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JoergS

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Alle Inhalte von JoergS

  1. Wow, Du hast echt ein Problem. Ich hatte doch „Ignorieren“ gewählt, warum wird mir der Sermon trotzdem gezeigt? Diese Laien-Möchtegernjuristen sind unerträglich.
  2. Hier übrigens die ausformulierte Meinung des RA Michael Winkler. https://drive.google.com/file/d/13tcSAWz0mWtiyX_qAtit4Va43kJDbsS_/view?usp=sharing
  3. Wenn Du wüsstest, was ich so jeden Tag an aggressiven Kommentaren und messages lesen muss... aber glücklicherweise überwiegt das positive Feedback, sonst wäre es hart. Ich gebe Dir aber insoweit recht, als dass ich nicht der Typ bin, der sich IRGENDWAS gefallen lässt.
  4. Die technische Entwicklung wird weiterhin zweigeteilt sein: Einerseits die Jagd-Armbrüste aus den USA (immer mehr Power und Speed, kompakter und komfortablere Spannsysteme), andererseits die "taktischen" Armbrüste. Ich selbst kenne mich eigentlich nur mit der letzteren Kategorie aus. Da kann ich Euch versichern: Die nächste Iteration ist e-Motor-getrieben. Wir (GoGun) bereiten gerade einen BKA-FB-Antrag vor, mit dem Ziel, eine Entscheidung hinsichtlich der Legalität von Full Auto Armbrüsten zu erhalten. Das Ergebnis dieser Anfrage entscheidet, ob die 2026er Produkte Semi- oder Vollautomaten werden. Doppelreihige Wechselmagazine, Schnellwechsel-Wurfarme, lange Picatinny-Schienen, vernünftige Abzüge und frei wählbare Auszugskraft sind Stand der Technik. Wir dürfen gespannt sein!
  5. Danke, habe ich jetzt auch mal gemacht. Genug ist genug.
  6. Hier noch einmal in "einfacher Sprache": Mit der Armbrust im Garten auf Maulwurfshügel ballern ist nicht. Fester Armbrustschießstand und Eintrittsgeld nehmen? Musst Du Antrag stellen. Sonst vergiss es. Pfeilfangmatte aufstellen und Gartentor zumachen? Ja das geht, ab und zu mal. Die 7,5 Joule Grenze gilt für das Schießen einfach so auf dem eigenen Gelände. Freies Plinken eben, solange das Geschoss auf dem eigenen Grund bleibt. Bei Armbrüsten gilt Schießstandpflicht, freies Plinken ist nicht OK. Aber ein erlaubnisfreier Schießstand ist AUCH ein Schießstand und deshalb gilt dort die 7,5er Grenze NICHT.
  7. Seufz. Hier einige Ausführungen eines echten Juristen. Der es in den exklusiven Kreis der VDB-Rechtsberater geschafft hat. Das schaffen nur verdiente Waffenrechtsexperten mit glänzenden einschlägigen Track Records.
  8. Oh Mann, es wird immer heftiger. Ich habe alles zum Thema gesagt und die Realität ausführlich geschildert. Spinnerte Rechtstheorien von Laien werde ich nicht weiter kommentieren.
