

Steinpilz
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Ich selber bin davon gar nicht betroffen, da ich weder eine entsprechende Langwaffe, noch Magazine größer der künftig erlaubten Kapazität habe. Die einzigen Magazine, die bei mir eine größere Kapazität haben, sind für .22lfb Waffen und die sind ja explizit ausgenommen. Mir geht das aber trotzdem auf den Senkel. Wir sitzen alle im selben Boot und sollten bei jeder Kleinigkeit nach Auswegen suchen, auch wenn es uns selber nicht betrifft.
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Das kann dir auch passieren, wenn du dich mit dem falschen Menschen unterhalten oder beim falschen Onlinewaffenhändler gekauft hast. Wenn es darum geht, Hausdurchsuchungen möglichst zu vermeiden, haben wir hier alle das falsche Hobby.
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Oder die "Exportfedern" für Luftgewehre. Probleme gibts erst beim Zusammenbau, nicht beim Besitz. Das mit den Feuerwahlhebeln war ja auch nur ein Problem für den Eigner, wenn eine Benutzung durch entsprechende Spuren nachgewiesen werden konnte, soweit ich weiß. Keiner, der so ein Ding einfach nur gekauft hat, wurde bestraft. Ich wüsste auch nicht auf welcher Grundlage. So zumindest mein Stand.
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Das Gesetz kenne ich. Ein >10 Gehäuse allein ist davon betroffen Ein komplettes Magazin >10 ist davon betroffen Ein =/<10 Gehäuse allein ist davon nicht betroffen Ein komplettes Magazin <10 ist davon nicht betroffen Also kann auch kein <10 Gehäuse mit einen längeren, aber massiven Magazinboden davon betroffen sein. Und auch kein hohler Magazinboden, der als Zubehör erhältlich aber nicht verbaut ist. Um ganz sicher zu gehen, kann man ja den Magazinboden auch auf <10 beschränkt herstellen, dann überschreitet er für sich gesehen auch nicht die zulässige Kapazität. <10 Magazingehäuse mit verbautem hohlem Zubehörboden ist dann wieder vom Gesetz betroffen. Und ich weiß, daß es +X Magazinböden schon ewig gibt. Für AR Magazine hab ich +10 Böden aber noch nie gesehen und die wären ja jetzt sicher am begehrtesten.
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Hab grad mal geschaut, sowas Ähnliches gibts sogar schon. Allerdings in dieser Ausführung anscheinend nicht zerlegbar bzw. es ist kein Magazinboden, sondern einfach ein massiver Teil des Körpers. https://sportwaffen-triebel.de/hera-arms/xr15/ar15-od-green-h3l/-223rem
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Magazinboden ist ein gutes Stichwort... Das Gehäuse ist ja von dem Gesetz betroffen. Vom magazinboden steht da nichts. Ich vermute mal, findige Hersteller werden vielleicht kurze 10er Magazingehäuse nehmen und einen vollen (also nicht hohlen) Boden dranbasteln. Damit wäre die Länge wieder gegeben, nur es ist eben kein vom Verbot betroffener Magazinkörper mehr. Und noch findigere Hersteller könnten dann als Zubehör (das dann natürlich nicht verbaut werden darf) die selben Magazinböden in hohl anbieten. Theoretisch müsste das vor dem Gesetz bestand haben.
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Richtig. Wenn der Verdacht aber auf Falschinformationen bzw. auf unzureichende Ausbildung der Polizeibeamten zurückzuführen ist, finde ich das nicht in Ordnung. Jeder Facharbeiter muss sich in seinem Beruf ausreichend auskennen um unnötigen Aufwand zu vermeiden und da nehme ich auch Polizeibeamte nicht aus. In jedem anderen Bereich würde sofort nach Verbesserung der Ausbildung oder anderen Kontrollmechanismen gerufen. Warum das ausgerechnet bei dem gesellschaftlich doch sehr wichtigen Beruf des Polizeibeamten nicht so ist, verwundert mich etwas.
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Eine Klage gegen das Ganze Magazingedöns ist doch schon in Arbeit, wenn ich richtig informiert bin.
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Soweit ich weiß, ist dieses Vorgehen aber neu. Bei keinem anderen Verbot der Vergangenheit wurde so verfahren. Da war es dem Gesetzgeber ziemlich egal wieviele Leute über Nacht kriminalisiert werden.
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Eigentlich ganz schön schlau von unserem Gesetzgeber... So kann er verhindern, daß irgendwem ausser Legalwaffenbesitzern irgendwas passiert. So regt sich auch niemand auf. Ich wette, das werden wir in Zukunft öfter sehen. Ein offizielles und allgemein gültiges Verbot, das aber trotzdem nur die verhassten Waffennarren trifft.
