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steven

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  1. Hallo karlyman prima Opfer für die Justiz. Steven
  2. Hallo karlyman du kennst doch die Salami. Bei der jetzigen Novelle dies, den Rest kann man bei der Nächsten nachholen. Dann ist der Aufschrei nicht mehr so groß. bzw. das Merken der Politiker. Und wenn wir schon dabei sind: Auch die gemeldeten Dekos könnten dann auf den neuesten Stand der Deaktivierungsrichtlinien gebracht werden müssen. Ist ja bekannt, wer welche hat. Steven
  3. Hallo karlyman und genau da sollte man langfristig ansetzen. Schließlich ist diese Norm vom Bundesverfassungsgericht so bestimmt worden. Einige vernünftige MdBs und dann kann viel passieren. Steven
  4. Hallo Vincenzo, hier heißt das maßgebliche Zauberwort "Normenklarheit". Das Bundesverfassungsgericht formulierte es folgendermaßen: ".... soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen ...." https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit Steven
  5. Hallo Tony langsam kommt es sogar bei mir. Ich stelle fest, dass das Waffengesetz unverständlich geschrieben ist. Ohne diese Verständlichkeit sollte doch ein Gesetz ungültig sein. Habe ich irgendwo mal im Grundgesetz gelesen. Entweder die Gesetzesschreiber sind wirklich so unfähig, oder sie sind Böswillig. Egal, was zutrifft. Sie sollten aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Steven
  6. Hallo Tony der Knackpunkt, der mir zu denken gibt: warum ist die Machete in den VwV extra aufgeführt? Macht doch keinen Sinn, wenn sie dem Führverbot weiterhin unterleigt. Dann hätten sie die einfach nicht benennen sollen. Messer. Alles klar. Denn ein Messer ist ein Messer. Wird im 42a auch so benannt. In der VwV wird die Machete aber nicht als Messer sondern als Werkzeug benannt. Warum? Benötigten die einen Platzhalter oder schreiben die gerne viele Wörter? Steven
  7. Hallo Uwe aber warum ist die Machete speziell in der VwV aufgezählt und als Werkzeug deklariert? Macht doch, wenn das Führverbot trotzdem gilt, keinen Sinn. Steven
  8. Hallo stefan17 wieder mal ein Gesetz, worüber die Klarheit nicht gegeben ist. Meine Sicht: In §42a wird das Führverbot manifestiert. 2. Hieb und Stoßwaffen. Die VwV stellt klar, dass eine Machete keine Hieb oder Stoßwaffe ist. Da gibt es keinen Diskussionsbedarf. Jetzt steht unter 3. Messer mit einhändig......oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm. Die VwV benennt die Machete als Werkzeug. Warum? Wenn es der VwV bzw. dem Gesetzgeber wollte, dass das Führen von Messer und Werkzeug unter das Führverbot fällt, hätte er die Machete einfach nicht in der VwV erwähnen sollen. So steht sie da und diese Erwähnung soll irgendeinen Zweck erfüllen. Welchen, wenn nicht den, dass eine Machete vom Führverbot ausgenommen ist. Jetzt deine Meinung dazu. Ich finde die Ausnahme der Machete auch sehr praktisch. Ich habe einen großen Garten und arbeite öfter darin bzw auf dem angrenzenden Feldweg damit. Sollte ich da jedes mal gegen das Führverbot verstoßen? Steven
  9. Hallo Longhair der war gut. Ein Deutscher Beamter darf nichts annehmen! Auch keine Vernunft. Steven
  10. Hallo kulli dein Dolch ist, wie du bestätigst, eine Waffe. Eine Machete ist, wie in der VWV bestätigt, keine Waffe. Andersrum: hast du schon mal eine Machete mit wenige wie 12cm Klingenlänge gesehen? ich nicht. Warum sollte der Gesetzgeber dann eine Machete erwähnen, wenn es die rechtskonform (weniger wie 12cm Klingenlänge) gar nicht gibt? Steven
