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JoergS

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Alle Inhalte von JoergS

  1. Manche Kommentare unter dem Needler-Video sind selbst für meine Begriffe strange.
  2. Kritik ist jederzeit OK, aber Beleidigungen und unspezifische Pauschalvorwürfe mag ich nicht so sehr. Ärgere mich seit Monaten über Behauptungen auf Wikipedia, die mich in eine Schwurblerecke stellen wollen und mir Nähe zu Reichsbürgern unterstellen. Dabei habe ich mich zigmal davon distanziert. Das einzige, was ich mal gemacht habe: Ich habe mich über die Presseinzenierung bei der Verhaftung von diesen Prinz-Reuss-Reichsbürgern echauffiert, weil mir das sauer aufgestoßen ist. Wobei die Verhaftungen sicher OK waren, aber zu Hausdurchsuchungen die gesamte Presse einzuladen, trotz der Gefahr, dass da was durchsickert - das fand und finde ich typische Faeser-Schublade.
  3. Welches meiner Produkte wurden denn verboten, in den 16 Jahren meiner Arbeit (bis auf die Pfeilwaffen, auf die ich schon eingegangen bin)?
  4. Das sehe ich anders. Aber die Zukunft wird es zeigen.
  5. Die "Bild" hat immer noch eine enorme Reichweite, insbesondere wegen des extrem populären Webauftritts (bild.de). Die Seite liegt vor ebay.de und auch p**nhub, ist auf Platz 17 der meistbesuchten Webseiten in Deutschland. spiegel.de ist NICHT unter den Top 20. https://de.semrush.com/website/top/germany/all/ Es besteht Hoffnung auf einen Kurswechsel im Waffenrecht. Die CDU will einen Neuanfang auf Basis eines Expertenrats. Hier kann sich der VDB hoffentlich voll einbringen.
  6. Das ich an der Gesetzesverschärfung der Pfeilwaffen keinen entscheidenden Anteil hatte habe ich weiter oben ausführlich erklärt. Gehmann hat "schlafende Hunde" geweckt, als sie einen Feststellungsbescheid für die Dinger beantragt haben, zwei Jahre bevor ich "eingestiegen" bin. So machen sie das beim BKA - wenn sie auf eine Gesetzeslücke stoßen, dann setzen sie das Stopfen der Lücke auf die Liste für die nächste Gesetzesverschärfung. Politische Entscheider schauen keine YouTube-Videos. Sie lesen die BILD und sie reagieren auf schreckliche Vorfälle, wenn es einen öffentlichen "Aufschrei" gibt. Seit fünf Jahren zeige ich sehr provokant, wie gefährlich moderne Repetierarmbrüste sind und NICHTS ist passiert. Ich biete F-Luftgewehre an und zeige in Videos, die Hundertausende Male geklickt werden, welchen Schaden diese Waffen im "offenen" Zustand anrichten können. Ich mache das seit Jahren und NICHTS ist passiert. Wenn dagegen mal wieder ein Küchenmesser als Mordwerkzeug verwendet wird, dann verbietet man Teppichmesser und nimmt alten Omis ihr Taschenmesser aus der Handtasche.
  7. Ein "Fanclub" hier im Forum? Wow, zuviel der Ehre. Es stimmt, ich bin provokant unterwegs (wartet nur auf das Video über den "SixNeedler" Co2 Revolver, das ich gerade hochlade). Aber bislang gibt es noch KEIN "Lex Sprave". Auch die WBK-Pflicht für die Pfeilabschussgeräte ist nicht auf meine Tätigkeiten zurückzuführen, obwohl das oft behauptet wird. In Wirklichkeit war es die Fa. Gehmann, die bereits zwei Jahre vor "meiner Zeit" einen BKA-Bescheid für den "Verminator" beantragt und erhalten hat. Damals hat das BKA diese Waffen sofort auf die Änderungsliste gesetzt, weil es sich ganz klar um eine Gesetzeslücke handelte. Das BKA hat diese Waffe bestimmt nicht gern als "Spielzeugwaffe" eingestuft, aber das Gesetz gab nichts anderes her. Als ich den Vertrieb dafür übernahm, da war der Bescheid längst "in der Welt" und mir war klar: Das Fenster für einen Verkauf ist klein. So kam es dann auch.