  9. Hier muss ich korrigieren: Ich betreibe keinen gewerblichen Schießstand, sondern einen Erprobungsschießstand. Das darf ich in meiner Eigenschaft als Waffensachverständiger gemäß §27 Abs. 2 WaffG. Solche Anlagen müssen nicht genehmigt werden, man muss die Aufnahme des Schießbetriebs lediglich behördlich anzeigen. Das habe ich getan, natürlich. Die Behörde wollte noch die auch für solche Anlagen notwendigen Versicherungspolicen sehen (die natürlich vorliegen) und hat alles entsprechend vermerkt. Natürlich darf ich auch Armbrüste erproben, da meine Erlaubnisse für "Schusswaffen aller Art und Schalldämpfer" gelten. Armbrüste sind den Schusswaffen bekanntlich gleichgestellt. Waffensachverständige sind übrigens Freiberufler, keine Gewerbetreibenden. Es stimmt, ich wurde schon oft und wegen allen möglichen Dingen angezeigt. Ich habe eben viele Hater. Manche sind einfach nur neidisch auf meinen Erfolg, andere hassen Waffen und wieder andere haben Gründe, die ich nicht kenne. Ich hatte sogar schon Besuch vom Staatsschutz, "Gefährderansprache" (die ohne Folgen blieb, man hat mich nicht als Gefährder eingestuft). Bislang ist jedenfalls rein gar nichts "hängengeblieben", denn ich stimme mich bei meinen Tätigkeiten eng mit den Behörden und den Juristen ab. Entweder wurden Verfahren gar nicht eingeleitet oder wieder eingestellt. Die Diskussion, die hier geführt wird, ist uralt und ich habe sie schon an gefühlt Dutzenden Stellen begleitet. Da es zu dieser spezifischen Frage eben KEINE Urteile gibt dreht man sich immer im Kreis. Das Waffengesetz ist nunmal leider juristisch schlecht, weil in sich unlogisch und unscharf. Jeder, der von diesem Gesetz betroffen ist - ganz gleich ob man Verbraucher, Gewerbetreibender, Jurist, Politiker oder Behördenmitarbeiter ist - muss sich damit arrangieren. Die Armbrust ist ein begehrtes Gut und viele Menschen zahlen viel Geld dafür - was den Vorwurf widerlegt, es handle sich um "wertlosen Plunder". Denn der Wert eines Produktes wird durch die Summe bestimmt, die jemand bereit ist dafür zu bezahlen. Für den Endverbraucher ist die Armbrust die letzte Distanzwaffe, die man ohne waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, führen und schießen darf. Daher ist die Nachfrage hoch und sehr viele Waffenhändler bieten Armbrüste an, folgerichtigerweise. Wir Waffenhändler wollen natürlich unsere Kunden so gut wie möglich über die Rechtslage informieren. Die Frage bzgl. der Hobby-Schießanlage im Garten ist leider umstritten, jedenfalls unter Laien in Foren wie diesem. Also haben wir unsere Anwälte um Rechtsgutachten gebeten und außerdem unseren Verband angerufen. Dieser hat (derzeit) gleich drei auf das Waffenrecht spezialisierte Rechtsanwälte unter Vertrag - Herrn Jens Müller, Frau Nina Naske und Herrn Michael Winkler. Aus diesen Reihen stammen umfangreiche Gutachten zum Thema, die der VDB auch mit den zuständigen Behörden diskutiert hat. Bislang wird diese fundierte Rechtsmeinung sowohl von den jeweils mit konkreten Fällen beschäftigten Staatsanwaltschaften, Waffenbehörden und Ordnungsbehörden akzeptiert. Natürlich kenne ich den Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit. Dennoch sind es eigentlich IMMER die Staatsanwaltschaften, die hier den Ablauf eines Verfahrens kontrollieren. Wenn es zu einer entsprechenden Anzeige kommt, dann stellen die Polizisten oft die Waffen sicher (mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz) und schreiben eine Anzeige. Der Staatsanwalt schaut sich das an und entscheidet wie es weitergeht. Ergibt sich kein Verdacht auf eine Straftat (wenn also die Waffen selbst legal sind und alle Beteiligten die Voraussetzungen zum Besitz erfüllen) entscheidet der Staatsanwalt dann, ob aus seiner Sicht eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Falls ja wird er die Sache an die zuständige Behörde weiterleiten. Welche Behörde das ist unterscheidet sich, je nach Bundesland. Wenn