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Colt S.

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Alle Inhalte von Colt S.

  1. Ne BananenRepublik Deutschland
  2. Also das Vorgehen in diesem Fall ist mehr wie Stümperhaft, man könnte meinen das die Behörden dieses gewollt haben um die Sache besser gegen den legalen Waffenbesitz verwenden zu können. Ist doch ein gutes Zugpferd oder nicht?
  3. Das deutet sich doch eindeutig im Wahlverhalten der Bevölkerung aus, die wählen fleißig die Grünen und sehen nicht mal das wir aufgrund dessen fleißig abwärts mit unserem Staats und der "Demokratie" steuern. Ich habe von den Grünen der ersten Generation Hochachtung, die sind nicht mit dem zu vergleichen was die jetzigen Grünen/Bündnis 90 darstellen bzw. machen, die sind keinesfalls besser als die anderen Parteien, die heben auch fleißig die Hände auf um Gelder abzufassen und was noch schlimmer ist, die Bevölkerung wird von denen noch besser vera....t. Die Deutschen haben nun mal leider die negativen Eigenschaften der absoluten Staatshörigkeit und dem bedingungslosen folgen eines Führers, was noch in sehr negativer Form hinzukommt ist die "Blockwartmentalität", aufgrund dieser Voraussetzungen kann die beste Demokratie auf Dauer nicht bestehen.
  4. Was nutzt es das "wir" uns allen Blödsinn auftischen lassen und setzen es auch noch "anstandslos" (untertänigst) um? Wenn einer sich gegen das wendet und gegensteuert hat er die überwiegende Masse gegen sich, folglich schön weiter das untertänigste Verhalten an den Tag legen ohne zu denken. Immer schön unter dem Motto der Staat hat Recht, die Behörde hat Recht, und jeder der vermeindlich was zu Sagen hat hat Recht, egal wie irrsinnig es ist die Deutschen folgen ohne zu Denken, anscheinend tut denken weh.
  5. Ich verwende N 110 schon sehr lange für .357 Mag., .44 Mag. und .30 Carbine und hatte noch nie Probleme mit Überdruck, ich habe es allerdings tunlichst vermieden unter die Minimalladung zu gehen. Der welcher die Patronen geladen hat ist so wie ich es erfahren habe 20% unter die Minimalladung gegangen, unter ungünstigen Bedingungen ist die Verbrennungsoberfläche entsprechend vergrößert worden und dann hat es gut gerummst. Das erst zu einem späteren Zeitpunkt dieses auftrat lag an dem das die betroffenen Schützen die Waffe von oben nach unten ins Ziel gerichtet hatten, irgend wann wurde dann in der Waagerechten ins Ziel gegangen und dann war´s soweit.
  6. Nein, unabhängig von einander, ich hatte es durch meinen Büchsenmacher erfahren, es waren zwei Vereine davon betroffen. Die Vorgänge kamen erst nacheinander auf. Von dem Mod. 19 habe ich den gesprengten Rahmen und die Reste der Trommel (die noch vorhandenen Kammern wurden verschweißt). Bezüglich der Anzahl habe ich etwas undeutlich geschrieben, 1 x Mod. 19 und 2 x Mod. 686 betroffen.
