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Colt S.

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Alle Inhalte von Colt S.

  1. Hallo Karlyman, ist doch ein sonderbares Verhalten des Referatsleiters als solches! Erst setzt er vor dem VGH Mannheim mit "Gewalt" durch das hier nicht das neue Waffenrecht bezüglich des Bedürfnis auf den Besitz in Anwendung kommen soll, dann will er mir meinen Bestand an Waffen und Wechselkomponenten kürzen und dann will er mir die Sammler-WBK offerieren um das ich wieder Waffen kaufen kann! Was soll eigentlich ein solcher "Schildbürgerstreich" darstellen außer mir Schaden zu machen? Dieses ist eigentlich ein Einsatzgebiet für den §226 BGB, erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn dieses nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zu zufügen! Aber nicht nur dieser Punkt spricht für die Anwendung des §226 BGB sondern mein "Leidensweg" mit dem Sachbearbeiter K. seit 1985 bis zu seinem "wohlverdienten" Ruhestand und danach mit seinem Vorgesetzten Referatsleiter! Gruß Colt S.
  2. Hallo Bounty, ich habe eine Auflistung gemacht mit welchen Waffen ich auf Meisterschaften geschossen habe, außerdem steht in meinen Aufzeichnungen (Schießbuch BDMP-Formular) mit welchen Waffen ich meine Schießtermine bestritten habe. Die Auflistung wurde meinerseits gemacht damit die Behörde besser verstehen kann!!! Es ist allerdings ein Wollen von Seiten der Behörde zum "Verstehen" vorausgesetzt!!! Was mir bei der neuerlichen Gespräch bei der Behörde aufgefallen ist, wäre dieses, mir wurde eine Auflistung meiner Waffen vorgelegt welche auch bei VG und VGH vorgelegt wurde! Von dieser Auflistung habe ich bis zu diesem Tag keinerlei Kenntnis gehabt!!! In dieser Auflistung wurden sämtliche Wechselkomponenten als eigenständige Waffen den Gerichten "verkauf", daher die "wundersame" Vermehrung meiner Waffen! Wenn man bedenkt dass z.B. ein Wechsellauf oder eine Wechseltrommel als vollständige Waffe gewertet wurde ist es doch sicherlich sehr dreist von dieser Behörde solche Verfälschungen bei Gericht vorzutragen oder? Gegen diese Falschdarstellung wurde von Seiten meines Anwalts nichts unternommen! Diese Auflistung durfte mir nicht auf Anweisung des Referatsleiters in Kopie ausgehändigt werden, ich durfte lediglich diese mal betrachten!!! Hier stellt sich die Frage wieso durfte mir eine Kopie dieser Liste nicht ausgehändigt werden? Komischerweise sind die Eintragungen im NWR in Ordnung, hier wurden Wechselkomponenten nicht als Eigenständige Waffen geführt sondern als Wechselsysteme, Wechsellauf, Wechseltrommel! Ein Schelm wer böses denkt!!! Gruß Colt S.
  3. Hallo, die 650,--€ hätte ich aus meiner eigenen Tasche begleichen sollen, in wie weit die Rechtsschutzversicherung noch beteiligt wäre, falls es doch weitergegangen wäre, bleibt mal dahin gestellt. ich werde das Anwaltsschreiben bezüglich des Honorars, nach dem ich es aufbereitet habe, hier einstellen. Wenn ich die Verhandlungen bzw. deren Abläufe miteinander vergleiche gibt es einig Ungereimtheiten! Nach Ende der Ersten Instanz ließ mein Anwalt durch das Gericht feststellen ob gegen dieses Urteil eine Berufung zulässig sei. Bei der Zweiten Instanz wurde zwischen Gericht und Anwalt erst mal eine Streitwerterhöhung vereinbart! Nach Ende der Verhandlung wurde von meinem Anwalt keine Frage gestellt ob eine Berufung zulässig sei! Diese Vorgehensweise in der Zweiten Instanz kommt mir äußerst fragwürdig vor, vermutlich wurde die Sache hinter meinem Rücken soweit hingedeichselt das es keine Berufung geben sollte. Vermutlich wollte man das Ganze zum Abschluß bringen weil man genügend "Kohle" abgesahnt hat und es in der nächsten Instanz wirklich zur Sache gegangen wäre! Bei der Unterredung mit dem Amtsleiter des Landratsamts hat es mir die "Nackenhaare gestreubt" , erst forderte er das ich meinen Waffenbestand unter den halben Wert bringe und im gleichen Atemzug erklärt er mir ich sollte doch eine Sammler-WBK beantragen, er sehe da bei mir kein Problem! Sorry was soll dass, erst entzieht man mir meine Waffen mit welchen ich meinen Schießsport betreibe und dann soll ich mir Waffen auf der Sammler-WBK wieder anschaffen!? Der nächste Punkt bei dieser Vorgehensweise des Landratsamts wäre dieses, Waffen wieder anschaffen, ja, diese dann aber schießsportlich nutzen können nein! Was soll diese Ver.....e? Ich brauche keine Waffen welche ich nur anschauen und lagern darf, sondern ich benötige meine Waffen um an Meisterschaften teilnehmen zu können!!! Gruß Colt S.
