

Colt S.
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Ob die mir nur bereinigt vorgelegt wird ist mir egal, die können bereinigen was sie wollen, auch die machen in ihrer Überheblichkeit Fehler und haben diese bereits schon gemacht. Gruß Colt S.
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Hallo, ich möchte mich bei allen für die Informationen bedanken, ich habe vor denen "Feuer unter dem Arsch" zu machen, die Dienstaufsichtsbeschwerde scheint anscheinend zu wirken, dem Landrat ist sein Posten sicherlich wichtiger als seinen Untergebenen für die Sch...e zu schützen welche der verzapft hat. Gruß Colt S.
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Da geht es um die Machenschaften der unteren Waffenrechtsbehörde, vor allem was an Unterlagen verschwunden ist, wer nachweislich eine Urkundenunterdrückung begeht macht auch noch andere Sachen. Gruß Colt S.
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Danke für die Info, ist Ba.-Wü. Gruß Colt S.
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Hallo, wer kann mir weiterhelfen? Ich möchte die Akte bei der unteren Waffenrechtsbehörde einsehen, ich vermute da sehr viele Ungereimtheiten. Kann ich diese Einsicht fordern oder muß ich hierzu einen Anwalt erst einschalten. Gruß Colt S.
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Wir sind vielleicht zum "melken" (Steuern zahlen) Souverän das war es dann aber auch. Das Volk hat gegen die Politiker keine wirkliche Möglichkeiten, die machen sowie so was sie wollen und das mit der Wiederwahl ist auch so ne Sache. Das "deutsche Michele" hat kein Langzeitgedächtnis und vergisst sehr schnell, ist außerdem sehr obrigkeitshörig. Wenn´s nicht so traurig wäre würde ich glatt auch für ne halbe Stunde in den Keller gehn um zu lachen. Gruß Colt S.
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Am besten gar nicht, abmurksen lassen ist "das Beste". Klingt ironisch ist aber leider so, wenn du deine Waffe geladen im Tresor hast oder vielleicht sonst irgend wie griffbereit hast bezüglich der Zuverlässigkeit ein enormes Problem. Selbst wenn du ein Baseballschläger verwendest hast du in unserem Staat ein Problem. Es müssen doch die armen Spitzbuben geschützt werden. Habe es zwar nicht so selbst erlebt aber ich hatte ein anderes Erlebnis mit Einbrechern. Bei mir haben zwei drogensüchtige "Deutsche" (Russen) eingebrochen, Polizei war für die Ermittlungsarbeit sehr bequem, habe die Ermittlungen selbst übernommen und konnte die "Banditen" selbst ermitteln, die hatten sich den falschen zum Einbruch ausgesucht und hatten ihr Diebesgut, meine Wiederladeausrüstung und 205 kg Hülsen im Internet und bei einem Schrothändler angeboten, folglich war es nicht allzu schwer dieses dingfest zu machen. Nachdem eine Hausdurchsuchung endlich statt fand wurde festgestellt das in deren Besitz Munition war welche ich delaborieren wollte sowie auch Treibladungspulver aus delaborierter Munition, auch wurde Ra waren es Rauschgift und Material aus verschiedenen anderen Brüchen sichergestellt. Wenn ich nur meinen Fall als solches betrachte waren es Verstoß gen Sprengstoffrecht, Verstoß gegen das Waffengesetz, Einbruch, Sachbeschädigung, selbst die entdeckte Menge von Heroin spielte keine Rolle, das Strafregister von dem einen hatte schon eine gewisse Länge als solches Urkundenfälsch, Falschgeld, Drogenhandel usw.. Der wurde vom Gericht behandelt wie rohe Hühnereier, passiert ist denen nix nicht mal wegen Hehlerei. Ist zwar nicht direkt zum Thema Notwehr mit Schusswaffen aber zeigt in aller Deutlichkeit auf wie vor Gericht diesbezüglich gehandelt wird, Ganoven müssen doch geschützt werden, sind die "besseren Menschen". Gruß Colt S.