  7. Die einzigen echten Probleme, die entstehen können, sind zu volle oder leere Hülsen. Das kann leider jedem passieren, hat wenig mit Können zu tun. Im Gegenteil, die Routine ist vielleicht sogar eher gefährlich, auch, wenn man sich einen Ablauf zurecht legt, der das verhindern sollte. Da hilft nur penible Nachkontrolle (ich mache beispielsweise Kontrollwiegungen aller Patronen nach Fertigstellung). Allerdings sollten "Doppelladungen" eher die Ausnahme sein. Abgesehen von superschwachen Kurzwaffenladungen würde ich keine doppelten Ladungen in meine Hülsen bekommen, weder bei KW, noch bei LW, die würden einfach "überlaufen" oder zumindest einen "Berg" haben. Anders verhält es sich mit leeren Hülsen, das ist der wahrscheinlichere Fall, der Pulverfüller hängt oder streikt und schon ist auf der Autopresse eine Hülse ohne Füllung eine Station weiter gerutscht. Viellieicht parallel gerade noch die Zündhütchen nachgefüllt und schwupps, Geschoss draufgesetzt. Das führt dann zu dem hässlichen "Plopp" auf der Anlage. => "Plopp heißt Stop Auch ein "erfahrener" Wiederlader kann mal patzen, sei es fahrlässig oder "bewusst". Ich selbst kenne einen Wiederlader welcher für Vereinskameraden .357 Magnum geladen hat. Es waren sehr moderate Ladungen und wurden von den Vereinskameraden sehr gelobt wie schön die doch funktionieren und weich sind. Der Schönheitsfehler war, er hat N 110 verwendet und dieses unterhalb der Minimalladung, die Sache ging eine Weile gut und dann kam es gleich heftig. Endresultat ein S&W Mod. 19 Trommel und Rahmenbrücke gesprengt, 2 mal S&W 686 Trommel gerissen und bei einem Trommel und Rahmen gesprengt. Das hierzu, nicht nur zu viel Pulver kann gefährlich werden sondern auch zu wenig wenn dabei die Verbrennungsoberfläche vergrößert wird.
  8. Oh mann, was es für Mitmenschen gibt. Der Schützenbruder würde bei mir nach der Rechnung nur noch in den "Genuss" von selbst abgeholter Fabrikmunition kommen. Selbst bei einer Sammelbestellung von Munition würde der bei mir rausfliegen, da er mir ja eventuell vorrechnet, dass ich bei der Abholung der Sammelbestellung noch in den Genuss eines kostenlosen Kaffees gekommen bin......... Sorry, das ist kein Schützenbruder sondern einer der bestrebt ist auch nur jeden klitzekleinen Vorteil für sich auszunutzen, der würde von mir nur noch links liegen gelassen werden. So ein Verhalten gehört sich einfach nicht.
  9. Tja, wenn ich mich wehre gegen die Situation wie mit mir verfahren wurde ernte ich Spott und Gegenwind von manchem in diesem Forum. Anscheinend wachen jetzt so manche auf, hoffentlich nicht zu spät. Ich persönlich werde noch lange nicht aufgeben, ich hoffe nur das meine "Gegner" in den eigenen Reihen mal zur Einsicht kommen.
  10. Tja, wie schon geschrieben Hunting Sport ....., ich werde auch keine Werkzeuge und Pressen mehr dort ordern, sollen die "glücklich" werden mit ihrem Schwachsinn.
  11. Tja, nix zu verbregen haben ist da so eine Sache bei dieser Behörde. Wenn bei dem Gespräch vom 08.12.2021 mir zufällig eine Aufstellung in die Hände gefallen ist und der Bereichsleiter gleich die Anweisung an seine Mitarbeiter gibt das es sich bei dem Schriftstück um ein Interna handelt von welchem ich keine Kopie bekommen soll, dieses Verhalten gibt doch zu denken oder? Laut Gesetz steht mir die Akteneinsicht zu, ich werde wahrscheinlich als Zeugen einen Anwalt hinzuziehen. Wenn ich mir ein Versäumnis vorwerfen kann ist es dieses, ich habe mich von einem Anwalt einlullen lassen der nur eines vor hatte, die Sache in die Instanzen laufen lassen um Kohle zu machen. Wenn du den Widerruf vom 04.01.2011 gelesen hast dürfte es doch auch dir auffallen wo den der eigentlich Schuldige sitzt, ich habe im Dezember 141Urkunden und Schießbucheinträge zum Beweis bezüglich Bedürfnis vorgelegt, außerdem habe ich bei den Anträgen von WBK´s Kopien von Urkunden als Beweis beigefügt. Und das mit den Schriftstücken die mir gefallen ist so eine Sache, ich habe außer die Schriftstücke zu bearbeiten noch einiges anderes zu tun
  12. Das die hier mitlesen mag sein oder auch nicht, auch ein "Uboot" geht mal unter, wenn der eine oder andere hier meint der Behörde etwas zu stecken na ja lässt sich nicht vermeiden, den Deutschen hängt halt immer noch die "Blockwartmentalität" nach und wird sich nie ausmerzen lassen.
