

Colt S.
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
466 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Colt S.
-
Hallo, deswegen habe ich es hier in diesem Forum auch veröffentlicht! Aber nun zu dem Thema Erbenwaffen. Kannst du dir vorstellen das ich persönlich auf die Ausstellung einer Erben-WBK seit mehr als 6 Jahren warte, solange ist es mittlerweile her das mein Vater verstorben ist, er hatte ein 9mm Flobert-Bätscherle in seinem Besitz und das auch angemeldet. Gruß Colt S.
-
Hallo, leider muss ich dir bezüglich der Gesetze recht geben, wären nicht so sehr viele obrigkeitshörig könnte so nicht weiter verfahren werden in unserem Staat. Es fängt doch hier in diesem Forum leider schon an und zwar in der Form wenn ich hier etwas veröffentliche was eine Behörde für einen Schwachsinn verzapft das ich als der angegriffen werde welche daran Schuld ist wieso die Behörde diesen Schwachsinn verzapft. Bei meinem Thread geht es mir nicht darum um Mitleid zu erregen, ich wollte vielmehr darauf hinweisen was alles für Ungerechtigkeiten in diesem Staat möglich sind, es gehört schlicht und ergreifend so was publik gemacht. Gruß Colt S.
-
Hallo, ich habe nicht geschrieben das andere mit der Behörde keine Probleme haben, diese gehen mit ihren Problemen lediglich nicht in die Öffentlichkeit. Oh ich habe einen Vorfall vergessen der mir nun wieder eingefallen ist. Bei einem Bekannten wurde im Rahmen einer Aufbewahrungskontrolle eine Erben-WBK widerrufen. Der Vorgang war wie folgt, von ihrem verstorbenen Bruder hatte die Mutter meines bekannten drei ältere Waffen vererbt bekommen. Bei der ersten Kontrolle wurde der Tresor beanstandet, darauf wurde ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Sicherheitsbehältnis erworben, bei der Nachkontrolle wollten die Kontrolleure in den Tresor blicken. So weit so gut, das Problem war das die Besitzerin nicht gehen konnten, bei ihr handelt es sich um eine Frau die inzwischen an die 90 Jahre alt ist und nicht gerade die "beste" Gesundheit auf weist. Nach dem mein Bekannter den Kontrolleuren erklärt hatte das seine Mutter aufgrund Krankheit Bettlägerig sei haben diese ihn aufgefordert den Schlüssel des Tresors zu holen, was dieser auch machte, dann habe sie ihn aufgefordert den Tresor zu öffnen was dieser auch gemacht hat. Hierauf erklärten diese ihm "alles klar, sie dürfen die Waffen einem Berechtigten überlassen oder vernichten lassen"- Dieses Verhalten der Kotrolleure ist mehr wie Fragwürdig und weist eindeutig daraufhin wie beim Landratsamt Heidenheim mit den Bürgern umgegangen wird. Es ist eine Sache wie man "unzuverlässig" ist, aber von Behördenvertretern dazu auch noch aufgefordert zu werden ist äußerst fragwürdig wenn nicht noch anderes. Gruß Colt S.
-
Hallo, ich weis nur eines mit absoluter Sicherheit, es wurden im Kreis Heidenheim bei keinem anderen Waffenbesitzer eine nachträglich Bedürfnisüberprüfung durchgeführt. Ob wegen z.B. einer Trunkenheitsfahrt oder anderen Gründen etwas entzogen wurde kann ich nicht sagen. Falls ja dürften aus den unterschiedlichsten Gründen die Betroffenen sicherlich schweigen. In meinem Fall handelt es sich um einen Racheakt weil ich mich nicht scheue auf meine Rechte als unbescholtener Bürger einzufordern. Gruß Colt S.
-
Hallo, der Gesetzgeber ist nicht mal so stark der Übeltäter, es sind vielmehr die vielen "kleinen Gesetzgeber" die ihre vermeindliche Macht gegenüber den Bürgern ausspielen. Schuld hat der Gesetzgeber hier in der Form das er diesen überhaupt ermöglicht so zu handeln, solche Personen werden in ihrem Handeln nicht kontrolliert und erst recht nicht sanktioniert wenn sie solche Fehlhandlungen begehen. Gruß Colt S.
