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steven

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  1. Hallo Joe07 ich bin ein geduldiger Mensch und erkläre es dir nochmal: In einem Gesetz (meiner Leseart nach) steht, dass ich irgendwas (sagen wir eine Kaffeemaschine) kaufen darf. Einige Beamte deuten das Gesetz anders und erklären mir, dass ich dies (die Kaffeemaschine) nicht kaufen darf. Zwei Meinungen. Ich will mir das (die Kaffeemaschine) kaufen. Also kläre ich die Aussage mit den mir möglichen Mitteln. Wenn ich jetzt höre, dass, falls ich das mache und auch noch Recht bekomme, die Beamten dafür per geändertem Gesetz sorgen werden, dass ich weder eine Kaffeemaschine noch ,zur Strafe, einen Teekocher erwerben darf, werde ich als mündiger Bürger geradezu verpflichtet, dies klären zu lassen. Nicht unbedingt weil ich noch eine Kaffeemaschine benötige, sondern weil ich in einem Rechtsstaat lebe und dieses auch noch weiterhin will. Steven
  2. Hallo Joe07 also doch Angst, dass einige Beamte uns dafür bestrafen werden, dass wir unser Recht in Anspruch nehmen. Ich hoffe, dass irgendwann das Untertanendenken ad Acta gelegt wird und wir als selbstbewusste Bürger auftreten. Steven
  3. Hallo Joe07 dann erkläre mir anhand des gesamten Wortlautes des § 14 (4) WaffG den Ausschluss des Erwerbs von Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12. Steven
  4. Hallo Manfred der Wille des Gesetzgebers drückt sich, lt. Urteile (Plural) des BVerfGE im Gesetzestext aus. Wenn dem nicht so wäre, sollte jeder von uns offensiv sein Einhandmesser führen. Steven Steven
  5. Hallo German die von mir zitierten Textstellen habe nicht ich markiert. Sie stammen aus der Verlautbarung des BVerfGE. Steven
  6. Darin gehen wir konform. Aber welches Wort im 14 Abs. 4 lässt Zweifel aufkommen? Es ist Klar formuliert, welcher Waffentypus auf diese WBK erworben werden kann. Es steht Rep LW mit gezogenem Lauf. Nicht mehr und nicht weniger. Flinten, glatter Lauf mit gezogenem Laufprofil usw sind reine Phantasieprodukte und werden im 14 Abs. 4 nicht genannt. Das ist der Wille des Gesetzgebers. Steven
  7. Hallo German du zitierst mich zwar, lässt aber die wesentlichen Stellen weg. Ich schrieb, dass in der Entstehung ein Fehler begangen wurde und dieser vor der Verabschiedung des Gesetzes erkannt und willentlich im Gesetz stehen gelassen wurde.
  8. Hallo, hier kommt noch etwas zu lesen bzgl. "Wille des Gesetzgebers": "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 21.Mai 1952 (BVerfGE1,299 (https://openjur.de/suche/BVerfGE+1%2C+29/) <312>) ausgesprochen, daß für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend ist, sowie es sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, und daß der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift, für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zukommt, "als sie die Richtigkeit einer nach dem angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel erhebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können". In seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1959 (BVerfGE 10,234 (https://openjur.de/suche/BVerfGE+10% 2C+234/)<244>) hat das Gericht diese Grundsätze erneut bestätigt." "2. Der "Wille des Gesetzgebers" ist der im Gesetz objektivierte Wille. Eine vorkonstitutionelle Norm ist in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers nur dann aufgenommen, wenn sich ein Betätigungswille aus dem Inhalt des Gesetzes selbst oder "bei Gesetzesänderungen" auch aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen lässt. Die Motive und Vorstellungen der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften sind dabei nicht entscheidend, soweit sie nicht im Gesetz ihren Ausdruck gefunden haben. Steven
  9. Hallo German diesen Absatz hatte ich noch gar nicht gelesen. Du hattest ihn nachträglich eingesetzt. Vollkommen richtig, ich will z.Zt. keine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 über meine Sportschützen WBK kaufen. Als Gründungsmitglied der FvLW habe ich die Petition eingereicht, da wir uns das Ziel gesetzt haben, den Schießsport zu fördern. Dazu gehört natürlich auch, wissentlich falsche Auslegungen von Gesetzen durch Behörden aufzuzeigen und zu korrigieren. Der "Preis", wenn es überhaupt einen gibt, ist ein Gesetz, dass in Worten wiedergibt, was es aussagen will. Und Drohungen, dass das Gesetz restriktiver wird, wenn ich auf meinem Recht bestehe und mich nicht der feuchten Phantasie einiger hoher Beamter beuge, vernachlässige ich. Steven