  8. Also, ich habe höchstpersönlich bereits mehrere Feststellungsbescheide beantragt und bekommen. Derzeit bin ich als Geschäftsführer Kläger vor dem Verwaltungsgericht in zwei Feststellungsverfahren. Ich kann also durchaus einiges beisteuern hier. Zunächst mal: Das BKA stuft nicht jeden Gegenstand ein, den jemand prüfen lassen möchte. Das machen sie nur dann, wenn man im Antrag genau erläutert, WARUM überhaupt Zweifel an der Einstufung bestehen. Man beschreibt also erst, warum das Ding möglicherweise verboten bzw. erlaubnispflichtig sein könnte, und dann entkräftet man diese Verdachtsmomente wieder. Man gibt dem BKA sozusagen eine argumentative "Blaupause". Wenn das BKA dem Antrag folgt und ein Feststellungsverfahren einleitet, dann wird man sich die Argumente durchaus zu Gemüte führen und eine Entscheidung treffen. Die wird dann erstmal mit den 16 LKAs diskutiert ("Länderanhörung") und wenn Einigkeit besteht, dann ergeht der Bescheid. Gegen den Bescheid kann man natürlich Widerspruch einlegen und auch klagen, wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Ein Bescheid wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wenn er von Amts wegen erstellt wurde (also durch Staatsanwälte, Behörden oder Gerichte). Dann haben alle möglicherweise Betroffenen Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Erfolgt der Bescheid auf Antrag einer Person oder eines Unternehmens, dann wird der Bescheid erstmal nur dem Antragsteller zugestellt. Ist ein Bescheid rechtskräftig, dann wird der jeweilige Gegenstand zunächst mal so eingestuft, wie der Bescheid es besagt. Behörden sind an ihn gebunden. Dabei ist es egal, wer den Antrag gestellt hat - es ist ein genereller Bescheid ergangen und der erstreckt sich auf alle identischen Gegenstände, egal wem sie gehören. Ein Bescheid ist aber für einen Richter nicht zwingend. Ein Richter kann einen Bescheid jederzeit zu Fall bringen und das ist bereits vorgekommen. Völlige Rechtssicherheit hat man NUR mit einem höchstricherlichen Urteil. So ein Bescheid erstreckt sich formal immer nur auf GENAU den geprüften Gegenstand. Allerdings sind die im Bescheid zitierten Grundsätze auf andere Gegenstände übertragbar. Hat das BKA zum Beispiel entschieden, dass ein Fahrradritzel kein Wurfstern ist, weil er nicht als Wurfstern zweckbestimmt ist, dann kann man das auch auf ein Kreissägeblatt übertragen. Denn das BKA kann nicht einfach von Grundsätzen wie der "Zweckbestimmung" grundlos abweichen. Von daher kommt einem Feststellungsbescheid ganz klar immer auch eine Allgemeingültigkeit zu.
  9. Ich habe dem VDB mal vorgeschlagen, mittels "Schwarmintelligenz" (immerhin >20.000 Mitglieder) eine dynamische Datenbank aller Waffenverbotszonen in Deutschland aufzubauen, inklusive aller "Sonderregeln". Das könnte man sogar als Google Maps Plugin realisieren und auch eine Warn-App ("Sie betreten gerade eine Waffenverbotszone") wäre denkbar. Sie wollen das mal intern diskutieren. Ich fände das super.
  10. Man kann schließlich nie wissen, ob man nicht doch mal jemanden aus einem Unfallwagen retten muss, oder?
  11. Also, die Axt und der Rettungshammer sind ganz klar weder Messer noch Waffe und dürfen daher auch in Verbotszonen und auf Veranstaltungen geführt werden. Lediglich die (wenigen) "alten" Verbotszonen wie zum Beispiel die Reeperbahn verbieten alle "gefährlichen Gegenstände". Das Waffengesetz regelt nur Waffen und andere Objekte, die im WaffG genannt sind - Messer zum Beispiel. Rettungswerkzeuge und Äxte entziehen sich den Regelungen des Waffengesetzes und daher sind sie in Waffenverbotszonen, die sich auf das Waffengesetz stützen, auch nicht verboten.
  12. Ja, so funktioniert mein Geschäft. Ich spüre Lücken im Waffengesetz auf und entwerfe Produkte, um diese Lücken auszunutzen. Von daher bin ich eigentlich ein Vollidiot, gleichzeitig für ein liberales, klares Waffengesetz zu kämpfen - denn so ein Gesetz würde mein Geschäftsmodell gefährden. Aber ich kann nicht anders.