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Sorry, anscheinend ist das Thema das die Jäger in Österreich nur noch 10 Langwaffen erwerben dürfen. Demnach wäre die "Haus und Hofverteidigung" ein Grund zum Waffenerwerb, da dieses in Österreich möglich ist und er Österreichische Staat seinen Bürgern mehr vertraut wie unsere "großartige" Bundesregierung. Vielleicht haben die einfach weniger "Gutmenschen". Gruß Colt S.
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Sorry, Österreich ist bezüglich Waffenrecht eine ganz andere Nummer. Du musst allerdings zugeben wenn du es hier in Deutschland als Argument anführst bist du schlicht und einfach verloren. Gruß Colt S.
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Waffengeile Mainstreampresse! Bald Sturmgewehrpflicht für Sportschützen?
Colt S. antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Hallo, wenn du die Zeit von 1941 bis 1945 betrachtetest wird eindeutig klar das von russischer Seite aus auf Menschenleben (der eigenen Soldaten) keine Rücksicht genommen wurde. Es wurden sogar unbewaffnete Soldaten in den Angriff geschickt unter dem Motto nimm beim Vorgehen die Waffe von Gefallenen. Hätten diese unbewaffneten den Angriff nicht aufgenommen wären diese vom Kommissar oder dem NKWD von hinten erschossen worden, also von den eigen Leuten. Putin macht genau das selbe "Spielchen" was auch Stalin betrieben hat, Menschenleben zählen nicht man hat ja in Russland genügend. Bezüglich Nazi, Putin verweist zwar auf diese, benützt aber für seinen Machterhalt diese im eigenen Land zu seinem persönlichen Machterhalt. Gruß Colt S. -
Waffengeile Mainstreampresse! Bald Sturmgewehrpflicht für Sportschützen?
Colt S. antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Und das ganze wegen eines östreichischen Obergefreiten, Putin ist da nicht weit entfernt. Es ist schon mehr wie sonderbar wie die überwiegende Masse der Menschheit solchen "Rattenfänger" erliegt und was draus werden kann. Gruß Colt S. -
Sorry, nenne niemals die "Verteidigung von Haus und Hof" als Bedürfnis, dann kannst du alles vergessen. Wenn du z.B. einen Einbrecher stellst der dir an´s Leben will hast du ein enormes Problem wenn du eine breits geladene Schusswaffe benützt um in Notwehr dich zu wehren. Der Staatsanwalt freut sich sehr und die Behörde wird dir Unzuverlässigkeit vorwerfen da du eine geladene Waffe im Tresor oder in der Nachttischublade gelagert hast. In unserem Staat müssen die Verbrecher geschützt werden und die rechtschaffenden Bürger zum Opfer werden, dann stimmt das Weltbild der Gutmenschen und Politiker wieder bestens. Gruß Colt S.
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Auch der Fall Ukraine kann bei uns zu keinem Umdenken führen, unser Staat misstraut den eigenen Bürgern. Anscheinend macht dieser einiges was nicht in Ordnung ist, daher so wenig Waffen wie möglich unters Volk. Gruß Colt S.
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Hallo, wo willst du die Grenze das es Sportschützen gibt, die den eigentlichen Sinn der gelben WBK falsch ausgelegt haben eigentlich ziehen? Selbst bei 10 Waffen auf der gelben WBK ist diese Grenze überschritten wenn dieser Sportschütze die Waffen zwar besitzt aber nicht damit schießsportlich unterwegs ist. Gruß Colt S.
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Hallo, du gehst hier immer davon aus das es an den Sportschützen liegt wenn es Probleme gibt. Ich kann dir mal etwas anderes hierzu schreiben. Sportschützentätigkeit seit 1985, Teilnahme an Meisterschaften bis zur Deutschen Meisterschaft, Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden seit 1985, trotzdem betieb die Behörde einen Widerruf unter Verweis auf Amoklauf von Lörrach und kam beim Regierungspräsidium und den Verwaltungsgerichten damit durch. Es ist äußerst fragwürdig, erst wird entsprechend dem Gesetz und Verwaltungsvorschriften nach genehmigt und dann wird widerrufen mit vorgeschobenen Grund. Da ist doch einiges was in Schieflage geraten ist. Also sieh doch mal auch dieses, es liegt nicht immer an den Sportschützen, es gibt leider sehr viele "kleine" Herrgöttlein in den Ämtern welche einem das Leben sehr schwer machen können. Würde ich vorschlagen das wir hier nicht noch mehr Diskussionen lostreten, diese sind sehr kontraproduktiv unter dem Motto "Feind hört mit"- Gruß Colt S.
