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Nach meinen Informationen hatte man die PSM im Sinn: Klein und sehr führig. Die 22 Hornet Revolver u.s.w. sind nur Kollateralschaden. Ein kurzes AR15 Gewehr ist hingegen nur unmerklich größer und hat hinsichtlich der ballistischen Eigenschaften mit einem 10-12 Zoll Lauf viel bessere Werte. Beide Waffen sind aber für die typischen Bedürfnisse eines Berufskriminellen zu groß. Langwaffen kommen hauptsächlich bei Überfällen auf Wertransporte und bei der Wilderei zum Einsatz. Für die meisten anderen Anwendungen sind sie zu sperrig. frogger
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Wobei das alles eigentlich Schwachsinn ist. Jeder Hobbyhandwerker mit nem Dremel und einer Bohrmaschine ist in der Lage, aus den Abschnitten gehärteter Nägel oder auch Nadellager-Stiften Hartkernmunition in 9mm, 357 usw herzustellen, ist natürlich auch verboten. Solche Geschosse durchschlagen auch SK2 Westen sehr zuverlässig und noch viel besser als eine PSM Pistole, wie mir mal ein Sachverständiger mitgeteilt hat. Die beste Wirkung haben dabei nicht unbedingt spitze Kerne, sondern vorzugsweise jene, mit einer flachen Front und mit möglichst scharfem Rand. Diese würden die ballistischen Fasereinlagen glatt durchstanzen und nicht verschieben, wie es ein spitzer Kern machen würde und sich dabei auch querstellen kann. Dazu hat er mir auch Fotos gezeigt. Hochwertige SK1 Westen sollen im Übrigen PSM Projektile fangen können, da die Energie nicht ausreicht, den Hartkern vom Geschoss zu trennen. V0 315ms E0 120 Joule V0 315 ms Letztlich ist das Verbot nur sinnloser Aktionismus. Das Verbot von Hartkernmunition reicht völlig aus. frogger
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Jäger verliert waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach Alkoholfahrt
frosch antwortete auf whaco's Thema in Waffenrecht
Wenig verwunderlich: Blutalkoholkonzentrationen von 1,48 Promille und von 1,39 Promille. Bei dem Unfall entstand ein Fremdschaden in Höhe von ca. 50.500 Euro. -
Wenn es auf eine Ausnahmegenehmigung hinausläuft, würde ich Colt Magazine wählen. Alle drei Jahre um die 60 Öcken für die Zuverlässigkeitsprüfung wäre es mir nicht wert frogger
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Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
frosch antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Also damals bei der KPD hat man auch alle 9 gerade sein lassen. Notwendig war das Verbot nicht. frogger -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
frosch antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Besuche doch einmal den „Kampf der Nibelungen“ und sag das dann noch einmal 😎 -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
frosch antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Rechtliche Bewertung der Urteils bei "Pirsch": https://www.pirsch.de/news/gericht-spricht-afd-mitgliedern-waffenrechtliche-erlaubnisse-zu-41106 Ich bin geneigt, dieser Berwertung zuzustimmen. Glaskugel: Man läßt dieses Urteil rechtskräftig werden. Nur um im Anschluß gleich einen neuen Bescheid zu erlassen, der die neue AFD Einstufung aufgreift. Ein analoges Verhalten haben Waffenbehörden bei Urteilen, die ihnen nicht passen, schon gezeigt. Damit könnte auch versucht werden, den Kläger finanziell auszubluten, wenn er keine Deckung durch eine RSV hat. frogger -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