  13. Die Briefmarke mit Poststempel als solches einzeln gesehen hast du recht, allerdings dadurch das diese auf einen Briefumschlag geklebt wurde ist diese Teil einer Urkunde. Allerdings wird bei erfolgter Akteneinsicht mit aller Wahrscheinlichkeit einiges aus meiner Akte entfernt worden sein, in diesem Fall kommt der entfernten Briefmarke durchaus eine gewisse Bedeutung zu.
  14. Nicht nur das. Jedes wiedergeladene Los muß zum BA zur Gasdruckmessung. Solange alle Komponenten dem einen und gleichen Los unterliegen ist das ja soweit kein Problem. Aber: neues Los ZH -> Zur Messung, neues Los Pulver -> Zur Messung, andere Geschosse -> Zur Messung, andere Hülsen -> Zur Messung, Ladedaten geändert -> Zur Messung usw.... Für einen Großhersteller wie z.B. RUAG Ammotec vermag das kein Problem darstellen, da geht es um andere Stückzahlen, da kann ein Los durchaus einige Millionen Stück darstellen. Der kleine gewerbliche Wiederlader jedoch, der im Auftrag vielleicht mal einige Tausend herstellt, der hat da einen sehr großen Aufwand. Das rechnet sich einfach nicht mehr. Hallo, danke für deine Präzisierung, das habe ich noch gar nicht betrachtet, ich hatte lediglich das was ein Endverbraucher auffällt geschildert. Gruß Colt S.
  15. Nein. Er musste die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Wie krass ist dass denn bitte? Ich verstehe das Landratsamt mit jedem Beitrag mehr und mehr. Und das mit dem "ehrenamtlich Sachkunde unterrichten" immer weniger. Sorry Krempel, was hast du auszusetzen, ich hatte lediglich beschrieben was der einzigste gewerbliche Wiederlader im Kreis Heidenheim für Auflagen hätte, das war nicht in negativer Form sondern objektiv, von krass war meinerseits nicht die Rede, dieses ist deine Interpretation. Ich hatte eigentlich nur das was dem Endverbraucher auffällt geschrieben, das ganze was sich vorher abtut hat ZPW in einem Beitrag eingebracht. Ob das was ein kleiner gewerblicher Wiederlader alles erfüllen muss im Gegensatz zu den großen Munitionsproduzenten ist eine andere Sache. Bezüglich deiner Anspielung "ehrenamtlich Sachkunde unterrichten" bitte ich dich um eine Erklärung was das soll? Es ist schon komisch an sich, so bald ich hier etwas schreibe kommt einer welchem etwas nicht passt oder etwas hineininterpretiert und dann Verständnis für das Verhalten der Behörde hat. Ehrlich gesagt, ich wünsche so langsam das gerade diese Teilnehmer in diesem Forum welche so viel Verständnis für die Behörde haben ebenfalls mal in die gleiche Situation kommen.
  16. So jetzt bitte nicht über mich wieder herfallen wenn ich schreibe was für einen Aufwand der einzigste gewerbliche Wiederlader im Kreis Heidenheim betreiben musste, mittlerweile gibt es keinen mehr bei uns im Kreis. Er musste auf jeder Verpackung einen ein Etikett anbringen welche die Ladedaten und seine Adresse enthielt, außerdem wurde von ihm verlangt das er auf jedem Patronenboden eine farbliche Markierung anbringt und einen Firmenstempel auch noch aufstempelt. Ich habe noch ein paar Exemplare, wenn ich diese finde kann ich sie ablichten und einstellen für diejenigen welche es nicht glauben können.
