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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Soweit ich das mitbekommen habe, hat Deutschland irgendetwas unterschrieben, das die Verfolgung alliierter Kriegsverbrecher durch Deutsche Strafbehörden verbietet. Allerdings wurden Neger (bei den Franzosen und bei den Amis), die Deutsche Mädchen und Frauen vergewaltigt haben, durchaus strafrechtlich verfolgt. Dieser Verfolgungsdruck galt aber nicht weißen Soldaten. Ist ein bisschen unscharf aber mit Google findet man etwas... Am Ende des Tages: Der Sieger hat immer recht.
  2. https://www.focus.de/politik/deutschland/weil-sie-kaffee-bestellten-sport-schuetzen-geraten-ins-geheimdienst-visier_66287165-2712-4c5d-8ace-3e539e3f42d2.html
  3. Der Code für das Zahlenschloss kann zB mit einem gerichtlich hinterlegten Testament mitgeteilt werden. Mein Kumpel hat seinen Code bei seiner Genehmigungsbehörde in seiner Akte hinterlegt. Bürgerservice sozusagen...
  4. Diese Handlungsweise der Behörde kann Amtshaftpflichtansprüche für die rechtmäßigen Erben zur Folge haben. Normal wäre, dass die Behörde die Erben kontaktiert und auf ihre Pflichten hinweist. Meine Behörde macht das so. frogger
  5. Wenn due eine "gute" Genehmigungsbehörde hast, frag doch die. Sie werden wissen, wie sie so etwas handhaben wollen. Fernabsatz: Rechtlich ist Dein geplantes Verhalten einwandfrei. Dafür gibt es das Rückgaberecht. Allerdings produzierst Du mit einem solchen Verhalten unnötige Kosten bei dem Versandhändler, die auf alle anderen Kunden mit umgelegt werden müssen. Das nächste mal vielleicht zuerst die Preis-Recherche und dann die Bestellung. 400€ sind allerdings auch eine Hausnummer... Dazu kommt für den Händler das ganze Brimborium mit dem Zentralen Waffenregister. Das ist kein Spaß und im Übrigen genau der Grund, warum einer meiner Händler keinen Fernabsatz mehr macht. Er hat keinen Bock mehr auf solche Kunden. Aber vielleicht läßt ja der Händler mit Hinweis auf das Angebot noch einmal mit sich reden? Versuch macht kluch. Glücklich wird er nicht sein.
  6. Seit ich als Jugendlicher den ersten Glock Artikel von Siegfried F. Hübner im IWS gelesen hatte, wusste ich, dass ich so eine haben will. Nun habe ich sie halt. Als Gebraquchspistole für mich OK, auch wenn Tactical Dad nichts von ihr hält. Mit den neumodischen SIG-Sauer Plastik-Pistolen hingegen, konnte ich mich noch nie anfreunden. frogger
  7. Moin! Rein technisch wäre, wenn man bei einem Basis-Eintrag bleiben möchte (Grundkontingent sind ja 3 Halbautomaten) die AR 15 Plattform, die bessere Wahl. Grundwaffe in 9mm Luger und ein Wechselsystem in 223. Da Du aber aufgrund Deines Eingangsposts noch gar keine Langwaffen hast, hol Dir einfach 2 Gewehre: Eines in 9mm für 25-50 Meter und eines in 223. für 100 Meter. Mit 9mm kann ich auf 100 Meter Indoor so bestenfalls 8 cm Steukreise mit ZF halten. Damit gewinnt man keinen Blumentopf im Vergleich zu 223 Rem, wo man gerne 1 MOA mit geeigneter Munition halten kann. Die Scorpion habe ich auch schon geschossen. So 100 Schuss. Sie funktioniert und sie trifft. Das sogar gut. Trotzdem mag ich sie nicht leiden. Ich bin da eher der MP5 Clone und ersatzweise AR Typ. Ich würde sagen, wenn Dir die Scorpion gefällt, kauf sie dir! Allerdings nicht für 100 Meter Wettkämpfe. frogger
  8. Was die Geldverschwendung anbelangt, zeigen zum Beispiel Amerikaner viel mehr Gleichmut als Deutsche. Die werden von Gott und der Welt abgezockt und tragen es mit Fassung... Stichworte Surcharge, Gratuity, "Fantasy Fees" u.v.m.
  9. Nein, eine verpflichtende Erwartungshaltung sollte man da nicht haben - aber beim Freedom Arms Shoot 2024 habe ich mich trotzdem sehr gefreut, als Timo den gebrochenen Schlagbolzen meines selbst importierten M83 auf dem Obergefreiten-Dienstweg schnell getauscht hat. Was für eine Freude damals... Aber natürlich kann ich verstehen, dass ein BüMa sich primär um die von ihm selbst vertriebenen Waffen kümmern möchte. In sicherheitskritischen Situationen (scharfe Patrone in der Waffe), sollte allerdings Hilfe immer nach Möglichkeit gewährt werden. Ich habe auch schon einem Schützen, den ich gar nicht leiden kann, eine verklemmte Patrone aus dem Patronenlager entfernt. Er wäre da völlig hilflos gewesen. frogger
  10. Der Aufschlag betrug so 20-30 Euro. Da muss man schon sehr engagiert sein, um dafür Lebenszeit zu verschwenden, um dagegen anzugehen...
