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Mein alter verstorbener BüMa hatte folgendes Problem: Großes Grundstück mit Gebäude und 100 M Schießstand gepachtet. Dann wollte der angrenzende Nachbar ein großes Mehrfamilienhaus bauen. Mit den Bauarbeiten wurde unmittelbar begonnen, für den Nachbarn gab es keinen Gesprächsbedarf. Mein BüMa hat dann über einen Anwalt einen sofortigen Baustopp erwirkt. Danach war der Nachbar gesprächsbereit. Einigung: Der Nachbar darf bauen. Jedwede durch Schallschutz-notwendige Baumaßnahme für Gewerbebetrieb und Schießstand gehen auf den Nachbarn. Auch Stilllegungskosten. Im Grundbuch eingetragen. Es gab danach nie Streit um Schallschutz und Gewerbebetrieb. Anders die Bundeswehr: Hier hat man zum Teil nicht aufgepasst, wenn Gemeinden den Bebauungsplan änderten und eine Bebauung in der Nähe der Standortschießanlage zugelassen haben. Zunächst war alles in Ordnung: Die Grundstückserwerber waren mit den niedrigen Preisen für ihre Flächen zufrieden und haben den Schießbetrieb hingenommen. Dann wurde die Emissions-Gesetzgebung verschärft und die neuen Anwohner zeigten sich nun durch den Schießbetrieb geschädigt. Und sie bekamen Recht! frogger
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Moin! Ach ja, wieder ein neuer Repetierer im Hochpreissegment... Bei der Blaser R8 hat man wenigstens eine Waffe, die höchste Gebrauchtpreise erzielt. Und einen Lauf, der erwiesener Maßen auf hohe Präzision und Haltbarkeit getrimmt ist. Der Stahl ist so zäh, da kotzt mein Büma regelmäßig beim Läufe kürzen. Gerade bei üblen Kalibern wie der 6,5x68 sind die Blaser Läufe echt von Vorteil. Aber zur Walther RS3 Kurz ist sie. Das ist gut, erfordert aber beim bewegten Schuss mehr oder weniger Training. An Bullpub muss man sich gewöhnen. Propretiäre ZF Aufnahme. Wieder so eine riesen Kacke. Aber wenigstens ist sie auf hohe Belastungen ausgelegt und soll nicht so wie die Sauer Aufnahme versagen (S303).. Warum können die nicht einfach eine STANAG 4694 kompatible Aufnahme machen? Die nimmt auch große Käfte auf (Vorsatzgerät) und ist auch wiederholgenau. Die Walther Aufnahme scheit über ein Stahl-Inlay zu verfügen, das diese Kräfte aufnimmt. Teuer. Wie sich die Gebrauchtpreise entwickeln werden, wird man sehen müssen. Kritisch ist das Verletzungsrisiko insbesondere bei Magnumkalibern voll im Gesichtsbereich, wenn es denn einmal kracht... Lauf-Haltbarkeit? Präzision? Laufwechselmöglichkeit? Mal sehen, bin gespannt, wann ich die erste Waffe mal zum Testen in der Hand habe... In der Tat wäre die sehr kurze Bauweise das kräftigste Argument für die Waffe und der Preis das gewichtigste Argument dagegen. frogger
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Wer ist Krall?
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Was mich wundert: LW im Video zu der Frage nach einem Umzug in ein anderes Bundesland: "Das ist eine Frage der finanziellen Möglichkeiten..." https://taz.de/Staatsanwaltschaft-auf-Abwegen/!6025951/ "Auf drei bis vier Millionen schätzt Winkelsdorf die Ausfälle, die er wegen des Verfahrens hatte, bis heute, sagt er, sei er noch nicht auf dem Vor-Prozess-Niveau angekommen, auch wenn es schon wieder besser laufe." Also wenn er vor 2012 so gut verdient hat, müsste er auch heute noch, bei wirtschaftlich vernünftigen Umgang mit Geld, über ein üppig gefülltes Bankkonto verfügen. Ich habe nicht schlecht, aber doch deutlich weniger verdient, habe heute ein gutes passives Einkommen (genau das, wovon die vielen Youtube Videos erzählen) und ein bisschen was habe ich auch noch auf der Bank. So what?
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Winkelsdorf Im April 2012 wurde Lars Winkelsdorf vom Landgericht Hamburg wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Winkelsdorf einen Mann zum Führen von Schusswaffen angestiftet hatte. In Folge des Urteils musste Winkelsdorf seine Waffenbesitzkarte abgeben und besitzt seit 2014[6] keine Schusswaffen mehr.
