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Last_Bullet

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  1. Verkehrskontrollen sind nicht der TÜV, der kontrolliert, ob das Fahrzeug die nächsten Jahre technisch soweit i. O. ist, dass es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. Mal abgesehen davon, dass der TÜV bei uns mittlerweile unverschämte Preise aufruft...
  2. Nö, man kann den Unsinn ja auch noch die Besteller Betroffenen ausbaden und bezahlen lassen, ist doch viel besser und vergrämt noch den einen oder anderen...
  3. Er kann es immer noch tun. Es geht schließlich um die öffentliche Sicherheit, das ist aus Steuermitteln zu begleichen.
  4. Welche Schwierigkeiten gibt es jetzt für die Behörden bei der Zuverlässigkeitsprüfung?
  5. Selbst erlebt, etwas anders, es kam vorab schriftlich und es ging hier zu meinen Gunsten aus.
  6. Das ist in Falle des WaffG jedoch ein Problem, wofür haben wir dann diese Feststellungsbescheide, wenn sie für den Bürger nicht eine gewisse Rechtssicherheit quasi per Siegel vom Amt bedeuten? Denn wenn jeder Richter das für sich alleine definieren kann, dann können wir uns diesen Unsinn sparen.
  7. Darum geht es nicht mal unbedingt, sondern darf er das so verstehen, wie Du. Es gibt von Dienstellen ganz klar auch mal Vorgaben, wie viele Vorgänge z. B. pro Dienstgruppe etc. zu erstellen sind. Dann gehen die Beamten los und suchen sich etwas, wenn es mal knapp werden sollte. Da gibt es dann auch keinen Ermessenspielraum mehr, da kommt dann die Anzeige, auch wenn eine mündliche Verwarnung reichen würde. Oder man kommt an jemanden, der noch ein paar Punkte für die bessere Beurteilung braucht, und als Tätigkeitsnachweis eignen sich schriftliche Vorgänge eben wesentlich besser, als irgendwelches "Dududu". Wurde mir alles mal so von Beamten der örtlichen BuPo so berichtet. Wird beim Land dann vermutlich kaum anders laufen...
  8. Das ist schlecht für z. B. denjenigen, der sich bei Böker das Rettungs-OTF gekauft hat, das laut BKA kein Messer darstellen soll, sondern ein Werkzeug, POM Wichtig das einkassiert und eine Anzeige schreibt, man guten Gewissens klagt und dann vom Richter zerpflückt wird, weil er ein verbotenes Springmesser darin sieht.... Das nenne ich mal Rechtssicherheit vor dem Herrn...
  9. Die Kontrollbefugnisse stehen im Gesetz. Findet die Kontrolle vor der öffentlichen Veranstaltung, dem Betreten des Haltepunktes im Fernverkehr statt und man weigert sich, wird man wohl des Platzes verwiesen. Ist man bereits eingetreten, wird es spannend, denn die Polizei wird das sicherlich mit Zwang durchsetzen. Der Attentäter hat jetzt im Gesetz einen Haufen Ausreden stehen, mit denen er trotzdem sein Messer mitführen darf. Da er mit seiner Planung dem Bürger und Polizisten voraus ist, kann er es auch wegschließen bzw. nicht zugriffsbereit dabei haben. Wenn es für ihn dann soweit ist, packt er es einfach aus….
  10. Ziel schon mal erreicht, mit so einfachen Mitteln weniger Waffen unters Volk...
  11. Typisch Behörden, erstmal "nichts machen", könnte ja etwas falsch machen. Das WaffG, durchgeprügelt in aberwitziger Geschwindigkeit, ist handwerklich schlecht gemacht und unnötig aufgebläht. Fachpersonal ist auch in Politik und Ministerien mittlerweile wohl Mangelware geworden....
  12. Und den ganzen anderen Mist, bei dem sie mitgemacht hat, der ist völlig egal? Das Gedächtnis mancher ist wirklich kurz…
  13. Mit dem Messer in die Bimmelbahn/ Fernverkehr? Hmmmmm.... Ausnahmen.
  14. Ja, was ist mit den beiden? Böker OTF und das Böker Rettungsmesser sollen nicht darunter fallen.
  15. This! Genau das wird mit jeder Salami, die von unseren Rechten abgeschnitten wird, getan. Man unterstellt der bestens überprüften Gruppe an Menschen, dass sie etwas tun würden, was sie nachweislich nicht tun. Einzelfälle unterstreichen dies, denn die große Masse ist gesetzestreu.
  16. Du verstehst das nicht, die FDP wollte nochmals die Grundrechte schonen, deswegen haben sie so lange durchgehalten. Näncy trauert noch heute...
  17. Zwar wurde das Video vor der Scharfschaltung erstellt, jetzt ist es aktueller denn je. Die grundrechtsschonende Handschrift der FDP ist deutlich ablesbar.... Das Video dreht sich hauptsächlich um die Hausdurchsuchung der Waffenbehörde. https://www.youtube.com/watch?v=a0O0WBRHzi0
  18. Oder erst recht und dann ist über das eine auch das andere weg….
  19. WO und Kritik. Bin auf die geplante(n) Aktion(en) mal gespannt.
  20. "Ihr Typen"? Was ist denn das für nen Sprech?
  21. Vermutlich liegt man heute rechtssicherer, wenn man es explizit erlaubt, damit keine dummen Nachfragen entstehen. Traurig...
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