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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Hm, was spricht dagegen, erst die geeigneten Maßnahmen einzuleiten und sich dann die geladene Waffe aus dem Tresor zu holen? Quasi als zusätzliche Maßnahme für den Fall der Fälle? Wenn keine Zeit für irgendwas bleibt, nützt auch die geladenste Waffe nichts, aber sie kann unter Umständen eine zusätzliche Maßnahme sein, denn die Polizei wird nach dem Anruf nicht in der nächsten Sekunde bei dir im Schlafzimmer stehen um dich zu beschützen.
  2. Na ja, speziell beim Butterflymesser sind es ja nur zwei kleine Metallnieten, die zwischen kriminell und nicht kriminell unterscheiden. Ich bereu es heute, daß ich damals überstürzt meine zwei Balisongs vernichtet hab. Ich hätt einfach nur die Nieten entfernen müssen und alles wäre in Ordnung gewesen. Aber das wusst ich damals einfach noch nicht.
  3. Jetzt habt ihrs geschafft. Bei der ganzen Dikussion hier hab ich mich zurückerinnert an die Butterflykunststückchen, die ich damals ganz gut beherrschte. Meine Entscheidung stand also fest, ich brauche wieder so ein Ding. Und zwar Eins, das erstens legal überall zu führen ist und zweitens auch noch irgendeine Funktion erfüllt (also kein Trainingsbutterfly). Gestern ist es angekommen und mir tun mittlerweile meine Fingerknöchel dermaßen weh, aber ich kann einfach nicht aufhören damit zu spielen :-) http://www.ebay.de/itm/Taschenmesser-Butterfly-Flaschenoffner-Butterfly-Optik-silber-Messer-/121303701880?pt=DE_Haus_Garten_Bar_Wein_Accessoires&hash=item1c3e439978 Warum wurden die Dinger nur verboten? Der heutigen Jugend entgeht diese einmalige Gelegenheit ihre Feinmotorik zu trainieren und dabei auch noch cool auszusehn XD
  4. Hm, ist das dann bei den E-Schockern was Anderes? Und wenn ja warum? Ich könnte schwören daß ich damals sogar auf der BKA-Seite gelesen hab, daß als Bestandschutz der Nachweis des Kaufs vor dem Verbot ausreicht. Das bezog sich aber wie gesagt nur auf das E-Schockerverbot, das hab ich damals als einziges näher verfolgt weil ein Freund so ein Gerät hatte und mich fragte ob er es jetzt vernichten muss oder weiter besitzen darf weil er es schon vorher hatte. Nach meinen Recherchen hab ich ihm damals gesagt daß er es wegen des Bestandsschutzes behalten darf wenn er die Rechnung aufhebt. Ich hab damals lange und gründlich gesucht, denn ich wollte ihm da keine Falschauskunft geben, deswegen bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, daß es auf einer offiziellen Seite genau so gestanden hat wie ich oben sagte. Kann mir wer etwas Schriftliches über den Bestandsschutz bzw. seine Gültigkeit geben?
  5. Ich les hier immer Ausnahmegenehmigung. Ist es denn überhaupt zwingend nötig, eine ausdrückliche Ausnahmegenahmigung für einen nachträglich verbotenen (also nach dem Erwerb) Gegenstand zu haben? Damals, als es um das Verbot der Elektroschockgeräte (ohne Prüfzeichen) ging, hab ich irgendwo mal gelesen, daß der Nachweis des Kaufs vor dem Inkrafttreten des Verbots ausreicht um Diesen nach der Bestandsschutzregelung weiterhin besitzen zu dürfen. Man muss natürlich dann die Rechnung sehr sorgfältig aufheben :-) Das dürfte doch auch für alle anderen nachträglich verbotenen Dinge wie Faustmesser etc. gelten, solange man den Kauf vor dem entsprechenden Datum nachweisen kann.
  6. Es geht doch nichts über eine sichere Aufbewahrung von Schusswaffen. XD
  7. Zum Glück hat der TÜV keine Meldepflicht an die Waffenbehörde. Ein Waffenbesitzer rüstet ein Fahrzeug mit einer Kugelsicheren Frontscheibe aus..... WAS HAT DER VOR!!!??? :-)
  8. Also ich würd halt an die Einschussseite eine normale 5mm Glasscheibe kleben, dann ists wieder glatt und es geht kein Effekt durch Kleber verloren. Wenn ich mir das weiter vorne gezeigte Bild mit einem einzigen Einschuss so anschau, müsste man vielleicht erst einen einzelnen Schuss in die Mitte setzen und sehen ob das effektmäßig nicht schon ausreicht wenn die Risse so weit nach aussen gehen. Falls nicht, kann man ja noch nachlegen :-)
  9. Wie wärs mit Beschießen und dann einen Tisch draus bauen? Die Rückseite dürfte bei Kalibern bis 9mmPara auf jeden Fall heil und glatt bleiben und kann als Tischoberseite genutzt werden. Mehrere Treffer etwas verteilt auf eine kleine Fläche in der Scheibenmitte ergeben sicher einen tollen Effekt. Schön in eine Edelholzrahmen gesetzt sieht das sicher nicht schlecht aus :-)
  10. Ich frag mich grad, warum die Färbung der Mace Gun nirgends erwähnt wird. Bei anderen Waffennachbildungen entfällt der Anscheinswaffenmist normalerweise, wenn eine Softairpistole komplett rot lackiert ist. Die Mace Dinger gibts in allen erdenklichen Farben. Wie siehts mit einer quietschgelben Pfefferpistole aus?