  4. Hallo, habe nicht nur das Schießbuch der Behörde (LRA) zur Beweisführung zwecks Nachweis Bedürfnis zum Besitz überlassen, sondern auch Kopien von Urkunden der letzten drei Jahre vor Corona. Anzahl 138, Kreismeisterschaft, Bezirksmeisterschaften, Landesmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften, diese wurden aufbereitet, nachdem die Behörde vor Gericht moniert hatte das sie nicht nachvollziehen kann mit welcher Waffe diese Wettkämpfe geschossen wurde. Was soll ich denn eigentlich noch alles erbringen? Ich bin übrigens der einzigste Sportschütze im Kreisgebiet der so durch das Landratsamt behandelt wird, bei anderen Sportschützen zählte es nicht das ein Überbestand an Waffen des Grundkontingents vorhanden ist und auch nicht das keinerlei Wettkampfteilnahmen nachweisbar sind. Es zählt nur eines, mich in meine vom Grundgesetz garantierte Rechte unzulässig einzuschränken, mich zu Schädigen wo es nur geht! Meine Waffen sind mehr wie vorbildlich gesichert, kann also davon keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen, dieses wurde auch vom VGH Mannheim in der Klagesache wegen des angeordneten Sofortvollzugs vom Landratsamt durch den Sachbearbeiter K. bestätigt, auch gab es bezüglich der Zuverlässigkeit keinerlei Bedenken des Gerichts, der Sofortvollzug des Landratsamts wurde 2015 per Gerichtsbeschluss kassiert, was außerdem noch zusätzlich hinzu kommt wäre dieses das ich bis vor kurzem noch dienstlicher Waffenträger im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit war! Um einen Waffenschein bzw. Waffentrageerlaubnis zu erhalten benötigt man einiges mehr als nur die Maßgaben für den Erhalt einer WBK dürfte manchem Teilnehmer in diesem Forum sicherlich geläufig sein! Also um was geht es eigentlich dem Landratsamt in diesem Fall? Auch müsste man sich die Frage stellen, wieso wurden die Waffen erst vom Landratsamt genehmigt und nun stellt man fest die Waffen müssen weg obwohl ein Bedürfnis vom Gesetz zum Besitz auch weiterhin vorhanden ist. Dieses ist reine Schikane um mich zu Schädigen, hier dürfte sicherlich der BGB § 226 zu Einsatz kommen, die Schikane durch den Sachbearbeiter K. fand seit 1988 bis zu seinem "wohlverdienten" Ruhestand statt, der vorher durch ihn inizierte Sofortvollzug war sein letzter Streich, nun habe ich es mit seinem Vorgesetzten zu tun welcher, aus welchem Grund auch immer, versucht das "Vermächtnis" des Sachbearbeiters K. doch noch umzusetzen, egal ob Recht gebeugt wird oder sonstigen äußerst fragwürdigen Machenschaften durchgesetzt werden sollen. Ich frage mich ernsthaft ob man als Bürger, welcher rechtschaffend ist und eine reine Weste hat, sich solchen Anfeindungen durch Beamte, welche ich mit meinen Steuermitteln noch mitfinanzieren muss, gefallen lassen muss? Wo sind wir eigentlich hingekommen in unserem Staat? Gruß Colt S.
