den selben Trainingswaffen geschossen - die sind natürlich irgendwann durch während die Einsatzwaffen noch jungfräulich sind. Und trotz 2er unabhängiger Materialanalysen kam nicht genug dabei geraus um die Firma SigSauer in Regress nehmen zu können (zumal Läufe nicht gehärtet sind)...daher gibt es auch kein Geld zurück und alles ist nur heisse Luft um dem nächst besten einen neuen Auftrag zuschieben zu können ;-) LG
  14. Der W. hat einem Waffenbesitzer, der nachweislich illegale Waffen hatte und damit gedealt hat für seine Mitwirkung an einem Beitrag etwas versprochen,was er nicht halten konnte. Das der kriminelle möchtegernwaffenhändler dann vor Gericht allerhand erzählt um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen ist daher nicht verwunderlich. Letztendlich wurde der IWB verurteilt und der Herr W. frei gesprochen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
  15. Ja, stimmt schon - bin gerade am Rechner angekommen und habe meine Korrespondenz mit der Firma durchgeschaut - habe alle Anträge und Kommunikation mit denen auf altmodische Art gemacht: Per Post! Soweit kommt es noch das ich denen ne Ausweiskopie schicke...Die kriegen ihre Adressdaten zu den im Verein verantwortlichen Personen vom Amtsgericht/Vereinsregister und die werden dann angeschrieben...wenn die da unstimmigkeiten haben, sollen die halt nochmal das Amtsgericht anschreiben und sich den Registerauszug nochmal holen. Jede weitere Kommunikation mit der Drückerkolonne währe mir zu viel verschwendete Lebenszeit! Ich habe hier neben dem Bundesanzeiger noch Amtsgericht,Finanzamt,GEMA,GEZ,VBG und die Sportverbände sowie das Amt für Statistik zu befriedigen...da lege ich mir nicht für jeden ein Kontologin zu. Die sollen mir schön ihr Anliegen per Brief darlegen. LG
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.