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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Nein, denn das ist auch eine Frage des Splitter und Rückprallschutzes. Mach das mal direkt vor einem offenem Lamellenfang. Viel Spass!
  2. Vorkasse mache ich auch schon bei hochpreisigen Artikeln, allerdings erst, wenn der Verkäufer Versandbereitschaft anzeigt. Ich habe durch Internetkäufe viele zehntausende Euro gespart und zweimal Kohle in den Sand gesetzt: 300 Euro für einen Stahlschrank 800 Euro für eine Säge Ich habe gelernt, damit zu leben...
  3. Moin! Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Behörde verfolgen kann. Bei beharrlichen Verstößen steht die Zuverlässigkeit zur Disposition. Bei Kenntnis und Tätigkeitslosigkeit hängen Standaufsicht und Standbetreiber mit drin. frogger
  4. Der Vollzug des Waffenrechtes ist Ländersache. Wenn die Bayern sagen sie machen es so, wird kein Hahn danach krähen. Die Bayern sind ja auch bei Nachtsichtgeräten mit einer Rechtsauslegung vorgeprescht, die zumindest "kreativ" war.
  5. Moin! Du kannst den Verkäufer schriftlich fragen, ob er Insolvenz-gefährdet ist und ob die Ware sofort versandbereit ist. Lügt er Dich an und Du zahlst deswegen per Vorkasse, ist es wenigstens Betrug. gegen vorsätzlichen Betrug sehe ich keine Sicherungsmöglichkeit in Deinem Fall. Außer die Ware direkt vor Ort abholen, wenn möglich. Letztlich musst Du entscheiden, ob das Angebot das Risiko wert ist.
  6. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Schusswaffenzubehoer/250807_FbZ556_Schmeisser_Magazinadapter.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Ohne Magazinlippen dürfte es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand halten. Jedenfalls sind die Schmeisser "Magazinerweiterungen" im unmontierten Zustand nicht verboten.
  7. Petze, Petze ging in den Laden, wollte Sächser Käse haben...
  8. Für Jäger gilt die 10-Schuss Magazinbegrenzung für halbautomatische Langwaffen aus der AWaffV NICHT. Sie gilt nur für Sport- und Gastschützen. (Einem Jäger, der einen Gastschützen mit seiner für Sportschützen nicht zulässigen Waffe hat schießen lassen, wollten sie an die Zuverlässigkeit. Wie es ausgegangen ist, habe ich noch nicht mitbekommen.) Jäger unterliegen aber sehr wohl den verbotsbeschränkungen aus dem Waffengesetz. Daraus folgt im Allgemeinen: Die freie Verwendung von Magazinen durch Jäger, die rechtzeitig vor dem 13.06.2017 erworben und bis zum 21.09.2021 angezeigt worden sind, ist gewährleistet. Solange der Standbetreiber mitspielt, darf man mit dem 30er als Jäger auf den laufenden Keiler losgehen. Der Sport/Gast -Schütze darf das nicht. Auch die Jagd ist mit solchen Magazinen im Halbautomaten erlaubt, wenn bei der Schussabgabe nicht mehr als 2 Patronen im Magazin geladen sind. Bei Magazinen mit BKA Ausnahmegenemigung, sollte in der Genehmigung stehen, was geht und was nicht. ***** § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge; 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt. (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt. (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.
  9. Das ist korrekt. Das Verlängern des Jagdscheines löst auch eine Zuvelöässigkeitsüberprüfung aus. Mindestens alle 3 Jahre. Eine zusätzliche Überprüfung als Sportschütze entfällt bei meiner Behörde damit, weil sie beides machen: Jagd und Sport. Also keine zusätzlichen Kosten für mich.
  10. Moin! egun kostet zwar Geld, dürfte aber insbesondere für 1€ Auktionen trotz der Auktionsgebühren die bessere Alternative zu Auctronica sein, da die Reichweite viel höher ist. Und ja, wenn keine Emotionen mehr am Schießsport hängen, darf man den Sport auch aufgeben. Für reine Sportschützen kommt ja auch noch erschwerend hinzu, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei vielen Behörden inzwischen auch regelmäßig alle 3 Jahre Gebühren auslösen. Als Jagdscheininhaber bin ich davon noch verschont. frogger
  11. Das mag durchaus sein aber es ist das allgemeine Umfeld, was zählt. Und seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges gehen die Orderzahlen steil nach oben. Für wen und warum auch immer...