  5. Hallo, hätte mal ne Frage. An wen richte ich eine Fachaufsichtsbeschwerde in Baden-Württemberg und wie verhält es sich mit dem Ansprechpartner bezüglich einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Gruß Colt S.
  6. Hallo, bezüglich der angeblichen Vorlage des Schießbuchs beim VGH Mannheim muss ich leider schreiben das dieses überhaupt nicht geschehen ist. Weder die zur Beweisführung über das vorhanden sein des Bedürfnis 7 Aktenordner mit Urkunden noch das persönliche Schießbuch wurden vom VGH Mannheim noch vom VG Stuttgart überhaupt beachtet. Für das Vorgehen des VG Stuttgart kann dieses der Landesverbandsleiters des GSVBW bestätigen, welcher in dieser "Verhandlung" bis zum Ende anwesend war! Ich bin mir in beiden Verhandlungen so vorgekommen als kann nur die Behörde im Recht sein. Auch wurden die Machenschaften der Behörde nicht dem Gericht "unter die Nase gehalten"!!! Ich persönlich habe mich "vera....t" gefühlt in der Form das es vorher eine Absprache bezüglich des jeweiligen Urteils gegeben hat, unter dem Motto die Behörde hat immer Recht und der Rest ist nicht von Belang! Auf die Forderung des Vertreters des Landratsamt, das hier nicht die nach dem neuen Waffengesetz gültige Regelung bezüglich des Bedürfnis zum Besitz anzuwenden ist, sondern nur die "Rechtsauffassung" des Landratsamts von 2009. Dieses war leider möglich da die Mißstände vor Gericht in keiner Form zur Sprache gekommen sind, sicherlich wäre es dem VGH Mannheim erheblich schwerer gefallen so zu "urteilen"!!! Gruß Colt S.
  7. Hallo Bounty, 16 KW und 7 SL-LW, vieles auf gelbe WBK und verschiedene auf grüne WBK. Die nicht Kontingentwaffen sind Perkussionsrevolver, Vorderladergewehr, Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen u. Vorderschaftrepetierflinten. Bei dem heutigen Gespräch mit dem Landratsamt ist heraus gekommen, entweder halbiere ich meinen Bestand oder ich werde alles los dank dem "guten Urteil". Der Amtsleiter kommt mir ja entgegen, normalerweise wäre er dazu nicht verpflichtet. Ob es nun Kontingentswaffen sind oder nicht steht nicht zur Disposition, auch wurden die Wechselkomponenten als vollständige Waffen angerechnet, die "gelbe" WBK´s haben ebenso keinen Bestandsschutz. Bei der ganzen Sache frage ich mich eines, für was brauchen wir überhaupt noch Gesetze und Verwaltungsvorschriften wenn jeder im Amt sich seine eigenen Gesetze macht. Da ich schon seit 1985 schießsportlich unterwegs bin habe ich eigentlich gemeint das ich meine schießsportliche Aktivitäten, sowie es im neuen Waffengesetz verankert ist, mit einer Verbandsbestätigung das Bedürfnis zum Besitz nachweisen kann. Dieses hat der VGH Mannheim verworfen mit der fadenscheinigen Begründung das hier altes Recht in Anwendung zu kommen hat da der Vorgang seit 2009 anhängig ist, der Hammer ist wohl das nach diesem "Urteil" keine Revision von Seiten des VGH zugelassen war. Lediglich konnte eine Beschwerde dagegen bei der nächsten Instanz eingelegt werden. Diese Beschwerde habe ich dann nicht mehr weiterverfolgen können da mein Anwalt sich pro Stunde dann ein Honorar von 650,--€ sichern wollte, eine solche Forderung ist bei mir nicht drin, ich will mich wegen eines Anwalts nicht an den "Bettelstab" bringen. Ist schon ganz schön heftig so verarscht zu werden, ach ja eine wirkliche Hilfe von den Verbänden hat es leider auch nicht gegeben, lediglich der Landesverbandsleiter vom GSVBW hat es für notwendig befunden wenigstens in erster Instanz zu helfen, ihm gebührt mein Dank, von den übrigen nur "Lippenbekenntnisse" und das war es dann. Gruß Colt S.