frosch antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen bedeutet hier: Die beklagte Behörde kann in den Hoffnungslauf gehen, heißt einen Antrag stellen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulässt. In der Revision gibt es auch keine Tatsacheninstanz mehr (neue Beweise werden nicht erhoben); das Urteil wird nur noch auf Rechtsfehler geprüft. Die Nichtzulassung der Berufung/Revision ist schon einmal schlechtes Charma. Man versucht damit eine Überlastung der oberen Gerichte zu vermeiden. Berufung -> Es wird komplett neu mit Beweiserhebung verhandelt. Revision -> Überprüfung des Urteils nur auf Rechtsfehler Sollte Steven seine alten waffenrechtlichen Erlaubnisse wiedererhalten, wird sich die Frage nach einer Entschädigung stellen. Bei seiner Sammlung wird es beim Notverkauf mutmaßlich zu großen Verlusten gekommen sein. Die gerichtsfeste Feststellung des Schadens ist eine Herausforderung. Einfacher aber teuer zwischen zu finanzieren, wäre die gewerbliche Aufbewahrung. da hat man eine Rechnung und die kann man ersetzt verlangen. Das Problem bei notveräußerten Waffen ist der Mindererlös, der schwierig nachzuweisen ist. Die Verkaufsprovisionen für den Händler sind durch eine Abrechnung nachweisbar. Könnte eine Gutachterschlacht werden... Insgesamt ist die Problematik diffizil. In dem Fall eines Bekannten (leihweiser Erwerb einer Flinte bei ungültigem Jagdschein aber vorhandener WBK, kurz nach dem neuen Waffenrecht) wurden Rechtsanwaltskosten, Beschädigungen an den Waffen durch unsachgemäße Einlagerung vollumfänglich von der Behörde übernommen, ohne dass es zu einer Klage kam. Waren so 5k€-6k€. Die Holzschäfte wurden meisterlich repariert und die Waffen neu brüniert. Ich habe nicht versäumt, an das meisterliche Einschießen zu erinnern. Der zuständige Sachbearbeiter war echt gepisst, hatte er doch das neue Waffenrecht einfach nicht auf der Pfanne. Ich habe meinem Bekannten empfohlen, den Wohnsitz über die Kreisgrenze hinweg zu verlagern. Hat er auch gemacht und hat trotz schlechter Leberwerte immer noch alle Papiere. frogger -
Hmmh, ich habe meine Waffensachkunde beim DSB mit 13 Jahren gemacht. Wurde problemlos bei Antragstellung anerkannt. Da sind meine Erfahrungen genau gegenläufig. Heute wird die Sachkunde viel intensiver geprüft und zu meiner damaligen Zeit habe ich mich darüber geärgert, dass ich wirklich alles gelernt hatte, während andere in der Prüfung einfach in den Lösungsbögen nachgeschlagen haben... frogger
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Das Thema hat sich von der praktischen Durchführung erledigt. Der Kinobetreiber möchte nur Schweine und Hirsche laufen lassen.
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Alles kann, nichts muss... Hat schon Lilo Wanders immer gesagt. Och, den finde ich aber einfach zu nett!
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Moin! Bekanntlich sind Verteidigungsschieß-Veranstaltungen für Jäger genehmigungspflichtig und auch auf diesen Veranstaltungen darf der Angriff nicht geübt werden. Wer das will, dem bleibt nur das Ausland oder das Gruppengefechtsschießen beim Bund (sehr zu empfehlen, besonders "Gruppe im Angriff"). Was aber, wenn man sich nur mit Jägern in der Affenjagd auf aggressive KI animierte Primaten (ohne homo sapiens) übt? Ich habe schon mal ein paar kleine KI Clips rendern lassen und muss sagen, das ist schon sehr beeindruckend, was da aus den Prompt-Texten generiert wird. Auch Audio ist echt krass. Die Realitätsnähe ist extrem, wenn man von kleinen Fehlern, wie zB bei der DDR Mondbasis zu sehen, absieht. Der Focus wäre auch keineswegs auf Verteidigung, sondern eher auf Schadwild-Reduzierung + Fun mittels auch sportlich nicht zugelassener Wirkmittel. Flüchtender Affe Versteckender Affe Drohender Affe Annehmender Affe Mutierter Aggro-Affe Das Ganze natürlich auch mit nicht vorhersehbaren Elementen. Und natürlich auch Affen-Klappfallscheiben... Sportschützen wären da nicht dabei. Für die gilt: "Wir müssen leider draussen bleiben" Irgendwelche rechtlichen Einwände? Gruß, frogger
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https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister-neue-regelungen-in-kraft/
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Mal ehrlich: Wer wurde beim Waffenkauf von Filmen beeinflusst?