  12. Das dürfte vom Bundesland abhängen. In Nordrhein-Westfalen wird man einen Schlüsseltresor in 0 oder I benötigen. https://www.pirsch.de/news/schluessel-urteil-niedersachsen-sieht-keinen-handlungsbedarf-38768#:~:text=Schlüssel darf nicht für Unbefugte zugänglich sein.,keinem Zeitpunkt für unbefugte Dritte zugänglich sind. Maßgeblich ist die Ansage Deiner Waffenbehörde.
  13. Ich habe jetzt eine Rückmeldung von einem Nutzer einer zivilen MCX: Der hat über 6000 Schuss raus und keinerlei Auffälligkeiten. Klar ist da auch schon Verschleiß im Übergangskegel sichtbar, mit Geco 55grs hält er aber immer noch unter 50mm/100 Meter. Das reicht ihm. frogger
  14. Hmmh... Haupt-Ausgangsfrage war, nach welchen Schußbelastungen es zu Ausfällen bei den MCX Läufen gekommen ist. Spekulatius: Vielleicht war die Lebensdauer-Erwartungshaltung auch ein wenig zu hoch und man war von der MP5 verwöhnt, die praktisch "ewig" lebt. Was man von einem preiswerten AR15 erwarten kann, bekommt man hier dargeboten: https://feuerkampf-und-taktik.blogspot.com/2024/04/langzeittest-black-label-m4-nr-168.html Gesamtschusszahl: 18.850 Davon mit SD: 860 Neuer Lauf bei: 13.400 Neuer Abzug bei: 16.900 Störungen Typ I: 0 Störungen Typ II: 0 Störungen Typ III: 0 Störungen Typ IV: 0
  15. Seit dem überfall auf die Ukraine dürfte es HK wieder prächtig gehen... 2024 Umsatz stieg auf über 343 Millionen Euro.. Das operative Ergebnis (EBITDA) lag bei 63,1 Millionen Euro.
  16. Moin! Die alten SIG/Sauer MCX Gewehre in 5,56x45 wurden ja bekanntlich für 4,3 Millionen € durch neue HK 437 in 7,62x35 (.300 BLK) ersetzt. https://soldat-und-technik.de/2024/02/bewaffnung/36879/polizei-schleswig-holstein-stellt-neue-mitteldistanzwaffe-hk437-vor/ https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/neue-waffen-fuer-die-landespolizei-schleswig-holstein-hk437-4S7O3AC2QRAY7BFFJQMPON2DQQ.html Nach Presseberichten wurden bei den MXC ja reklamiert, dass die Läufe "vorzeitig" den Geist aufgegeben haben sollen. Gutachten hätten ergeben, der Stahl sei zu weich und die Läufe hätten eine fehlerhafte Wärmebehandlung erhalten. Allerdings hätten die Gewehre formal die Ausschreibungskriterien eingehalten und Regreßforderungen hätten nicht mit der erforderlichen Sicherheit geltend gemacht werden können. Ist mir allerdings ein Rätsel, denn in Eckernförde wussten sie grundsätzlich, wie man gute Läufe baut. Und Wärmebehandlung konnten die auch. Wenn der Lauf defekt ist, warum wird dann nicht einfach ein Neuer eingeschraubt? Das ist doch kein Hexenwerk? Weiterhin sollen "einige" Waffen von dem Problem betroffen gewesen sein. Etwa die Ausbildungswaffen, die ordentlich durchgenudelt wurden? Soweit so gut. So ein bisschen erinnert mich das Genöle an den Streit um das G36. Was mich noch einmal interessieren würde: Nach wieviel Schuss kam es dann hier zu Ausfällen? Dazu habe ich noch nichts Belastbares gehört. Ich habe mal einen Polizei-Schießausbilder dazu gefragt, der wurde recht einsilbig und das Thema wurde gewechselt. Irgendwie konnte ich mich nicht des Eindrucks erwehren, daß man seitens der Polizei einfach auch neues Spielzeug haben wollte. Dazu passt dann auch, dass etwa 500 MCX gegen 1700 HK 437 ersetzt werden. Man nutzt also die Gelegenheit, gleich auch die MP5 zu ersetzen und damit eine einheitliche Waffe in SH einzuführen. Was ja nicht grundsätzlich schlecht ist. frogger
  17. Moin! Um es kurz zu machen: Du hast ein Grundbedürfnis für zwei mehrschüssige Kurzwaffen. Ob Kleinkaliber oder Großkaliber spielt da keine Rolle. Empfehlung: Eine Kleinkaliberpistole und eine 9mm Luger beantragen. Damit kann man preiswert schießen. Gleichzeitig kannst Du eine Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen beantragen, auf die Du dann 10 Einzellader-lang- oder Kurzwaffen, Repetierer für Kugelpatronen oder Einellader-Flinten kaufen kannst. Das Erwerbsstreckungsgebot ist zu beachten. Weitere Kurzwaffen kannst Du dann als Überkontingentwaffen später erwerben. Für diese Waffen wirst Du dauerhaft das Bedürfnis wiederkehrend nachweisen müssen. Muss man wissen, ob man da noch Lust darauf hat... frogger
