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Leistungen von SDASS_Nico
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Nein, leider nicht. Die Rechtsnormen, die du weiter oben genannt hast, beziehen sich darauf, dass eine Erben-WBK (also die Erlaubnis zum Besitz außerhalb des Par. 4) erteilt wird, wenn der Erblasser die Waffen legal besaß. Das bestreite ich ja gar nicht. Mir geht es darum: Die Waffe ist Illegal. Der Erbe (oder irgend ein anderer; es gibt ja kein Erbenprivileg) möchte sie behalten bzw erwerben. Und dafür möchte ich gerne eine Rechtsgrundlage, mit der ich zu meinem SB gehen kann und sagen kann: Hier ist bei Opas Nachlass ne Glock aufgetaucht - ich habe einen Voreintrag von meinem Verband - bitte mal eintragen. Und da behaupte ich: Das geht nicht. So gut ich das eben auf dem Handy raussuchen kann, finde ich allerdings keinen Paragraphen, der vorschreibt, ausschließlich registrierte Waffen erwerben zu dürfen. Diese Annahme, dass nur registrierte Waffen erworben werden dürften, vertrete ich allerdings erst mal. Kann diese Annahme jemand widerlegen oder begründen?
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Ja, vererbt werden kann alles, aber nicht alles geerbte wird dadurch legal. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage meint ihr, dass der Erbe mit passendem Voreintrag was geerbtes Illegales auf seine WBK eingetragen bekommt?
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Sehe ich anders. Du kannst eine Waffe ja nicht aus unberechtigtem Besitz erwerben. Sonst könntest du deine Pistole nach voreintrag ja auch übers Darknet oder hinterm Bahnhof kaufen. Ein Erwerb mit Bedürfnis aus Fund wäre denkbar. Ein Fund setzt aber voraus, dass die Waffe vorher verloren (absichtlich oder unbeabsichtigt) wurde. Eine unregistrierte Waffe im Tresor oder im Schuhkarton eines Verstorbenen ist aber kein Fund, sondern zumindest der ehemalige Besitzer wusste vom Aufbewahrungsort der Waffe und wollte Zugriff drauf haben. Ein Fund kommt z.B. in Frage, wenn du dein Haus sanierst, und zwischen den Dielen kommt dann die P38 ans Licht. Oder du fischst beim Angeln plötzlich was raus.
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Gelbe, gelbe, gelbe... das Ganze hat einen Haken: Auf gelbe WBK erwirbt man Waffen zum Zwecke des Schießens. Die Waffe ist nicht funktionsfähig. Solange nicht mal das Kaliber bekannt ist, muss auch berücksichtigt werden, dass Munition ggfs nur schwer zu beschaffen ist. Damit erwirbst du diese Waffe dann entgegen deines Bedürfnisses. Ganz schlechte Idee. Meine Meinung dazu: Die Waffe liegt beim BüMa. Er soll das konkrete Kaliber und die Kategorie Zwecks Berichtigung der WBK benennen und bescheinigen, dass es dafür kein Blockiersystem gibt. Sofern du nicht später der einzige Erbe deiner Mutter sein wirst, soll deine Mutter ein (auch für dich dann auffindbares) Vermächtnis formulieren, dass du die Waffe nach ihrem Tod bekommen sollst. Fertig.
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Waffenrechtliche Einordnung Kauf vs. Erwerb
SDASS_Nico antwortete auf farmer3's Thema in Waffenrecht
In dem Artikel steht, dass sie ein Erwerbsdatum angegeben hätten, dass vor dem Zeitpunkt des Erteilen des Voreintrags gelegen hätte. Also ist es auch kein Wunder, dass eine Waffenbehörde da genauer hinschaut; besonders wenn sie Unterlagen vorgelegt bekommt, die sie gar nichts angehen. -
Es gibt immer ne 2. Chance. Kumpel von mir hat damals 2 Jahre auf Bewährung bekommen wegen herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Ist heute Sportschütze, Jäger und Wiederlader.