  17. Auch als Gast kann man mitlesen oder täusche ich mich in dieser Annahme?
  18. Sorry, dem ist nicht so. Auf einem Briefumschlag ist eine Briefmarke mit samt dem Poststempel eine Urkunde als solches und darf nicht entfernt werden. Da in meinem Fall, aus für die Post nicht erklärbaren Umständen, das Einschreiben mit Rückschein über eine Woche später zugestellt wurde hätte die Briefmarke mit Poststempel durchaus eine gewisse Beweiskraft gehabt. Was der Täter welche die Briefmarke mit Poststempel vom Briefumschlag nicht bedacht hatte war der Umstand das ich den Rückschein als solches vorlegen konnte. Das die Poststelle die Briefmarke entfernt hatte ist nicht glaubwürdig, vor allem es war keine Sondermarke bzw. Sonderstempel, zum anderen wurde der Brief, wie ich erfahren hatte, ungeöffnet an das Referat Sicherheit und Ordnung weitergeleitet wurde. Es ist und war eine Urkundenunterdrückung im Amt. Ob weiteres aus der Akte entfernt wurde werde ich dann während der Akteneinsicht feststellen, ich vermute das hier einiges fehlen wird. Außerdem wenn die Behörde nix zu verbergen hat frage ich mich wieso "ziert" sich die Behörde bezüglich der von mir beantragten Akteneinsicht?
  19. Ok, das war auch der den ich hatte. Er war solange er nicht sich selbstständig gemacht hatte durch aus ein guter Anwalt. Leider hat er mich vera....t und meine Interessen nicht wirklich vertreten, ihm war es wichtiger das Verfahren in die Länge zu ziehen um kräftig von der Rechtsschutzversicherung abzukassieren. Ich habe übrigens 300RUM eine Privatnachricht zu kommen lassen ob es sich bei diesem Anwalt um den Gleichen handelt den ich leider auch hatte, Reaktion .... Ich hab´s aufgegeben mit ihm weiterhin Kontakt zu suchen. Der Anwalt ist hier im Forum ebenfalls unterwegs, sicherlich liest er mit. Sein Schweigen spricht für sich selbst, wenn es nicht so wäre wie ich es geschrieben habe würde er sich doch sicherlich melden oder?
  20. Was heißt hier keines Falls, die Urkunde wurde beschädigt. Die Beschädigung als solches war die Entfernung der Briefmarke mit Poststempel. Es konnte lediglich nicht nachgewiesen werden das eine bestimmte Person dieses verursacht hat, allerdings hatten 4 Personen zugriff auf den Briefumschlag um die Briefmarke samt Poststempel zu entfernen.
  21. Bevor es weiter ausartet, ich bin nicht derjenige welcher von dem Grundthema 4mm Lang oder 4mm M20 als erster abgewichen ist. Bezüglich der Händler nochmals, wieso weisen einige Händler ausdrücklich darauf hin, dass Waffen für das sportliche Schießen nicht zugelassen sind? Und wo du dir an die eigene Nase fassen sollst dürftest du doch sicherlich besser wissen, ich kenne "Gott sei Dank" nicht die Beschaffenheit des selbigen. Mir erscheint es so als das hier einige der Meinung sind das nur das was von ihnen hier veröffentlicht wird das Richtige ist. Gruß Colt S.
  22. Sorry, lange dir mal an die eigene Nase
  23. Hallo ASE, ist ja schön, das Grundthema ist ein anderes, allerdings bin ich nicht der Verursacher das von diesem Grundthema abgeschweift wurde. Mit dem Beitrag von PetMan gab es bereits eine Abschweifung vom Grundthema. Ich beziehe mich nicht bezüglich der Lauflänge auf die 4mm Waffen als solches sondern auf Waffen welche ein Sportschütze erwerben darf bzw. darauf das Händler eigentlich hinterfragen, aus gutem Grund, ob Sportschütze oder Jäger. Wegen mir könnt ihr gerne wieder auf das Grundthema gehen. Gruß Colt S.
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