

Colt S.
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Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Colt S. antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Was oh Mann...? Bischen mehr wie nur dürftig was du hier postest. Sorry, wenn dir ein Beitrag von mir nicht gefällt braust du ihn nicht zu lesen oder sehe ich das falsch? Gruß Colt S. -
Nun, kenne keinen Schützen der seine Termine nicht dokumentiert...das ist dann natürlich blöd Hallo, wenn nun einer keine privaten Aufzeichnungen (Schießbuch) gemacht hat kann er dieses sich durch den Schießstandbetreiber entsprechend bestätigen lassen. Der Schütze muss sich doch vor jedem Schießen im Standbuch bzw. Schiessklade verewigen. Er hat dann entsprechend einen erhöhten Aufwand um die Nachweise zu bekommen aber er kann diese bekommen und ist es was zählt. Es gibt tatsächlich immer noch Schützen welche nichts derartiges dokumentieren, kenne selbst ein paar hiervon. Gruß Colt S.
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Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Colt S. antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Sorry, das du mir immer etwas "Böses" unterstellen willst? Es ist mir in meiner Anfangszeit so geschehen, damals wusste ich noch nicht viel von dieser Materie und war auch der Meinung es ist besser Ärger zu vermeiden. Außerdem wieso soll ich was sich ereignet hat nicht wiedergeben, stellt dieses ein Vergehen dar? Wenn du mit ein paar Kunden gesprochen hast und von diesen KEINER ein Problem mit dem Landratsamt Heidenheim hat ist das so eine Sache, viele schweigen lieber, bestehen nicht auf ihrem Recht was sie haben unter dem Motto bloß nicht auffallen. Schau dir doch mal den Widerruf vom 04.01.2011 an, du wirst doch nicht glauben das die "Windrichtung" bei der Behörde eine andere ist wenn jemand sein Recht einfordert. Das "Duckmäusertum" ist vorhanden und wird es auch bleiben, also sind solche Aussagen das KEINER ein Problem hat mit dem Landratsamt mit Vorsicht zu geniesen. Zu dem was den Unterschied macht folgendes, die Ausstellung einer Sportschützen-WBK (sprich Neuantrag) hat im Gegensatz zur Folge-WBK das eine neue Bedürfnisbescheinigung erfolgen muss und außerdem erhöhte Kosten beinhaltet. Der Sachbearbeiter des Landratsamt Heidenheim hatte immer das Faible Bedürfnisbescheinigungen zu hinter fragen bei den Ausstellern von diesen, was er dabei für Einschüchterungsmaßnamen angewendet hat werde ich unter Umständen noch im Rahmen der Akteneinsicht feststellen können. Außerdem noch meinerseits angemerkt, hast du diese gefragt ob diese nicht im Zuständigkeitsbereich von der Stadt Heidenheim oder der Stadt Giengen fallen, diese zwei Stadte haben eigenständige Waffenrechtsbehörden und sind mit dem Landratsamt Heidenheim in keinster Weise zu vergleichen. Gruß Colt S. -
Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Colt S. antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Hallo, das kenne ich von dem Landratsamt Heidenheim, da hat sich der Sachbearbeiter nicht nur kreisübergreifend als großer "Ratgeber" hervorgetan sondern auch noch länderübergreifend seine "Weissheiten" versucht zu verbreiten. Na ja, das kann er versuchen die Toten mit seine Weißheiten zu beeinflussen, da kann er ja in der "AG Friedhof" ....... Aber du hast mich auf einen guten Gedanken gebracht, ich werde versuchen den Bereichsleiter "Un-Sicherheit und Un-Ordnung" in die Friedhofsverwaltung abschieben zu lassen, da kann er sicherlich weniger Schaden anrichten als in seiner momentanen Position. P. S. hoffentlich liest er mit ober hat einen guten Zuträger der für ihn das erledigt. Gruß Colt S. -
Hallo, lass dich vom kriminalpolizeilichen Beratungsdienst entsprechend beraten. Ist der einfachste und beste Weg. Gruß Colt S.
