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Colt S.

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Alle Inhalte von Colt S.

  1. Hallo, ich betrachte diese Vorgehensweise als ein gewisses "Schuldeingeständnis" gegenüber der Behörde. Es hat am 08.12.2021 ein Gespräch beim Landratsamt Heidenheim stattgefunden wobei ich zum ersten mal mit dem Widerrufsbescheid vom 04.01.2011 konfrontiert wurde, vorher hatte ich überhaupt keine Informationen diesbezüglich, mein damaliger Anwalt hatte mich hierüber nicht informiert wohlweislicher weise. Hier kam es zur Sprache das ich über die Hälfte meines Bestandes abgeben müsste, in gleichem Zuge wurde mir eröffnet das ich ja die Sammlerkarte beantragen könnte, es würde nichts dagegen sprechen. Ich habe gemeint mich "tritt ein Pferd", erst mit Gewalt abgeben dann auf Sammlerkarte wieder erwerben, ist doch Schildbürgertum in reinster Form. Außerdem was will ich den eigentlich mit einer Sammlerkarte, mir ist es wichtig das ich mir keine Sorge machen muss wenn ich mit meinen Waffen zum Schießen gehe das ich gegen den Bedürfniszweck verstoße und somit eine Unzuverlässigkeit begehe. Diese haben die mir schon mal unterschieben wollen in der Form das ich mit meinen Waffen ehrenamtlich Sachkundelehrgänge durchführe, diese seien vom Bedürfnis reine Sportwaffen. Per Zufall ist mir ein Schreiben in die Hände gefallen wie man die Gerichte beeinflusst hat, leider konnte ich mir hier kein Exemplar sichern, es wurde gleich abgewiegelt dieses sei nur für den Dienstgebrauch, deshalb bin ich auch dabei Akteneinsicht zu bekommen, aber nicht nur beim Landratsamt Heidenheim. Gruß Colt S.
  2. Hallo, wieso soll ich etwas nochmals beantragen wenn ich weiterhin das Bedürfnis zum Besitz meiner Waffen habe da ich diese auch nachweislich bei Meisterschaften schießsportlich einsetze? Meine Waffen wurden auch für ehrenamtlich durchgeführte Lehrgänge eingesetzt, damit ist nun auch Schluss da ich über diese nicht mehr verfügen kann. Die Verbände als solches würden hier sicherlich nicht verneinen, ich habe für die Sportjahre 2017, 2018, 2019 immerhin 141 Urkunden nachzuweisen, hier waren Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaften dabei. Den Nachweis habe ich übrigens auch gegen über dem Landratsamt Heidenheim erbracht. Gruß Colt S.
  3. Hallo, nur so am Rande, ich habe vor etwas mehr als einem Monat einen Antrag auf Akteneinsicht beim Landratsamt gestellt und diesen zwischenzeitlich bereits 2 mal angemahnt. Bis dato keinerlei Reaktion. Gruß Colt S.
  4. Hallo, die Befürchtung das jemand (Anwalt) es hier ganz anderst darstellen könnte teile ich mit dir nicht. Ich würde mir sogar wünschen das er sich hier meldet, dann müsste ich nicht so agieren wenn er sich selbst outet, aber er wird schon seine Gründe haben wenn er sich nicht meldet. Wie der Fall gelaufen ist sagt einiges über seine Arbeitsweise aus, dieses kann er nicht leugnen also lässt er es sich zu erkennen zu geben. Das er "den Karren gegen die Wand gefahren hat" kann er nicht leugnen oder gar schönreden. Gruß Colt S.
  5. Hallo, dieses liegt beim damaligen Anwalt, ich habe ihm meine Urkunden und mein Schießbuch kopiert und zur Verfügung gestellt. Dieser hat dann nur Auszugsweise Kopien von Urkunden, Ergebnislisten und Auszüge aus dem Schießbuch der Gegenseite zur Verfügung gestellt mit der Begründung das dieses für diesen Zweck ausreichend ist. Ich habe dann den Anwalt gewähren lassen, dass war im Nachhinein ein Fehler meinerseits. Ich bin aufgrund wie er mich schon einmal vertreten hat davon ausgegangen das er tatsächlich meine Interessen vertritt, damals war er in einem wirklich guten Anwaltsbüro angestellt. Gruß Colt S.