frosch antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Alien Nation. Davor hatte ich Dirty Harry gesehen und wollte eine 44er. FA M83 454 Casull Als er die Waffe vom Waffenmeister erhalten hatte, reklamierte er gleich die mangelhafte Anzahl der Patronen in der Trommel. Der Waffenmeister entgegnete, dass er damit nur ein Treffer benötigen würde. Das korrigierte unser Prpotoganist dahingehend, dass er zwei Treffer benötigt (Die Aliens haben zwei Herzen)... -
Das wäre auch mein Rat gewesen, direkt bei Sickinger anzurufen. Dort hat man sich auch meinen Sonderwünschen preiswert und schnell zugewandt. frogger
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Hörensagen: Hat er nach meinem Kenntnisstand nicht. Im Gegenteil hat er sich -erfolglos- um eine Verwertung durch Waffenhändler bemüht. Der Verwertung durch einen lokalen Waffenhändler hat die Behörde widersprochen, weil dieser nicht über genügend Lagerkapazität verfügt haben soll. Daran, dass man das auch Los-weise hätte abwickeln können, hat man nicht gedacht. Aktuell kümmert sich ein Waffenhändler mit extremen Lagerkapazitäten um die Angelegenheit. Wer die T-online+Panorama Beitrage kennt, weiß, wer es ist... Wie das Ganze zu beurteilen ist, werden wir in ein paar Jahren wissen, wenn der Entschädigungsprozess beendet ist. frogger
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Strafrechtlich ist der Fall mit der Einstellung nach Erfüllung der Auflagen abgeschlossen. Der Sack ist zu. Völlig offen ist hingegen die Frage der Entschädigung für die vernichteten und beschlagnahmten/eingezogenen Waffen. Hier kennen wir nicht die Details und wir müssen einfach abwarten und Tee trinken, um zu schauen, was da entschieden wird.
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Man wird sehen, was wird... Vermutung: Es gab eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nach §153 Abs. 2 wegen geringer Schuld; ggfs auch gegen Zahlung einer relativ geringen Auflage. Vorteile für den Angeklagten: Er wird nicht verurteilt und bleibt unbestraft. Auch wenn die Einstellung nur vorläufig ist, bleibt das Verfahren bei Erfüllung der Auflage zu. Er erhält seine volle Soldaten-Pension und verbleibt in der Beamtenbeihilfe (70%) und kann die restlichen 30% günstig PKV versichern. Sollten ihm während seiner Freistellung vom Dienst die Bezüge um 50% gekürzt worden sein, erhält er diese jetzt wohl nachgezahlt. Die finanziellen Vorteile der Einstellung überwiegen nach meiner Einschätzung in diesem Fall den Verzicht auf ein ungewisses freisprechendes Urteil, da hier Pension und Beamtenbeihilfe auf dem Spiel standen. Ein gewisser Verurteilungswille scheint wohl dagewesen zu sein. Man hätte sicherlich noch einmal gesucht und es wäre noch Jahre so weiter gegangen. Die Prozesskosten werden in der Regel der Staatskasse aufgelegt. Nachteile: In der Ermittlungsakte festgestellte Sachverhalte können bei der Beurteilung der Waffenrechtlichen Zuverläsigkeit herangezogen werden. Wenn diese Sachverhalte nicht zutreffend sind, muss man im Einspruchsverfahren dagegen vorgehen. Im konkreten Fall scheint man sich auch darauf geeinigt zu haben, dass dem WBK Entzug Rechtskraft zukommen soll. Damit sind aber die offenen Fragen hinsichtlich des EIGENTUMS an den Waffen noch nicht geklärt. Hier ist ggfs ein jahrzentelanger Entschädigungs-Prozess zu erwarten. frogger
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https://www.zeit.de/news/2025-04/11/prozess-beendet-sammler-muss-waffen-abgeben
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Moin! Folgendes vom Hörensagen: Das auf T-Online dokumentierte Verfahren wurde heute vom Amtsgericht Husum EINGESTELLT. Nach der Anhörung von unabhängigen Sachverständigen (nicht LKA) wurde festgestellt, dass es sich bei den Verschlüssen, um die es zuletzt ging, um Altdeko handelt. Das Amt Husum soll schon einen siebenstelligen Haushaltsposten gebildet haben. frogger
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Augen auf beim Kauf von Verschlussköpfen, Verschlüssen, halbautomatischen Verschlussträgern