also eine Behörde so einen Fall auf den Tisch bekommt entscheidet dann ein Sachbearbeiter wie es weitergeht. Eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft wird von den Behörden meist geteilt. Sprich: Meint der Staatsanwalt, dass eine OWi vorliegt, wird ein Bußgeld verhängt. Dagegen kann man Rechtsmittel einlegen und auch dann würde am Ende ein Richter entscheiden. Solche Entscheidungen gibt es bekanntlich nicht - eben weil sowohl die Staatsanwälte und Behörden an die WaffVwV gebunden sind und dort solche Stände für Armbrüste als erlaubnisfrei bezeichnet werden. Oft erfahren die Sachbearbeiter erst von den VDB-Anwälten, dass es diese Verwaltungsvorschrift gibt. Mangels relevanter Urteile gibt es keine bessere Möglichkeit als die fundierten Rechtsgutachten der Experten einzuholen. Das BKA anzurufen ist leider keine Option, denn diese Behörde ist NUR für die waffenrechtliche Einstufung von Gegenständen zuständig, nicht für die Klärung umstrittener Waffenrechtsfragen. Das BKA kann entscheiden, ob ein Gegenstand als Armbrust einzustufen ist oder nicht - aber wo man mit der Armbrust schießen darf oder ob eine Armbrust überhaupt schießt, diese Einschätzung steht dem BKA nicht zu und das BKA würde hier nicht tätig werden. Und so bleibt es am Ende jedem selbst überlassen wie er es handhaben möchte. Wer in Deutschland mit Waffen umgeht, der geht IMMER ein gewisses Risiko ein, den "Zorn" der Obrigkeit abzubekommen. Will man das vermeiden, dann sollte man auf Waffenbesitz in jeder Form verzichten.
  10. Fakten. Trotz vieler Anzeigen sind keinerlei Anklagen erhoben worden. Führende Waffenrechts-Experten und Volljuristen haben ihre Meinung erklärt und begründet. Die Behörden sind an die eindeutige Verwaltungsrichtlinie gebunden. Ganz Deutschland hält Hobby-Armbruststände für erlaubnisfrei. Ganz Deutschland? Nein. EIN tapferer Hobbyjurist in einem kleinen Forum widersetzt sich…
  11. Ich habe alles gesagt, was es zu sagen gibt. Du kannst gern Herrn Winkler anschreiben und Deine pseudojuristischen Ansichten mit ihm diskutieren.
  12. Der Deutsche weiß, was er weiß. Daran können auch neue Erkenntnisse nichts ändern… Laienjuristen sind schon eine Plage. Seufz.
  13. Also, die WaffVwV - an die Waffenbehörden, Ordnungsämter und Staatsanwaltschaften gebunden sind - ist hier völlig eindeutig. Eine gewerbliche und/oder fest installierte Schießstätte ist erlaubnispflichtig. Von dieser Erlaubnispflicht gibt es jedoch Ausnahmen. Diese finden sich in der WaffVwV. Armbrüste sind hier explizit erwähnt und somit darf man auf so einem "Sonntag Nachmittag Hobbystand" mit der Armbrust üben. Ich weiß, manche hier zweifeln an, ob dies denn wirklich so gehandhabt wird. Wird es. Wir verkaufen jedes Jahr allein in Deutschland ca. 20.000 Armbrüste und das seit Jahren. Viele dieser deutschen Armbrustbesitzer üben im Garten und es kommt immer wieder zu Anzeigen durch die Nachbarn. Oft wenden sich die Kunden dann an uns. Wir haben zu diesem Zweck natürlich die Meinung unseres Rechtsanwalts, Herrn Michael Winkler, eingeholt. Dieser hat auch (glaube ich) im Auftrag des VDB zum Thema sehr umfangreich recherchiert und ist zum Ergebnis gekommen, dass eine solche provisorische Einrichtung NICHT erlaubnispflichtig ist, auch dann nicht, wenn die Armbrust mehr als 7,5 Joule Energie erreicht. Dieser Argumentation sind die zuständigen Staatsanwaltschaften in bisher ALLEN Fällen, von denen wir Kenntnis haben, gefolgt. Sämtliche Verfahren wurden eingestellt, weshalb es auch KEINE einschlägigen Urteile gibt, mangels Anklageerhebung. Wir raten aber unseren Kunden, möglichst die Nachbarn einzubeziehen - denn die Polizei stellt in der Regel erstmal die Waffen sicher und es kann Monate dauern, bis sie den Besitzern zurück übereignet werden. Übrigens stellt die WaffVwV auch klar: Mit Armbrüsten wird im Sinne des Gesetzes NICHT geschossen. Können wir also diese Diskussion hier beenden?