  6. Hallo, wie soll ich mich denn deiner Meinung nach äußern? Jetzt habe ich angefangen hier zu veröffentlichen was eigentlich geschehen ist, nun ist es wieder nicht recht. Wie so soll ich auswandern? Außerdem bezüglich Anwalt, dem verdanke ich gerade diese Situation, ich habe ihm all meine Urkunden und mein Schießbuch als Kopien in der Anfangsphase dieser Sache zur Verfügung gestellt damit er diese dem Gericht als Beweis vorlegt, diesbezüglich ist nichts geschehen. Wenn der Anwalt sich speziell für das Fachgebiet Waffen- und Jagdrecht ausgibt und hier in diesem Forum in der Anwaltsliste geführt wird braucht man doch sicherlich nicht bezüglich seines Verdienstes jammern. Sorry, der Anwalt hat bei dieser Angelegenheit sehr gut Kohle abgegriffen und das Ganze in die Länge gezogen. Und wenn in einer Behörde Urkundenunterdrückung geschieht spricht dieses doch eindeutig für die Behörde oder nicht? Wenn ich deinen Beitrag hier lese habe ich nur die Schuld an dieser Situation. Außerdem was ist so verwerflich an dem Satz den du von mir zitierst hast? Bezüglich der Verbände, die Nennung dieser im "gleichen Atemzug" mit den Verursachern Anwalt und Behörde ist eine sehr fragwürdige Sache, ich bin in diesen über 30 Jahren Mitglied und werde es auch weiterhin bleiben und dieses aus gutem Grund. Gruß Colt S.
  7. Hallo, für das einschüssige Perkussionsgewehr gibt es kein historisches Vorbild. Was die Frage mit den Wechselkomponenten soll frage ich mich, es sind keine eigenständige Waffen. Gruß Colt S.
  8. Danke für den Hinweis, habe ich übersehen, werde so einiges noch einstellen. Ich hoffe nur das sich nicht einige gelangweilt fühlen wenn ich dieses mache und mich auffordern das zu unterlassen. Gruß Colt S.
  9. Hallo, leider ist für die Behörde, insbesondere dem Verantwortlichen nur eines zählend, sich das Recht so zurecht zu biegen wie es seinem Gusto am Besten entspricht. Bestes Beispiel hierfür die Widersprüche im Widerrufsbescheid vom 04.01.2011, ich habe den Verantwortlichen diesbezüglich angesprochen mit dem Resultat das dieser auf die Umsetzung 1 zu 1 bestanden hat und mich rausgeschmissen hat. Ist halt ein "kleiner Beamtenherrgott" wird höchste Zeit damit er mal spürt das auch ein Bürger ihn zurecht stutzen kann. Gruß Colt S.
  10. Hallo, mag sein das ich die "Arschkarte" gezogen habe aber aufgeben gibt es in dem Fall nicht. Ich habe mir die Aufgabe gestellt denjenigen von seinem "Sessel" in der Amtsstube zu entfernen, ein solcher Inrigant hat nichts im öffentlichen Dienst verloren. Außerdem, ich habe im Jahr zwischen 30-40 Trainingstermine und durchschnittlich zwischen 30-40 Teilnahmen an Meisterschaften aufzuweisen, diese sind angefangen bei Kreismeisterschaften bis zu Deutschen Meisterschaften. Mal sehen was bei meiner Ermittlungsarbeit heraus kommt. Gruß Colt S.