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In die Richtung ging es, weil ich bezweifle, daß eine Meldepflicht bzw. ein Verbot von Magazinen alle Betroffenen mitkriegen. Und das halte ich nach wie vor für realistisch. Eben analog zur Messersache, die ja anscheinend nicht mal alle Staatsbediensteten mitgekriegt haben.
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Allein in meinem Bekanntenkreis sind einige Polizisten, die das Waffenrecht im Bezug auf Messer eben nicht ausreichend kennen. Das geht sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung. Da wird Verbotenes nicht erkannt und im Gegenzug Erlaubtes auch nicht. Normale Taschenmesser werden zu Einhandmessern, weil die Definition nicht bekannt ist, es sieht zu böse aus (schwarz) und darf deshalb nicht getragen werden, Zweihandtaschenmesser dürfen nur bis 8,5cm getragen werden, Feststehende Messer sind mit 10cm auch zu lang (die berühmte "Handbreit"), Springmesser sind alle verboten, etc. Und wenn sie solche fehlerhaften Informationen haben, werden sie natürlich auch danach handeln, wenn sie auf ein entsprechendes Messer stoßen. Edit. Ich glaub, wir sind mittlerweile sehr vom Thema abgekommen
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Warum denn recht haben? Wo ist das Problem, wenn ein Polizist aufgrund seiner Kenntnisse zwischen verbotenem Messer und nicht verbotenem Messer vor Ort unterscheiden und so weiteres Ungemach für den Besitzer, sowie auch unnötige Arbeit für die Gerichte verhindern kann? Im Verkehrsbereich wäre das so, als würde ein Polizist jemanden aufhalten und aufgrund von Vermutungen gegen den Autofahrer einfach mal so auf Verdacht eine Anzeige schreiben. Das Gericht entscheidet schon, ob die Anzeige gerechtfertigt war... Ich bleib dabei, ein Gesetzeshüter sollte die gängigsten Gesetze, die er hüten soll, kennen. Und dazu gehört für mich ganz klar das Waffenrecht in seinen Grundzügen. Zumindest Messertypen und verbotene Gegenstände sollte jeder Polizist kennen und unterscheiden können.
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Sollte jemand, der eine Aufbewahrungskontrolle für Waffen macht, halt wissen. Selbe Sache wie mit dem Streifenpolizist, der zumindest wissen sollte, welche Messer erlaubt sind und welche nicht.
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Waffenrecht spielt im Polizeidienst eine untergeordnete Rolle? Weil? Bei jeder Kontrolle wird auch nach Waffen gesucht oder zumindest Ausschau gehalten. Sollte ein Polizist nicht wissen, ob das Messer da in der Mittelkonsole des Autos erlaubt ist oder nicht?
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Glücklicherweise? Dann bist du also der Meinung, daß der Polizist erst mal alles einsammeln sollte, was spitz, scharf oder sonst wie potentiell gefährlich ist um dann vom Gericht klären zu lassen, ob der Jenige den Gegenstand hätte dabei haben dürfen? Für mich wäre es wesentlich sinnvoller, der Polizist vor Ort würde wissen, ob der Bürger etwas haben darf oder nicht. Ich dachte die Gerichte jammern immer, daß sie überlastet sind. Gut ausgebildete und vor Allem weitergebildete Polizisten könnten da Abhilfe schaffen.
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Ja, das ist auch ein erschreckendes Beispiel, daß auch Polizisten nicht vor solchen Irrtümern sicher sind. Aber ich finde es da noch viel schlimmer. Das ist ein wesentlicher Teil ihres Berufs. Nicht jeder kann alles wissen, aber die Grundzüge des Waffenrechts sollte man als Polizist kennen. Wer auf Streife ist, kann damit jederzeit konfrontiert werden und sollte dann wissen, was verboten ist und was nicht. Das würde den Gerichten und der Staatsanwaltschaft einiges an Arbeit ersparen, weil vor Ort klar ist, ob der Jenige gegen das Gesetz verstoßen hat oder nicht. Aber nochmal zu den Magazinen. Warum muss ich einen Besitzerwechsel begründen können? Noch kann ich alles Erlaubte verkaufen wem ich will und wenn ich entscheide, etwas, wegen dem mir als Einziger Nachteile entstehen könnten, an eine Person weitergebe, die keine Nachteile zu erwarten hat. Auch Richter sollten an bestehende Gesetze gebunden sein und SIE sollten mir begründen müssen, warum ich etwas nicht darf. Auf die Begründung wäre ich gespannt.
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Warum ist es ein billiger Taschenspielertrick, wenn eine Person, die wegen dem Besitz von Gegenstand X Sanktionen zu erwarten hat, besagten Gegenstand X an eine Person weitergibt, die keine Sanktionen befürchten muss und das auch dokumentiert? Das ist doch die logische Konsequenz aus dieser absolut blödsinnigen Regelung. Man könnte die Magazinsache an sich eigentlich auch als Taschenspielertrick der Politik bezeichnen, da es absolut nichts bringt, ausser daß Legalwaffenbesitzer etwas anmelden müssen, was bisher kein Problem darstellte. Einen rationalen Grund dafür gibt es nicht, das bestätigten alle befragten Experten. Wie gesagt, für manche ist die Anmeldung aus durchaus nachvollziehbaren Gründen einfach keine Option. Die nächste "Waffengesetzanpassung" steht ja schon in den Startlöchern und alles was angemeldet ist, steht automatisch auf der Abschussliste.