  18. Intelligente Lösung: https://www.heise.de/select/make/2022/1/2135511212557842576
  19. Halte ich für eine unnötige Ausgabe. Die Verweigerung der Genehmigung wird im Übrigen auch ins BZR eingetragen...
  20. Defacto darf dem Antragsteller einer Waffen/Sprengstoff Genehmigung auch ein getilgter BZR Eintrag "lebenslang" vorgehalten werden. Allerdings unterliegt die Genehmigungsbehörde einem gesteigerten Begründungserfordernis, wenn sie die Genehmigung nach Ablauf der Regelunzuverlässigkeitsfrist (hier 5 Jahre) noch verweigern will. Praktisch dürfte das kaum möglich sein. Allerdings gibt es Behörden, die einen "Verhinderungskurs" fahren und die Erlaubnis dann trotzdem verweigen. Da bleibt einem dann nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Fazit: Antrag stellen und sollte es zu einer Anhörung wegen der beabsichtigten Verweigerung kommen, gleich einen Fachanwalt für Waffenrecht einschalten. Anmerkung zu den Hasskommentaren: Viel zu Vieles wird hier von den Amtsgerichten einfach abgeurteilt (gerne per Strafbefehl), obwohl die Äußerung häufig noch der Meinungsfreiheit unterliegt. Eine Pflichtverteidigung gibt es so gut wie nie, obwohl sie faktisch wegen der Schwierigkeit der Rechtslage erforderlich wäre. Die Meisten leisten sich dann keinen Anwalt und dann geht das Kind rechtskräftig baden. Deswegen äußere ich mich zu politischen Themen niemals mit meinem Klarnamen und halte mich auch sonst zurück. Es gilt: Die Gedanken sind frei, keiner kann sie erraten... Legendär das Dampfwalzen-Plakat, für das es zunächst einen Strafbefehl gab: https://www.nzz.ch/international/gericht-entscheidet-spott-plakat-gegen-die-gruenen-ist-zulaessige-meinungsaeusserung-ld.1823285
  21. Deswegen klebe ich bei Waffen ohne Schalldämpfer zur Jagd auch immer ein Schusspflaster auf die Mündung. Und sollte ich doch mit Schnee von den Bäumen eingedeckt werden oder einen Laufstecker im Boden haben, wird die Waffe entladen und durch den Lauf geschaut. Ist billiger als alles andere..
  22. Aber die Erlaubnis, die er jetzt hat, wird ihm nicht den Verkauf und das Verbringen erlauben. Nach meiner Kenntnis geht das extra.
  23. Dann kannst Du Deine Magazine besser bei der Polizei zur Vernichtung abgeben. Für den Verkauf ins Ausland brauchst Du genau wie im Innenland eine BKA Ausnahmegenehmigung. Und die kostet... frogger
  24. Er hat sozusagen eine Langwafe zu viel über dem Grundkontingent
  25. Moin Mocca! Mein Ratschlag wäre auch: Die 10 Jahre überstehen und bei den Langwaffen dann eine Langwaffe veräußern, um nur noch Kontingent Waffen zu besitzen. Ab 10 Jahre reicht dann die Mitgliedschaft in einem Verband. Nur wenn Du dir sicher bist, gar nicht mehr zu wollen: verkaufe alles mit Bedacht. frogger
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