  11. Hallo, ja es ist ziemlich viel schief gegangen aufgrund des Rechtsanwalts der nur an eines interessiert war Geld scheffeln, er hat mir auch des Widerruf nicht geschickt, ich habe diesen erst nach dem 08.12.2021 in die Hände bekommen, ich hätte dem Rechtsanwalt wenn ich diesen rechtzeitig in die Hände bekommen hätte einen ganz gewalttätigen "Arschtritt" verpasst. Nur so nebenbei ich habe vor einem Monat förmlich Akteneinsicht beantragt, bis dato noch keine Antwort, anscheinend hat man einiges zu verbergen. Ich lasse allerdings nicht locker und ziehe alle Register, wie sagt man so schön, "Lügen haben kurze Beine". Gruß Colt S.
  12. Hallo, der Brief wäre normalerweise am folgenden Tag angekommen, leider hat die Post ihn erst eine Woche später abgeliefert. Gruß Colt S.
  13. Hallo, stimmt so nicht ganz. Ich habe am letzten Tag der Frist zur Anmeldung die WBK nebst Begleitschreiben per Einschreiben mit Rückschein per Post dem Landratsamt zustellen lassen. Die Post hat dieses Einschreiben mit Rückschein verspätet zugestellt, diese konnte nicht erklären wieso dieses geschehen ist. Der letzte Waffenerwerb war 1999 und danach erfolgte der Erwerb des Perkussionsrevolvers 2009. Ich wollte die Disziplin Perkussionsrevolver mit geschlossenem Rahmen abdecken, ich hatte lediglich nur einen mit offenem Rahmen, Betonung liegt auf hatte, dieser wurde mir unter Begründung Amoklauf eingezogen. Der Anlass ist in meinem Fall lediglich ein vorgeschobener Grund um bei mir Schaden anzurichten, die Waffen welche eingezogen wurden sind alle Waffen welche ich an den Meisterschaften eingesetzt hatte. Ich bin Mitglied in folgenden Verbänden DSB, BDS, BDMP usw., und dieses schon über 30 Jahren, also kann hier nicht davon ausgegangen werden das ich kein Bedürfnis mehr hätte meine Waffen zu besitzen. Im Falle des Amoklaufes von Lörrach hat die Rechtsanwältin welche die Tat begangen hat schon seit Jahren ihre Vereinsmitgliedschaft gekündigt. Was noch erwähnenswert ist sind die Einlassungen des Verfassers des Widerrufs vom 04.01.2011 das ich Mitglied im BDMP bin und außerdem aktiver Sportschütze. Auch hat man mich bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen angezeigt ich würde mit meinen Waffen Sachkundelehrgänge machen, diese waren ehrenamtlich für den Württembergischen Schützenbund und dem BDMP. Eine Bitte, wenn du schon aus deiner Sicht was zusammenfasst dann bitte auch vollständig, ich habe bezüglich des Widerrufs vom 04.01.2011 die Fakten "auf den Tisch gelegt". Nur so mal angemerkt, ich hätte jederzeit Amoklaufen können, ich war seit 1998 bis 2018 dienstlicher Waffenträger mit der Berechtigung eine geladene Schußwaffe in der Öffentlichkeit zu führen, der nächste Punkt ich habe noch einen Teil meiner Waffen. So ganz am Rande es wurde nur bei meiner Person so gehandelt, bei keinem anderen Waffenbesitzer im Kreis Heidenheim wurde so oder ähnlich verfahren. Hier wurden meine Grundrechte massiv verletzt. Bezüglich der verspäteten Anmeldung wurde lediglich vor Gericht ein Verwarngeld in Höhe von 10€ ausgesprochen, wenn die Behörde wirklich Recht mit ihrem Bussgeldbescheid gehabt hätte wäre es sicherlich höher ausgefallen. Ich musste bezüglich der Anmeldung auf den Postweg zurückgreifen weil ich an meinem freien Tag meine Tour fahren musste weil der Kollege krankheitsbedingt ausgefallen war, es war meinerseits geplant die Anmeldung an meinem freien Tag persönlich vorzunehmen, das die Post hier geschlampert hat konnte ich im Vorfeld nicht wissen. Das die Behörde lügt und betrügt geht eindeutig daraus hervor das ach so wunderlicher Weise von dem Briefumschlag welcher die WBK und Begleitschreiben enthielt, der Briefmarke mit Poststempel beraubt wurde, nur schlecht für den Täter ich hatte den Brief per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt, ich kann es übrigens nachweisen das hier bei der Behörde eine Urkundenunterdrückung stattgefunden hat. Gruß Colt S.