  11. Da der Ursprungsthread gesperrt ist, hier das Ergebnis: Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ging positiv für den Aspiranten aus. Es erging wegen der tieferen Prüfung ein leicht erhöhter Gebührenbescheid.
  12. Du darfst die jagdlich erworbenen Schalldämpfer nur auf Langwaffen mit Zentralfeuerkaliber einsetzen. Ob sie auch auf Kurzwaffen oder Randfeuer-Langwaffen montiert werden KÖNNEN, spielt keine Rolle. frogger
  13. Niemand verpflichtet uns dazu die Waffen nur im Tresor zu reinigen. Dazu ist es allermeistens viel zu eng da drinnen!
  14. Moin! Falls Dein Hotelzimmer einen Balkon hat, könntest Du einen 5G / LTE Router mit Antenne dort platzieren und hoffen, dass es reicht. Den passenden Provider must Du dir anhand der Netzabdeckungspläne heraussuchen. Falls Du schon Vodafone hast, prüfe einfach dort, ansonsten kaufe Die noch eine zusätzliche Karte des passenden Providers. Manchmal hilft es auch, den Router oder das Handy als Hotspot am Fenster zu positionieren. https://www.fts-hennig.de/Netztechnik/Router/5G-Router/?srsltid=AfmBOopS6uAhmLxMK4EEWFgZMGTNHPNz5IKtkhg1FW46pZRbXqpjd-3I Grundsätzlich teile ich Dein Schicksal: https://www.chateaudelabarre.com/de/the-castle Dort bin ich immer abgestiegen, als ich ein IT Projekt in einer Fabrik in Vibraye hatte. Internet gab es da nur in einem kleinen Räumchen an einer RJ-45 Dose, das nur über diverse Wendeltreppen und schmale Wege abseits der Gasträume erreichbar war. Heute gibt es wenigstens WLAN im Salon - aber nicht auf den Gastzimmern. Das durfte ich dann schon während meiner letzten Aufenthalte genießen. frogger
  15. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel ... 21.2 ... Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird (z.B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z.B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z.B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen. Es ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. frogger
  16. Geschichten, die das Leben schreibt…
  17. Wo entnimmst Du das dem Gesetz? Die Formulierung in §42a WaffG Abs2 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 3 entspricht der in §13 WaffG für das Führen von Schusswaffen durch Jäger. Und für Letztere war es nie zweifelhaft, dass Hin- und Rückweg + Stärkung im Krug inkludiert sind. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz heißt es für Jäger: Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (siehe Nummer 12.3.3.1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post. Und zu 42a heißt es dort: 42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.
  18. Also vergesst doch einfach einmal wie die Verkehrskontrolle gelaufen ist. Das ist ein Nebenaspekt, dessen ich mir völlig bewusst bin. Rechtsprechung dazu ist reichlich vorhanden. 1. Optional: Man kann auf verwaltungsgerichtlichem Wege mittels Fortsetzungsfeststellungsklage eine Klärung herbeiführen. 2. In einer Hauptverhandlung ist der Beweisverwertung zu widersprechen. Ohne Vortrag keine Prüfung durch das Gericht. 3. Ein strenges Beweisverwertungsverbot wie bei Matlock gibt es bei uns nicht. Es folgt immer eine Bewertung der Schwere des Verstosses bei der Beweiserhebung im Verhältnis zur Straftat und dem Aufklärungsinteresse des Staates. Beispiele: DNA Untersuchung bei einem Beinahetreffer bei einer Reihenuntersuchung wegen Vergewaltigung. Auf Verwandschaftsverhältnisse hätte nicht geprüft werden dürfen. Wurde vom BGH gesundgebetet. Durchsuchung eines Autos ohne Durchsuchungsbeschluss nach Messern, die auf einem öffentlichen Markt gekauft wurden. Die Beweise wurden verworfen, es kam zu einer Einstellung mit Auflage. Den Polizisten passiert im Übrigen bei einer rechtswidrigen Durchsuchung genau gar nichts. Noch nicht einmal bei einer Hausdurchsuchung. Meine Frage richtet sich tatsächlich primär nach vorhandener Rechtsprechung zum Messerführen durch Angler. frogger
  19. Das wissen wir nicht. Die nach Landesrecht vorgesehene schriftliche Bescheinigung wurde trotz Aufforderung nicht übergeben.
  20. Moin! Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es mir primär um Referenz-Urteile geht. Gruss frogger
  21. So steht das nicht im Gesetz. Ich habe das mit Fettschrift markiert.
  22. Es war eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich bin am Grübeln, ob er eine Feststellungsklage machen soll, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Auch eine DAB wegen der verweigerten Bescheinigung.
  23. Ich bis auch schon einmal mit Wagen kontrolliert worden. Die Machete lag offen auf der Rückbank. Jagdschein gezeigt und der Hinweis, dass ich die Machete im Zusammenhang mit der Jagd führe, wurde akzeptiert.
  24. Nein, er hat das Messer geführt Ja. Er hat auch die Fischereiabgabe geleistet.
  25. Rechtsgrundlage für das Führen in seinem Fall: § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) 1Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. 2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
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