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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Intelligente Lösung: https://www.heise.de/select/make/2022/1/2135511212557842576
  2. Halte ich für eine unnötige Ausgabe. Die Verweigerung der Genehmigung wird im Übrigen auch ins BZR eingetragen...
  3. Defacto darf dem Antragsteller einer Waffen/Sprengstoff Genehmigung auch ein getilgter BZR Eintrag "lebenslang" vorgehalten werden. Allerdings unterliegt die Genehmigungsbehörde einem gesteigerten Begründungserfordernis, wenn sie die Genehmigung nach Ablauf der Regelunzuverlässigkeitsfrist (hier 5 Jahre) noch verweigern will. Praktisch dürfte das kaum möglich sein. Allerdings gibt es Behörden, die einen "Verhinderungskurs" fahren und die Erlaubnis dann trotzdem verweigen. Da bleibt einem dann nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Fazit: Antrag stellen und sollte es zu einer Anhörung wegen der beabsichtigten Verweigerung kommen, gleich einen Fachanwalt für Waffenrecht einschalten. Anmerkung zu den Hasskommentaren: Viel zu Vieles wird hier von den Amtsgerichten einfach abgeurteilt (gerne per Strafbefehl), obwohl die Äußerung häufig noch der Meinungsfreiheit unterliegt. Eine Pflichtverteidigung gibt es so gut wie nie, obwohl sie faktisch wegen der Schwierigkeit der Rechtslage erforderlich wäre. Die Meisten leisten sich dann keinen Anwalt und dann geht das Kind rechtskräftig baden. Deswegen äußere ich mich zu politischen Themen niemals mit meinem Klarnamen und halte mich auch sonst zurück. Es gilt: Die Gedanken sind frei, keiner kann sie erraten... Legendär das Dampfwalzen-Plakat, für das es zunächst einen Strafbefehl gab: https://www.nzz.ch/international/gericht-entscheidet-spott-plakat-gegen-die-gruenen-ist-zulaessige-meinungsaeusserung-ld.1823285
  4. Deswegen klebe ich bei Waffen ohne Schalldämpfer zur Jagd auch immer ein Schusspflaster auf die Mündung. Und sollte ich doch mit Schnee von den Bäumen eingedeckt werden oder einen Laufstecker im Boden haben, wird die Waffe entladen und durch den Lauf geschaut. Ist billiger als alles andere..
  5. Aber die Erlaubnis, die er jetzt hat, wird ihm nicht den Verkauf und das Verbringen erlauben. Nach meiner Kenntnis geht das extra.
  6. Dann kannst Du Deine Magazine besser bei der Polizei zur Vernichtung abgeben. Für den Verkauf ins Ausland brauchst Du genau wie im Innenland eine BKA Ausnahmegenehmigung. Und die kostet... frogger
  7. Er hat sozusagen eine Langwafe zu viel über dem Grundkontingent
  8. Moin Mocca! Mein Ratschlag wäre auch: Die 10 Jahre überstehen und bei den Langwaffen dann eine Langwaffe veräußern, um nur noch Kontingent Waffen zu besitzen. Ab 10 Jahre reicht dann die Mitgliedschaft in einem Verband. Nur wenn Du dir sicher bist, gar nicht mehr zu wollen: verkaufe alles mit Bedacht. frogger
  9. Ach ja, die Magazin und Ersatzteilbeschaffung für die Remington 7600 kann herausfordernd sein ;-)
  10. Moin! Das Remington Pump Action Gewehr macht durchaus Spass und sie sind zum Teil sehr günstig gebraucht zu erwerben. Von der Präzision hingegen würde ich mir nicht zuviel erhoffen. 10cm/100m sind da realistisch. Außerden klappert und hakelt das System. Von dem grottigen Abzug ganz zu schweigen. (Es gibt Foren-Berichte mit deutlich besseren Streukreisen <5cm/100m. Die habe ich aber nicht nachvollziehen können) Für den laufenden Keiler / Doppelkeiler oder Schießkino hingegen macht das richtig Laune. Mehr als 500€ würde ich für eine sehr gute Gebrauchte nicht ausgeben. frogger