  14. Hallo, leider kann ich mein Haus nicht auf den Buckel nehmen und den Wohnort wechseln außerdem bringt es nichts, ich wurde vom Verursacher aufgefordert den schikanösen Widerruf 1 zu 1 umzusetzen sonst habe ich ein Zwangsgeld von 1000€ zu entrichten und weitere Kosten kommen auf mich noch zu. Ich habe versucht ihm klarzumachen das sein Machwerk sehr viele krasse Fehler aufweist mit dem Effekt das dieser unbelehrbar ist und auf sein Machwerk besteht er hat mich übrigens rausgeworfen. Ich werde wenn ich kann morgen wieder einiges einstellen. Gruß Colt S.
  15. Hallo, ja sie wurde verklagt, die Klage wurde eingereicht, bevor es zur Verhandlung kam hat die Behörde nach 1,5 Jahren die WBK an den Anwalt geschickt. Zuvor hat man sich erdreistet einen Kommentar abzugeben, ich hätte doch genügend andere Waffen und könnte damit zu Schießen gehen. Die Erben-WBK ist bis zum heutigen Tag noch nicht ausgestellt, mein Vater ist nun vor 6 Jahren verstorben. Gruß Colt S.
  16. Hallo, nun zum letzten Teil des Widerrufs vom 04.01.2011. Auch auf Seite 18 Abs. 2 wurde festgestellt das ich mich aktiv schießsportlich betätige. Interessant dürfte auch der Abs. 3 auf der Seite 18 sein. Demnach hätte ich für die Waffe welche ich den Bedürfnisnachweis über den DSB bekommen habe auch eine nachträgliche Bestätigung über diesen Verband einzuholen und dem Landratsamt Heidenheim vorzulegen. Egal ob ich diese Waffe nun in einem anderen Verband schießsportlich in Wettkämpen einsetze. Auch wurde angezweifelt das z.B. der BDMP nicht über die Informationen über den Waffenbestand verfügt um eine Bescheinigung auszustellen, anscheinend wird der Umstand unter den Tischgekehrt das die Verbände verpflichtet sind bei einem Antrag auf eine Bedürfnisbescheinigung zu überprüfen ob die vorhandenen Waffen ausreichen um die entsprechende Disziplin abdecken zu können, folglich muss der Bestand gegenüber dem Verband offengelegt werden, dieses geschied in der Regel durch Kopien der WBK`s. Auf Seite 14 Abs. 5, Abs. 6 und Abs. 7 kann der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 nicht den "Unwissenden" spielen, hier gibt er über die Begriffe Grundkontingent, Überschreitung des Grundkontingents, sowie auch über Sportschützen WBK (gelbe WBK) in seiner Einlassung genauestens wieder wie er sich hätte verhalten müssen. Auf Seite 20 Abs. Abs. 3 und Abs. 4 wird mir der Besitz von Waffen verwehrt welche sich schon über 30 Jahren in meinem Besitz befinden, mit welchem Recht? Habe ich nicht ein Anrecht darauf das meine Erinnerungen auch erhalten bleiben? Vor allem ich habe nicht vor aus dem Wettkampfgeschehen auszusteigen, ich möchte sehr gerne weiterhin an Wettkämpfen teilnehmen, dieses kann ich aber nicht mehr da meine Wettkampfwaffen trotz Nachweis des Bedürfnis zum weiteren Besitz durch 141 Urkunden in Kopie der letzten drei Jahre und Trainingsnachweise vor Corona untermauert wurden. So nun kann es jeder lesen und sich seine Gedanken machen wie es einem ergehen kann wenn es Leute gibt die einem das Leben versuchen schwer zu machen. Ich selbst will nichts anderes als zu trainieren und zu meinen Meisterschaften zu fahren und dort im Wettkampf zu schießen und was auch sehr wichtig für mich ist mich mit anderen Schützen auszutauschen. Nur so noch am Rande, ich kann aufgrund meiner mir fehlenden Waffen nicht mehr ehrenamtlich Lehrgänge abhalten und somit niemanden ausbilden. So nun habe ich für heute einiges veröffentlicht, ich werde aber so wie ich kann weiteres veröffentlichen. Gruß Colt S. Scan4.pdf