-
Hallo, ja dieses wurde schriftlich im Widerruf vom 04.11.2011 vorgetragen, ich habe den kompletten Widerruf hier veröffentlicht. Geht unter anderem aus Seite 15 in der Tabelle am unteren Ende der Seite und dem letzten Absatz der Seite eindeutig hervor. Das dieses so nicht geht habe ich dem Verantwortlichen "unter die Nase" gehalten, Resultat ich wurde rausgeschmissen und mir wurde mit Konsequenzen gedroht wenn ich den Widerspruch nicht 1 zu 1 umsetzen würde. Gruß Colt S.
-
Hallo, das mit dem Bedürfnis bezüglich Wechselkomponente habe ich nicht so geschrieben, ich habe geschrieben das sich das Bedürfnis aus der in der WBK eingetragenen Grundwaffe ergibt. Gruß Colt S.
-
Hallo, dem war nicht so. Es wurde explizier durch den Behördenvertreter kein Rechtstand nach dem neuen Waffenrecht anzuwenden sei. Also nichts mit den 10 Jahren! Die Anzahl der Waffen war wahrscheinlich auch nur Zweitrangig, ich Vermute der im Widerruf genannte Amoklauf von Lörrach war die Hauptursache. Wenn man bedenkt dass man mir den Vorwurf des "Waffenhortens" unterstellt hat ist doch eigentlich die Nennung des "Amoklaufs von Lörrach" gleich an erster Stelle unter der Begründung so eine Sache für sich die doch eigentlich nicht nötig war wenn man bedenkt das ich nicht vollständig "entwaffnet" wurde und ich weiterhin dienstlich in der Öffentlichkeit mit einer geladenen Schusswaffe unterwegs war. Gruß Colt S.
-
Hallo, ich persönlich gönne jedem das was er hat und habe auch keine Probleme damit wenn jemand nur zu seinem Vergnügen und zur Entspannung auf den Schießstand geht. Ich bin der Meinung jeder so wie er kann und möchte. Was mir sauer aufstößt ist dass man mir hier meinen ehemaligen Bestand negativ anrechtnet. Es sind stellenweise gerade einige von Sportschützen, auch im eigenen Verein, die der Meinung sind es würden zwei Waffen aus reichen wieso mehr haben. Gerade diese sind es welche den wirklich Sportschützen des Leben unnötig schwer machen, die haben nicht mal den Verstand sich zu überlegen das gerade sie es sind die "den Ast auf welchem sie Sitzen selbst absägen". Ich wieder hole nochmals, ich bin es nicht welcher hier jemanden etwas neidig ist, ob jemand Waffen besitzt ist für mich nicht entscheidend ob er sich auf dem Schießstand begibt um zu entspannen oder nur zu seiner persönlichen Freude zum Scjießen geht oder auf Wettkämpfe geht. Für mich ist es auch nicht entscheidend wieviel er an Waffen hat, jeder so wie er kann und will. Ich bin für jeden Legalwaffenbesitzer, jeder neue Legalwaffenbesitzer stärkt unsere Position weiter. Deshalb habe ich auch ehrenamtlich in den Verbänden sowie auch privat im Verein unterstützt wenn jemand den Schießsport angefangen hat. Was ich allerdings gerne möchte dass mich hier niemand "Verdammt" nur weil ich solch einen Waffenbestand hatte bevor ich vom Landratsamt Heidenheim so verladen wurde, die Gründe hierzu dürften in der Vergangenheit liegen weil ich nach dem Grundsatz handele, "tue Recht und scheue niemanden", sprich Racheakt! Du hast es richtig erkannt, es ist tatsächlich wenn man die Rechtsgrundlagen betrachtet ein erheblicher Teil des Widerrufs falsch, die Repetierlangwaffen, Rekussionsrevolver, Einzelladerlangwaffe und Perkussionsgewehr sind keinesfalls Waffen des Grundkontingents. Hier handelt die Behörde klar gegen das Waffengesetz und die Verwaltungsvorschrift, auch handelt diese bezüglich des Grundkontingents in der Form dass als dritte Halbautomatische Langwaffe ein Repetiergewehr angerechnet wird. Das mit dem Aufführen des Amoklaufs von Lörrach ist Taktik der Behörde bei Gericht, es macht doch mehr Eindruck vor Gericht wenn man die Verhinderung eines weiteren Amoklaufes aufführen kann als das man bekennen muss das es lediglich darum geht hier Schaden anzurichten in dem man den Waffenbestand zu verkleinern. So hat man die Diskussion umgangen über das Wieso, es wäre für den Verfassers des Widerrufs vom 04.01.2011 sicherlich nicht Positiv ausgegangen. Leider habe ich von dem Vorbringen des Amoklaufs von Lörrach erst am 08.12.2021 erfahren, mein ehem. Rechtsanwalt hatte mich diesbezüglich nicht informiert, wieso weis er sicherlich selbst am Besten. Wenn er einen "Ar..h" in der Hose hätte würde er hier dazu Stellung nehmen wieso er mir diese Information nicht gegeben hat, naja die Möglichkeit hat er da er hier in diesem Forum auch Mitglied ist. Gruß Colt S.