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Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Colt S. antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Hallo, genau so ist es, die Frist 6 Monate beginnt nach dem 1. Waffenerwerb zu laufen, bei dem 2. Waffenerwerb beginnt diese dann ab diesem Erwerbsdatum zu laufen. Übrigens nur so am Rande, wenn die WBK voll ist und kein Platz mehr für Eintragungen aufweist nur eine Folge-WBK beantragen, keinesfalls eine Neubeantragung machen, dieses hat das Landratsamt Heidenheim nachweislich gemacht. Gruß Colt S. -
Hallo, es ist nur die "Spitze des Eisbergs", ich habe seit der ersten Beantragung einer WBK (1988) Schwierigkeiten mit der Behörde, sei es das die Antrage über Monate liegen blieben, oder dass eigenständig ein Munitionserwerb eingetragen wurde obwohl nicht gewünscht und dann erklärt wird wenn ich diesen nicht wünsche sei die Bedürfnisbescheinigung eine Gefälligkeitsbescheinigung oder gar dass ich bei einer freiwilligen Inaugenscheinnahme durch den Sachbearbeiter und einem Kripobeamten (zur Beratung) bezüglich der Unterbringung meiner Waffen vereinbart hatte dass kein Beamter in Uniform bei mir auftaucht, dieses wurde durch den Sachbearbeiter bewusst missachtet, auch wurde ich den Sachbearbeiter immer wieder versucht die Bedürfnisbescheinigungen zu torpedieren in dem er versuchte die Aussteller der Bescheinigungen unter Druck zu setzen. Wer dieses nicht glaubt kann ja mal den Landessportleiter Kurzwaffe vom GSVBW diesbezüglich kontaktieren. Auch hat er sich mit dem BDMP-Landesverband bezüglich der Form der Bescheinigungen angelegt und verlangt das die Bescheinigungen in der gleichen Form auszusehen wie die des Württ. Schützenverband. Ich könnte dir hier noch vieles mehr nennen, für mich war bis jetzt der Schießsport immer mit einem Kampf gegen den Sachbearbeiter verbunden und das seit 1988, zu dieser Situation gibt es von mir ein leider. Jetzt mögen einige der Leser der Meinung sein das ich ein Unbequemer streitsüchtiger Zeitgenosse sei, dem ist nicht so, ich habe die Grundsätze im Leben, "leben lassen" und "tue Recht und scheue niemanden" Gruß Colt S.
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Hallo, es ist zwar schön und gut seine Ruhe zu bekommen würde ich sogar sehr gerne. Ich habe ja versucht ihm klar zu machen das ich meine Waffen benötige um an meinen Wettkämpfen teilzunehmen, er hat von mir im Vorfeld des Gesprächs vom 08.12.2021 Urkunden in Kopie(141) und zwei Aufstellungen (in leicht verständlicher Form) erhalten, dieses waren meine Trainingstermine (zwischen 30-40 mal pro Sportjahr) und die Teilnahme an Meisterschaften (Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaften), er wurde auch von mir darauf hingewiesen dass ich meine Waffen auch benötige für ehrenamtliche Schulungsmaßnahmen- Das Resultat des Gesprächs war dass es ihm egal ist das zweitinstanzliche Urteil ist gültig folglich ist der Widerruf einzuhalten. Hieraus kann man doch in aller Deutlichkeit sehen dass es der Behörde gar nicht um den Nachweis des weitergehenden Bedürfnis zum Besitz geht sondern um Schaden zu machen mit aller Gewalt. Sorry meine "Kanonen" sind mir sehr wichtig, ich habe einiges eingebüßt welches bei mir seit mehr als 30 Jahren in Besitz war und auch jedes Sportjahr nicht nur zum Training verwendet wurde sondern auch bei Meisterschaften verwendet wurde. Dieses kann ich nun leider nicht mehr, da ich diese aufgrund dieses schäbigen Verhaltens einer Behörde nicht mehr in meinem Besitz habe. Selbst wenn ich meine Waffen nicht mehr zurück bekommen sollte werde ich nicht mehr ruhen bis der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 seine Rechnung für sein hinterlistiges Verhalten bekommt. Er hat mir immerhin seit 2009 sehr viel Arger bereitet und mir erheblich die Lebensqualität eingeschränkt, ich hatte eigentlich vor, jetzt da ich Rentner bin, weiterhin an Wettkämpfe teilzunehmen aber das kann ich momentan vergessen, auch wollte ich meine ehrenamtliche Tätigkeit weiter führen aber das war es diesbezüglich auch. Gruß Colt S.