  14. Ich will ja nicht mehr angeben als sowieso schon, aber wenn ich die "Augenzeuginnen" in der Vergangenheit "danach" gefragt habe, was sie zuerst dachten als sie die ganze Pracht zu sehen bekamen, war die typische Antwort "Ich sagte mir selbst: Mädel, Du musst jetzt tapfer sein" jk
  15. Ich war schon so oft in Las Vegas, dass ich es nicht mehr zählen kann. Vor ein paar Jahren hatte ich die Stadt dermaßen satt, dass ich nie mehr hinwollte. Aber letztes Jahr war ich mal wieder auf der Shot und hatte Spaß. Kommt halt immer drauf an wer sonst noch dabei ist.
  16. Ich kenne viele Amerikaner, die hier leben bzw. eine Zeit hier gelebt haben. Sie alle lieben das Gesundheitssystem und die kostenlose Ausbildung. Die Angestellten unter ihnen finden die vielen Urlaubstage toll und sind begeistert vom unendlichen bezahlten Krankschreiben. Sie freuen sich über den Kündigungsschutz. Die Arbeitgeber unter ihnen sehen das genau andersherum. Alle beklagen sich über unfreundlichen Service, Stress pur beim Einpacken an der Supermarktkasse und unmöblierte Mietwohnungen. Generell ist die deutsche Sprache ein Problem. Anders als Deutsche, die in die USA auswandern, haben Amerikaner in der Regel NULL Deutschkenntnisse und das ist vielerorts schwierig. Dafür wird Deutschland als extrem sicheres Land wahrgenommen. Amerikaner können oft kaum fassen, wie solide man in Deutschland baut. Unfassbar für die Amerikaner sind unsere Saunen - gemischt und unbekleidet, dass schockiert die Amis.
  17. Fentanyltode gelten aber nicht als Selbstmord, es sind ja unbeabsichtigte Überdosierungen.
  18. Naja, wir haben ca. 10.000 Selbstmorde in Deutschland, davon natürlich die meisten NICHT mit Schusswaffen. Da in den USA viermal soviele Menschen leben wie in Deutschland ist die Selbstmordquote in beiden Ländern ähnlich. Die Deutschen hängen sich auf oder verwenden Schlaftabletten. Die Amerikaner nehmen Schusswaffen. Wären hier Schusswaffen leicht zugänglich wäre das bei uns auch so - was die Zahl der Selbstmorde aber nicht erhöhen würde.
  19. Ich habe viele Freunde und Geschäftspartner in den USA, einige davon sind ausgewandert (und zum Teil wieder zurückgekommen). Ich selbst bin wirklich oft in den USA, mein ganzes Berufsleben schon. Ich kenne das Land recht gut. Ja, man ist freier dort. Das trifft nicht nur auf die Waffengesetze zu. Es gibt keine Meldepflicht, zum Beispiel. Aber es gibt auch echte Nachteile gegenüber Deutschland und Europa. Das Leben ist teuer, vor allem in den Gegenden, in denen man auch als Ausländer gute Jobs bekommen kann. Einkommensteuer ist niedriger, aber dafür wird man als Eigenheimbesitzer bis zum Lebensende geschröpft - die "Property Tax" ist ähnlich hoch wie die anfänglichen Kreditraten. Das Gesundheitssystem ist eine Katastrophe, selbst wenn man eine (sauteure) Versicherung hat. Viele Amerikaner müssen im Alter das abgezahlte Haus verkaufen, um die dann notwendigen medizinischen Eingriffe zu bezahlen. Wer Kinder hat, der kann bei der Geburt schon mal anfangen zu sparen ODER er muss damit leben, dass die Blagen eine Karriere an der Supermarktkasse erwartet. Urlaub sind 2 Wochen im Jahr und wer krank ist bekommt keinen Lohn. Soo rosig ist es nicht "drüben".