  11. Lustig ist ja, daß der gemeine waffenablehnende Gutmensch hier tatsächlich auch weiterhin das staatliche Waffenmonopol verteidigen wird bzw. ein Waffenverbot für die Bürger befürwortet. Sonst hätte es ja vielleicht noch mehr Tote gegeben wenn das Volk zurückgeschossen hätte. Und das wollen wir doch nicht...... denn die Partei hat immer recht!
  12. Steinpilz

    Tarnmuster

    Also ich kenn mich mit Tarnmustern leider nicht wirklich aus, aber letztens hab ich einen Rucksack gesehen, dessen Tarnmuster eines der irritierensten war, die ich je gesehn hab. Es war so ein Digital-Tarnmuster drauf und es war sehr schwer, die Abgrenzungen bzw. die Konturen des Rucksacks auszumachen. Ob das im Gelände was taugt, weiß ich nicht, aber wenn man gezielt Konturen verwischen will, dann wäre das meine erste Wahl. Ich denke bei längerem Hinschauen kriegt man auch Kopfschmerzen von dem Muster :-)
  13. Hm, also die Begründung von kh-security daß sie keinen Widerspruch eingelegt haben, weil die Mace-Gun mit dem Aufkleber nicht unters Waffengesetz fällt, finde ich ganz schön dämlich. Eine aus Holz geschnitzte, schwarz lackierte Pistolennachbildung fällt erst mal auch nicht unters Waffengesetz. Aber wenn man sie mit nach draussen nimmt, eben doch wieder als Anscheinswaffe. Und wer sich so eine Pfefferpistole zulegt, der will sie ganz sicher mit nach draussen nehmen. Also würde das Ding (falls als Anscheinswaffe eingestuft) doch wieder unters WaffG. fallen und somit wäre der Kauf eines solchen Geräts sinnlos. Zumal es für eine Anscheinswaffe, anders als für eine Gaspistole, keine Möglichkeit des legalen Führens gibt. Ich finde es toll, daß jetzt doch Widerspruch eingelegt wurde. Ich hoffe nur, daß sich im Erfolgsfall kh-security erkenntlich zeigt. Wird eine neue Einstufung des Geräts als Nichtanscheinswaffe doch mit Sicherheit deren Umsatz steigern.
  14. Ich versteh auch nicht wie man zwar ein riesengroßes Schmartfohn in der Tasche haben kann, aber kein nützliches Schneidwerkzeug :-) Ich trag mein altes Wave nun schon seit vielen Jahren im Gürteletui bei mir. Brauchen tu ichs eigentlich täglich, im Beruf genauso wie privat. Und nicht zuletzt wegen Zeitgenossen mit überdimensionalem Handy, die irgendwas nicht aufkriegen, eine lose Schraube festziehen wollen oder sonstige schnelle Reparaturen machen möchten, aber kein Werkzeug dabei haben. Es ist mir jedes Mal eine Freude ihnen zu helfen. Zwar nicht ohne abfälligen Kommentar weil sie sich nicht selber helfen können, aber ich helfe ;-) Schon allein aus diesem Grund kann ich dem Willen des Gesetzgebers leider nicht nachkommen, die jungen Leute mit den Riesenhandys wären doch total aufgeschmissen wenn ich mein Wave zuhause lassen würde.
  15. Auf so einen Feststellungsbescheid hab ich gewartet! Damit ist eigentlich jedes Taschenmesser, das eine relativ leichtgängige Klinge hat, betroffen. Der Text "Keine Öffnungshilfe.....trotzdem mit einer Hand geöffnet werden kann" verschlimmert den ohnehin blödsinnigen Paragraphen noch dramatisch. Somit könnte jedes Messer als Einhandmesser eingestuft werden, wenn zwar das Messer eindeutig für die Zweihandbedienung konstruiert wurde, aber durch Verschleiß die Klinge zu leicht aufgeht. Was für ein Bullshit. Damit ist die letzte Sicherheit dahin, die man bisher mit einem Taschenmesser ohne Öffnungshilfe hatte.