  11. Ach ja, ich verwende JS für persönliche Eventwünsche nur als Anregung. Bei JS schauen was es gibt und dann bei Google den Veranstalter suchen und direkt buchen: https://www.google.com/search?q=harz+Quad+event&client=firefox-b-d&hs=tRy9&sca_esv=6a52f92c2e81f74a&ei=oAuHaZ6bIL2txc8Ps5yaoQs&biw=2560&bih=1475&ved=0ahUKEwie66iJjseSAxW9VvEDHTOOJrQQ4dUDCBM&oq=harz+Quad+event&gs_lp=Egxnd3Mtd2l6LXNlcnAiD2hhcnogUXVhZCBldmVudEgAUABYAHAAeAGQAQCYAQCgAQCqAQC4AQzIAQCYAgCgAgCYAwCSBwCgBwCyBwC4BwDCBwDIBwCACAA&sclient=gws-wiz-serp Ergebnis für eine geführte drei Stunden Quad Tour: JS 120 Euro für einen Gutschein und potentiellen Frust beim Buchen des Termins. Direkt beim Anbieter 110€ mit sofortiger Buchungszusage. Ach ja, insbesondere bei einigen Hotelevents mit der "sofort buchen" Option kann sich JS / Mydays lohnen, da hier oftmals Überkapazitäten zu durchaus attraktiven Preisen angeboten werden. Aber niemals einen Gutschein kaufen, dessen Einlösen nur Frust bringt! frogger
  12. Für den privaten Nutzer kann ein einfaches "Gastschießen" im lokalen Verein mehr Sinn machen, als eine gebuchte Veranstaltung über JS / Mydays. Nach meinem Verstänsnis ist die Abgabe von Munition zum sofortigen Verbrauch im Vereinsbetrieb kein Genehmigungs-pflichtiger Tatbestand. Bei einer gewerblichen Veranstaltung würde ich die lokale Waffenbehörde fragen, ob eine Munitionshandelserlaubnis erforderlich ist. Als gewerblicher Veranstalter von "Shoot-Events" wird jedenfalls keine Waffenhandelsgenehmigung benötigt. Soweit Schusswaffen benötigt werden, können diese auf grüne WBK beantragt werden. Wenn aber keine Shoot Events mehr angeboten werden, entfällt das Bedürfnis für diese Waffen... Die waffenrechtlichen Vorschriften zum Sportschießen müssen eingehalten werden. Also keine Mannscheiben und so. Tierscheiben sind OK. Mit wiedergeladener Munition wäre ich sehr vorsichtig: Gewerbliches Wiederladen, Beschusspflicht für gewerblich geladene Munition. Die steuerliche Abschreibung für Schusswaffen ist eher uninteressant: AFA = 12 Jahre. Einfache Pistolen und Gewehre bis 800,-- netto sofort als GWG. Werden die Schusswaffen "intensiv" genutzt und unterliegen diese einem höheren Verschleiß, können kürzere Fristen mit dem Finanzamt SCHRIFTLICH vereinbart werden. Ein mir bekannter Standbetreiber hat 3 Jahre für intensiv genutzte Halbautomaten vereinbart. Ist aber auch irgendwie egal, ist die Waffe runter gerockt und wird entsorgt, kann der Restwert sofort abgeschrieben werden. Wechselsysteme können auch als Reparatur sofort abgeschrieben werden, wenn sie im Austausch für das Originalsystem geliefert werden. Bei Gastschützen reicht eine Langwaffen - Präzision von 10cm/100 Meter aber voll aus. Am besten die großen BW 10er Scheiben nehmen :-) Da hat dann jeder sein Trefferlebnis. Mit Kurzwaffen wird meist eh nur gestreut. Treffen tut da kaum einer im sportlichen Sinne. Große Klappfallscheiben machen da am meisten Spass. Die Angebote über JS / Mydays können von dem Anbieter auch als Werbeplattform genutzt werden. Den Teilnehmern kann vor Ort Werbematerial für weitere Angebote mitgegeben werden. Finanziell sind die JS / Mydays Angebote eher weniger auskömmlich. Typisch greift sich JS / Mydays wohl 30% und mehr ab. Zu teuer darf die Veranstaltung auch nicht sein, da JS diese dann nicht ins Programm aufnimmt. Hier einmal die Sicht eines Veranstalters: https://cojote-outdoor.de/warum-man-als-anbieter-jochen-schweizer-und-maydays-meiden-sollte/ Und hier ein Hotelier ab 3:10 : Ein typisches JS Shoot Event für 160 Euro brutto: Waffen: 10 Schuss Pistole 9 mm 6 Schuss Revolver Kaliber .38 Spezial 5 Schuss Pistole .45 ACP 10 Schuss Kaliber .223 Remington z.B. Colt M4, AR 15 System, SIG 516, Schmeisser, DPMS 10 Schuss Kalaschnikow 3 Schuss Schrotflinte Bei einer angenommenen Provision von 30% landen beim Veranstalter 112€ brutto Seine reinen Munitionskosten belaufen sich auf ca. 21€ brutto Also bleiben ihm 91€ brutto pro Teilnehmer um Standkosten, Personal, Waffen, Versicherung, und seinen Gewinn abzudecken. Von den Aufsichten her benötigt man Manndeckung: Pro Schützen eine Aufsicht beim Schützen, die sofort eingreifen kann. Mit 10 Teilnehmern pro Veranstaltung könnte da tatsächlich etwas kleben bleiben. Viel wird es aber nicht sein... Und dann gibt es da noch einen finalen Interessenkonflikt bei JS / Mydays: Am meisten verdienen sie, wenn der Gutschein gar nicht erst eingelöst wird ;-) frogger
  13. ...