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Sorry, das kann man so als auch so sehen. Es ist doch nicht umsonst auf den Amoklauf von Lörrach abgehoben worden. Dieses war da an erster Stelle der Begründung erwähnt ein entsprechender "Aufmacher" bei Gericht, es wäre doch ausreichend und weit aus ehrlicher von Seiten der Behörde aus gewesen auf den Waffenbestand abzuheben statt diese Begründung zu bringen, die Befürchtung von Seiten der Behörde das es nur mit der Argumentation "zu viele Waffen" vor Gericht nicht ausreichen könnte war anscheinend vorhanden sonst hätten diese kaum den Amoklauf von Lörrach genau nach dem dickgeschrieben Begründung im Widerruf vom 04.01.2011 "ins Spiel gebracht". Außerdem betrachte es mal so, wieso hat die Behörde es mehrfach versucht mir eine Unzuverlässigkeit nachzuweisen? Redlichkeit wie es eigentlich von Seiten einer Behörde gegenüber einem Bürger gefordert ist kann man mit aller Sicherheit dieser Behörde nicht bescheinigen, eher das krasse Gegenteil, dieses zeigt sich erneut bei der Beantragung der Akteneinsicht. Schau dir doch mal die Liste der Waffen an welche vom Widerruf betroffen sind. Es sind hier Waffen betroffen welche von der Art vom Gesetzgeber nicht als Kontingentswaffe eingestuft wurden, dieses ist in besonderer Form außerdem zusätzlich fragwürdig weil Repertiergewehre und Einzelladergewehre und Perkussionsrevolver welche auf der Sportschützen-WBK eingetragen sind nicht vom Widerruf betroffen sind, allerdings sind davon die gleiche Art von Waffen welche auf einer grünen WBK eingetragen sind betroffen. Hier stellt sich doch die ernsthafte Frage wieso eigentlich, was ist denn der eigentliche Unterschied, außer der Farbe der WBK, zwischen denen die nicht als Kontingentswaffe angerechnet werden? Da der Widerruf nach 2002 erst statt gefunden hat wäre hier das neue Waffenrecht eigentlich in Anwendung zu bringen, aber der Verfasser des Widerrufs vom 04.01.2011 sucht sich altes und neues Waffenrecht aus um das er sich dann etwas zurecht pickt was ihm in seinen verschobenen Sinn kommt. Auch spricht die Einstufung eines Repetiergewehrs als Halbautomatische Langwaffe bände, auf eine Art gibt der Verfasser bekannt das es ihm nicht geläufig sein will was eigentlich unter Kontingentswaffe fällt und ein paar Seiten später gibt er dann in seinen Einlassungen wieder was eigentlich Kontingentswaffen sind. Da gibt es doch eigentlich die Frage, ja was nun? Wenn er nicht fähig ist seine Arbeit entsprechend richtig zu machen und vor allem wenn er nicht mit dem Wissen versehen ist welche für seine Aufgaben von nötig ist, so wäre es besser wenn er zur Abfallwirtschaft versetzt werden würde. Gruß Colt S.
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Hallo, ich werde es so auch machen. Ich warte aber erst mal die Antwort auf mein letztes Schreiben ab, bin gespannt wie man versucht mir die Akteneinsicht zu verweigern, ich persönlich rechne damit das diese mir verweigert wird. Wird einiges aus der Akte verschwunden sein, die wissen aber nicht was bei mir alles vorhanden ist folglich sind die in der "Zwickmühle" vor allem es ist bereits bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig das eine Urkundenunterdrückung in der Behörde stattgefunden hat. Gruß Colt S.
