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kulli

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Alle Inhalte von kulli

  1. Und tut er es? Nein! Die Aufbewahrungsrichtlinien wurden in 17 ausreichend verschärft das nix mal eben geht.(die Freunde mit Waffenraum mal außen vor) Mal eben zu Bauhaus und nen kleinen Spind für kleines Geld in irgendeine ecke sind vorbei. Ein Ersatz K98 im Schrank tut weh weil er Platz benötigt.
  2. Verkupferte Geschosse!! Ich habe das System nicht aber alle händler mit denen ich darüber gesprochen haben wollten es eintragen.
  3. Wir wollen doch nicht mehr bei Hornbach einkaufen.
  4. Nein du darfst blockieren. Nur selbstlader. Wurde hier in dem thread igendwann erwähnt. Allerdings hast du keine einzelladerflinte. Es gilt die Ursprungswaffe. Solltest du die auf alt Gelb haben könnte eine karrieregeile Sachbearbeiterin im richtigen Bundesland. Na lassen wir das. Habe auch mal 2 Fragen: Ändert sich was beim Neuerwerb von Luxdeftec oder Niedermeier Kat B SLBs die aus vollautomatischen Waffen umgebaut worden sind. Zielrichtung war ja eigntl. das pöse halbauto PE 90 etc. Im Ausland. In Deutschland ja eh nie erhältlich. Gilt dieses 10/20 in D auch für Randzünder?
  5. Deshalb habe ich mir auch einen Zweitwagen gekauft damit ich Waffen und Munition zum Stand bekomme. Wäre ja sonst gar nicht möglich.
  6. Nein ist es auch nicht! Aber die Urban Legend geistert schon seit Jahrzenten durch jeden Jägerkurs und jeder kennt jmd. der wegen sowas alle seine Waffen verloren hat. Fragt man nach wirds aber immer so still.
  7. Sag mal hast du nur Vorderlader??? Könnte zeitlich knapp werden...... (Ich weiß, ist ein todernstes Thema hier, aber trotzdem!)
  8. Das Einbruchsopfer untersteht wohl eher nicht deutscher Gerichtsbarkeit. Da wird man nicht mehr viel von hören.
  9. Kommentar: Datenschutz? Oder: da müssten wir bei Excel ja eine Abfrage programmieren ?
  10. Kenne genug Behörden die Schicken ende April einen Brief raus mit der Androhung des Widerrufs aller WBKs falls Du deiner "Bringschuld" Kopie der Verlängerung einsenden bis jetzt nicht nachgekommen bist. Schön das es bei dir noch anders ist! Ist aber eher selten.
  11. Kann man sehen wie man will?
  12. Da sollst du blockieren dürfen da kein HA. Lese mal die 28 Seiten durch, stand da irgendwo mit Beleg. Was natürlich die ganze Situation nicht besser macht. Und wadcutter würde ich da nicht reinstecken??
  13. Was ist mit dem Erwerb von Macheten durch 16 jährige oder aber auf Wochenmärkten. Warum soll dieser Abschnitt nicht darauf abzielen? Ist er wirklich nach 2008 in die Verwaltungsvorschrift aufgenommen worden oder gab es ohn schon in der vorherigen ?
  14. Sie sind keine Hieb- und Stuchwaffen. Richtig!!!! Aber sofern sie über 12 cm Länge hat greift der 42a trotzdem. Eine entsprechende Machete unter 12 cm habe ich oben verlinkt. Und nochmal die Verw Vorschrift regelt das ein 16 jähriger eine Machete kaufen kann und ohne Straftat damit in eine Kinovorstellung gehen kann. Eine owi nach 42a ist es trotzdem.
  15. Klar! https://www.linder.de/de/artikel/Eickhorn-Messer/Sportmesser/825217/Eickhorn_DEFENDER Ob der Name Defender jetzt eine Waffeigenschaft herbeiführt vertiefe ich hier mal nicht. Warum gat der Gesetzgeber das ausgeführt? Nun für den Gesetzgeber gibt es nicht nur den 42a: Er klärt das ein 16 jähriger eine Machete kaufen darf und auch einen Hirschfänger. Er klärt das eine Mache als nicht Waffe auf einem Markt verkauft werden kann. Und er klärt das eine Machete in einem Kinosaal geführt werden darf (im Gegensatz zu einer SSW) und man keine Straftat begeht. (Den Paragraph bin ich jetzt zu faul zu suchen. ) Man begeht nur eine Ordnungswidrigkeit nach 42a (vll kann man die Machete im Film micheal Myers begründen^^ und verstößt sogar nicht gegen 42a)
  16. Ich halte 100% dagegen!! Dann dürftest du ja einen Dolch (Waffe) mit z.b. 8 cm Klingenlänge überall führen!! Ein Klingenlänge über 12 cm ist entscheidend. Bei jedem Messer, egal ob Waffe oder normalses Küchenmesser.
  17. Kann er wegen der >12 cm laut 42a nicht. Er kann aber von einem 16 jährigen gekauft werden. Hierfür muss man nicht 18 sein da keine Waffe.
  18. Klar sind alles keine Waffen. Dies ändert aber nichts an den 12 cm bei einer Machete.
  19. War früher der normalzustand. Nur weil heute alle nur noch vor der schussabgabe laden, bekommen sie es mit Waffe in den eigenen 4 Wänden nicht mehr hin. Die Waffe wird nur noch als leeres stück Metal angesehen mit dem halt nichts passieren kann.
  20. Eher Texas-Lounge.
  21. Stelle mir die Frage, ob es nach der neusten Revision des Waffg in 2018 noch erlaubt ist seine EWB-freien Luftgewehre in einen ansehnlichen Eichenschrank mit Schloss zu stellen der allerdings in der Tür nach meiner Vorstellung 2-3 etwa 6-8 cm breite Glasstreifen besitzt. Diese könnten sicherlich noch mit 2-3 horizontalen Holzstreifen als eine Art Gitter verstärkt werden. Bevor ich den Schreiner meines Vertrauens nerve. War da was hinsichtlich Glas ist neuerdings streng verboten bei der Aufbewahrung? Alternativ könnten die Waffen im Schrank sicherlich noch mit Schlössern vor Wegnahme gesichert werden wie man das im Waffenhandel auch sieht. Allerdings fühle ich mich dann wie in fort knox.
  22. Also im BDS werden WS nicht als vollständige Waffen angerechnet. Und sollte dies der DSB und seine Landesverbände tun, dann bau ich einfach eine Fibervisierung auf das WS und schließe so eine DSB Nutzung aud oder lagere das WS für 2 Monate beim Büxer aus und hole es dann zurück. Lasst euch doch nicht verarschen.
  23. Für 200 Euro vollkommen utopisch. Gerade Messer+9 Para wird richtig teuer weil du ein zusätzliches element brauchst. Frag doch mal bei der Polizei nach.
  24. Ich lese da raus: wieso hat der Gesetzgeber einen Voreintrag mit einer Ablauffrist versehen?
  25. Die feststehende Variante von 2018 ist bekannt?
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