frosch antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Nicht bei Repetierlangwaffen. Verschlußträger zu Repetierlangwaffen sind frei; siehe BKA Leitfaden V3.0 S.46 zur R8 https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html -
Augen auf beim Kauf von Verschlussköpfen, Verschlüssen, halbautomatischen Verschlussträgern
frosch antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Nicht bei Selbstladelangwaffen. Nur bei Einzelladerlangwaffen und Repetierlangwaffen. Bei Kurzwaffen auch frei erwerbbar (zB der Schlitten, wenn der eigentliche Verschluß separat ist. HK P9, SIG P22x Serie sind auch zwei Teile, die verstiftet sind). -
Augen auf beim Kauf von Verschlussköpfen, Verschlüssen, halbautomatischen Verschlussträgern
frosch antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Darum geht es nicht. Hinsichtlich der Ewb Freistellung hatte die Behörde schlicht Recht. Die Auffangtatbestände waren reines Glück. Ich empfehle sogar, wenn der Erwerb über JS oder Gelbe, Rote WBK erfolgen soll, den Verschluss vor der Übergabe eintragen zu lassen, damit es keine Diskussionen gibt. Es gibt im Übrigen im Strafrecht noch eine komische Konstruktion des Wahndeliktes, für denjenigen, der irrig annimmt strafbar zu handeln. Zum Glück im Gegensatz zum auch untauglichen Versuch, bleibt das Wahndelikt straffrei. -
Moin! Einer meiner Bekannten hat mal gerade so eben noch die Kurve gekratzt, weil er sich einen einzelnen Verschluß für eine Repetierlangwaffe (S202 Verschluß mit Stahlkugel anstatt dem flachen Stengel) gekauft hat. Er dachte, er könnte sich diesen erlaubnisfrei zu seiner in die WBK eingetragenen Grundwaffe erwerben. Allerdings steht in Waffengesetzt: Abschnitt 2: Erlaubnispflichtige Waffen Unterabschnitt 1: ... 2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Daraus ergibt sich ganz klar, dass die Freistellung nur für Verschlüsse gilt, die für einen Wechsel- oder Austauschlauf erworben werden. Nicht jedoch für den einzelnen Verschluss, wenn man nur die Basiswaffe hat. Weiter gesponnen gibt es auch nur jeweils einen Verschluss für einen Lauf, da der Verschluß auch noch "erforderlich" sein muss. Es gab ein riesen Theater, als er den Eintrag des Verschlusses begehrte und das Teil wurde auch "sichergestellt". Glück hatte er aber schließlich trotzdem, weil es für ihn gleich zwei Auffang-Tatbestände gab, die er nutzen konnte (nur wusste er zunächst nichts davon): 1. Erwerb über eine gelbe Sportschützen WBK (§14 Abs.4) mit freiem Eintrag (<10 eingetragene Waffen) 2. Erwerb über Jagdschein Denn: Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1: Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 ... 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst; 1.3.1 Wesentliche Teile sind ... 1.3.1.2 der Verschluss; der Verschluss ist die Baugruppe einer Schusswaffe, welche das Patronen- oder Kartuschenlager nach hinten abschließt; bei teilbaren Verschlüssen sind Verschlusskopf und Verschlussträger jeweils wesentliche Teile; der Verschlusskopf ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; der Verschlussträger ist das Bauteil, welches das Verriegeln und Entriegeln des Verschlusskopfs steuert; Durch die "Gleichstellung" im Gesetz gelten die gleichen Erlaubnisvoraussetzungen und Freigaben, für die sie bestimmt sind. Einzelner Kurzwaffenverschluss -> nur über Rote WBK oder Voreintrag auf Grüne WBK; kein erlaubnisfreier Erwerb. Einzelner Repetierlangwaffenverschluß/Verschlußkopf -> nur über Rote oder Gelbe WBK (§14Abs4. mit <10 Einträgen); bei der alten Gelben wäre ich zurückhaltend, da die Verschlüsse waffenrechtlich i.d.R für Repetierwaffen bestimmt sind), Jagdschein oder Voreintrag auf Grüne WBK; kein erlaubnisfreier Erwerb. Verschlußträger zu Repetierlangwaffen sind frei; siehe BKA Leitfaden V3.0 S.46 zur R8 https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html Einzelner halbautomatischer Verschluss / Verschlusskopf / Verschlussträger -> nur über Jagdschein, Rote WBK oder Grüne mit Voreintrag; kein erlaubnisfreier Erwerb. frogger