  8. Hallo, nur mal beiläufig angemerkt!!! Das Landratsamt hat 2009 aufgrund des Erwerbs eines Perkussionsrevolvers auf die "neue" gelbe WBK verlangt dass der Nachweis erbracht werden muss das mit allen Waffen und Wechselkomponenten der Nachweis erbracht werden muss dass mit Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre an Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften teilgenommen wurde. Von Waffen aus dem Kontingent der Sportschützen, 2 Kurzwaffen und 3 Halbautomatischen Langwaffen, war dieser geforderte Nachweis nicht gefordert, sondern wie vorher geschrieben auch auf Waffen welche nicht unter das Kontingent fallen wie z.B. Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen, Perkussionsgewehre, Perkussionsrevolver usw.! Bei der Anmeldung des Erwerbs des Perkussionsrevolvers wurde dieses per Einschreiben mit Rückschein gemacht, prompt hat der Sachbearbeiter K. des Landratsamts nichts besseres zu tun gehabt nachdem die Post aus nicht erklärbaren Gründen dieses Einschreiben mit Rückschein zu spät zugestellt, wäre ja nicht so schlimm gewesen aber ein lieber netter Mitarbeiter des Landratsamts hat vom Briefumschlag die Briefmarke samt Poststempel entfernt. Dieses stellt eine Urkundenunterdrückung dar, und ist aufgrund der Ermittlungen jederzeit belegbar! Pech nur für das Landratsamt bzw. für den Sachbearbeiter K. in der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte der Rückschein, unterzeichnet von der Poststelle des Landratsamt, vorgelegt werden, somit Fehlanzeige mit dem Nachweis der Unzuverlässigkeit. Nächster Versuch des Sachbearbeiter K., Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, Verwendung der Waffen bei Sachkundelehrgänge, der Vorwurf die Waffen seien nur reine Sportwaffen und für diesen Zweck genehmigt und würde missbräuchlich für Sachkundelehrgänge verwendet. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Ansinnen des Sachbearbeiters K. sehr schnell fallen lassen, somit war der zweite Anlauf zwecks nach einer Unzuverlässigkeit "in die Hose gegangen"! Es gibt noch viel mehr Vorgänge mit diesem Sachbearbeiter K. vom Landratsamt, ich werde diese bei Gelegenheit hier veröffentlichen und damit ein wirkliches Bild liefern wie eine Behörde aufgrund des Eigenlebens des Sachbearbeiters K. gegen Bürger vorgeht! Ach ja, nur so am Rande noch, ich habe dem Landratsamt für die Jahre 2017, 2018, 2019 insgesamt 138 Urkunden in Kopien zur Beweisführung zwecks Bedürfnisnachweis vorgelegt, sowie auch mein persönliches Schießbuch unter anderem mit über 40 Terminen ohne Meisterschaften. Dieses um weitere Spekulationen in diesem Forum auszubremsen. Gruß Colt S. Zum Abschluß noch mal ne Frage meinerseits! Wieso sollte es was verwerfliches bzw. eine Gefälligkeit sein wenn der Landesverbandsleiter und der SLG-Leiter dem Mitglied eine Bedürfnisbescheinigung ausstellt? Nur weil das Mitglied ehrenamtlich als Landessportleiter tätig ist, soll dieser dann nicht weiterhin schießsportlich Aktiv sein können? Na dann "prost Mahlzeit", unter dieses Voraussetzungen wird sich wohl keiner mehr ehrenamtlich melden um die Arbeit für andere zu erledigen!!! Außerdem nicht alle Bedürfnisbescheinigungen wurden durch den BDMP e.V. ausgestellt, bin auch in anderen Verbänden aktiv!!!