  14. Also solche Absurditäten gibt es tatsächlich. Einer meiner Bekannten arbeitet als Notarzt im Rettungsdienst. Da war tatsächlich die Dame, der er den Kern einer überreifen Banane im Krankenhaus herausgelöffelt hat, Sachen gibt´s...
  15. Also ganz ehrlich: Ich hatte ja nun aus medizinischen Gründen das zweifelhafte "Vergnügen" diverse Gegenstände und Finger in meinen Anus hereinlassen zu müssen. Das war für mich schon Stress genug. Aber eine korrodierte 37mm Granate? Ich bitte Euch... frogger
  16. Also die Sache mit den Keilen zur ZF Ausrichtung finde ich richtig geil. Die Chinesen begreifen das kopieren von Ideen und Produkten als Ehrerweisung. Den auf eine Standard-Schnittstelle aufsetzenden Schalldämpfer finde ich auch gut. Immer diesen propretiären Scheiß wie jetzt auch Walther wieder bei der RS3 (am Besten auch noch Patent-geschützt á la Gillette), finde ich kacke. frogger
  17. Ich würde vermuten, dass es ohne eigene Niederlassung schwierig wird, diese ganzen Waffen (Teile) Import-Geschichten einigermaßen kosteneffektiv umzusetzen. Dazu kommt dann noch die Trump-Steuer und das alles bei einem sehr Preis-sensitiven Markt wie den USA. Ich denke, ohne eigene Fertigung wird das nix auf dem Markt. frogger
  18. frosch

    K98- Laufwechsel

    Ich schätze, in über 90% aller Fälle wird es ein Lothar Walther Lauf werden. Seltener Heym und dann vielleicht einmal ein Ami Lauf...
  19. Mein alter verstorbener BüMa hatte folgendes Problem: Großes Grundstück mit Gebäude und 100 M Schießstand gepachtet. Dann wollte der angrenzende Nachbar ein großes Mehrfamilienhaus bauen. Mit den Bauarbeiten wurde unmittelbar begonnen, für den Nachbarn gab es keinen Gesprächsbedarf. Mein BüMa hat dann über einen Anwalt einen sofortigen Baustopp erwirkt. Danach war der Nachbar gesprächsbereit. Einigung: Der Nachbar darf bauen. Jedwede durch Schallschutz-notwendige Baumaßnahme für Gewerbebetrieb und Schießstand gehen auf den Nachbarn. Auch Stilllegungskosten. Im Grundbuch eingetragen. Es gab danach nie Streit um Schallschutz und Gewerbebetrieb. Anders die Bundeswehr: Hier hat man zum Teil nicht aufgepasst, wenn Gemeinden den Bebauungsplan änderten und eine Bebauung in der Nähe der Standortschießanlage zugelassen haben. Zunächst war alles in Ordnung: Die Grundstückserwerber waren mit den niedrigen Preisen für ihre Flächen zufrieden und haben den Schießbetrieb hingenommen. Dann wurde die Emissions-Gesetzgebung verschärft und die neuen Anwohner zeigten sich nun durch den Schießbetrieb geschädigt. Und sie bekamen Recht! frogger
  20. Moin! Ach ja, wieder ein neuer Repetierer im Hochpreissegment... Bei der Blaser R8 hat man wenigstens eine Waffe, die höchste Gebrauchtpreise erzielt. Und einen Lauf, der erwiesener Maßen auf hohe Präzision und Haltbarkeit getrimmt ist. Der Stahl ist so zäh, da kotzt mein Büma regelmäßig beim Läufe kürzen. Gerade bei üblen Kalibern wie der 6,5x68 sind die Blaser Läufe echt von Vorteil. Aber zur Walther RS3 Kurz ist sie. Das ist gut, erfordert aber beim bewegten Schuss mehr oder weniger Training. An Bullpub muss man sich gewöhnen. Propretiäre ZF Aufnahme. Wieder so eine