  20. Jetzt hast Du's. Wobei Du bei Dir zu Hause die Waffe streng genommen gar nicht führen KANNST, denn das Tragen einer Waffe auf Deinem eigenen befriedeten Grundstück ist kein Führen im Sinne des Gesetzes. Es ist bloßer Waffenbesitz und zu dem berechtigt Dich die WBK. Natürlich ist das Blödsinn. Aber es kommt noch besser. Dein Kumpel mit WBK darf zwar die von Dir übergebene erlaubnispflichtige Schusswaffe führen, mit Deiner Genehmigung - aber eine Attrappe derselben Waffe (nicht schussfähig) NICHT. Denn solche Anscheinswaffen dürfen GRUNDSÄTZLICH nicht geführt werden, es gibt KEINE Erlaubnis dafür. Aber Du kannst das leicht umgehen, denn hier MUSST Du Deinen Kumpel beim Führen fotografieren oder filmen - denn dann und nur dann greift die Ausnahme nach $42a Abs. 2 Nr. 1.
  21. Ich habe den Eindruck, dass Du der Meinung bist, dass das (erlaubte) Führen einer Waffe die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz inkludiert. Das ist aber definitiv NICHT der Fall. Deshalb müssen Inhaber eines Waffenscheins ZUSÄTZLICH eine Waffenbesitzkarte vorweisen können für die Waffe, die sie führen. NUR der Waffenschein berechtigt NICHT zum Erwerb und Besitz. Deshalb zielt das (erlaubte) Führen einer Waffe auf fremden Grund NUR auf Waffen, zu deren Besitz man berechtigt ist. Druckluftwaffen, Armbrüste etc. erfordern Volljährigkeit, erlaubnispflichtige Schusswaffen eine Besitzerlaubnis.
  22. Genau gesagt ist das so: Im Sinne des WaffG: „führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt“ An dieser Definition kann man übrigens erkennen, dass „Führen“ den „Erwerb“ und „Besitz“ eben NICHT inkludiert. Sonst dürfte sich ja jeder beliebige Schusswaffen nach Hause liefern lassen, ohne WBK. Die Ehefrau im vorliegenden Fall hat die Waffe also illegal erworben und besessen, in jedem Fall.
  23. Ich habe dazu alles gesagt und möchte hier nur jeden warnen. Gebt Eure Waffen nicht in die Hände von unberechtigten Personen, jedenfalls nicht außerhalb eines Schießstands. Ihr riskiert Eure WBK.
  24. Das ist ja gerade das Problem mit unserem aktuellen Waffenrecht. Eine nüchterne Analyse von Außenstehenden würde wahrscheinlich zur Erkenntnis kommen, dass das deutsche Waffengesetz darauf abzielt, den illegalen Waffenbesitz zu fördern und deshalb selbst berechtigten und zuverlässigen Personen so viele Steine in den Weg legt wie möglich. DAS ist derzeit die einzige erkennbare "Intention" und im Sinne dieser Auslegung machen Regelungen wie diese leider Sinn. Bilder vom "Spielen" mit scharfen Waffen hochzuladen, auf denen auch noch Kinder zu sehen sind, zeugt aber auch nicht gerade vom "gesunden Menschenverstand".
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