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Bezüglich 20 98er in 8x57 IS ist es verständlich, aber wenn man verschiedene Ordonanzwaffen erwirbst kann dir sammeln von einem "lieben netten" Sachbearbeiter vorgeworfen werden und damit fangen die Schwierigkeiten an. Es gibt Schützen die haben eine Freude daran ein altes Dienstgewehr, wohlmöglich für die es fast keine Fabrikmunition mehr gibt, gerne reaktivieren und damit gerne zum Schießen gehen. Wenn du eine Sammlerwaffe zum laufenden Schießen verwendest kommst du z. B. bei einem "lieben netten" Sachbearbeiter unter Beschuss, der erklärt dir dann das der Bedürfnisgrund Sammeln nicht dazu berechtigt das du laufend auf dem Schießstand mit dem Teil bist. Deshalb kommt für mich es nicht infrage das ich auf Sammlerschein irgend welche Waffen erwerbe, für mich sind meine Waffen dazu da das ich laufend auf den Schießstand gehe und damit schieße und auch an Meisterschaften teilnehme, schlicht haben das ich sie habe und nur anschauen und aufbewahren darf ist bei mir Fehlanzeige. Gruß Colt S.
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Habe zwar auch vier gelbe WBK, stehen aber manchmal nur eine Waffe auf dieser, die anderen wurden ausgetragen, folglich ist z.B. die Anzahl von gelben WBK´s also nicht ausschlaggebend. Bezüglich Neid und Missgunst kann man nur eines schreiben, es wird immer Neid und Missgunst geben solange es Menschen gibt. Ich persönlich halte es so, ich freue mich für jeden der sich z.B. eine schöne Waffe gönnt oder sich ein tolles Auto gönnt. Betrachtet doch mal die Lage bezüglich der gelben und roten WBK realistisch, wenn man mit einer Waffe welche auf der roten WBK steht ständig auf einem Schießstand auf taucht könnte bei einem "sehr netten" Sachbearbeiter der Vorwurf der Unzuverlässigkeit auftauchen unter dem Motto die Waffe wurde unter dem Bedürfnis Sammlerwaffe erworben folglich liegt ein Missbrauch vor. Die Problematik ist diese das allenfalls ein Funktionsbeschuss, also nur gelegentliches Schießen mit Sammlerwaffen abgedeckt ist. Gruß Colt S.
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Hallo Fussel_Dussel ich werde es machen aber bitte lasst mich noch den Versuch der Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Ich möchte mir die wenige Möglichkeiten vielleicht doch noch was zu bewirken selbst versalzen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde geht morgen per Einschreiben an das Landratsamt Heidenheim persönlich an den Landrat, wie bereits geschrieben werde ich nach Erhalt der Beantwortung der Dienstaufsichtsbeschwerde veröffentlichen. Ich sollte allerdings Hilfe haben, ich bin mit meinen 64 Jahren nicht gerade der beste Computerspezialist was sich in erstellen von Dateien z.B. äußert, der Widerruf hat 24 Seiten. Gruß Colt S.
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Die Einzigste wirkliche Hilfe hatte ich vom GSVBW, hier war der Präsident H. Glaser vor dem VG Stuttgart, obwohl nicht geladen, aufgetaucht und hat versucht für mich eine "Lanze zubrechen", hat aber leider nicht genützt gegen das in der Begründung verwendete Amoklaufen war nichts möglich und der "Fachanwalt" glänzte auf seine Art und Weise. Meinen Dank möchte ich hiermit nochmals zum Ausdruck bringen, Danke Helmut. Von den anderen Verbänden gab es lediglich Lippenbekenntnisse sonst nichts. Wenn du das Schreiben des "Fachanwalts" gelesen hast siehst du wie ich von den Verbänden wie eine heiße Kartoffeln fallen gelassen wurde und dieses wo ich sehr lange Zeit für einen Verband als Landesreferent Dienstwaffen Meisterschaften geplant und durchgeführt hatte, nicht zu vergessen ich war auch längere Zeit Landessportleiter und habe mich für den Verband und die Schützen eingesetzt und geholfen wo es ging. Gruß Colt S.