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Die selbstbeaufsichtigung war früher Standard. Viele Sachkundezeugnisse weisen als Inhalt auch die Aufgaben der Standaufsicht aus. Wenn das bei dir drinsteht, ist alles gut. Leider machen einige Sachkundeanbieter damit ne extra-Mark, den Nachweis der Standaufsicht extra zu prüfen und dann auch extra auszuweisen. Dann bräuchtest du entweder so einen Kurs. Oder bist du Schiessleiter? Dann schau mal in deinen Schießleiterausweis, ob da was zur Aufsicht drinsteht.
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extrembeispiel: Du hast eine Waffe über Verband A beantragt, trittst dann aber später dem Verband B bei und aus A aus. Hast du jetzt noch ein Bedürfnis zum Besitz der Waffe, wenn du 1. Im Verband B eine Disziplin findest, in der du die Waffe verwenden könntest oder 2. Keine passende Disziplin in dem neuen Verband hast? Aber bei dir läuft es noch mal anders: Du beschafft dir eine Waffe mit dem Bedürfnisgrund "Disziplin xy", die jedoch in dem Moment, in dem sie über die Ladentheke geht, die Sollbestimmungen dieser Disziplin gar nicht erfüllt. Du erwirbst also die Waffe entgegen deines angegebenen Bedürfnisses. Klingt nicht so gut, oder? Also such dir lieber eine Disziplin, in der die Waffe von Anfang an zugelassen ist.
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Ich bin bei dem ersten Link mit "Waffenhändler" von einem bekannten Fachhändler ausgegangen, der vor einiger Zeit schon mal Gegenstand der Ermittlungen war. Aber so wie das aussieht, hat dieser "Waffenjhändler" hier sich seine Waffenhandelslizenz selbst ausgestellt. Dieser Link hier spricht von einer Autowerkstatt: N-TV Link
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Bei deinem Titel dachte ich zunächst an eine Neuentwicklung von Jörg...
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Bayerischer Sportschützenbund - Großkaliber-Kurzwaffe - Vorgaben zur Lauflänge
SDASS_Nico antwortete auf Tilmann's Thema in Waffenrecht
Vielleicht mal beim Bedürfnisbescheiniger anrufen und fragen. Vielleicht hat er was durcheinander bekommen. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
SDASS_Nico antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Ich antworte mal für @whaco: Er schreibt von VERSICHERUNG. Dazu schreiben manche Versicherer, hier exemplarisch: -
Mit der (richterlichen) Interpretation, dass das Überlassen schon dann erfolgt, sobald ein Unberechtigter die Waffe in die Hand nimmt ("Halt mal eben den Waffenkoffer, ich will den Autoschlüssel aus der Hosentasche holen") ist das leider ne klare Kiste. Das heisst dann auch, z.B., wenn ich meinen waffentechnisch unerfahrenen Onkel mal zum Trapschießen mitnehmen will, ihm den Umgang mit der Flinte erst auf dem Stand und nicht schon vor Abfahrt in der Wohnung zeigen darf.
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Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
SDASS_Nico antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Da bin ich dabei. Wie viele - ich nenne sie jetzt mal "Gelegenheitsschützen" sind schon damit überfordert, ihre eigene Waffe in ihre Hauptbaugruppen zu zerlegen. Da wird nicht viel Bedarf nach erweiterten Ausführungen zu Bearbeitungen sein, die nur von den wenigsten Waffenbesitzern je selber ausgeführt werden. -
Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
SDASS_Nico antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Nein, auch da. Welches Teil nimmt denn die Abzugsteile auf? Dein Abzugsgruppen-Gehäuse (wie auch immer das heisst). Das ist das wesentliche Teil. Die Abzugsteile darin sind nicht wesentlich und das Griffstück darum auch nicht. Nur dieses schnöde Metallteil.