  10. Hallo German wenn ich kurz zsammenfasse: Bisher gibt es 3 Positionen. Eine sagt, dass man das Gesetz nicht so lesen darf wie es geschrieben steht (halte ich für rechtsstaatlich sehr bedenktlich= sondern den Willen des Gesetzgebers rekapitulieren muss. Dies sollte scheinbar möglich sein, wenn man deas Gesetzgebungsverfahren verfolgt hat, Aussagen von Politikern berücksichtugt und den Sachkundelehrer befragt. Die zweite (nämlich deine): Das Gesetz ist fehlerhaft geschrieben und drückt nicht aus, was der Gesetzgeber wil. Ich interpretiere aus deinen Schreiben, dass das Gesetz jetzt aussagt, dass man Repetierlqangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 zwar theoretisch auf Gelb erwerben kann, dies aber von den LKAs und dem BMI rechtswidrig unterdrückt wird. Und drittens (meine): was im Gesetz steht gilt und ist der Wille des Gesetzgeber. Dies wurde auch schon so höchstrichterlich bestätigt. Wenn dsa BMI dsa Gestz ändern will, weil irgendein Beamter ein Gesetz geschrieben hat und so grottenschlecht ist, dass er seine Anordnung nicht ausführen konnte, dann soll sie das Gesetzgebungsverfahren voran bringen. Und in der Zwischenzeit nicht rechtswidrig einen nicht interpretationsfähigen § vergwewaltigen. Wir sollten ein Rechtsstaat sein und Staatsdiener entlassen, die solche Praktiken an den Tag legen. Steven
  11. Hallo Knight kurz und prägnant 10 Seiten zusammengefasst. Die Genialität liegt in der Einfachheit. Steven
  12. Hallo German und hier auch noch mal zum Wiederholten Male: Im Gesetzgebungsverfahren war tatsächlich die Rede davon, dass die ach so gefährlichen Pumpen nur unter erschwerten Bedingungen, sprich Grüne WBK erworben werden können. Der Grund kam aus den Actionfilmen, wo deutlich zu sehen war, dass Arnie mit der Pumpe die Autos von der Straße fliegen lies. Dann kamen unfähige Gesetzestexter und vermasselten das Ganze. Dies wurde kurz vor dem Gesetzesbeschluss erkannt. Was nun? Den Gesetzestext nochmal neu schreiben und das ganze verzögern? Man schaute nach, ob eine Deliktrelevanz bzgl. Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 besteht. Und siehe da, diese Waffenkategorie war strafrechtlich in Deutschland noch kein einziges Mal in Erscheinung getreten. Als akzeptierte man den Gesetzestext und gab ihn frei. Und jetzt, nach 10 Jahren fiel einigen hohen Beamten auf, dass sie das so nicht wollen. Die Beamten lassen die Muskeln spielen. Sie sehen sich schließlich nicht als Staatsdiener sondern als Herrscher über ihre Untertanen. Steven
  13. Hallo German wie kommst du darauf? Es gibt ein Urteil des BGH, das explizit ausdrückt, dass der Wille des Gesetzgebers durch den Gesetzestext ausgedrückt wird. Da wird darauf hingewiesen, dass einzelne Aussagen von Parlamentariern gerade nicht dazu geeignet sind, um diesen Willen zu erforschen. Also, zuerst der Gesetzestext, wenn dann noch Unklarheiten herrschen, wird die Entwicklung des Gesetzes herangezogen. Aber ich frage dich, wo im 14 Abs. 4 herrscht Unklarheit? Und die unterschwellige Drohung, dass das Gesetz jetzt geändert wird, da einige auf ihrem Recht bestehen, soll die eines Rechtsstaates würdig sein? Ein zwei hohe Beamte passt irgendwas nicht und daraufhin wird das Gesetz geändert. Wollen wir bei so einer Konstellation nicht die ein zwei Beamte entlassen? Steven
  14. Hallo Zwischenstand: das LKA NRW hat vom Petitionsausschuss eine Frist zur Stellungnahme bis 20. Februar gesetzt bekommen. Ich denke mal, dass diese Frist bis zum letzten Tag ausgereizt wird. Anfang April wird wahrscheinlich abschließend im Petitionsausschuss beschlossen. Das Zentrale Informationssystem der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenregister hat mir zugesagt, die Aussagen des LKA NRW bzgl. Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 zu überprüfen. Die Fachliche Leitstelle liest im Übrigen den §14 Abs. 4 wie ich und erklärte mir, dass es keinen Interpretationsspielraum gibt. Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf in allen Kalibern auf Gelbe WBK. Lest euch mal auf deren Seite durch. Steven
  15. Hallo BigMamma natürlich musst du dich an den Terminus des Waffengesetzes halten. Ansonsten kannst du auch "Kanone" "Knarre" "Wumme" etc. eintragen lassen. Selbst das LKA NRW bekennt: "Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, aus denen Flintenmunition verschossen werden kann, ..." Steven
  16. Hallo BigMamma das gibt es zwar nicht, aber betet mal nach. Steven
  17. Hallo Gabriel dein SB soll sich an die Vorgaben des Waffengesetzes halten. Da wird so eine Waffe als "Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf" tituliert. Diese Waffe muss auch so eingetragen werden. Die Benennung als Flinte sowie Kaffeemaschine ist zwar Phantasievoll, entspricht aber nicht dem Willen des Gesetzgebers. Steven