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Hr Winkelsdorf steht der Rechtsweg zur Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses offen: https://www.berlin-lex.de/fileadmin/bilder/pdf/Rechtsmittel_gegen_Hausdurchsuchung_und_Beschlagnahme.pdf Der Rechtsweg ist steinig. Gerade die niederen Instanzen heißen Fehlentscheidungen hinsichtlich rechtswidriger Durchsuchungsbeschlüsse gut. Auch gibt es keine monetäre Wiedergutmachung für die rechtswidrige Durchsuchung an sich. Nur für nachgewiesene Schäden, be deren Begleichung man sich maximal kleinlich halten wird. Im Übrigen gibt es nur die Genugtuung ein Stück Papier zu erhalten, in dem die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festgestellt wird und das für den Einsatz von ein paar tausend Euro Prozesskosten.
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Da wird wohl erst einmal nichts kommen können (Wenn Herr Winkelsdorf schlau ist): https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.ht.html Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen Auch zu umfangreiche Zitate aus dem Durchsuchungsbeschluss sind kritisch.
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Die einzige Information, die es derzeit gibt: Es hat bei Winkelsdorf eine Hausdurchsuchung gegeben. Warum, wieso, weshalb - wir wissen es nicht. frogger
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Das gilt nicht für die unbeschränkte Auskunft, die von den Genehmigungsbehörden eingeholt werden. Dort sind alle Einträge vermerkt. Auch die "getilgten" Einträge. Bei einem Waffenbesitzer muss die Arbeit des Strafverteidigers darauf hinauslaufen: 1. Eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Entweder wegen unzureichender Beweise oder erwiesener Unschuld (§ 170 Abs. 2 StPO), Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder unter Auflagen (§ 153a StPO) 2. Dabei sollten auch Stellungnahmen des Anwaltes zum Sachverhalt zur Akte gereicht werden, wenn es zu einer Einstellung nach §153, §153a kommt, da die Genehmigungsbehörde die Sachverhalte aus der Akte für ihre Unzuverlässigkeitsentscheidung heranziehen kann, ohne eine erneute Sachverhaltsprüfung vorzunehmen. Eine sehr gute Übersicht hinsichtlich der Einstellungsformen gibt es hier: https://ht-strafrecht.de/strafverfahren/ablauf-strafverfahren/einstellung-des-verfahrens/ frogger
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Moin! Weiß jemand woraus sich der Name Korriphila herleitet?
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Ganz ehrlich: Ich habe auch keinen Bock auf Schützen, die neben mir mit einem Kompensator rumbolzen wollen, wenn die Schützenstände nicht durch Plane getrennt sind. Meistens lösen wir das so, dass die Kompensator-Schützen eigene Rennen bilden und sich dann gegenseitig voll blasen können. Freiluft mit genügend Platz, ist es mir eher egal, solange keine Magnum Kaliber dabei sind. 338 Lapua mit seitlich ausblasendem Kompensator ist echt heftig. frogger
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Soweit ich das mitbekommen habe, hat Deutschland irgendetwas unterschrieben, das die Verfolgung alliierter Kriegsverbrecher durch Deutsche Strafbehörden verbietet. Allerdings wurden Neger (bei den Franzosen und bei den Amis), die Deutsche Mädchen und Frauen vergewaltigt haben, durchaus strafrechtlich verfolgt. Dieser Verfolgungsdruck galt aber nicht weißen Soldaten. Ist ein bisschen unscharf aber mit Google findet man etwas... Am Ende des Tages: Der Sieger hat immer recht.