-
Hallo, genau das ist ein entscheidender Punkt der die "Front" der Legalwaffenbesitzer sehr schwächt, so lange diese Uneinigkeit besteht wird mit diesen so verfahren werden. Wenn so mancher meint dass dieses wie in meinem Fall bestehendes Recht gebeugt wurde ihn nicht betreffen wird bzw. betrifft wird er früher oder später eines "Besseren" belehrt werden. Gruß Colt S.
-
Hallo, was wenn man einem diesen Rechtszug verweigert? Beschwerde einlegen? Hier stellt sich doch die Frage wieso wurde vom Gericht dieser Rechtszug verweigert? Was hat man denn eigentlich zu Verschweigen und was soll hier eigentlich überhaupt nicht publik werden? Gruß Colt S.
-
Hallo, dieses ist leider nicht immer der Fall. Wenn die Behörde gegenüber dem Gericht Unwahrheiten verbreitet und der "Rechtsbeistand", obwohl in Kenntnis davon ist, dem Mandanten keine Informationen hierüber gibt, ist hier ein Fehlurteil durchaus möglich. Außerdem wenn man meinen Fall betrachtet, man hat von mir nachweislich verlangt das ich nachweisen soll das ich mit all meinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften geschossen habe. Hier zu die wohl berechtigte Frage in welchem Waffengesetz bzw. Verwaltungsvorschrift steht der Nachweis des Bedürfnis für eine Wechselkomponente. Sicherlich nirgends, man benötigt weder zum Erwerb bezüglich zum Besitz ein Bedürfnis, dieses geht aus dem Besitz der in der WBK eingetragenen Grundwaffe hervor. Auch bei Waffen welche in der Sportschützen-WBK eingetragen sind gibt es laut Waffengesetz bzw. Verwaltungsvorschrift keine Bedürfnisprüfung von Einzelwaffen welche auf dieser WBK eingetragen sind. Diese Forderung hätte niemals in dieser Form so erfolgen dürfen wenn sich die Behörde an ihre Vorgaben welche sie durch das Waffengesetz bzw. Verwaltungsvorschriften erhalten hat gehalten hätte. Auch wäre dieses nicht machbar dass ein Repetiergewehr als Grundkontingentswaffe eingestuft wird und somit der rechtlich zustehende dritte Halbautomat verwehrt wird. Dieses nur mal zum Verhalten von Behörden bezüglich Vorgaben durch das Waffengesetz und der Verwaltungsvorschrift. Gruß Colt S.
-
Hallo, dieses ist durchaus richtig. Auch in meinem Fall läuft es auf das Abkassieren und Schaden machen durch das Landratsamt Heidenheim raus. Alleine der Widerruf kostet über 700€ obwohl er äußerst schlampig gemacht wurde, in der freien Wirtschaft hätte der Verfasser des Widerrufs wegen den Widersprüchen in diesem von seinem Chef eine "Klatsche" kassiert und bei nochmaligem Fehlgriff die Papiere bekommen, aber ist halt im Öffentlichendienst so eine Sache hier drücken sich manche "schräge Vögel" rum welche sich in der freien Marktwirtschaft nicht behaupten könnten, die würden hier mit "Pauken und Trompeten" einfach untergehen. Gruß Colt S.
-
Hallo, deine Argumentation ist durchaus richtig aber leider haben wir unter uns Sportschützen welche die irgend welche Sachen interpretieren die nirgends wo in schriftlicher Form stehen sondern sich irgend wo in ihren Gehirnwindungen festgesetzt haben, sofern vorhanden oder am "Stammtisch" im Vereinsheim irgend was nachplappern was ein anderer ihnen vorgibt. Logisches Denkvermögen und eine eigene Meinung haben, glatte Fehlanzeige lieber mit der "Wölfen heulen" ist unkomplezierter. Gruß Colt S.
-
Hallo, deine Argumentation ist mehr wie nachvollziehbar, jedenfalls meinerseits. Du wirst aber von anderen Leuten durchaus angefeindet wenn du dir für eine Disziplin 6 Waffen beantragst, hier spielt einiges an Missgunst eine entscheidende Rolle. Gruß Colt S.