  18. Hallo peti genau richtig verstanden. Steven
  19. Hallo Gonzzo ist das auf mich gemünzt????
  20. Hallo vollkommen richtig. Und das ist in einem Rechtsstaat auch gut so. Aber es ist in einem Rechtsstaat auch richtig, eine Hausdurchsuchung im Anschluss auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Egal, was gefunden wurde. Und darauf sollte von den Beamten, die die Durchsuchung durchführen, auch hingewiesen werden. Leider höre ich meistens, dass unterschwellige Drohungen, angedrohte Anzeigen und Hohe Strafen in Aussicht gestellt werden. Und das gepaart mit der inflationären Ausstellung von Richtern von Durchsuchungsbeschlüssen, macht mir sorgen. Steven
  21. Hallo da hattest du aber mächtig Glück. In der Regel geht Kundefreundlichkeit bei Egun gar nicht. Meine Rechnung wird abgebucht. Irgendwann letzten Jahres kam von Egun, dass ich die Rechnung überweisen soll. Danach kam von Egun, dass ich nicht überweisen soll, da irgendein Betrüger versucht Kohle zu zapfen. Dann kam noch eine Mail von Egun, dass ich überweisen soll. Ich habe nicht reagiert. Irgendwann kam eine Mahnung, dass ich überweisen soll. Meine Mails wurden nicht beantwortet. Dann wurde ich inaktiv gesetzt. Meine Mails wurden weiterhin nicht beantwortet. ich überwies und wurde einige Tage später kommentarlos freigeschaltet. Freundlichkeit ist bei Egun ein Femdwort. Da herrscht die Meinung: immer feste druff auf die Kundschaft. Es gibt keine Konkurrenz. Steven
  22. Hallo in der Nähe von Düsseldorf. Der Architekt wollte auch viel dünnere Wände nehmen. Ich bestand darauf. Wobei, so spektakulär ist das nicht. 36er Steine, Isolierung und 15er Klinker. Steven
  23. Hallo das ist auch etwas, weswegen ich Magengrummeln habe. Mein Haus habe ich ziemlich Einbruchssicher gebaut. 60cm Mauerwerk, Fenster sind alle WK2. Eingangstür sowieso. Nebeneingangstür ist eine Tresortür nach Stufe B. Das Dach ist mit einer Spezialablattung gesichert. Ohne einen Sprengrahmen kommt man hier nicht rein. Jedenfalls nicht in vertretbarer Zeit. Falls es mal bei mir so ist, hoffe ich, dass es Profis sind, die sich im Eifer des Gefechtes identifizieren. Da ich lange Zeit in einem Krisengebiet gelebt habe, ist es mir verinnerlicht, mich zu verteidigen. Steven
  24. Hallo dies ist auch so ein Kuriosum des deutschen Rechts. Warum kann ich als Betroffener nicht Einsicht in die Akten verlangen? Warum muss ich erst einen teuren Rechtsanwalt einschalten? Steven
  25. Hallo Tauri in dem von mir angedeuteten Fall, der mich persönlich betraf, waren: ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, 5 Mitarbeiter eines vom OA eingesetzten privaten Ordnungsdienstes und ein Polizist als Zeugen von mir genannt. Der Mitarbeiter des OA schilderte seine angeordneten Maßnahmen anders, wie ich sie in Erinnerung hatte. Der Polizist sowie die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes konnten nicht mehr ermittelt werden. Der Staatsanwalt erklärte mir, dass die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes meine Waffen in der Öffentlichkeit aus den verschlossenen Behältnissen nehmen dürften, solange ich anwesend wäre. Da ich immer in der Einflussmöglichkeit der Waffen war, stellt das "in die Hand nehmen" von Privatleuten kein verbotenes Führen da. Diese Rechtsauslegung fand ich nicht korrekt, wurde aber vom Vorgesetzten des Staatsanwaltes bestätigt. Steven
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