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schuster

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  1. Danke, ich kenne es vom DSB nur mit einer Spindel, die in den vermutlichen Doppelschuß reingesenkt wird.
  2. Aus Interesse, wie wird da nachgemessen? Ja, ich habe keine Ahnung.
  3. die zwei zusätzliche Trainingseinheiten interessieren im Grunde nicht mehr, wenn die Grundanforderung von 1/4 erfüllt wird.
  4. Schön für deine späte Reaktion. Und du glaubst wirklich, das die für das Öffnen des Behältnis vor der Türe warten?🤦‍♂️😂🤣
  5. Aus München bekommst du keine Bilder, Ordonnanzgewehr ist Ende September in Hannover.
  6. Ähm, welcher Landesverband? Wird dann ja eine Meisterschaft nach Liste B SpO sein. Und nach der Aussage ist die obige Auslegung immer noch richtig.
  7. Warum wird nicht die aktuelle SpO 2024 zitiert? Da steht, das ein Riemen verwendet werden darf und nichts von Unterarm!! DSB SpO 1.8.1 Abs. 7. Danach ist die Version, die im Bild von Commerzgandalf dargestellt ist, für den Liegendanschlag OK! Hat die Aufsicht mal wieder Mist gebaut.🤷‍♂️
  8. Für dein Aufstoßen kann ich nichts für, ich kann nur darüber schreiben, das genau dieses in meinem Verein vor Jahren gemacht wurde. Das Drehscheibengestell war vorhanden, ein neuer Stellmotor montiert und wird seit dieser Zeit ohne große Probleme genutzt. Natürlich ist die Technik und das Steuerprogramm nicht vom Himmel gefallen, es wurde von einem Vereinsmitglied gemacht und auch nicht für Lau.
  9. hier gibs ein Gestell ohne Steuerung https://www.egun.de/market/item.php?id=19616062 SPS-Techniker könnte dafür die notwendige Steuerung programmieren. nicht mein Angebot!
  10. Der RSB im DSB wird das Urteil nicht ändern können, hat aber einen Termin mit dem NRW-Innenminister vereinbart, um die Auslegung der einzelnen Behörden abzuklären. Manche setzen im Anschreiben eine Frist mit Rückmeldung, andere eben nicht. Und keiner weis, ob die notwendige Menge an Tresoren bis wann geliefert werden kann, Zudem ist es ein Millionen Euro Aufwand.
  11. Muss sie ja auch nicht. Dein Problem werden die nach dem Stichtag gekauften Bs sein, da hier der Altbestand von der Behörde angezweifelt wird. Ich hatte vor der Änderung/Stichtag noch A und B erworben und der Behörde die entsprechende Nutzung zur Lagerung vorhandener Waffen angezeigt. Nur um die Altbestandsregel nutzen zu können.
  12. Leider Nein, beachte aber mal die leichten Unterschiede der beiden Texte! In meiner Ausführung sind noch Symbole sichtbar, die im anderen Bild fehlen. Es mauscheln nach meiner Ansicht mehrere Stellen zum gleichen Thema, ob´s wirklich gleich ist, habe ich nicht gelesen.
  13. nach meinen Informationen ein Schreiben aus dem NRW-Innenministerium an die Behörden 240207_Anlage_2_Merkblatt.pdf
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