  9. Hallo, so lange jeder Verband sein "Eigenleben" führt sind wir sehr schwach. Hier wäre das amerikanische Modell NRA die beste Möglichkeit um den Grünen und anderen Waffengegnern das Leben nicht so einfach zu gestalten wie jetzt! Auch muss man eines Bedenken, "die Hand die einen füttert beißt man nicht". Hier sollte man bedenken das unser größter Schützenverband von der staatlichen Sporthilfe profitiert, die Geldquelle will man sich sicherlich nicht verscherzen. Was aber die Funktionäre der Sportschützenverbände anscheinend noch nicht gelernt haben ist das nur mit wirklich gemeinsamen Auftreten bezüglich Waffenrecht die Situation unter Kontrolle bringen kann. Die Deckelung der gelben WBK wäre nicht möglich gewesen wenn gemeinsam von Seiten der Sportverbände dagegen vorgegangen wurde. Im Gegenteil uns wurde das "neue" Waffengesetz als Vorteil für uns Sportschützen von den Funktionären verkauft. Der Bedürfnisnachweis für den Besitz ist da z.B. so eine Sache, die Gerichte unterlaufen diese Vorgaben des Gesetzgebers und die Sportschützenverbände halten das Maul um das nichts weiteres "schlimmeres" auf die Sportschützen zu kommen kann. Tja, Unterstützung von Sportschützen die ihr gutes Recht vor Gericht erkämpfen müssen gibt es nicht wirklich sondern lediglich "Lippenbekenntnisse", man könnte meinen man hat es mit Politikern zu tun. Aber eines sollten die Verbandspräsidenten mal etwas genauer betrachten, was passiert eigentlich wenn die Grünen mit ihrem Programm durchkommen? Dann können die Verbandspräsident für einen besseren Schützenverein spielen, wenn die Mehrheit ihre Waffen abgeben muss werden auch keine Verbände mehr benötigt, sprich die betroffen Sportschützen werden den dann "unnützen" Verbänden den Rücken kehren und austreten, sprich die Verbände werden bedeutungslos. Gruß Colt S.
  10. Hallo Petman, wie aus dem letzten Absatz deines Postes zu sehen geht es auch anders, auch in dem vor dem Gericht gelangten Fall wurden die Bedürfnisbescheinigung der jeweiligen Kurzwaffe von Seiten der unteren Waffenrechtsbehörde anerkannt und die WBK ausgestellt, nun kommt der "liebe nette" Sachbearbeiter zum Entschluss, jetzt müssen wir das Bedürfnis mal überprüfen obwohl sich bei dem zu Überprüfenden nix geändert hat. Auch wurde bei keinem anderen Sportschützen eine solche Überprüfung angeleiert, dieses obwohl deutlich bei manchen über den Grundwaffenbestand geht und auch keinerlei Wettkampfnachweise vorhanden sind! Gruss Colt S.
  11. Hallo, das Urteil ist so eine Sache die auf "gesetzgeberische" Ambitionen eines Sachbearbeiters einer unteren Waffenrechtsbehörde beruhen aus dem Jahre 2009! Die ursprüngliche Forderung des Sachbearbeiters war, der betroffene Sportschütze sollte nachweisen das er mit all seinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre an Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften teilgenommen hat! Dieses hierzu, seit wann muss für den Erwerb einer Wechselkomponente ein Voreintrag durch die Behörde erfolgen, rechtlich gesehen ist die in der WBK eingetragene Grundwaffe das entsprechende Bedürfnis! Also Wechselkomponente kaufen, in die WBK eintragen lassen und den Erwerb dann der unteren Waffenrechtsbehörde melden, dass war´s dann diesbezüglich, also kein gesondertes Bedürfnis ist hierfür nachzuweisen. Auch sind diese Wechselkomponenten keine eigenständige Waffen wie die Behörde gerne glaubhaft machen möchte, oder kann man alleine mit einer Wechseltrommel oder Wechselsystem überhaupt einen Schuß abgeben, technisch gesehen geht es nur mit einem entsprechenden Griffstück bzw. Revolverrahmen! Die Forderung der unteren Waffenrechtsbehörde bezüglich des Nachweises des Bedürfnis für Waffen welche auf der Sportschützen-WBK erworben wurde ist auch so eine Sache die aufgrund der "gesetzgeberischen" Aktivitäten des Sachbearbeiter beruht. Seit wann muss ein Sportschütze welcher eine Erlaubnis für eine Sportschützen-WBK ausgestellt bekommen hat für jeden Erwerb ein separates Bedürfnis nachweisen. Folglich ist dieses von der unteren Waffenrechtsbehörde bzw. dem Sachbearbeiter eine Forderung welche sicherlich auf keiner Verwaltungsvorschrift bzw. nicht dem Waffengesetz beruht, schlicht und ergreifend nichts