-
Hallo, ich habe es mehrfach in den Vereinen erlebt und kenne solche Fälle persönlich, müssen sie ja auch nicht, sie haben ja den Grundbestand und müssen lediglich die ersten 3 Jahre einen Nachweis führen das sie auf dem Schießstand waren, wie viel geschossen wurde und was dabei raus kam, Fehlanzeige. Ich hatte sogar mal die Aussage, einmal im Jahr hole ich meine Brünner aus dem Nachtkästchen und Schieße ein paar Schuss. Bei so was spielt doch sehr die Annahme meinerseits eine gewisse Rolle, Anschaffung Waffe ja unter dem Motto "will haben" aber damit schießen "na Ja", Munition kostet ja Geld das kann ich ja dann nicht mehr in "ein" Bierchen umsetzen oder gar weniger rauchen. Ich habe diesbezüglich schon sehr viel erlebt da ich schon seit mehr als 30 Jahren Schießsport betreibe. Bezüglich der "ewigen Neidhammel" habe ich da recht wenig Probleme, die "armen Schweine" können recht wenig für ihr Verhalten, die können halt nicht über ihren eigenen Tellerrand blicken, ich gehe immer davon aus wenn z.B. sich der Nachbar einen Porsche leistet soll er haben, ich muss das Auto nicht verhalten, mir genügt eines das ich mit meinen finanziellen Verhältnissen auch betreiben kann ohne das ich anderweitig "schmalscheißen" muss und das "Tischeck annagen" kann weil man es sich nicht mehr leisten kann was rechtes auf den Tisch zu bringen z.B. . Gruß Colt S.
-
Hallo, Picolomini bevor deine Vereinsmitglieder meinen sie müssen sich über die 57 Waffen hermachen sollten diese sich mal an ihre eigene Nase fassen. Es spielt sehr viel Neid in deren Aussage mit, auch ist " Das sind die Vögel die unseren Ruf ruminieren" ein sehr sehr "zweischneidiges Schwert" die sollten sich doch eher mal Gedanken machen wenn sie nach dem Schießen ein paar Bier zischen und sich dann ins Auto setzen, die Waffe dabei haben und dann in eine Verkehrskontolle geraten, die machen wirklich Probleme mit dem Ruf. Wenn die dann eventuell nach einem Bier oder ähnliches vor dem Schießen auf dem Schießstand auftauchen und dann anfangen zu Schießen ist das wohl eher rufschädigend für uns Sportschützten falls etwas schiefgeht und es zu einem Unfall auf dem Schießstand kommt, was man nie hoffen will. Halte dass doch mal deinen Schützenkollegen unter die Nase bevor sie aus irgend welchen Gründen den Besitz meiner Waffen anzweifeln. Gruß Colt S.
-
Hallo, anscheinend stoßen sich hier verschiedene Teilnehmer in diesem Thread an den 57 Waffen. Kann es sein das hier auch der Faktor Neid ein mitspielt? Um mal zu kontern, ich habe für "Sportschützen" welche sich 1 oder 2 Waffen anschaffen und diese dann ein oder zweimal auf den Schießstand bewegen für nicht mal eine Schachtel Munition bewegen kein Verständnis. In meinem Fall sieht bzw. sah die Situation wie folgt aus, ich habe zwar diesen Bestand gehabt bevor das Landratsamt unter fragwürdigen Umständen meine Bestand verringert hat, allerdings kann ich z.B. für die Sportjahre 2017, 2018 und 2019 die Teilnahme an Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaften nachweisen z.B. durch 141 Urkunden. Ich frage mich ob die Waffenbesitzer welche gerade mal eine bzw. eine zweite Waffe sein "eigen" nennen dürfen überhaupt an einem Wettkampf teilnehmen? Auch sollten einige nicht Ausserbetracht lassen das ich ehrenamtlich mit meinem Waffenbestand Lehrgänge durchgeführt habe und Anfänger mit dem richtigen Umgang mit Waffen geschult und unterstützt habe und dies auch unter dem Grund das jeder legale Waffenbesitzer eine Stärkung unserer Basis darstellt. Ich war auch lange Zeit im GSVBW und BDMP-Landesverband Baden-Württemberg ehrenamtlich eingebunden, beim GSVBW war ich als Bezirkssportleiter und als Schießleiter tätig, beim BDMP-Landesverband war ich als Landesreferent Dienstwaffen (Lang- und Kurzwaffen), Landessportleiter ,Ausbilder für