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Ich hatte mit dem Sachbearbeiter seit 1985 schon immer meine Probleme, 2009 hatte er anscheinend wegen seines kurz zuvor bestehenden Ruhestand vor mich ausbluten zu lassen um das er sich rühmen konnte was er doch so erreicht hatte- Er wollte die ganze Angelegenheit per Sofortvollzug (Frist 14 Tage) über die Bühne ziehen und hat mir lediglich zwei Kurzwaffen und drei Halbautomaten zugestanden, den ganzen Rest, auch Waffen von der gelben WBK wollte einziehen. Ich kann dir gerne eine Aufstellung zu kommen lassen wie er immer wieder versuchte mir Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Gruß Colt S.
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Es ist so, ich bin der einzigste Sportschütze mit dem man dieses linke Spielchen gemacht hatte. Die ursprüngliche Forderung des Sachbearbeiters H. K. war ich solle ihm nachweisen das dir letzten drei Jahre mit meinen Waffen und Wechselkomponenten bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften geschossen habe. Ich habe den Nachweis der Jahre 2017/2018 und 2019 erbracht und trotzdem alle Wettkampfwaffen futsch, waren immerhin 141 Urkunden für die 3 Jahre bis zu 40 Trainingstermine pro Jahr aus dem Schießbuch. Ich kenne sehr viele Sportschützen im Kreis Heidenheim, einige haben mehr als nur 2 Waffen bei sich zu Hause und gehen auf keinerlei Meisterschaften, diese wurden diesbezüglich nicht angeschrieben sie mögen ihr Bedürfnis klar legen zum weiteren Besitz ihrer Waffen. Ich hatte versucht eine Erklärung hierfür zu bekommen, wurde abgetan das ich dieses ihnen zu überlassen hätte. Gruß Colt S.
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Hallo Rene, hätte gar nicht soweit kommen müssen wenn der "Fachanwalt" richtig reagiert hätte und vor der erstinstanzlichen Verhandlung meine Beweismittel, die er ja 2010 von mir erhalten hatte, dem Gericht zur Beweisführung vorgelegt hätte. Aber nichts der Gleichen Verfahren in die Länge ziehen um mehr Kohle einzusacken was aus dem Mandant wird ist ja egal. Kann gerichtlich gegen diesen Widerruf nichts mehr machen aber gegen die Unwahrheiten und Fehler welche aus diesem Widerruf entstanden sind schon. Gruß Colt S.
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Hallo Andor, wenn ich auf dem Thread Bedürfnissnachweis nach §14 den Widerruf des Landratsamts Heidenheim veröffentliche dann kannst du selber lesen wie es mit dem Nachweis bezüglich Schießbuch aussieht und was da alles bemängelt wurde um dieser Nachweis nicht anerkannt werden soll. Das mit den Seriennummer stammt nicht von mir, aber die Eintragungen ins Schießbuch können von jedem X-beliebigen Schützen stammen oder die Waffe ist nicht bekannt, solche und andere Sachen wurde mir vorgehalten. Schaue dir wenn es soweit ist meine Veröffentlichung des Widerrufs des Landratsamt Heidenheim vom 04.01.2011 an, dann wirst du sicherlich verstehen wieso ich hier geschrieben habe- Gruß Colt S.
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Hallo Andor, ich bin auf drei Threads unterwegs, dieses dürfte nicht all zu viel sein, was spricht dagegen wenn ich meine Meinung bzw. meine Erfahrungen mit den Themen in diesen Threads kund tue? Einen eigenen Thread in Leben zu rufen finde ich nicht wirklich sinnvoll da bereits einer existent ist welcher der Thematik entspricht welche mir sehr nahe geht. Wenn man hier in diesem Forum seine Meinung nicht mehr kund tun darf wäre es sehr schlecht für alle dieses ist aber hier nicht der Fall. Hier gehört mal der Dank an die Forenbetreiber gerichtet das dieses so möglich ist. Gruß Colt S.