  13. Das ist Standardprozedur und die Beamten haben da keine andere Möglichkeit. Aber das Verfahren wird mit hoher Sicherheit eingestellt. Ich habe mir vor ca. einem Jahr mal ein paar Springmesser bei amazon bestellt, für ein Bastelprojekt. Waren beworben als legal, Klinge 8,5cm. Als sie ankamen waren es aber deutlich längere Klingen. Ich habe sofort die Polizei angerufen und die sind dann ein paar Tage später zur Abholung gekommen. Da ich aber zumindest einige Stunden im Besitz der Messer war, bevor mir die Polizei den Besitz bis zur Abholung gestattet hat, musste ein Verfahren gegen mich eingeleitet werden. Das wurde aber dann natürlich rasch eingestellt. Übrigens hat mich mein SB angerufen und mir mitgeteilt, dass dieses Strafverfahren seitens der Waffenbehörde als Zeichen meiner Zuverlässigkeit gewertet wurde und deshalb meine waffenrechtlichen Erlaubnisse nicht in Gefahr waren.
  14. In den "alten" Waffenverbotszonen darf man GAR NICHTS mitnehmen, dass auch nur irgendwie gefährlich sein könnte.
  15. Update: Die Partei "Bündnis Deutschland" hat mir den Auftrag erteilt, auf dieser Basis einen Programmvorschlag bzgl. Waffenrecht zu erarbeiten. https://buendnis-deutschland.de/ Ich möchte betonen: Ich bin nicht Mitglied dieser Partei (und auch keiner anderen). Als Waffensachverständiger würde ich solche Aufträge auch von jeder anderen Partei annehmen. Zu den übrigen Programmpunkten kann und werde ich nichts beisteuern und diese auch nicht bewerten, denn meine Expertise beschränkt sich auf das Thema "Waffen". Anfang Januar auf dem Parteitag in Letmathe soll dann über meinen Vorschlag entschieden werden.
  16. Naja, in diesem Punkt sind wir wohl nicht einer Meinung. Was völlig OK ist.
  17. Also ich will nicht nur keine Messermänner, sondern auch keine Schraubendreher-Männer vorm Bahnhof rumlungern sehen. Bei Nicht-EU-Bürgern wissen wir oft rein gar nichts über ihre Vergangenheit und deshalb ist Vorsicht geboten.
  18. Das wäre eine Partei, die man wählen könnte. Seufz. Programm der Partei „???“ Teil Waffenrecht Das Waffenrecht in Deutschland basiert seit dem Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung (1972) auf der Prämisse der Entwaffnung der Bevölkerung mit dem Ziel der Verbesserung der Sicherheitslage. Man will den Bürgern „verwehren, sich zu bewehren“. Seither ist das Waffengesetz viele Male verändert worden, basiert aber nach wie vor auf demselben Leitgedanken. Waffen sollen nur diejenigen besitzen, die nachweisen können, dass sie die Waffe wirklich benötigen, etwa für die Jagd oder den Sport. Auf diese Weise wollte man die Zahl der Waffen in der Bevölkerung minimieren. Wir müssen nun erkennen, dass dieses Gesetz gescheitert ist. Wir haben heute wesentlich mehr Waffen in den Händen der Bevölkerung als jemals zuvor. Die meisten dieser Waffen (geschätzt zwischen 20 und 100 Millionen scharfe Feuerwaffen) sind illegal und unregistriert. Die Zahl der legalen, registrierten Waffen liegt mit ca. 5 Millionen erheblich niedriger. Es zeigt sich, dass registrierte Waffen äußerst selten für Straftaten verwendet werden. Kriminelle verwenden illegale Waffen, die leicht beschaffbar sind. Dafür gibt es viele unkontrollierbare Quellen. Beispiele für solche Quellen sind Altbesitz, Schmuggel aus dem Ausland oder die Herstellung mittels 3D-Druckern nach frei kursierenden Anleitungen im Internet. Das Waffengesetz ist extrem komplex, wirr und unverständlich, auch durch die vielen Änderungen. Es ist zudem enorm teuer in der bürokratischen Umsetzung. Dabei wurde die eigentliche Zielsetzung – eine Verbesserung der Sicherheit – klar verfehlt. Wir verzeichnen eine starke Zunahme an Straftaten mit Waffen, trotz der vielen Verschärfungen des Waffenrechts. Wir als Partei „???