Folgender Sachverhalt.
Ich habe für Vereinsmitglieder und Freunde eine Sammelbestellung von Magazinen und Magazinböden gemacht. Dies war bei einem Internethändler der das Abends nach Feierabend macht und auf seiner Seite nur eine Handynummer angibt.
Gesamtbetrag ca. 250.-Euro. Ich habe die Magazine verteilt und eine Person wollte 5 Glock Magazinböden dann nicht haben und ich habe einen Widerruf und die Böden zusammen innerhalb der zwei Wochenfrist zurückgeschickt. Wert 40.- Euro. Zurückgeschickt auf meine Kosten. Ich wollte nur die 40.- Euro Warenwert zurück.
Der Händler teilt mir jetzt mit, er akzeptiere den Widerruf nicht, Er würde mir die Magazinböden wieder zuschicken, oder ich soll die gesamte Bestellung zurückschicken. Es gäbe keinerlei Anspruch nur einen Teil der Ware zurück zu schicken. Ich habe ihm erklärt, dass dies nicht so einfach geht, da ich die Magazine natürlich schon verteilt habe.
Ich möchte erst Mal keinen Namen nennen, weil ich immer noch hoffe, dass es zu einer gütlichen Einigung kommt. Außerdem will ich nicht, dass es hier als Händlerbashing ausgelegt wird.
Ihr bestellt doch bestimmt auch öfter im Verein zusammen. Aber auch sonst ist es doch bei Bestellungen im Internet so, dass man evtl. bei einer Bestellung von mehreren Kleidungsstücken eins zurück schickt.
Wie seht Ihr das?
Wie ist das rechtlich?