  11. Hallo kulli falsch! Es gibt ein Führverbot von Hieb und Stoßwaffen, wenn bei feststehenden Hieb und Stoßwaffen die Klinge über 12 cm,.... Es wird aber in der Verwaltungsvorschrift erwähnt, dass gerade die Macheten keine Hieb und Stoßwaffen sind. Also spielt die Klingenlänge keine rolle. Es sind Werkzeuge. Anders wird es aussehen, wenn Frau Merkels Gäste mal ihr gebräuchliches Werkzeug für die Feldarbeit wiederentdecken und die ersten Kartoffelfresser liquidieren. Dann wird auch die Machete mit einem Führverbot belegt. Das hat bei den Messern prima geklappt. Oder kann sich irgendwer an eine Straftat mit dem Messer seit dem neuen Waffengesetz erinnern? Steven
  12. Hallo Longhair wir sind in Deutschland. Da musst du schon kräftig suchen, um etwas entsprechendes zu finden. Oder du verstößt gegen ein dir unbekannte Gesetz. Dann wird der Richter dir das genau erklären, wo das steht, dass das verboten ist. Mit dem entsprechenden Strafantrag. Also, es steht in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz vom 05.03.2012 Unterabschnitt 2, Anlage 1, Abschnitt1, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 Steven
  13. Hallo micky sieht mir eher nach einer Machete aus. Werkzeug. Fällt nicht unter die 12cm Regelung. Steven
  14. Hallo ich habe in nächster Zeit ein Gespräch mit zwei Bundestagsabgeordneten bzgl. Referentenentwurf/Waffengesetzänderung. Dazu werde ich mir ein Arbeitspapier erstellen, in dem die "Knackpunkte" erwähnt, den Nutzen/Unsinn und Alternativen enthalten sind. Gerne nehme ich Anregungen von euch dazu entgegen. Am besten wäre es, in kurzen prägnanten Sätzen, die ich so oder ähnlich übernehmen kann. Zeitmäßig und da ich nicht die komplette Materie beherrsche, wäre dies sinnvoll. Bitte an: Stefan.Hrdy@t-online.de Gruß Steven
  15. Hallo Deutschland wie es leibt und lebt! Entschuldigt den Einwurf. ist nicht böse, eher sarkastisch gemeint. Wie weit ist die Grüne Verbotspartei schon voran geschritten? Heute ein Messer und ein Stab, die zusammen passen. Morgen ein Messer und ein Spazierstock, die nicht zusammen passen. Aber sie könnten ja. Wo sind die Zeiten hin, als der Bürger noch vertrauen aus der Politik genoss? Als Jugendlicher hatte ich einen Speer, zusammengesetzt aus einem stabilen Besenstil und dem Oberteil eines Metallzauns. Tat mir gute Dienste bei der Rattenjagd auf dem dörflichen Müllabladeplatz. Die Wurftechnik hatte ich schnell durch Üben raus. Und jeder war mir dankbar. War halt ein guter Rattenjäger. Was würde heute geschehen? Der Jugendliche würde angeklagt, von Psychologen vergewaltigt, in der Schule angefeindet, die Eltern würden einen Rüffel kassieren, der Speer eingezogen und vernichtet. Armes Deutschland Steven
  16. Hallo 6/373 Makulatur. Richtig. Aber Mittel haben wir keine. Wollen wir den Rechtsstaat nicht opfern. Die Jungs sind einfach zu abgewichst. Ihre Reputation ist denen völlig gleichgültig. Kleines Beispiel: 30 jähriger Hartz4ler fährt mit Muttis 100.000 Euro (geleast von ihr) AMG zum Sozialamt und beantragt Geld für eine neue Waschmaschine. Die alte ist abgeraucht. Die Fristen für solche Beantragungen kennen die Jungs genau. Was willst du machen? Im kein Geld für eine neue Waschmaschine geben? Ungesetzlich. Den AMG wegnehmen? Gehört nicht ihm und Mutti ist sauber. Wenn wir den Clans die Möglichkeit geben, hierher zu kommen und Fuß zu fassen, haben wir unsere Abwehr schon außer Kraft gesetzt. Wir sind dann nur noch Opfer. Steven
  17. Hallo shruggman die Clans werkeln vor sich hin. Die paar Razzien sind einkalkuliert und nur Bauernopfer werden dabei gekrallt. Steven
  18. Hallo karlyman sollte anders gehandhabt werden. Ich werde, sollte mein Vermögen dadurch vermindert werden, klagen. Eine Deko AK74, die ich nicht mehr veräußern darf, ist eine Verminderung meines Vermögens. Oder eine Salut Thompson M1A1 im Wert von 1.500 Euro, die ich legal kaufte und nicht mehr verkaufen darf, da es keinen Berechtigten mehr gibt, ist eine Verminderung meines Vermögens. Und wenn ich diese oben angezeigte Vermögen mal 30 nehme, ist das schon ganz schön happig. Steven