riesen Kacke. Aber wenigstens ist sie auf hohe Belastungen ausgelegt und soll nicht so wie die Sauer Aufnahme versagen (S303).. Warum können die nicht einfach eine STANAG 4694 kompatible Aufnahme machen? Die nimmt auch große Käfte auf (Vorsatzgerät) und ist auch wiederholgenau. Die Walther Aufnahme scheit über ein Stahl-Inlay zu verfügen, das diese Kräfte aufnimmt. Teuer. Wie sich die Gebrauchtpreise entwickeln werden, wird man sehen müssen. Kritisch ist das Verletzungsrisiko insbesondere bei Magnumkalibern voll im Gesichtsbereich, wenn es denn einmal kracht... Lauf-Haltbarkeit? Präzision? Laufwechselmöglichkeit? Mal sehen, bin gespannt, wann ich die erste Waffe mal zum Testen in der Hand habe... In der Tat wäre die sehr kurze Bauweise das kräftigste Argument für die Waffe und der Preis das gewichtigste Argument dagegen. frogger
  21. Wer ist Krall?
  22. Was mich wundert: LW im Video zu der Frage nach einem Umzug in ein anderes Bundesland: "Das ist eine Frage der finanziellen Möglichkeiten..." https://taz.de/Staatsanwaltschaft-auf-Abwegen/!6025951/ "Auf drei bis vier Millionen schätzt Winkelsdorf die Ausfälle, die er wegen des Verfahrens hatte, bis heute, sagt er, sei er noch nicht auf dem Vor-Prozess-Niveau angekommen, auch wenn es schon wieder besser laufe." Also wenn er vor 2012 so gut verdient hat, müsste er auch heute noch, bei wirtschaftlich vernünftigen Umgang mit Geld, über ein üppig gefülltes Bankkonto verfügen. Ich habe nicht schlecht, aber doch deutlich weniger verdient, habe heute ein gutes passives Einkommen (genau das, wovon die vielen Youtube Videos erzählen) und ein bisschen was habe ich auch noch auf der Bank. So what?
  23. https://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Winkelsdorf Im April 2012 wurde Lars Winkelsdorf vom Landgericht Hamburg wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Winkelsdorf einen Mann zum Führen von Schusswaffen angestiftet hatte. In Folge des Urteils musste Winkelsdorf seine Waffenbesitzkarte abgeben und besitzt seit 2014[6] keine Schusswaffen mehr.
  24. Hr Winkelsdorf steht der Rechtsweg zur Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses offen: https://www.berlin-lex.de/fileadmin/bilder/pdf/Rechtsmittel_gegen_Hausdurchsuchung_und_Beschlagnahme.pdf Der Rechtsweg ist steinig. Gerade die niederen Instanzen heißen Fehlentscheidungen hinsichtlich rechtswidriger Durchsuchungsbeschlüsse gut. Auch gibt es keine monetäre Wiedergutmachung für die rechtswidrige Durchsuchung an sich. Nur für nachgewiesene Schäden, be deren Begleichung man sich maximal kleinlich halten wird. Im Übrigen gibt es nur die Genugtuung ein Stück Papier zu erhalten, in dem die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festgestellt wird und das für den Einsatz von ein paar tausend Euro Prozesskosten.
  25. Da wird wohl erst einmal nichts kommen können (Wenn Herr Winkelsdorf schlau ist): https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.ht.html Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen Auch zu umfangreiche Zitate aus dem Durchsuchungsbeschluss sind kritisch.
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