“ streben daher ein völlig neues Waffengesetz an. Dieses Gesetz soll auf Basis von aussagekräftigen Statistiken Waffen nach ihrer Deliktrelevanz kategorisieren. Weniger deliktrelevante Waffen wie zum Beispiel registrierte Langwaffen sollen gesetzestreuen und sachkundigen Bürgern erlaubnisfrei zugestanden werden, so wie das in unserem Nachbarland Österreich der Fall ist. Dasselbe gilt für den Besitz einer Kurzwaffe. Deren Besitz soll zwar weiterhin einer Erlaubnispflicht unterliegen (Waffenbesitzkarte), aber zukünftig soll auch der Selbstschutz als Bedürfnis anerkannt werden, wie das in Österreich heute bereits der Fall ist. Die vielen im Umlauf befindlichen illegalen Waffen sollen möglichst umfassend registriert werden. Dazu möchten wir eine Möglichkeit der Legalisierung schaffen. Besitzer solcher Waffen können diese innerhalb eines gewissen Zeitraums straffrei anmelden und dann entweder selbst behalten (Sachkunde und Zuverlässigkeit vorausgesetzt) oder an einen Berechtigten verkaufen. Nach einer solchen Registrierung sind diese Waffen wesentlich weniger gefährlich und für Kriminelle unerreichbar. Gesetzestreuen Bürgern soll das Recht auf den Besitz und das Führen von Verteidigungswaffen wie Distanz-Elektroschockern, Reizgas-Sprays, Messern, Teleskopschlagstöcken etc. erlaubt werden. Nicht-EU-Bürgern dagegen soll das Führen jeglichen gefährlichen Gegenstands wie zum Beispiel Schraubendrehern oder Baseballschlägern ausdrücklich nicht gestattet werden. Insgesamt soll es Kriminellen erschwert werden, sich zu bewaffnen, während gesetzestreue Bürger einfacher an legale Waffen zum Selbstschutz, für die Jagd oder den Sport gelangen sollen. Das würde nach unserer Überzeugung die Sicherheitslage in Deutschland signifikant verbessern. Die Neufassung des Waffengesetzes soll in enger Abstimmung mit den Verbänden, Behörden und Experten erfolgen. Das Gesetz soll klar strukturiert, logisch aufgebaut und für jedermann verständlich sein. Die Anwendung soll möglichst vollständig digital erfolgen.
  19. §42c WaffG. Die jeweilige Kommune kann also einfach dem Ordnungsamt die Zuständigkeit verleihen.
  20. Sehr guter Punkt - zumal vielen Kritikern der neuen "Massendurchsuchungen" noch gar nicht aufgefallen ist, dass Faeser nicht nur der Polizei diese neuen Berechtigungen verliehen hat. Das Recht der jederzeitigen anlasslosen Durchsuchung steht nämlich ALLEN "Behörden" zu. Im Prinzip darf jede Politesse und jeder Ordnungsamt-Küchenschabeninspektor beliebige Passanten zwingen, die Hände an die Wand zu pressen und kann dann eine Leibesvisitation vornehmen.
  21. Da kann man sich echt schnell schuldig machen. Habe letztens einen Besucher in der nächsten Kleinstadt am Mini-Bahnhof abgeholt. Offener Bahnsteig, von der Straße aus zugänglich. Erst im letzten Moment ist mir eingefallen: Huch, mein Taschenmesser...
  22. Sieht man natürlich NICHT, weshalb ich zugunsten von Lars W. davon ausgehe, dass es eine Softair war. Sonst hätte er sich nämlich strafbar gemacht. I dubio pro reo!
  23. Glaube ich nicht, denn der Bericht stammt aus 2023 und da hatte er seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit längst verloren.
  24. Ich hatte den anderen Fall lediglich als Beweis für die Unvorsichtigkeit von Lars bei diesen Drehs angeführt. Er macht sich angreifbar, ohne Not.
  25. Der Umgang mit vollautomatischen Waffen ist in Deutschland verboten. Was ist Umgang? Hat er eines dieser Dinge getan? Ja, so wie ich das sehe hat er die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. Somit hat er vor laufender Kamera eine verbotene Waffe erworben und besessen. Ganz schön leichtsinnig. Hätte er eigentlich besser wissen müssen. Natürlich wissen wir nicht, ob das ganze Video evtl. Fake war. Von daher gehe ich natürlich davon aus, dass es sich um eine Softair Waffe gehandelt hat. https://www.kotte-zeller.de/asg-cz-scorpion-vz61-softair-springer-6mm-bb-schwarz
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