  17. Hallo, nun gibt es weiteres zu lesen. Auf Seite 4 Abs. 2 ist die irre Forderung in schriftlicher Form nun schriftlich zum nachlesen, diese ist total überzogen da lediglich der Nachweis für Waffen erforderlich ist welche über das Grundkontingent für Sportschützen vorhanden sind. Dieses umfast lediglich mehrschüssige Patronenkurzwaffen sowie Selbstladelangwaffen. Unter Seite 4 Abs. 3 wurde durch den früheren Landesverbandsleiter des BDMP-Landesverbandsleiters bestätigt das ich in diesem Mitglied bin und mein waffenrechtliches Bedürfnis weiterhin fortbesteht. Auf Seite 7 Abs.6 erfolgte eine weitergehende Bescheinigung des BDMP-Landesverbands Baden-Württemberg bezüglich der Mitgliedschaft und dem weitergehenden Bedürfnis zum Besitz meiner Waffen. So nun aber zu dem mir vorgeworfenen Amoklauf. Der Amoklauf von Lörrach wurde durch eine Rechtsanwältin begangen die war schon seit Jahren aus dem Verein ausgetreten. Dieses scheidet bei mir schon gänzlich aus da ich in mehreren Verbänden schießsportlich aktiv bin und dieses nachweislich, unter anderem hat dieses auch der Verfassers des Widerrufs vom 04.01.2011 in seinen Einlassungen selbst bestätigt. Bei den Verbänden handelt es sich um den BDS, DSB, BDMP, VdW, Verband der Reservisten der Bundeswehr, bei den Mitgliedschaften handelt es sich um über 30 Jahren. Außerdem war ich von 1998 bis 2018 im Sicherheitsgewerbe beschäftigt und musste im Rahmen meiner Tätigkeit eine geladene Schußwaffe in der Öffentlichkeit bei mir führen. Wenn man es genauer betrachtet fragt man sich sicherlich wieso wurde dann mir ein Teil meiner Waffen in Besitz gelassen und ein erheblicher Teil entzogen? Unter anderem Repetierlangwaffen, Perkussionsrevolver, Vorderladergewehr, einschüssiges KK-Matchgewehr? Ich bin der Meinung das diese für einen Amoklauf "sehr brauchbar" sind. Und wenn man auf Seite 13 Abs. 1 sich näher betrachtet stellt sich die Frage wieso eigentlich nur bei meiner Person hier der Widerruf stattgefunden hat. Immerhin gibt der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 bekannt das 46% der Waffenbesitzer 1-2 Waffen besitzen, 44% 3-10 Waffen, 9% 11-50 Waffen besitzen, hier hätte das Landratsamt Heidenheim entsprechend im Rahmen der Gleichbehandlung ebenso Überprüfungsmaßnahmen einleiten müssen was natürlich nicht geschehen ist. Auch wurde auf Seite 15 letzter Abs. deutlich sichtbar wie der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 vorgeht, hier wird ein Repetiergewehr als Selbstladegewehr dargestellt und der Regelanspruch auf drei Selbstladelangwaffen untergraben. Scan3.pdf