  19. Hallo karlyman und denke auch mal an die Uzi etc. in Salut. Sind das dann Kriegswaffen? Behalten mit allen Schwierigkeiten geht evtl. Aber der Verkauf? Wer sollte da berechtigt sein? Ein kleines Beispiel, wie es kommen könnte: Ein Sammler von Salutwaffe, die schnell in die Zehntausende Euro Wert gehen können, wird arbeitslos. ER kommt irgendwann in ALG2. Jetzt gibt er wahrheitsgemäß sein Vermögen an. Salutuzi etc im Wert von mehreren 10.000 Euro. Er wird aufgefordert, die zu veräußern. Geht aber nicht. Wird das Arbeitsamt das akzeptieren? Oder bekommt er erst mal kein Geld? Denn die theoretische Veräußerung steht im Raum. Steven
  20. Hallo Thrawn klar kenne ich das. War schon zu meiner Jugendzeit Usus. Ich kenne noch ganz andere Begriffe. Solltest du der Meinung sein, ich bin ein ganz Heiliger, dann muss ich dich schwer enttäuschen. Ich bin ein ganz Fieser. Habe aber gelernt, das zu verbergen. Aber ab und an kommt das raus. Also sei vorsichtig, wenn du meine Posts liest, es könnte Herzbeschwerden und Magenkrämpfe bei dir auslösen. Steven
  21. Hallo karlyman so sieht es aus. Und Geld spielt da keine Rolle: Der LWB soll zahlen. Steven
  22. Hallo irgendwie verliere ich immer mehr den Glauben. Ich habe so das Gefühl, die Verfasser des Referentenentwurfes lesen hier mit, kloppen sich einen und schaissen auf den Bürger. Wollen mal sehen, wer hier der wahre Souverän ist. Diese hängenden Ohren streife ich gleich wieder ab. Steven
  23. Hallo ich versuche mich gerade etwas in die Problematik Dekowaffen ein zu lesen. Da gab es im Laufe der Jahre einige Änderungen in Bezug auf die Deaktivierung. OK, die verschiedenen Vorschriften werden im Referentenentwurf angesprochen. Da teilweise von Händlern Kaschis und co Palettenweise verramscht wurden, diese Händler sicherlich (konnte von mir nicht überprüft werden) die Kaschis legal in Dekowaffen umgebaut hatten, und auch unkontrolliert gekauft wurden, baut sich da ein Problem auf: Im Entwurf steht: "Besteht die Berechtigung zum Besitz fort...." und: "genannten Schußwaffen als Schußwaffen im Sinne von §1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes." Mit einem Federstrich werden also aus Teile, die "keine Schußwaffeneigenschaften besitzen" und frei erwerbbar waren jetzt plötzlich Schußwaffen. Davon gibt es 100.000e, die von Laien gekauft wurden und die sich nicht um das Waffengesetz kümmern. Warum auch? Sie besitzen keine Waffe. Jetzt winken saftige Strafen, wenn die Teile nicht ordnungsgemäß in Tresore lagern. Für 100.000e ahnungslose Bürger. Das wird ein Fest für die Bürokratie. Die Kriminalitätsrate bei Deutschen steigt raketengleich in die Höhe. Und was ist mit dem Handel? Es steht: "Besteht die Berechtigung zum Besitz fort..." Kann ich die auch verkaufen? Oder ist mein Besitz wertlos? Natürlich werde ich klagen, wenn ich eine Dekokaschi, die ich besitze, nicht mehr verkaufen kann. Da kann es um viel Geld gehen. Mal sehen, wie die Tricks sind, damit ich nicht entschädigt werde. Steven
  24. Hallo Bounty es wird die neue Regel angewandt: Im Zweifel gegen den Angeklagten. Steven
  25. Hallo Thrawn welche "Pöpelmanier" meinst du? Ich habe einige Reden von AfD Bundestagsabgeordneten gehört. Da war kein Pöbeln. Die Pöpeleien kamen von den anderen Parteien. Allen voran Herr Hofreiter von den Grünen, der mit Hochrotem Kopf schreiend in die Rede Pöbelte. Du darfst nicht alles glauben, nur weil es in der Zeitung steht. Hör dir mal das Lied von Reinhard Mey an: "Was in der Zeitung steht". Hat sehr hohen Realitätswert. Steven
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