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https://www.focus.de/politik/deutschland/weil-sie-kaffee-bestellten-sport-schuetzen-geraten-ins-geheimdienst-visier_66287165-2712-4c5d-8ace-3e539e3f42d2.html
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Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
frosch antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Der Code für das Zahlenschloss kann zB mit einem gerichtlich hinterlegten Testament mitgeteilt werden. Mein Kumpel hat seinen Code bei seiner Genehmigungsbehörde in seiner Akte hinterlegt. Bürgerservice sozusagen... -
Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
frosch antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Diese Handlungsweise der Behörde kann Amtshaftpflichtansprüche für die rechtmäßigen Erben zur Folge haben. Normal wäre, dass die Behörde die Erben kontaktiert und auf ihre Pflichten hinweist. Meine Behörde macht das so. frogger -
Online gekaufte Waffe nicht von der Post abholen
frosch antwortete auf BallistikPro's Thema in Waffenrecht
Wenn due eine "gute" Genehmigungsbehörde hast, frag doch die. Sie werden wissen, wie sie so etwas handhaben wollen. Fernabsatz: Rechtlich ist Dein geplantes Verhalten einwandfrei. Dafür gibt es das Rückgaberecht. Allerdings produzierst Du mit einem solchen Verhalten unnötige Kosten bei dem Versandhändler, die auf alle anderen Kunden mit umgelegt werden müssen. Das nächste mal vielleicht zuerst die Preis-Recherche und dann die Bestellung. 400€ sind allerdings auch eine Hausnummer... Dazu kommt für den Händler das ganze Brimborium mit dem Zentralen Waffenregister. Das ist kein Spaß und im Übrigen genau der Grund, warum einer meiner Händler keinen Fernabsatz mehr macht. Er hat keinen Bock mehr auf solche Kunden. Aber vielleicht läßt ja der Händler mit Hinweis auf das Angebot noch einmal mit sich reden? Versuch macht kluch. Glücklich wird er nicht sein. -
Seit ich als Jugendlicher den ersten Glock Artikel von Siegfried F. Hübner im IWS gelesen hatte, wusste ich, dass ich so eine haben will. Nun habe ich sie halt. Als Gebraquchspistole für mich OK, auch wenn Tactical Dad nichts von ihr hält. Mit den neumodischen SIG-Sauer Plastik-Pistolen hingegen, konnte ich mich noch nie anfreunden. frogger
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Moin! Rein technisch wäre, wenn man bei einem Basis-Eintrag bleiben möchte (Grundkontingent sind ja 3 Halbautomaten) die AR 15 Plattform, die bessere Wahl. Grundwaffe in 9mm Luger und ein Wechselsystem in 223. Da Du aber aufgrund Deines Eingangsposts noch gar keine Langwaffen hast, hol Dir einfach 2 Gewehre: Eines in 9mm für 25-50 Meter und eines in 223. für 100 Meter. Mit 9mm kann ich auf 100 Meter Indoor so bestenfalls 8 cm Steukreise mit ZF halten. Damit gewinnt man keinen Blumentopf im Vergleich zu 223 Rem, wo man gerne 1 MOA mit geeigneter Munition halten kann. Die Scorpion habe ich auch schon geschossen. So 100 Schuss. Sie funktioniert und sie trifft. Das sogar gut. Trotzdem mag ich sie nicht leiden. Ich bin da eher der MP5 Clone und ersatzweise AR Typ. Ich würde sagen, wenn Dir die Scorpion gefällt, kauf sie dir! Allerdings nicht für 100 Meter Wettkämpfe. frogger
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Was die Geldverschwendung anbelangt, zeigen zum Beispiel Amerikaner viel mehr Gleichmut als Deutsche. Die werden von Gott und der Welt abgezockt und tragen es mit Fassung... Stichworte Surcharge, Gratuity, "Fantasy Fees" u.v.m.
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Walther akzeptiert keine Einsendungen von Endkunden mehr
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nein, eine verpflichtende Erwartungshaltung sollte man da nicht haben - aber beim Freedom Arms Shoot 2024 habe ich mich trotzdem sehr gefreut, als Timo den gebrochenen Schlagbolzen meines selbst importierten M83 auf dem Obergefreiten-Dienstweg schnell getauscht hat. Was für eine Freude damals... Aber natürlich kann ich verstehen, dass ein BüMa sich primär um die von ihm selbst vertriebenen Waffen kümmern möchte. In sicherheitskritischen Situationen (scharfe Patrone in der Waffe), sollte allerdings Hilfe immer nach Möglichkeit gewährt werden. Ich habe auch schon einem Schützen, den ich gar nicht leiden kann, eine verklemmte Patrone aus dem Patronenlager entfernt. Er wäre da völlig hilflos gewesen. frogger -
Der Aufschlag betrug so 20-30 Euro. Da muss man schon sehr engagiert sein, um dafür Lebenszeit zu verschwenden, um dagegen anzugehen...
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Da der Ursprungsthread gesperrt ist, hier das Ergebnis: Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ging positiv für den Aspiranten aus. Es erging wegen der tieferen Prüfung ein leicht erhöhter Gebührenbescheid.
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Du darfst die jagdlich erworbenen Schalldämpfer nur auf Langwaffen mit Zentralfeuerkaliber einsetzen. Ob sie auch auf Kurzwaffen oder Randfeuer-Langwaffen montiert werden KÖNNEN, spielt keine Rolle. frogger
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Niemand verpflichtet uns dazu die Waffen nur im Tresor zu reinigen. Dazu ist es allermeistens viel zu eng da drinnen!