  18. Hallo, nun gibt es weiteres zu lesen. Auf Seite 4 Abs. 2 ist die irre Forderung in schriftlicher Form nun schriftlich zum nachlesen, diese ist total überzogen da lediglich der Nachweis für Waffen erforderlich ist welche über das Grundkontingent für Sportschützen vorhanden sind. Dieses umfast lediglich mehrschüssige Patronenkurzwaffen sowie Selbstladelangwaffen. Unter Seite 4 Abs. 3 wurde durch den früheren Landesverbandsleiter des BDMP-Landesverbandsleiters bestätigt das ich in diesem Mitglied bin und mein waffenrechtliches Bedürfnis weiterhin fortbesteht. Auf Seite 7 Abs.6 erfolgte eine weitergehende Bescheinigung des BDMP-Landesverbands Baden-Württemberg bezüglich der Mitgliedschaft und dem weitergehenden Bedürfnis zum Besitz meiner Waffen. Auf Seite 8 wurde im Abs. 1 (kleine Schrift) die Bestätigung des BDMP Landesverbands entsprechend wiedergegeben. Auch wurde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen durch das Landratsamt Heidenheim gemacht dass ich missbräuchlicher Weise meine Waffen für Sachkundelehrgänge verwenden würde, dieses seien vom Bedürfniszweck her reine Sportwaffen. Bei diesen Lehrgängen handelte es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des Württ.-Schützenverband und des BDMP, diese Anzeige sollte wohl dem Nachweis der Unzuverlässigkeit dienen auf welche auf Seite 8 Abs. 4 bereits hingewiesen wurde. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Ellwangen "Sang und Klanglos" eingestellt. Als Beweis das dieser Vorgang tatsächlich statt gefunden hat ist auf Seite 10 Abs. 9 zu werten, hier wurde bestätigt das die Akte an die Staatsanwaltschaft überstellt wurde. Scan2.pdf
  19. Hallo, nun gibt`s "Butter bei die Fische". Hier nun die ersten Scans des Widerrufsbescheids des Landratsamts Heidenheim. Zur Erklärung, bei der Aufstellung der widerrufenen WBK´s ist unter a) ein Perkussionsrevolver, unter m) ein einschüssiges Perkussionsgewehr (Vorderlader) und unter o) ein Einzellader-Matchgewehr unter dem Vorwand Amoklauf (Lörrach, ich gehe hierzu noch später ein) dabei. Man muss sich doch ernsthaft fragen ob der Verfasser des Widerrufs im "Oberstübchen" noch alles richtig geordnet hat? Auch wurden WBK`s widerrufen welche mit dem Grundkontingent nicht zu tun haben, die Positionen a), i), k), l), m), n), o), q) r) und s) nichts zu tun haben, diese habe ich zum besseren Verständnis farblich unterlegt. Auch wurde versucht die vorhandenen Wechselkomponenten als eigenständige bzw. vollständige Waffen darzustellen. Scan1a.pdf
  20. Hallo, in meinem Fall ist von einem wichtigen Brief die Briefmarke und der Poststempel entfernt worden, leider wurde von dem Stümper eines nicht bedacht, der Brief war ein Einschreiben mit Rückschein. Bin mal gespannt was den alles an Unterlagen in meiner Akte fehlt. Gruß Colt S.
  21. Hallo, würde mich freuen wenn die tatsächlich so hirnrissig wären und Unterlagen, welche ich zur Beweisführung eingereicht habe, vernichtet hätten, so was nennt man Urkundenunterdrückung. Hier war das LRA Heidenheim bereits schon mal nachweislich 2009 unterwegs. Nur so am Rande, woher willst du das eigentlich wissen? Gruß Colt S.
  22. Hallo, bis dato nach über drei Wochen noch keine Antwort bezüglich Akteneinsicht, anscheinend müssen die die Akte entsprechend "frisieren", habe die Akteneinsicht angemahnt. Gruß Colt S.
  23. Hallo, bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich den Landrat nochmals per Einschreiben mit Rückschein angeschrieben und habe diese nochmals präzisiert. Gruß Colt S.
  24. Vogelschreck (Starenschreck) fallen unter Pyrotechnische-Munition. Gruß Colt S.
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