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Stimmt. Da legt der Standnachbar versehentlich das Magazin zu nahe am AR-Besitzer ab und zack...
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Schutzbehauptung? Es gibt doch einen eindeutig von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag. Man kann auch die Frau gegen den Sohnemann austauschen, der sich vielleicht auch für Waffen interessiert und eben jenes Magazin gerne haben wollte. Und wenn der Zugriff auf das Magazin schon reicht, damit ein Waffenbesitzer seine Zuverlässigkeit verliert, dann hoffe ich mal, daß man nicht mal unwissenderweise zu jemandem zu Besuch ist, der sowas auf dem Kamin stehen hat wo man es jederzeit in die Hand nehmen könnte...
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Aber das bringt mich dann wieder zu einer neuen Frage... Angenommen jemand hat jetzt als Besitzer eines AR15 ein "großes" Magazin, das er ja dann nicht unangemeldet haben dürfte. Aus irgendwelchen Gründen hat er keine Lust es anzumelden. Jetzt lebt er mit einer lieben Frau zusammen. Nun macht er mit eben dieser lieben Frau einen "Kaufvertrag", in dem aufgeführt ist, daß genanntes Magazin in den Besitz der Frau übergeht, die keine WBK hat. Das Magazin wird vielleicht sogar noch nummeriert und diese Nummer auf dem Vertrag festgehalten. Das Magazin verbleibt im Haushalt, steht vielleicht sogar auf dem Tresor. Was ist das jetzt? Dem Waffenbesitzer gehört das Magazin nachgewiesenermaßen nicht und der Frau droht ja keine Strafe.
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Dann hat das Ganze noch weniger Sinn als ich dachte.
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Ganz ehrlich, ich glaub nicht, daß man das nicht wenigstens irgendwo aufschreibt. Ganz besonders bei schon registrierten Waffenbesitzern. Da wird es sicher einen Vermerk oder eben eine separate Liste geben. Was hätte die Anmeldung sonst für einen Sinn? Der Staat möchte ja anscheinend für die Zukunft wissen, wer wo welche Magazine hat. Warum sollte eine Anmeldung sonst gefordert werden?
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Aber die Anmeldung wird doch irgendwie dokumentiert werden. Herr X hat zwei G3-Magazine am Tag Y angemeldet. Und selbst wenn das nur eine Excel-Tabelle ist, handelt es sich um ein Register, in der der Name auftaucht. Wie sieht die Verpflichtung aus, das Magazin gegen Abhandenkommen zu sichern? Und wenn das Magazin verloren geht, wie wird verfahren? Anzeigepflicht bei Verlust? Nachweis über den Verbleib? Je mehr man fragt, desto lächerlicher wird es.
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Also zu "das kriegt man dann schon mit, wenn was verboten wird.." kann ich nur sagen, ich hatte in den letzten Jahren immer mal wieder Leute, die einfach nicht wissen, daß ihr Butterflymesser, ihr Springmesser, ihr Wurfstern, etc. mittlerweile verboten ist. Vor ein paar Wochen erst war ich zu einem Lagerfeuergrillen eingeladen, bei dem mir gegenüber ein neues Gesicht saß, der seinen Fisch mit einem sichtlich stark gebrauchten Butterfly zerlegte. Auf meinen Hinweis, daß er das Ding besser verschwinden lassen sollte, reagierte er erst mit ungläubigem Lächeln, dann mit Erstaunen und dann mit Unverständnis gegenüber dem Gesetz. Er wusste schlicht nichts davon. Das war immer schon sein Fischmesser und er hatte es bei jedem Grillen immer dabei. Und ich schätze so geht es den meisten Menschen, die sich nicht grad ständig in einem Waffenforum rumtreiben. Die kriegen das schlicht nicht mit. Ein altes G3 Magazin mal als Dekostück aufm Flohmarkt gekauft und in irgendeiner Kiste vergraben wird sich der Jenige darüber sicher keinerlei Gedanken machen. Ist ja schließlich kein Waffenteil. Wer sich nicht ständig mit dem Waffenrecht beschäftigt, das sich in immer kürzeren Intervallen ändert, der kann halt Pech haben. Selbst wenn etwas zum Zeitpunkt des Kaufs nicht unters Waffenrecht fällt, ist das keine Garantie, daß es in einem Jahr auch noch so ist. Und wer hätte gedacht, daß sogar ein Blechkörper ohne Inhalt mal als verbotener Gegenstand gilt...