anderes wie Rechtsbeugung! Des weiteren, hier wird fälschlicher Weise immer von Kontingentswaffen ausgegangen, was sind den eigentlich dies Gruppierung? Sicherlich fallen hierunter keine Einzelladerlangwaffen, Repetierer, Vorderschaftrepetierflinten und vor allem keine Wechselkomponenten!!! Oder ist diesbezüglich jemand in diesem Punkt besser informiert? Bezüglich Kontingentswaffen handelt es sich um Faustfeuerwaffen und Halbautomatische Langwaffen laut dem Gesetzgeber! Die untere Waffenrechtsbehörde hat außerdem mehrfach versucht eine Unzuverlässigkeit dem Kläger nachzuweisen! Der Erwerb des Perkussionsrevolvers sei verspätet gemeldet worden, um dieses zu untermauern wurde vom Briefumschlag die Briefmarke mit samt Poststempel entfernt. Dieses kann durch die kriminalpolizeiliche Ermittlung jederzeit belegt werden, leider konnte dem Sachbearbeiter dieses nicht persönlich nachgewiesen werden. So nun kommt der nächste Versuch eine Unzuverlässigkeit nachzuweisen, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde durch den Sachbearbeiter der unteren Waffenrechtsbehörde eine Anzeige gestartet, dass mit den Waffen des Kläger durch diesen Waffensachkundelehrgänge durchgeführt werden, diese seinen vom Bedürfniszweck nur reine Sportwaffen!!! Die Waffensachkundelehrgänge wurden ehrenamtlich bei zwei anerkannten Schießsportverbänden durchgeführt und waren nicht gewerblicher Natur. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat diese Anzeige des Sachbearbeiters "sang- und klanglos" untergehen lassen, Beweise für die vorgenannten Vorgänge können erbracht werden. Auch wurde die Sportschützen-WBK durch den Sachbearbeiter der unteren Waffenrechtsbehörde über ein Jahr widerrechtlich einbehalten, vermutlich um einen weiteren Versuch des Nachweises der Unzuverlässigkeit nachweisen zu können. Was wäre denn zum Beispiel gewesen wenn die Waffen ohne WBK zum Büchsenmacher oder auf den Schießstand transportiert würden im Falle einer Kontrolle durch die Polizei? Nur so nebenbei, die WBK wurde nach dem Klage vor dem VG eingereicht wurde, noch bevor es zu einer Verhandlung kam, zurück gegeben. Der Perkussionsrevolver wurde allerdings auf der WBK nicht abgestempelt! Bevor es zu einer Verhandlung vor dem VG kam hat der Sachbearbeiter der unteren Waffenrechtsbehörde versucht bis auf zwei Faustfeuerwaffen und 3 Halbautomatische Langwaffen, alle anderen Einzuziehen und die WBK´s hierzu binnen 14 Tagen abzugeben. Bezüglich der Munition hat der Sachbearbeiter der unteren Waffenrechtsbehörde einen weiteren Versuch gestartet das Waffengesetz entsprechend seiner Vorstellung zu ändern, bezüglich der Munition. Die wiedergeladene Munition unterliegt meines wissensnach dem Sprengstoffrecht und nicht dem Waffenrecht folglich war er hierzu gar nicht berechtigt den Einzug diesbezüglich zu fordern. Der Softortvollzug wurde durch den VGH gekanzelt unter der Begründung es gehe keine Gefahr aus, auch gibt es keine Unzuverlässigkeit, außerdem sind laut Aktenlage die Waffen mehr wie vorbildlich untergebracht. Um es auf den Punkt zu bringen, vor dem VG und dem VGH werden fünf dicke Aktenordner mit Urkunden (bis zur Deutschen Meisterschaft) und ein Schießbuch mit von einem Jahrzent zur Beweisführung vorgelegt, Resultat hat keinen der Richter interessiert, es zählt nur eines eine Behörde hat "Recht" selbst wenn dieses nach Gesetz nicht so ist!! Rein hypotetisch was hätte der Sachbearbeiter der unteren Waffenrechtsbehörde wohl gemacht wenn hier eine Sammler-WBK vorhanden gewesen wäre und der Kläger diese Waffen auf dem Schießstand geschossen hätte?? Ich frage mich eines, was sollen solche "Anfeindungen" von Seiten der anderen Mitnutzer dieses Forums wenn diese nicht mal alle Fakten kennen wie sich dieses Situation wirklich zugetragen hat?? Gruß Colt S. P.S. Bei dem angestrebten Sofortvollzug hat die untere Waffenrechtsbehörde ja das Bedürfnis anerkannt, sprich der Status als Sportschütze vorhanden ist. Hallo Petman, bevor du dich weiter Aufregst lies erstmal wie es sich wirklich zugetragen hat, falls du weitere Info haben möchtest kann ich dir sehr gerne zu senden! Verdamme niemanden der versucht sein Recht zu bekommen, wenn sich keiner wehrt wo kommen wir dann hin???