  16. Was gar nicht so wenige sind. Die Praktischsten unter den Tools haben alle die Klinge aussen. Mein Wave zum Beispiel hat die Klinge aussen und auch ein Loch, mit der die Klinge einhändig geöffnet werden kann. Da es aber bis jetzt nur widersprüchliche Aussagen zu dem Thema gibt, lege ich die Sache zu Gunsten des friedlichen Bürgers aus und führe mein Wave weiterhin täglich bei Arbeit, Sport und Spiel. Und auch bei allen anderen Gelegenheiten :-)
  17. Und trotzdem eine schöne, wenn auch überspitzte, Darstellung von teilweise tatsächlichen Zuständen.
  18. Alt, aber immer wieder schön :-) http://www.allesalltaeglich.de/kommentare/wie-man-die-polizei-richtig-ruft....9326/
  19. Also ich kenne jemanden aus einem anderen Forum, der vor ca. zwei Jahren beim BKA angefragt hat bezüglich eines Feststellungsbescheides für Multitools. Damals wurde die Anfrage abgelehnt mit der Begründung, daß man keine Notwendigkeit für einen Feststellungsbescheid sieht. Ob sich das mittlerweile geändert hat, kann ich nicht sagen.
  20. Nur zur Info. In der Antwort von kh-security steht, daß derzeit weitere Schritte geprüft werden. Ich hatte angefragt, ob es geplant ist gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
  21. Ach stimmt, hatte ich übersehen. Dann frag ich gleich mal da nach ob schon Widerspruch eingelegt wurde bzw. ob denen da bekannt ist, daß der JPX als Nichtanscheinswaffe eingestuft wurde und der im Prinzip die Gleiche Funktion und sogar noch ein pistolenähnlicheres Aussehen hat.
  22. Weiß Einer hier wer der Importeur der Mace Pepper Gun ist? Ich würde da gerne mal nachfragen ob da schon Widerspruch eingelegt wurde und wenn nicht, auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen.
  23. Ja, das mit dem Tierabwehraufkleber hab ich vergessen, danke für die Ergänzung. Ich bin ja echt gespannt wie man einerseits die Einstufung der Mace Gun als Anscheinswaffe, und andererseits die Einstufung des JPX als Nichtanscheinswaffe erklären will. Da es scheinbar einen offiziellen Bescheid gibt, in dem der JPX eindeutig NICHT als Anscheinswaffe eingestuft wird, sollte sich in Zukunft jeder JPX-Führende dauch diesen (am besten Beide) Bescheid ausdrucken und bei sich tragen. Das schützt zwar nicht vor beratungsresistenten Polizisten, aber wenigstens hat man irgendwas bei sich um die wahrscheinliche Anscheinswaffenvermutung zu widerlegen.
  24. Moment mal, ich hab grad mal den Bescheid zum JPX gesucht und da doch tatsächlich eine Erweiterung gefunden, die besagt, daß der JPX KEINE Anscheinswaffe ist, weil (und jetzt kommts) "er wegen seiner eigenständigen Formgebung nicht als Nachbildung einer Schusswaffe angesehen werden kann". Also was nun? Entweder sind beide Geräte Anscheinswaffen oder keins von Beiden. Da der BKA-Bescheid zur Mace Gun vom 17. Juli stammt, könnte man dagegen noch Widerspruch einlegen. Ich denke zwar, daß der Hersteller bzw. Vertreiber dieses Gerätes noch nachlegen wird, aber sicher kann man sich da nicht sein. Jedenfalls ist die ganze Sache ein weiterer Beweis dafür, daß die beim BKA eben manchmal NICHT die nötige Sachkenntnis haben um allgemeingültige Bescheide zu verfassen.
  25. Na ja, das Problem ist, daß zwar auf dem JPX steht "Tierabwehrgerät" und es somit als Pfeffersprühgerät frei führbar WÄRE. Allerdings ist die Anscheinswaffengeschichte wieder was ganz Anderes und könnte durchaus die Sache etwas verkomplizieren. Fassen wir zusammen: Der JPX ist laut Definition ein Pfeffersprühgerät, wird also vom WaffG. nicht erfasst und unterliegt deshalb keiner Beschränkung beim Führen. Andererseits ist gerade die Definition als Nichtwaffe der entscheidende Punkt zur Definition eines Gegenstandes als Anscheinswaffe. Alles was keine Schusswaffe ist, aber wie eine Schusswaffe aussieht, gilt als Anscheinswaffe und fällt somit unter §42. Deshalb fallen z.B. ja auch keine Gaspistolen in diese Definition weil sie ja als Schusswaffen eingestuft werden und somit als Schusswaffen mit der entsprechenden Erlaubnis geführt werden dürfen (kleiner Waffenschein) Da es aber für Anscheinswaffen keinen Waffenschein gibt, ist der JPX nun nach der Entscheidung des BKA bezüglich der Mace Gun schlechter gestellt als eine Gaspistole. Ich wusste daß man so ein Teil, das einer Pistole ähnlich sieht und ohne Erlaubnis geführt werden dürfte, nicht lang auf dem deutschen Markt lassen wird ohne die Nutzung einzuschränken. Vermutlich werden also bald rote, gelbe und grüne JPXe bei egun auftauchen. Obwohl, die Mace Gun gibts doch auch in bunten Farben. Da dürfte die Verwechslungsgefahr dann wieder nicht so groß sein ;-)
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