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Hallo, die Wettkampfnachweise (Kopien von Urkunden) hätten unter Umständen ausgereicht, mein ehem. Anwalt hatte diese von mir erhalten, ich habe diesen bezüglich Nachweise immer auf dem Laufenden gehalten. Wenn dieser hier dem Gericht nichts vorgelegt hat, aus welchen Gründen auch immer, konnte ich praktisch nichts beweisen. Dem war nur eines wichtig, die Sache in die Länge ziehen um sein Honorar zu sicher. Der hätte normalerweise nach dem er nachweislich per Postzustellurkunde vom Landratsamt Heidenheim den Widerrufsbescheid vom 04.01.2011 bekommen hatte, mir eine Ausfertigung zu senden müssen und vor allem hätte er gegen den unter Begründung ins Spiel gebrachte Vorwurf des Amoklaufs entsprechend etwas unternehmen müssen, passiert ist nichts von seiner Seite aus. Der Vorwurf des Amoklaufes von Lörrach wurde nicht umsonst von der Behörde genau nach dem dickgeschriebenen Wort Begründung platziert. Dieses war schlicht und einfach das Zünglein an der Waage, mit dem Vorwurf des "Waffenhortens" alleine wäre das Unterfangen der Behörde um einiges schwieriger gewesen. Gruß Colt S.
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Hallo, ob der Gesetzgeber mir zu Hilfe gekommen ist oder nicht ist für mich nicht so von ..... Vielmehr will ich dass solche Verbr.....er aus den Ämtern zu verschwinden haben. Das ich mich hier mit meinem Vorhaben schwer tue weis ich genau, es gibt ja das Sprichwort "Die eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus", aber wenn man dem "Filz" immer wieder den "Spiegel vorhält" wird es mehr als nervig. Außerdem geht nicht immer nur von mir aus, ihr seid auf früher oder später selbst betroffen. Gruß Colt S.
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Hallo, die Präzisierung bezüglich geforderter Akteneinsicht wurde heute per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt geschickt. Verschwindenlassen geht nicht aufgrund des Rückscheins, also ich bin auf das "Rumgeeiere" gespannt wieso man mir die Akteneinsicht verwehren will. Ich werde die Antwort auf mein heutiges Schreiben selbstverständlich hier einstellen, kann aber dauern, die ausweichende Antwort hat immerhin etwas über einen Monat gedauert und benötigte zwei Anmahnungen diesbezüglich. Gruß Colt S. Akteneinsicht Scan.pdf
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Hallo, habe heute die Präzisierung meines Antrags auf Akteneinsicht per Einschreiben mit Rückschein zur Post gebracht. Bin mal gespannt mit welcher Begründung man versuchen wird mir die Akteneinsicht zu verweigern. Gruß Colt S. Akteneinsicht Scan.pdf
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Sorry, dass dem nicht so ist habe ich leider feststellen müssen. Mir wurden die Waffenbesitzkarten widerrufen auf welchen Repetiergewehre, Einzelladergewehre, Perkussionrevolver und sogar ein einläufiges Vorderladergewehr eingetragen war. Auch wurde mir als Kontingentswaffe ein Repetiergewehr als 3. Halbautomat "verkauft". Sorry, da passt aber einiges nicht mehr. Gruß Colt S.
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Gute Frage?
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Nach der Meinung einiger hier hättest du so wie Colt sofort deine Zuverlässigkeit verlieren und alle Waffen abgeben müssen. Und nicht nur Colt stolpert über "übellaunige" Behördenmitarbeiter, bei mir waren es FA, ALFF und sogar ein SB der Waffenbehörde obwohl der nur Unterlagen "verlegt" hat und an Göttlichkeit litt. Hallo, hat man ja bei mir erfolglos probiert, ist durchaus in dem Widerruf vom 04.01.2011 nachlesbar. Gruß Colt S.
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bis sie selber Opfer werden. Tja, genau so ist es! Gruß Colt S.