Schießleiter, Range Officer Flinte, Ausbilder Range Officer Flinte, Schießleiter, dieses ist mir nun leider nicht mehr möglich. Ich habe meine Waffen also auch dafür verwendet um andere Schützen durch Fachwissen welches ich mir auch durch meine Waffen angeeignet hatte weiter zu geben, so und nun kommen hier in diesem Forum ein paar "nette" Zeitgenossen dazu mich zu "Verdammen" weil ich 57 Waffen besessen habe? Ist doch schlicht und ergreifend schäbig! Außerdem was soll das "Hinterfragen" bezüglich der Bedürfnisbescheinigungen der Vereine, diese haben schlicht und ergreifend nur noch die Funktion der Weiterleitung der Anträge an die Landesverbände, dieses sollten diese Leute welche hier diese Hinterfragung machen doch eigentlich wissen. Auch sollten diese wissen dass die Landesverbände sehr genau prüfen ob eine Waffe wirklich benötigt wird und ob die Abdeckung der Disziplin mit einer vorhandenen Waffe möglich ist. Auch sollten die "Kritiker" mal sich vor Augen führen das man nicht alles auf einem Einzelbedürfnisnachweis erwerben darf. So nun zum Schluss meines Beitrags, ich war 20 Jahre im Sicherheitsgewerbe dienstlicher Waffenträger um das ich mit meiner Dienstwaffe nicht weis was ich mache habe ich ein intensives Training gemacht, auch hierzu haben meine Waffen zum teil gedient, ich habe jährlich ohne Wettkämpfe zwischen 30-40 mal auf dem Schießstand verbracht, ohne 2 Stunden war eigentlich niemals. Auch habe ich meine Kollegen für den Umgang mit ihren Dienstwaffen fit gemacht und das rechtlich und praktisch. Es ist leider so, dass wenn Leute einen Sachkundelehrgang gemacht haben noch lange nicht wissen was es mit einer Waffe auf sich hat wenn man diese in den Händen hält, dieses ist besonders kritisch zu sehen wenn diese Leute dann aufgrund eines Waffenscheins in der Öffentlichkeit mit einer geladenen Schußwaffe unterwegs sind. Gruß Colt S.
-
Sorry, wie kommst du eigentlich darauf das ich gleich drei Selbstlader in .308 Win. brauche? Woher hast du diese Information? Gruß Colt S.
-
Hallo, ich habe versucht am 14.02.2022 auf die Behörde zu zugehen, mit dem Resultat das ich rausgeschmissen wurde mit der Drohung wenn ich dem Widerruf nicht 1 zu 1 nachkomme habe ich ernsthafte Konsequenzen zu erwarten. Ich werde meine Vorteile suchen und die Behörde vorführen. Gruß Colt S.
-
Sorry, ich habe mich bei dir bedankt das du verstehst das ein aktiver Wettkampfschütze entsprechend einen Waffenbestand benötigt, anscheinend ist mit dem Zitat meinerseits ein Missverständnis aufgekommen, ich wollte weder dich noch deinen Beitrag in dem du Pikolomini zitierst in Abrede stellen. Sorry nochmals habe schlicht falsch zitiert, gibt dann ein ganz anderes Bild meines Beitrags. Gruß Colt S.
-
Hallo, unter diesem Aspekt habe ich es noch nicht betrachtet, danke. Zuvor werde ich es nochmals anderweitig versuchen, unteranderem durch Akteneinsicht und eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags, die werden sich sicherlich freuen über die Arbeit was auf sie zu kommt. Das mit dem Wohnsitz verlegen geht bei mir leider nicht so einfach, ich habe mein Haus hergerichtet und soll es jetzt wieder aufgeben? Gruß Colt S.
-
Hallo, Danke für die Hinweise. Gruß Colt S.
-
Hallo, könntest du bitte deine Frage etwas präzisieren? Gruß Colt S.
-
Hallo, ich kann nicht umsonst für die Sportjahre 2017, 2018 und 2019 die Anzahl von 141 Urkunden vorweisen. Außerdem mache ich ehrenamtlich Lehrgänge und Schulungen für diese benötige ich ja auch die entsprechenden Waffen. Danke das mich wenigstens einer versteht. Außerdem mal eines, ob ich 1 Waffe habe oder 57 ist nicht entscheidend, die Gefahr kann auch von einer Waffe ausgehen wenn der welcher sie bedient nichts Gutes vor hat. Bezüglich der Unterbringung gegen unberechtigtem Zugriff ist bei mir alles bestens. Gruß Colt S.