  12. Hallo, wird eigentlich höchste Zeit das der Verfassungsschutz die "Grünen" mit samt "Bündnis 90" unter die Lupe nimmt, deren Parteiprogramm ist äußerst problematisch gegen über unseren Grundrechten welche uns im Grundgesetz zustehen! Diese Partei demontiert unser Grundgesetz und unsere Demokratie um einen Staat zu schaffen welcher der früheren Ost-Zohne (SBZ) entspricht!
  13. Hallo, schau dir mal das Ergebnis der letzten Landtagswahl von Baden-Württemberg an, das sagt schon vieles aus wie die Bevolkerung tickt. Außerdem schau dir doch mal die Kanzlerkandidaten der SPD und CDU an, was soll auf diesen schon folgen ? Eine etwas üppige Landpomeranze mit ..........!!! Oh arme Bevölkerung ihr wisst nicht wie euch noch geschehen wird. Es wird im Fall der Fälle im September sicherlich nicht gaaanz langsam gehen, eher schnell!
  14. Tja, ade Eigentum, ade "Demokratie", ade Grundgesetz, willkommen Diktatur der möchtegerne Gescheidle ala Grün! Wie hat mal jemand in diesem Forum geschrieben, wer nix kann und geworden ist im Leben ist bei den Grünen was geworden! Oh armes Deutschland wohin steuerst du? Zum Abschluss noch ein paar Fragen, wie sieht es eigentlich mit Straftätern aus anderen Kulturkreisen aus die das Leben und Eigentum von uns gesetzestreuen Bürgern gefährden? Werden die Straftäter welche aus fremden Kulturkreisen abgeschoben wo sie eigentlich hingehören oder weiterhin es ermöglicht wird das diese ihr Unwesen weiter unter dem Schutz der Grünen fortführen können? Werden diese durch die Klientel der Grünen weiterhin so geschützt wie die Grünen es wollen bzw. werden weiterhin Leute aus anderen Kulturkreisen unter dem Kapitel Multikulti ins Land geholt? Stellt sich nun die Frage, uns Legalwaffenbesitzer, welche Gesetzestreu sind, will man enteignen unter dem Motto die Schaffung von Innerer Sicherheit, wie "dusselig" ist die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung um das diese nicht sieht in welchen Abgrund dieser Staat abwärts geht!!!!
  15. Wer die "Grünen" wählt ist auf dem "besten Weg" die DDR 2.0 zu wählen. Manche der Wähler sollten sich wohl klar sein das die "heilige Kuh" Auto auch bei den "Grünen" geschlachtet wird, eine andere Partei hat ja schon Tempo 130 in ihrem Wahlkampfprogram aufgenommen. Mal sehen was noch alles kommt, vielleicht Volkseigentum und Spitzeltum? Mir graust es vor der Wahl in Baden-Württemberg, ich frage mich wer wählt denn eigentlich solche Politiker? Gruß Colt S.
  16. Einfach weiter lesen, nicht nur einen Teil, Gültigkeit nach wie vor 1. September diesen Jahres
  17. Wer war eigentlich in dem Verfahren der Rechtsbeistand des Klägers?
  18. Hallo, das LRA verweigert die Eintragung eines Wechsellaufs Kal. .22lfb in die WBK mit der Grundwaffe Kal. .32 S&W. Begründung hierzu, da ich gegen das LRA eine Klage vor dem VG Stuttgart führe geht diese Eintragung nicht. Ebenso geht die Eintragung einer Erbenwaffe nicht aus gleichem Grund. Was kann ich tun? Gruß Colt S.
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