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Hallo, es ist richtig das ich "mein Bedürfnis verloren habe", allerdings hat man mir probiert zweimal eine Unzuverlässigkeit nachzuweisen. Das 1. mal bezüglich des verspäteten Anmeldens, was vor Gericht nicht als Unzuverlässigkeit wirklich gewertet wurde und der Bußgeldbescheid de Landratsamts kassiert wurde und lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 10--€ festgesetzt wurde, das 2. mal in der Form das die Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen gemacht hat, ich würde meine Waffen missbräuchlich für Sachkundelehrgänge verwenden, diese seien vom Bedürfniszweck her nur reine Sportwaffen. So wollte man mich komplett platt machen, war aber nichts da ich diese Lehrgänge ehrenamtlich durchgeführt habe. Die Staatsanwaltschaft hat die Sache wie eine "heiße Kartoffel fallen lassen" nachdem sie die Akte des Landratsamt Heidenheim erhalten hatten. Auf Seite 8 wurde doch schon hingewiesen wo "Reise eigentlich hingehen sollte" die Zuverlässigkeit. Wenn einer der Leser seine Zweifel mit der Anzeige bei der Staatsanwatschaft Ellwangen haben sollte, kann er sich mal auf Seite 10 die letzten beiden Absätze vor der Begründung zur Gemühte führen, hier geht eindeutig hervor das die Staatsanwaltschaft Ellwangen die Akte hatte aufgrund der durch die Behörde gemachten Anzeige. Gruß Colt S.
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Hallo, du kannst dir so sicher sein wie du es willst, wenn dein Gegenüber, also dein zuständiger Sachbearbeiter der Waffenrechtsbehörde durch einen "Waffenhasser" ersetzt wird der nichts Besseres zu tun hat dem zu folgen "so wenig Waffen unters Volk" dann beginnen die Schwierigkeiten. Was man nie hoffen will, ich persönlich freue mich für jeden der zu seiner Behörde ein gutes Verhältnis hat. Ich persönlich hätte ich mich auch gefreut wenn es bei mir so gewesen wäre, ich hatte von Anfang an (1988) Schwierigkeiten mit dem gleichen Sachbearbeiter nun habe ich diese mit dem Bereichsleiter, der Sachbearbeiter welche die ganze Sch....e angezettelt hat ist nun in Ruhestand. Gruß Colt S.
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Hallo, ich hoffe das für dich das du nie jemals Probleme bekommen kannst, aber sicher kannst du in den heutigen Zeiten nie sein. Gruß Colt S.
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Sorry, zieh dir den Schuh nicht an wenn er nicht passt, er war auf ganz andere in diesem Forum gemünzt. Du solltest aufgrund der Tatsache das du 24 Waffen in deinem Besitz hast bedenken das, wenn du Pech hast auch mit der Behörde Probleme bekommen könntest, was ich für keinen Waffenbesitzer hoffe. Dieses sollten auch die Waffenbesitzer welche einige Besitzer von Waffen bedenken, die Anzahl ist egal wenn dir die Behörde Schwierigkeiten machen will. Gruß Colt S.
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Hallo, das werde ich schon noch machen. Ich muss allerdings erst mal den Krempel sichten und die Namen daraus entfernen, dieses kostet Zeit und ich muss noch verschiedenes anderes erledigen. Also bitte etwas Geduld, wenn ich dieses nicht machen wollte hätte ich kaum den Widerruf vom 04.01.2011 vollständig eingestellt. Gruß Colt S.
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Hallo, hört auf euch gegenseitig anzugehen, es ist egal ob jemand dabei war oder nicht. Ich habe den Vorgang geschildert so wie man mir diesen glaubwürdig vorgetragen hat, nicht mehr und nicht weniger. Lasst es Gut sein, ich hoffe das der Eine oder Andere Waffenbesitzer hellhörig wurde was einem so geschehen kann im Falle einer Kontrolle und was man für Möglichkeiten hat um hier erfolgreich gegensteuern zu können. Gruß Colt S.
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Hallo, aber sicherlich, ich habe ihn auch mehrfach aufgefordert dem Gericht Informationen über das Fehlverhalten der Behörde vorzulegen. Ich habe auch Schriftsätze von ihm bekommen allerdings wie es sich später herausstellte waren dieses meistens "Luftnummern" zur Beruhigung des Mandanten damit dieser weiterhin das Verfahren in die Länge ziehen könnte um von der Rechtsschutzversicherung abzocken konnte. Der hat also größtenteils für die finanzielle Leistungen von der Rechtsschutzversicherung nichts gemacht als die Hand aufzuhalten. Eine wirkliche Kontrolle was bei Gericht und der Behörde lief hatte ich nicht da der Schriftverkehr über den Anwalt lief. Gruß Colt S.